Diskussion:Flugplatz

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Quelle des Artikels war en.wikipedia.org 62.104.223.85 08:02, 27. Okt. 2003‎

Zur Frage der korrekten Uebersetzung von "Airport" möchte ich Folgendes anmerken: Das Englsiche kennt das Wort "airfield", was wörtlich übersetzt Flugfeld, also Flugplatz, bedeutet. Dies wird benutzt idR f. milit. Flugplätze/-häfen, allerdings auch für kleine Flugfelder. Daneben ist ein (ziviles) airfield kleiner als ein (ziviles) Flugfeld. Airfields haben nur Pisten ohne Häuser oder Tower (zB Pisten im australsichen Outback), während im deutschen Sprachgebrauch auch grössere Gebilde noch immer als Flugplatz bezeichnet werden.

PS: Ich verwende Flugplatz und -feld synonym. Ich hoffe dies ist korrekt.‎ 62.167.102.251 12:16, 1. Mär. 2006

Flugplatz ist der Oberbegriff für alle Arten im deutschen Luftrecht. Airfeld wären nach deutschem Recht entweder (Sonder-)Verkehrslandeplätze oder Segelfluggelände. 84.173.242.214 23:09, 2. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gelände für Modellflugzeuge[Quelltext bearbeiten]

Bitte dieses Kapitel ausbauen! Welcher rechtlicher Grundlage unterliegen derartige Plätze? Welche Modellflugzeuge dürfen nur von diesen Flugplätzen aus gestartet werden?‎ 89.49.195.51 16:02, 19. Okt. 2006

Kontrollierte und unkontrollierte Flugplätze[Quelltext bearbeiten]

Kontrollierte Flugplätze mit IFR-Flugverkehr verfügen entweder über eine Platzkontrollstelle oder haben einen zeitweise aktivierten, speziellen, unkontrollierten Luftraum für IFR-Verkehr (Luftraum F)....

Kontrollierte Flugplätze verfügen über eine Kontrollzone mit Platzkontrollstelle (Tower)- Punkt, fertig, aus. Luftraum F ist ein unkrontrollierter Luftraum und dementpsrechend ist ein Flugplatz Luftraum F auch kein kontrollierter Flugplatz, dabei ist es egal ob Luftraum F aktiv ist oder nicht!

Mailman2 10:06, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hast du natürlich recht.... war sehr schlecht formuliert, bzw. falsch. Ich habe es geändert!
Gruß Frankygth 12:19, 28. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Oh mei, es wird mal wieder die deutsche Regelung für allgemeingültig erklärt und das außerhalb des Teils Deutschland.
  • Flugleiter gibt es nur idn Deutschland, Flugbetriebsleiter in Österreich, anonsten ist eine Pflicht zur Aufsichtsperson an unkontrollierten Flugplätzen weitgehend unbekannt.
  • Die Regekung mit IFR Anflug auf unkontrollierten Fluplätzen ist nur die deutsche Regelung beschrieben. In USA ist das auch in Luftraum Class G möglich ohne das eine Luftraumwechsel stattfindet
  • In den Kontrollzonen kontrolliert der Lotse nicht den gesamten Flugverkehr, sondern nur IFR. VFR unterliegt nicht der Kontrolle des Fluglotsen, obwohle er den Flugzeugführer Anweisungen geben kann. Bei VFR bleibt der Flugzeugführer voll verantwortlich. In Kontrollzonen Class B und Class C in USA darf nicht mal der Einflug verweigert werden, des ist nur eine Funkverbindung erforderlich.
  • Es gibt in der Welt Flugplätzte mit temporären Kontrollzonen die nur während bestimmter Zeiten aktiviert werden, z. B Class D in USA --Salier100 (Diskussion) 03:44, 13. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]
Ich hab den Flugleiter mal deutschland-spezifiziert. Dein vierter Punkt geht daneben, CTR HX sind im Artikel erwähnt. Ist ja an deutschen Militärplätzen auch üblich so. Ansonsten gilt wie nebenan: Tob dich aus! --Kreuzschnabel 07:57, 13. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Arten von Flugplätzen[Quelltext bearbeiten]

In diesem Abschnitt heißt es derzeit:

Der deutsche Gesetzgeber unterteilt Flugplätze in

  • Flughäfen (Verkehrsflughäfen und Sonderflughäfen)
  • Landeplätze (Verkehrslandeplätze und Sonderlandeplätze)
  • Segelfluggelände

Wie sieht's denn z.B. mit Ultraleichtfluggeländen aus, fallen die rechtlich gesehen auch unter den Begriff "Flugplatz"? Für ULs gilt doch afaik auch die Flugplatzpflicht. --El Grafo (COM) 11:49, 27. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo und Grüß Dich! Ultraleichtfluggelände fallen unter die Regelung der "Gelände für Luftsportgeräte" und werden separat von den Genehmigungsbehörden behandelt. Es sind keine Flugplätze im Sinne des LuftVG. Gruß--Frankygth 12:10, 27. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Aah, der Fachmann ;-) - hallo und danke für die Klarstellung. Ich habe grade gesehen, dass es hier auch einen Abschnitt Flugplatz#Gelände für Luftsportgeräte gibt. Vielleicht könnte man das da auch noch etwas klarer formulieren, da da ja ausdrücklich auf die Flugplatzpflicht Bezug genommen wird? Bzw. wenn das für alle "Gelände für ..." gilt, könnte man die vielleicht unter einer zusätzlichen Zwischenüberschrift zusammenfassen --El Grafo (COM) 12:30, 27. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Der Begriff "Flugplatzpflicht" könnte hier falsch verstanden werden, da es sich in keinster Weise um einen "Flugplatz" handelt. Es gibt aber nicht den Begriff "Anlagenpflicht", was hier den Sachverhalt eher treffen würde. Näheres regelt die LuftsportV, mit der ich mich aber nicht so gut auskenne, da es eine Verordnung ist, die rein von den Ländern behandelt wird. Gruß--Frankygth 14:47, 27. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
In Flugplatzpflicht ist ja auch explizit von "[dafür] vorgesehenen Geländen" die Rede. Irgendwie blöd für Oma, dass ein Gelände, das kein Flugplatz ist, benutzt wird um der Flugplatzpflicht nachzukommen. Typischer Fall von "klingt komisch, ist aber so" ;-) Mal sehen, vielleicht lässt sich das ja noch irgendwie etwas deutlicher darstellen, die LuftsportV werde ich mir auf jeden Fall mal ansehen. --El Grafo (COM) 15:08, 27. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo nochmal. Ich würde gerne die derzeitige Struktur

  • 1 Arten von Flugplätzen
    • 1.1 Flughäfen
    • 1.2 Landeplätze
    • 1.3 Segelfluggelände
    • 1.4 Gelände für Wasserflugzeuge und Flugboote
    • 1.5 Gelände für Luftsportgeräte
    • 1.6 Gelände für Modellflugzeuge

so umbauen, dass klar(er) wird, dass nur die ersten drei Typen Flugplätze im eigentlichen Sinne sind. Für die Luftsportgelände haben wir das ja schon durch und bei den Modellflugplätzen ist das offensichtlich. Habe ich das richtig verstanden, dass das auch für den Punkt 1.4 gilt? --El Grafo (COM) 09:31, 26. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

OK, Wasserlandeplätze werden offensichtlich auch nach §6 LuftVG genehmigt: Amtsblatt Storkow, Sedlitzer See. --El Grafo (COM) 16:33, 7. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Anscheinend endet Klasse F irgendwo im nachjahr 2014? Artikel beistellen? Jan olieslagers (Diskussion) 09:18, 14. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Luftraum F soll zum 11. Dezember 2014 durch Radio Mandatory Zone und abgesenkten E ersetzt werden. Näheres dazu im entsprechenden AIC [1]. Aktuell ändert sich aber noch Nichts. Bis Ende 2014 sollte diese Gegebenheiten aber aus meiner Sicht hier und insbesondere in Luftraum eingearbeitet werden.--Unimog404 (Diskussion) 21:53, 14. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

"Spitzenreiter"[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Spitzenreiter in Deutschland in ausgewählten Dimensionen, Größte Flugplätze in der Kategorie ..." ist nicht definiert, worauf sich "Größte" bezieht.

Ist es Fläche, Anzahl von Flugbewegungen oder Passagieren oder etwas anderes?

Bei fehlender Definition muss der Abschnitt wieder entnommen werden. --Uli Elch (Diskussion) 16:00, 20. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]