Diskussion:Forderungsbesichertes Wertpapier

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Rommersberg in Abschnitt Belege fehlen
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Unterscheidung single-seller - multi-seller[Quelltext bearbeiten]

fehlt --Flow2 19:41, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Kosten des Volumens[Quelltext bearbeiten]

Wie hoch belaufen sich die Kosten in % des Volumens einer ABS-Transaktion?


unzitierte Quelle?[Quelltext bearbeiten]

http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/rs4_97.pdf


Wasserfallprinzip(Subordinationsprinzip)[Quelltext bearbeiten]

Das scheint hier auch keinen eigenen Artikel zu haben. Finde ich aber wichtig zur Verdeutlichung der synthetischen Bonität.

pdf Seite 13 - http://www.schmalenbach.org/Ftp/Downloads/SG-Tagung2005/Rudolph.pdf

Sollte das vielleicht mir rein?

--MS75 23:55, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Finde ich auch gut, aber bitte lieber unter Verbriefung. Ein Grossteil hier bei Forderungsbesichertes Wertpapier gehört in den Verbriefungsartikel, deshalb habe ich den Baustein reingesetzt. --212.183.136.193 20:38, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten


wo bleibt der Kreditnehmer?[Quelltext bearbeiten]

... der das ganze Geschubse schlussendlich bezahlen darf? Da Höflichkeit der Branche bekanntermaßen fern ist, sollte er zumindest der sachlichen Vollständigkeit halber kurz erwähnt werden (samt ihn betreffender Nach- und (falls vorhanden) Vorteile).(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.15.225.150 (DiskussionBeiträge) 18:24, 22. Jan 2008) Meisterkoch Θ ± 19:27, 22. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Verständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Das beginnt so:

"Ein forderungsbesichertes Wertpapier (englisch asset-backed security, kurz ABS) ist ein Wertpapier (Anleihe) oder Schuldschein, der Zahlungsansprüche gegen eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) zum Gegenstand hat, wobei die Zweckgesellschaft ausschließlich dem Zweck der Transaktion des forderungsbesicherten Wertpapiers dient."

Abgesehen davon, dass man also eine Aktie auch als Anleihe bezeichen darf - so wird das kaum jemand verstehen. Übrigens sollte man sich zumindest in der einleitende nDefinition um Allgemeinverständlichkeit bemühen. -- Robodoc 17:16, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

UND: seit wann ist ein ABS ein CDO? Richtig umgekehrt eine Sonderform - im Beitrag selbst wird vernünftigerweise als roter link auf einen noch zu schreibenden Beitrag CDOs verwiesen. als Mehrzahlbegriff möglicherweise tatsächich sinnvoller-- Robodoc 18:36, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe die Einleitung mal komplett überarbeitet. Ich hoffe, dass die Verständlichkeit besser geworden ist und dass es so auch korrekt ist.--Genossegerd 13:02, 4. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Asset backed securities können nach der true sale oder synthetic sale Methode verbrieft werden. Aha. Warum sagt man nicht Forderungsbesicherte Wertpapiere? Was heißt true oder synthetic sale?


Sorry, aber ich verstehe immer noch nicht viel. Kann man das - zumindest in der Einleitung - nicht so formulieren, dass es auch ein Laie versteht?

In die Tiefe gehen kann man dann in den folgenden Abschnitten ja immer noch. Beispielsweise ist der Begriff "verzinsliches Wertpapier" vermutlich wenigen ein Begriff, Begriffe wie Schuldverschreibung, Anleihe, Pfandbrief duerften aber die meisten kennen. Warum werden die nicht verwendet, wo sie doch lt. Artikel "verzinsliches Wertpapier" synonym sind?

Auch der Begriff "Zweckgesellschaft" duerfte unbekannt sein. Ist es falsch, wenn das durch "speziell zu diesem Zweck gegründetes Unternehmen" ersetzt wird?

Zum Verständnis: Der Käufer eines solchen Papiers gibt also einer Zweckgesellschaft Geld, im Gegenzug erhält der Anteile an den Pfandbriefen, die die Zweckgesellschaft von diesem Geld kauft?

Oder wie? --Vibackup 14:33, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Alles was mit Wirtschaft zu tun hat, kommt in der deutschen Wikipedia leider oft nicht an die Qualität anderer Sachgebiete heran. Bei „verzinsliches Wertpapier“ und bei „Zweckgesellschaft“ habe ich in der Einleitung ein wenig geändert, um das Verständnis zu verbessern. Zum Verständnis hier: im Gegenzug erhält der Käufer ein neue geschaffenes Wertpapier der Zweckgesellschaft, das durch eine definierte Menge dahinterstehender verzinslicher Forderungen gesichert und mit Zinsen bedient wird. Ich dachte/hoffte, dass das auch so in der Einleitung steht.--Genossegerd 22:43, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Eine Grafik sagt mehr aus als tausend Worte. Sorry, aber den Einleitungstext versteht immer noch kein Normalbürger und ist vollgespickt mit Wirtschaftsgebabbel. Wieso kann man nicht einfach anhand einer Grafik aufzeigen, wer wem was Schuldet und wer welche Rolle ausübt? --91.89.138.94 06:08, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Full ACK. Hab das grade versucht zu verstehen und bin grandios gescheitert. --Gurke 15:29, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Bei ABS hadelt es sich nun mal um ein hoch spezielles und hochkompliziertes Finanzprodukt. Man kann ein solches Produkt einfach nicht simple ausdrücken ohne die Erläuterung zu verfälschen. Manche Dinge und dazu gehören ABS sind einfach zu komplex um sie einfach und vollständig darzustellen.

"Volkswirtschaftlicher Vorteil"[Quelltext bearbeiten]

Ich gestehe, den Abschnitt "Volkswirtschaftlicher Vorteil" kaltblütig aus dem Eintrag rausgelöscht zu haben. Nicht nur erschien der kurze Abschnitt politisch motiviert, bediente sich einer irreführenden Argumentation (Die verbrieften Anlagen werden nicht in liquide Mittel übergeführt. Die Bank verkauft einfach das Fremdkapital.), sondern hat in einem Artikel zum Bankenwesen/ Corporate Finance nichts zu suchen.

Volkswirtschaftlicher Nachteil[Quelltext bearbeiten]

In dem vorliegenden Artikel vermisse ich die Kritik an den ABS. Sie tragen einen unrühmlichen Anteil an der Weltwirtschaftskrise, die 2007 in den USA ihren Ursprung nahmen. So waren die Papiere nicht so sicher wie man vermittelte, da sie gegen systematische Kreditausfälle nicht ausreichend geschützt sind.

Doch, sind sie in Abhängigkeit ihrer Seniorität schon.--217.92.220.184 17:40, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Zusammenhang ABS - CLN gegeben ?[Quelltext bearbeiten]

Mich würde interessieren, ob es einen Zusammenhang zwischen Credit Linked Note und asset backed securities gibt. Ist eines davon der Überbegriff des anderen ? Kann man also sagen, daß alle CLNs zur Gruppe der ABSen gehören ? Oder umgekehrt ? Kann man sagen, dass alle ABSen zur Gruppe der CLNs gehören ? Oder besteht zwischen diesen beiden Wertpapierarten gar kein Zusammenhang ? Rainer E. 16:31, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Nein, den gibt es nicht. Die Credit Linked Note ist ein Kreditdeirvat, dessen Nutzung bei der synthtetischen Verbriefung erfolgt. Die Nutzung der CLN ist alternativ zur Nutzung eines CDS, jedoch entfällt durch die CLN das Kontrahentenrisiko, da durch die Anleiheähnloche Ausgestaltung des Wertpapiers der Sicherungsbetrag im Vorhinein an das SPV gezahlt wird und nur dann ausbezahlt wird, wenn bestimmte Credit Events, also Trigger, nicht eintreten.--217.92.220.184 21:40, 2. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Schuldner und Gläubiger verwechselt?[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es: "...wobei die Zweckgesellschaft die Mittel ausschließlich zum Erwerb von Forderungen meist mehrerer Gläubiger verwendet und zu einem Wertpapier verbrieft." Müsste es nicht heißten "mehrerer Schuldner" - denn das klassische ABS ist ja durch Hypotheken mehrerer Hausbesitzer (=Schuldner) gesichert. (nicht signierter Beitrag von 178.9.59.209 (Diskussion) 10:36, 19. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

ABS-CDO[Quelltext bearbeiten]

Ist es eigentlich sinnvoll, CDO als spezielle ABS zu definieren? Sind sie nicht vielmehr etwas anderes?--Rommersberg (Diskussion) 11:32, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Im Zusammenhang mit dem vorigen Abschnitt bin ich auf ein größeres Problem des Artikels gestoßen. Als primäre Quelle für die ABS-Typen war ein Link auf Roland Ellerer angegeben. Dieser Link hat aber offenbar schon 2012 nicht mehr funktioniert. Wir müssten nach aktuelleren Belegen suchen.--Rommersberg (Diskussion) 11:37, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten