Diskussion:Fraktion der Freien Demokraten

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FDP-Fraktion Sachsen[Quelltext bearbeiten]

Da der neue Landtag noch nicht konstituiert ist, ist die derzeitige Legislaturperiode noch nicht beendet. Folglich gibt es auch die Landtagsfraktion der FDP noch bis zur Neukonstituierung. Auch wenn das maximal noch drei Wochen sind, ist es ein Fakt. --Horst Gräbner (Diskussion) 17:13, 4. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Bundestagsfraktion[Quelltext bearbeiten]

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fdp-bezahlt-schulden-nicht-versicherer-kuerzt-renten-a-1253182.html (nicht signierter Beitrag von 80.187.101.150 (Diskussion) 14:16, 18. Feb. 2019) --Johannnes89 (Diskussion) 20:28, 19. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Man könnte zum Thema nicht gezahlter Beiträge durchaus einen Abschnitt im Artikel aufmachen. Aber vielleicht erst, wenn der Streit auch (gerichtlich) geklärt ist. Die FDP argumentiert ja, dass sie nicht zahlen müsste... --Johannnes89 (Diskussion) 20:33, 19. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Zitat: Als Beginn der Amtszeit wird bei Wolfgang Gerhardt und Christian Lindner nicht der Zeitpunkt der Wahl, sondern der Antritt des Amtes mit Konstituierung des Bundestags verstanden. Da sich eine Fraktion nicht erst mit der konstituierenden Sitzung des Bundestages konstituiert, sondern schon wenige Tage nach der Bundestagswahl eine ganz eigene konstituierende Sitzung abhält, macht das überhaupt keinen Sinn. Die Fraktionen der Parteien sind bereits lange (Wochen) vor dem Antritt der Bundestagsmandate tätig. Als Beispiel könnte man jetzt die langwierigen Diskussionen um die Sitzordnung nach der Wahl 2017 nennen oder auch die Tatsache, dass die AfD-Fraktion bereits vor der konstituierenden Bundestagssitzung einen Antrag zum Amt des Alterspräsidenten stellte, nämlich einen durch Wahl zu bestimmen, wenn ich mich recht erinnere, und der Bundestag im Grunde darüber abstimmte, noch bevor die Sitzung durch Solms eröffnet wurde. Graubereich zwischen Wahl und erstem Zusammentritt, parlamentarisches Gewohnheitsrecht und so. --SamWinchester000 (Diskussion) 02:30, 10. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Gründungsdatum[Quelltext bearbeiten]

Als Gründungsdatum ist der 4. September 1949 angegeben. Als die FDP in die APO wechselte, wurde die Fraktion liquidiert, also aufgelöst. Diese Auflösung dauerte in die nächste Wahlperiode hinein, sodass es zu beginn der Legislatur ab 2017 praktisch zwei FDP-Fraktionen gab. Die FDP-Fraktion in Liquidation und die wieder in den Bundestag eingezogene. Nun könnte man den Schluss ziehen, dass das Gründungsdatum der ersten FDP-Fraktion sich von dem der zweiten FDP-Fraktion unterscheidet. Gibt es besondere Gründe, warum man dies hier nicht im Artikel eingepflegt hat? -- ThalesCRG (Diskussion) 11:22, 16. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Ja, rechtlich gesehen sind die 2 FDP-Fraktionen im Bundestag völlig eigenständig. Eine Fraktion bestand von 1949 an und wurde ab 2013 aufgelöst, eine andere wurde 2017 neu gegründet.
siehe diese Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/aufloesung-von-fraktionen-die-politische-pleite-ist-rechtlich-kaum-geregelt/22989386.html
Der Artikel sollte das zumindest kenntlich machen, auch wenn man nicht sofort zwei Artikel (für jede Fraktion einen) daraus macht. --95.91.242.235 00:26, 20. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]