Diskussion:Fernuniversität der Niederlande

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Letzter Kommentar: vor 5 Tagen von Dynam1te3 in Abschnitt Lemmadiskussion
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Trägerschaft?[Quelltext bearbeiten]

Wer ist Träger der Uni? --MB-one (Diskussion) 17:33, 2. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Das Ding ist staatlich. Wenn du mal unter [1] schaust, da wird berichtet, dass die bei der Gründung erst ausknobeln mussten, welchem Ministerium die OU unterstehen sollte. Und dann war Königin Beatrix bei der Eröffnung dabei. Die OU hat - wie bei Hochschulen allgemein üblich - eine eigene Rechtspersönlichkeit. -- Dynam1te3 (Diskussion) 20:36, 9. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Lemmadiskussion[Quelltext bearbeiten]

Ich bin der Meinung, dass das Lemma in Open Universiteit Nederland geändert werden sollte. Es wird darum gebeten, die Lemmadiskussion nicht hier, sondern unter Wikipedia:Verschiebewünsche#2024-05-09_–_Fernuniversität_der_Niederlande_→_Open_Universiteit_Nederland zu führen. -- Dynam1te3 (Diskussion) 20:46, 9. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Die Lemmadiskussion ist hier zu führen und nicht auf den Verschiebewünschen. Siehe dort in den Vorbemerkungen. --Chriz1978 (Diskussion) 22:26, 9. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich kann @Dynam1te3: nur zustimmen "Open Universiteit Nederland" ist ein Eigenname , der Begriff Fernuniversität ist hier weitgehend unüblich und grenzt an Theoriefindung. Außerdem bedarf es einer Hochschulzugangsberechtigung nicht - im Gegensatz zu klassischen Fernunis. Deshalb auch "offene Universität". --Lutheraner (Diskussion) 22:39, 9. Mai 2024 (CEST)Beantworten
@Chriz1978 Asche auf mein Haupt, du hast wahrscheinlich Recht. -- Dynam1te3 (Diskussion) 01:05, 10. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Studiengebühren[Quelltext bearbeiten]

Mir ist gerade aufgefallen, dass die Studiengebühren der OU - nach meinem Dafürhalten - illegal sein dürften. Hintergrund dazu: Im EWR gilt bereits seit den 1980er Jahren das Diskriminierungsverbot für Studiengebühren. Unionsbürger zahlen deshalb, wenn sie in einem anderen Mitgliedsstaat des EWR studieren nur den Tarif für einheimische Studenten. Der Ausländerzuschlag entfällt. Bei der OU wird es aber anscheinend so gehandhabt, dass nur niederländische und belgische Studenten sowie Bildungsinländer in den Genuss des Ortsansässigentarif kommen, während z. B. Studenten aus Österreich den Ausländertarif zahlen müssten. Klar illegal. Da es aber kaum ausländische Studenten geben wird, die sich ein Fernstudium auf Niederländisch antun wollen, vermute ich, dass es nur sehr wenige Studenten gibt, die diesen Punkt potenziell vor Gericht bringen könnten. Mag das jemand in den Artikel einarbeiten? -- Dynam1te3 (Diskussion) 20:58, 9. Mai 2024 (CEST)Beantworten