Diskussion:Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft/Archiv

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Pornographie

Darf Pornographie die Altersfreigabe "ab 16" erhalten? --84.61.21.234 12:07, 16. Okt 2005 (CEST)

Nein. Näheres unter Pornografie#Rechtslage. Für solche allgemeine Fragen bist Du übrigens in Wikipedia:Auskunft besser aufgehoben. Viele Grüsse,--Michael 12:18, 16. Okt 2005 (CEST)


--> Es gibt keinen Artikel 150 im GG!!! (nicht signierter Beitrag von 84.191.193.192 (Diskussion) 22:02, 19. Feb. 2006 (CET))

Bilder

Hi. Die kleinen Bildchen, in denen die Altersfregabe steht, sind die rechtlich geschützt? Eigentlich ist das ja was amtliches und dürfte deswegen nicht geschützt sein. Ich würde die sonst mal erstellen und hochladen. --ChristianHeldt 15:14, 5. Mär 2006 (CET)

Die FSK ist keine Behörde und wird mittlerweile sogar als Gmbh geführt (die Lektüre des Artikels hätte dies klären können). Damit wären die Bilder jetzt auch falsch lizensiert. Die Verwendung der Kennzeichen bedarf zudem laut Impressum einer schriftlichen Zustimmung. Hast Du diese? Viele Grüsse,--Michael 11:36, 7. Mär 2006 (CET)

Die Bilder sehen mit ausnahme des USK schriftzuges genauso aus wie die der USK! Von daher könnte man auch einfach einen verweis auf die Usk-Bilder erstellen!(Würde aber nicht ganz richtig sein denn USK/FSK laufen ja getrennt von einander) Gruß --Sören 16:33, 27. Mai 2006 (CEST)

"Alte" Einstufungen

Gibt es irgendwelche Aussagen zur rechtliche Situation alter Einstufungen, also z. B. von ab-16-Filmen aus den 50ern, die heute ohne dass jemand daran Anstoß nehmen würde im Nachmittagsprogrsamm laufen? Gelten diese Einstufungen offiziell noch? oder irre ich mich und die laufen gar nicht nachmittags? ich denke da z. B. an Manche mögens heiß. --Flatlander3004 22:07, 24. Jul 2006 (CEST)

Normalerweise bleiben die FSK-Einstufungen selbst über viele Jahre bestehen. In jüngerer Zeit wurden aber häufiger Filme auf DVD veröffentlicht, dafür der FSK erneut zur Prüfung vorgelegt und die Altersfreigabe fiel dann zumeist auch großzügiger aus. Beispiele: Der Director’s Cut von Lethal Weapon bekam FSK16, obwohl bereits eine kürzere Version mit FSK18 erschienen war. Angel Heart wurde bei einer Neuprüfung mit FSK16 statt zuvor FSK18 freigegeben. RX-Guru 12:11, 25. Jul 2006 (CEST)

Noch eine Frage

Nach welchen Kreterien werden die Filme bewertet?? das sollte vllt auch im artikel enthalten sein! --Flöle 13:01, 26. Nov. 2006 (CET)

Farben der alten Labels und alter FSK-18-Text

Ich habe hier einige DVDs aus der Zeit vor April 2003, bei denen die FSK-12-Labels gelb sind. Aus eigener Erinnerung weiß ich auch noch, dass die blauen und grünen Labels erst mit der Änderung des Jugendschutzgesetzes auftauchten. Möglich, dass sie davor schon benutzt wurden, verbindlich dürften sie aber nicht gewesen sein. Auch den Text Nicht freigegeben unter 18 Jahren habe ich noch nie gelesen. Das steht zwar so auf der verlinkten Seite medienzensur.de, ist meiner Meinung nach aber eindeutig falsch. Als Beispiel habe ich mal die DVD U-turn - Kein Weg zurück herausgesucht. Diese hat ein rotes Label mit dem Text "Freigegeben ab 18 Jahren gemäß §7 JÖSchG FSK". Ich sehe auch gar keinen Grund, warum das gerade bei diesem Label andersherum formuliert werden sollte. Dass der FSK-18-Text heute abweicht, hat ja bekanntlich einen rechtlichen Grund, der bei den alten Gesetzen aber noch nicht existierte.

Da ich mir nicht zu 100 Prozent sicher bin, wie die genaue Regelung für die Farben der alten Labels war, werde ich es so lassen, wie es jetzt ist. Den Text des alten FSK-18-Labels werde ich aber auf jeden Fall wieder ändern. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 11:18, 6. Jan. 2007 (CET)

Die Farben der FSK-Signets sind schon seit vielen Jahren unverändert, allerdings gab es hin und wieder mal einen Fehldruck von Filmverleihern. Mir liegt hier gerade auf die Schnelle einzig eine Jugendschutz-Info des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD), dem Bundesverband der deutschen Videotheken-Betreiber, vom September 1997 vor. Darin steht u. a.: "Es gibt 5 verschiedene Freigaben […] und 'nicht unter 18 Jahren' (rot)." Trotzdem werde ich später am Tag für Dich und zur Klärung noch einmal meine alten FSK-18-Filme auf ihre Label hin kontrollieren. ;o) RX-Guru 11:49, 6. Jan. 2007 (CET)
Ich habe mir jetzt einen ganzen Haufen alter VHS- und DVD-Cover angesehen. Bei den VHS-Covern tragen ca. 90% das Signet Nicht freigegeben unter 18 Jahren …, auf nur ca. 10% steht Freigegeben ab 18 Jahren … Bei den DVD-Covern fand ich diese Situation mit ca. 80:20% in leicht relativierter Form bestätigt. Dabei ist noch zu bemerken, dass bestimmte Verleiher (Columbia, Fox, Highlight, VMP) eher zu … ab 18 … tendierten. RX-Guru 11:39, 9. Jan. 2007 (CET)

Schwere/einfache Jugendgefährdung und KJ

Im Artikel steht:

Für Kinofilme wird die Freigabe "KJ" (Keine Jugendfreigabe) erteilt, wenn der Film offensichtlich schwer
jugendgefährdend ist. Wird der gleiche Film dann auf einem Bildträger (Videokassette, DVD) veröffentlicht,
wird die Freigabe bereits verweigert, wenn ein Fall so genannter "einfacher Jugendgefährdung" vorliegt.

Das ist so nicht ganz richtig. Eine KJ Freigabe erhält der Film nur dann, wenn er als jugendbeeinträchtigend eingestuft wird. Eine einfache (DVD, Video etc) oder schwere (Kino) Jugendgefährdung erhält kein Kennzeichen. Siehe Grundsätze der FSK §18 Abs. 3 und JuschG § 14 Abs. 3 oder auch dieser Artikel: Abgrenzungsfragen zu Jugendbeinträchtigung und Jugendgefährdung. Nur diese nicht gekennzeichneten Filme können, wie es im Artikel richtig steht, indiziert werden. Ich wollte es nicht selber ändern, an das editieren von Artikeln trau ich mich nicht so richtig ran.... --87.159.142.81 13:51, 10. Mär. 2007 (CET)

Alles klar, habe das jetzt mal geändert. Mit Referenz auf den interessanten Tagungstext. -- Bekay00 12:37, 22. Aug. 2007 (CEST)

Belege fehlen & Neutralität

Zu [1]: In der Sektion „Umstrittene Entscheidungen“ fehlen für jede der Behauptungen entsprechende Quellen.

Auch der Stil ist nicht gerade neutral, so dass man meiner Meinung nach durchaus von Original Research und Theoriefindung sprechen darf. --87.168.21.212 21:31, 2. Mär. 2008 (CET)

Nun, wie umstritten die FSK ist, kann man schon daran sehen, dass auf ihrer Homepage eigens ein Bereich "Begründungen" angelegt ist. "Rechtfertigungen" dürfte es wohl aber eher treffen. Überhaupt könnte man von dem Gezanke etwas mitbekommen, wenn man sich mal nur regelmäßig verschiedene Neuigkeiten aus der Filmlandschaft zu Gemüte führt. Letzten gab`s einen Riesenkrach um "John Rambo" und dessen ungekürzten Kinoeinsatz (den er dann auch leider nicht haben durfte). Letzten Ärger gabs um "Mutant Chronicles", für den eh schon eine 18er angestrebt wurde. Nachdem diese verweigert wurde, kommt der Film nun gleich auf DVD raus. 4:21 10 Aug. (CEST) (ohne Name signierter Beitrag von 91.7.231.246 (Diskussion) )

Mein Versuch einer Neutralisierung war nur teilweise erfolgreich. Formal ist das nun ok, aber die Auswahl der Beispiele ist weit von Neutralität entfernt. Ich werde in einem Monat alle nicht belegten Beispiele entfernen. Neutralseife 22:03, 7. Dez. 2008 (CET)

FSK-Einstufung von Fernsehfilmen

  • 1. Stuft die FSK auch Filme ein, die nur im Fernsehen gezeigt werden sollen?

Nein - das macht die FSF (freiw. Selbskontrolle Fernsehen) -- Cweinandt 22:21, 13. Nov. 2009 (CET)

  • 2. Hat eine FSK-Einstufung eines Films eine Auswirkung darauf, ob der Film auch im Fernsehen gezeigt werden darf?

Ja, - er muss ggf. geschnitten werden oder darf vor einer bestimmten Uhrzeit nicht ausgestrahlt werden. -- Cweinandt 22:21, 13. Nov. 2009 (CET) --84.151.228.221 18:30, 24. Nov. 2008 (CET)

Harry Potter

"Die Einstufung von Harry Potter und die Kammer des Schreckens im Jahre 2002 wurde nicht ab 6 Jahren sondern erst ab 12 Jahren freigegeben. Der Verleih veröffentlichte daher den Film in Deutschland in gekürzter Form."

Ich weiß nicht, ob es nur an mir liegt oder ist es schlecht vormuliert... Aber wenn die Freigabe erschwert wurde, gibt es doch keinen Sinn ihn zusätzlich zu kürzen, oder täusche ich mich da?--Knallexus 20:43, 26. Jan. 2009 (CET)

Neue Labels

Sollte man denn nicht die neuen Labels auch in dem Artikel zeigen? Die meisten Labels auf den DVDs sind nämlich entweder gerundete Vierecke oder ein gerundetes Viereck, dass in einem schwarz umrandeten eckigen Viereck ist.--Jackie_Chan-Fan 19:40, 18. Feb. 2009 (CET)

Infoprogramm

Auch bei manchen künstlerischen Filmwerken besteht offenbar die Möglichkeit der Einstufung als „INFO-Programm gemäß § 14 JuSchG“. Das ist beim Filmprojekt „Nachrichten aus der ideologischen Antike“ von Alexander Kluge der Fall. Der betreffende Paragraph lautet: „(7) 1 Filme, Film- und Spielprogramme zu Informations-, Instruktions- oder Lehrzwecken dürfen vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" nur gekennzeichnet werden, wenn sie offensichtlich nicht die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. 2 Die Absätze 1 bis 5 finden keine Anwendung. 3 Die oberste Landesbehörde kann das Recht zur Anbieterkennzeichnung für einzelne Anbieter oder für besondere Film- und Spielprogramme ausschließen und durch den Anbieter vorgenommene Kennzeichnungen aufheben.“ (Aber Kluge bewegt sich gerne irgendwo zwischen Dokumentation und Fiktion, der darf so was ....) --Tobias b köhler 11:22, 25. Feb. 2009 (CET)

Kopieren der Bilder nach enwiki

Könnte bitte jemand die folgenden Bilder nach en.wikipedia.org kopieren? Dort kann ich sie leider nicht einbinden (und es sind dort immer noch die alten Kennzeichnungen vorhanden).

  1. Datei:Neue FSK Kennzeichen.gif
  2. Datei:FSK ab 0 logo.svg
  3. Datei:FSK ab 6 logo.svg
  4. Datei:FSK ab 12 logo.svg
  5. Datei:FSK ab 16 logo.svg
  6. Datei:FSK ab 18 logo.svg

Wenn die Bilder auf enwiki sind, genügt ein kurzer Hinweis auf meiner Benutzerdiskussionsseite, damit ich die Bilder dort einbinden kann. -- to:fra Diskussion Beiträge 18:47, 1. Mär. 2009 (CET)

Wenn dann würde ich die auf commons kopieren um sie allen und nicht nur der engl. WP zur Verfügung zu stellen. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:59, 17. Mär. 2009 (CET)
Ich glaube nicht, dass die auf commons können, da sie auf der Spio-Webseite extra als geschützt genannt werden [2] Die FSK 16-Datei hat schon jemand auf commons geladen. Ich warte mal, bis die gelöscht wird (Löschantrag ist schon gestellt). Alle anderen Dateien habe ich als geschützte Logos auf en.wiki hochgeladen:
  1. en:File:Neue FSK Kennzeichen.gif
  2. en:File:FSK ab 0 logo.svg
  3. en:File:FSK ab 6 logo.svg
  4. en:File:FSK ab 12 logo.svg
  5. en:File:FSK ab 16 logo.svg
  6. en:File:FSK ab 18 logo.svg
Die FSK 16 lade ich dann nach der Löschung auf Commons genauso hoch (damit der Name bleibt).
Kann jemand aus der gif eine svg machen? Ich bin nur ein Inkscape-Laie und krieg das erstens nicht gut umgewandelt in Pfade (ohne Riesennachbearbeitung) und zweitens die Transparenz nicht geregelt. Bisco 10:22, 21. Mai 2009 (CEST)
Der Löschantrag wurde abgelehnt wegen geringer Schöpfunghöhe Löschdiskussion. Daher habe ich jetzt die restlichen Logos auch auf Commons mit Lizenz PD-textlogo hochgeladen (Kategorie mit allen Logos) und die Dateien in den verwendeten Artikeln neu verlinkt.
Die beiden Autoren der Dateien könnten ja nochmal drüber sehen und die Angaben vervollständigen/berichtigen. Ich hinterlasse mal eine Nachricht bei den beiden (Benutzer:Infanf und Benutzer:Marsupilami.
Sollte man eventuell die ganzen Links im Feld "Anmerkungen" über Urheberrecht auf Commons ergänzen? Ist ja für Deutschsprachige interessant.
Dann könnte man die deutschen/englische Dateien löschen lassen. Bisco 19:59, 18. Jun. 2009 (CEST)

Bildbeschreibung fehlt bei [[Bild:Neue_FSK_Kennzeichen.gif|180px|right]]

Der Artikel enthält ein Bild, dem eine Bildbeschreibung fehlt, überprüfe bitte, ob es sinnvoll ist, diese zu ergänzen. Gerade für blinde Benutzer ist diese Information sehr wichtig. Wenn du dich auskennst, dann statte bitte das Bild mit einer aussagekräftigen Bildbeschreibung aus. Suche dazu nach der Textstelle [[Bild:Neue_FSK_Kennzeichen.gif|180px|right]] und ergänze sie.

Wenn du eine fehlende Bildbeschreibung ergänzen willst, kannst du im Zuge der Bearbeitung folgende Punkte prüfen:
  • Namensraum Datei: Bilder sollte im Namensraum Datei liegen. Bitte ändere die alten Bezeichnungen Bild: und Image: in Datei:.
  • Skalierung: Außerhalb von Infoboxen sollten keine festen Bildbreiten (zum Beispiel 100px) verwendet werden. Für den Fließtext im Artikelnamensraum gibt es Thumbnails in Verbindung mit der automatischen Skalierung. Um ein Bild/eine Grafik in besonderen Fällen dennoch größer oder kleiner darzustellen, kann der „upright“-Parameter verwendet werden. Damit erfolgt eine prozentuale Skalierung, die sich an den Benutzereinstellungen orientiert. --SpBot 22:30, 1. Mär. 2009 (CET)
Ist erledigt, habe die feste Bildgröße entfernt und durch thumb ersetzt und eine Bildbeschreibung ist jetzt auch vorhanden, Namensraum stimmte schon. Bisco 21:44, 20. Mai 2009 (CEST)

Kontrollen und Strafen

Wer kontrolliert die Einhaltung der Altersgrenze im Kino? Wer ist für die Meldung von Verstößen zuständig (ans Jugendamt melden?)? Welche Strafen gibt es? Gab es jemals welche? Oder ist das alles total freiwillig für die Kinos? --Politikaner 21:43, 23. Dez. 2009 (CET)

Frage

Wie kommt es das die Einstufung, einer "von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragenen Einrichtung" eine Bundesoberbehörde tangiert (die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien)? Das eine ist doch privat und das andere indizierung staatlich, oder? Ich frag mich ob das so mit den Hoheitsrechten übereinstimmt. Habe ich möglicherweise etwas missverstanden und wenn ja was. Danke (nicht signierter Beitrag von 84.167.111.173 (Diskussion | Beiträge) 05:55, 29. Aug. 2006 (CEST))

Aktuelle Kennzeichnung

Wieso steht hier, es heißt heute FSK ab 18, auf aktuellen Freigabekarten, steht aber Keine Jugendfreigabe?-- dha  ?¿ 21:35, 1. Sep. 2009 (CEST)

Wie recht du hast, da hat jemand Unfug geschrieben, nur interessiert das hier wohl leider niemanden. --188.109.191.160 00:21, 3. Dez. 2010 (CET)

Umstrittene Entscheidungen

"...deutsche Freigabe- und Zensurpraxis hat mit dazu geführt..." Ist diese Ausage nicht falsch? In Deutschlang gibt meines Wissens es keine Zensur - Kürzungen werden nur auf Seiten der Vertreiber vorgenommen und dann erneut vorgelegt, die FSK hat keinen Einfluss auf den Inhalt. Diese Formulierung ist zumindest missverständlich. --217.5.224.134 09:44, 18. Apr. 2007 (CEST)

"Fassungslos waren auch viele Eltern, die den Film Krieg der Welten mit ihren Kindern im Kino anschauten. Obwohl in dem Film dramatisch ein Weltuntergansszenario gezeigt wird, erhielt der Film eine „6+“-Freigabe, wurde also für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Volljährigen freigegeben, was auf ungläubige Verwunderungen stieß." problematische Formulierung: 1. es gibt offiziell keine FSK 6+ Einstufung, sondern nur eine FSK 12 Einstufung. 2. es reicht (wie auch schon weiter oben im Artikel richtig beschrieben) nicht die Begleitung eines Volljährigen, sondern nur in Begleitung eines personensorgeberechtigten Erwachsenen ist es Kinder zwischen 6 und 12 Jahren gestattet einen Film mit einer FSK Freigabe ab 12 Jahren zu besuchen. --217.227.209.71 03:23, 12. Mai 2007 (CEST)

Doch, doch . . . die FSK sowie die Schwester USK geben indirekt Vorgaben an, welche Szenen gekürzt, zensiert und verändert werden müssen, um eine bestimmte bzw. angestrebte Freigabe zu erhalten. Die Änderungen nimmt freilich der Vertrieb vor, jedoch liegt das Machtwort immer noch bei der FSK / Die FSK 6+ ist mir in dieser Form auch noch nicht begegnet, aber es dürfte jawohl klar sein, dass auch Ältere das Wek sehen dürfen. Es heisst auch korrekterweise PERSONENSORGERECHTSBEAUFTRAGTER (meistens die Eltern), der es einem Kind ab 6 Jahren gestattet, einen Film ab 12 zu sehen. Bestimmt hat der Verfasser diese Regelung gemeint und nicht „6+“-Freigabe. Das Beispiel fand ich auch ein wenig aus der Luft gegriffen, denn es gibt da viel Krassere. Am bekanntesten dürfte wohl "Sleepy Hollow" sein, der anfangs auch ab 12 Jahren freigegen war, ebenso wie "Königreich der Himmel" oder "Alexander", bei denen mit dieser komischen PERSONENSORGERECHTSBEAUFTRAGTEN-Regelung schon 6-Jährige anschauen dürfen, wie sich die Menschen gegenseitig mit Unmengen Hektolitern Kunstblut zerstückeln. 4:11 10 Aug. (CEST) (ohne Name signierter Beitrag von 91.7.231.246 (Diskussion) )
Nein, nein ganz korrekt heißt es Personensorgeberechtigter. Und dies kann nicht einfach mal für einen Kinobesuch an jemanden (z.B. die Oma) übertragen werden. Und es ist außerdem so dass die Prüfer, bei den Einstufungen FSK 12 nicht berücksichtigen sollen, dass dadurch auch 6-jährige den Film sehen können. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Sache, aber soll nur geprüft werden, ob 12-jährigen der Film schadet. Für Kinder zwischen 6-12 Jahren liegt die Verantwortung bei den Eltern, deshalb müssen diese auch selbst mit rein.--Cinechamp 21:59, 25. Jan. 2011 (CET)

kann ich bestätigen - vielleicht sollte mal darüber nachgedacht werden, ob die FSK wirklich sooo unabhängig ist - die Entscheidung zu Die_letzten_Glühwürmchen spricht dazu Bände! -- Cweinandt 22:20, 13. Nov. 2009 (CET)

Feiertagsfreigabe

Hatte das in einem anderen Artikel zunächst für 'nen Scherz gehalten, aber das gibt es tatsächlich. Wieso werden manche Filme als nicht „feiertagsfrei“ eingestuft? An normalen Wochenenden sind viele Kinder doch auch lange wach und da kommt auch alles Mögliche im Fernsehen. Oder verderden solche Filme manchen Menschen gar ihre „Feiertagslaune“? --Tiktaalik 15:22, 10. Feb. 2011 (CET)

Situation in Österreich

Ich musste den Absatz zur Situation in Österreich leider teilweise entfernen - weil er falsch ist.

>"Die FSK-Altersfreigaben werden in Österreich und der Schweiz meistens übernommen." Weder durch Quellen belegt noch richtig. Ich selbst bin Mitten in der Recherche, aber in Österreich werden die FSK-Altersfreigaben nicht übernommen, da es hier gar keine dementsprechende Regelung gibt.

>"In Österreich werden dagegen einige Filme, die in Deutschland indiziert sind, wie zum Beispiel Spielen wir Liebe, mit einer Freigabe ab 18 Jahren frei verkauft." In Österreich gibt es keine Indizierung. Ob es eine Freigabe "ab 18" gibt ist dz. fraglich. Ich werde die dementsprechende Passage demnächst ändern.

Bei Unstimmigeiten bitte hier weiterdiskutieren. Mfg RicardoSchobel 17:00, 22. Aug 2006 (CEST)


Wie sieht es heutzutage damit in Österreich aus?? Richtlinien oder doch auch Altersfreigabe?? --Dozor 12:01, 17. Mär. 2009 (CET)

In Österreich prüft die Jugendmedienkommission Filme und gibt eine Empfehlung ab. In den einzelnen Bundesländern kann diese Empfehlung übernommen oder abgeändert werden (Jugendschutzgesetze sind in Österreich Länder-, nicht Bundessache). Wie sollte man diese Information am besten so weit oben wie möglich unterbringen? --Nico T 21:33, 23. Sep. 2010 (CEST)
Das soll sich zukünftig ändern. Es soll eine neue Medienkommission im Jugendministerium geschaffen werden, die dann auf FSK und bei Computerspielen auf PEGI verweist. Einheitliche Alterskennzeichnung bei PC-Spielen und Videos --Franz (Fg68at) 22:42, 8. Apr. 2011 (CEST)

FSK 18

Man sollte auch erwähnen es wird in Betracht gezogen, die Aufschrift des Logos FSK18 auf Medien aller Art, führe zur Attraktivitätssteigerung bei Kindern und jungen Erwachsenen weshalb ein besonderes Interesse für eben solche mit FSK 18 gekennzeichneten Filme, Spiele etc. erst geweckt oder verstärkt Aufmerksamkeit auf diese Produkte erregt wird da evtl. eher kontraproduktiv ist und ist daher kritisch zu sehen. (nicht signierter Beitrag von 188.105.232.128 (Diskussion) 12:13, 18. Aug. 2011 (CEST))

Rechtsvorschriften

Ich habe mir erlaubt, die Angaben zu den Rechtsvorschriften formal (es gibt z.B. kein "JuSchG FSK"), als auch inhaltlich (die gesetzlichen Bestimmungen waren falsch zitiert) zu berichtigen. Mehr, als den Beitrag zu überfliegen, habe ich im Moment leider nicht geschafft, da ich zurzeit an einer anderen Baustelle sitze. Aber was nicht ist, kann ja noch werden... --Opihuck 18:19, 26. Jan. 2012 (CET)

Rechtliche Situation?

Einerseits steht da: "Eine Pflicht zur Prüfung durch die FSK besteht nicht". Ich nehme an, darum heisst die Kontrolle wohl auch "freiwillig". Weiter unten steht dann aber: "Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde 1985 die Kennzeichnungspflicht …"

Ja, was denn nun? Pflicht oder doch nicht Pflicht? Freiwillig oder doch nicht ganz so freiwillig? Kann mal jemand die rechtliche Situation klarstellen? 178.83.143.72 23:22, 7. Sep. 2011 (CEST)

Ganz kurz gesagt: Es gibt keine Pflicht einen (Kino)Film prüfen zu lassen, wenn man ihn aber veröffentlichen will, dann muss er gekennzeichnet sein. Eine freiwillige Pflicht sozusagen... Gruß, --Martin1978 /± 23:24, 7. Sep. 2011 (CEST)
Der übliche Betrug in unserem ach so tollen "Rechtsstaat"... --217.231.4.64 10:33, 21. Okt. 2011 (CEST)
Glaube mir, Du kannst es schlimmer treffen auf diesem Planeten! --Martin1978 /± 12:58, 21. Okt. 2011 (CEST)
Es ist wirklich so: Eine FSK-Prüfung ist faktisch-praktisch verpflichtend (also alles andere als «freiwillig», denn ohne FSK-Prüfung schafft er es nicht in den Handel), und wegen der Bundesländer-Vertreter ist sie auch keine reine «Selbstkontrolle». Gerade bei FSK und USK sieht man sehr gut, wie der deutsche Staat in einer ziemlichen Gratwanderung versucht hat, maximale Kontrolle über Filmveröffentlichungen zu behalten, ohne das verfassungsrechtliche Zensurverbot zu brechen. --Jacek79 16:12, 11. Dez. 2011 (CET)
@IP217.231.4.64 Das von dir ironisch "als ach so tollen Rechtsstaat" verunglimpfte Deutschland erlaubt dir diesen Kommentar zu schreiben. ThomasStahlfresser 17:42, 11. Dez. 2011 (CET)
Bei einem Online-Handel, der neben deutschen Medien auch Importe aus der EU vertreibt, findet sich der Hinweis, Veröffentlichungen ohne FSK-Prüfung könnten nicht an Minderjährige versandt werden. Die Importe sind Filme in der Originalsprache ohne jugendgefährdende Inhalte, die für den europäischen Markt konzipiert wurden und sich mitunter nicht von den deutschen Veröffentlichungen unterscheiden. Kann es sein, dass die deutsche Filmwirtschaft hier einen Weg gefunden hat, unliebsame Konkurrenz aus dem Ausland einzudämmen, um ihre eigene Marge zu schützen? (nicht signierter Beitrag von 89.204.155.192 (Diskussion) 21:17, 15. Dez. 2011 (CET))
Eine FSK-Prüfung gilt tatsächlich ausschließlich für eine bestimmte Sprach- und Schnittversion. Was die «unliebsame Konkurrenz» angeht: In der Tat kann eine restriktive FSK-Praxis ein ungerechtfertigtes Handelshemmnis darstellen, und das mag die EU-Kommission überhaupt nicht. Entsprechende EuGH-Urteile kenne ich leider nicht. Da musst Du schon einen Spezi für Europarecht fragen. --Jacek79 19:46, 4. Jan. 2012 (CET)

Ich hab den Abschnitt unter „Aufgaben“ mal ergänzt. Das heißt: Ein nicht gekennzeichneter harmloser Kindermärchenfilm darf verkauft, kommerziell verliehen und in Kinos gezeigt werden – allerdings dürften die Kinobetreiber keine Kinder in den Saal lassen ... Das ist aber weit weg von einer staatlichen Zensur, die den Film komplett verböte, vom Herstellen der Kopien über Besitz und Handel bis hin zur Aufführung.--Holgado 05:48, 5. Feb. 2012 (CET)

Seit 1951?

"Es wird die Forderung erhoben, dass die bestehenden Regeln der FSK, die aus dem Jahr 1951 stammen, überholt werden müssten."

Das verstehe ich nicht ganz. Es hat sich seitdem doch einiges in der Bewertungspraxis geändert. So wurde die Anzahl zulässiger Gewaltspitzen deutlich erhöht und pornografisches Material zugelassen.77.13.141.16 00:55, 28. Jun. 2012 (CEST)

FSK kJ

Hallo, im Artikel wird zwar "FSK kJ" erwähnt, aber eine Erklärung, was das sein soll fehlt auf den ersten Blick. Da ich nicht tiefer mit der Materie vertraut bin, kann das jemand ergänzen. Danke. Viele Grüße,
Jörg (Diskussion) 11:58, 20. Jul. 2012 (CEST)

FSK kJ → keine Jugendfreigabe → FSK 18 (Flatschen auf Hüllen). Ich schau mal drüber. --Martin1978 /± WPVB 12:09, 20. Jul. 2012 (CEST)

Verweis ungültig

Der Verweis Nr. 3 ist nicht mehr gültig. Was macht man in so einem Fall eigentlich? Bin da nicht so vertraut mit, wollte nur bescheid sagen.

--Wikiman7002 (Diskussion) 14:09, 27. Jul. 2012 (CEST)

Gibt es einen einsehbaren Katalog?

Gibt es eigentlich einen einsehbaren Katalog, durch den auch für Außenstehende einsichtig wird, wonach ein Film bewertet wurde? Ich frage das vor allem der vielen umstrittenen Entscheidungen für die FSK-Wertung. Man sollte meinen, dass es doch irgendwelche Normen gibt, nach denen sich die FSK richtet!--Aquinat (Diskussion) 16:43, 7. Sep. 2012 (CEST)

Auf der Website der FSK lassen sich die Freigabebegründungen einsehen, mit denen die Einstufung begründet wird. Eine Zuordnung von bestimmten Inhalten oder Themen eines Films zu einer Einstufung ist aber nicht ersichtlich. Lediglich die Nichtkennzeichung wird durch § 15 JuSchG festgelegt. Im Vergleich dazu sind die Ratings der MPAA an eine Vorgabe der zu beanstandenen Inhalte gebunden und führen diese auch in Stichworten auf. Fremdkennzeichnungen aber werden in der BRD nicht berücksichtigt und können nur für die persönliche Information herangezogen werden.-- (nicht signierter Beitrag von 89.204.136.52 (Diskussion) 09:45, 20. Sep. 2012 (CEST))

Zählen will gelernt sein

In der Regel setzt sich dieser Ausschuss aus sieben Prüfern zusammen – drei von der Filmwirtschaft und vier von der öffentlichen Hand benannte Prüfer sowie der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden. Bei mir sind das acht. --92.202.40.242 15:03, 17. Jun. 2012 (CEST)

Nicht nur Zählen, auch Wiedergeben: Nach Selbstdarstellung der FSK setzt sich ein Arbeitsausschuss aus fünf (5) Personen zusammen, inklusive dem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden als Vorsitzenden. Lediglich der Hauptausschuss setzt sich aus sieben (7) Personen zusammen, ohne dass eine davon der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden sein muss. (nicht signierter Beitrag von 89.204.136.52 (Diskussion) 09:45, 20. Sep. 2012 (CEST))


Genau: in der Regel sind es 5 Prüfer, 7 Prüfer waren es bis 2011! Aber offentsichtlich will es keiner hier ändern. Ich habe es schon einmal versucht, das ist aber leider nicht akzeptiert worden. (nicht signierter Beitrag von 31.16.161.242 (Diskussion) 18:06, 26. Nov. 2012 (CET))

"Strafrechtlich unbedenklich"?

Hallo zusammen. In diversen Artikeln zu vermutlich ziemlich heftigen Horrorfilmen ist von einer Freigabe namens "strafrechtlich unbedenklich" die Rede (siehe Suche). So wie ich es aus dem Kontext verstehe, ist das nochmal "schlimmer" als keine Jugendfreigabe. Hier im Artikel taucht der Begriff nicht auf. Könnte jemand, der sich damit auskennt, bitte einen entsprechenden Absatz einfügen, falls es diese Freigabestufe wirklich gibt? Danke und Gruß, --95.90.234.140 17:04, 1. Nov. 2013 (CET)

Der Hinweis "Strafrechtlich unbedenklich" kommt von der SPIO (nachzulesen im Artikel Altersfreigabe im Abschnitt Juristische Prüfungen) und hat somit mal gar nichts mit einer FSK-Freigabe zu tun. Ich persönlich entferne solche Eintragungen in der Filmbox, wenn er denn dort vorhanden ist (und wenn Du mich auf eine Entfernung auf meiner Disk ansprichst, werde ich diesen Beitrag sichten!). Ich sehe das so, dass die Filmbox um den Unterpunkt SPIO erweitert werden sollte. Gruß, --Martin1978 - - RIP LW 17:22, 1. Nov. 2013 (CET)
Dank' Dir für die Info. Entfernen will ich eigentlich nichts, ich habe mich nur über die Einstufung, von der ich vorher noch nie gehört hatte, gewundert. Jetzt sehe ich auch, dass tatsächlich hier im Artikel schon ein kurzer Absatz dazu exisitert. Dank falscher Verwendung der Suchfunktion ist mir der vorhin durch die Lappen gegangen. Gruß, --95.90.234.140 17:34, 1. Nov. 2013 (CET)
Der Kampf gegen die Windmühlen der falschen Eintragung der juristischen Prüfung im Abschnitt der FSK in der Filmbox ist sehr ermüdend. Wenn Du Dich also doch dazu durchringen möchtest, dann hast Du einen Ansprechpartner. Gruß, --Martin1978 - - RIP LW 17:51, 1. Nov. 2013 (CET)

Schulungsfilme

Auf CDs/DVDs mit Schulungsmaterial (z.B. zu Computerprogrammen), aber auch Nicht-Spielfilme (Reiseberichte, Naturfilme, u.ä.) sehe ich regelmäßig einen weiteren Aufkleber "Lehrprogramm gemäß §14 JuSchG" oder "Ohne Altersbeschränkung, weil Lehrprogramm". Werden solche Filme auch von der FSK gerpüft, oder ist die nur für Spielfilme zuständig? Sollte man diese Lehrprogramm-Kategorie ebenfalls in den Artikel aufnehmen? --Ute-S (Diskussion) 13:33, 8. Jan. 2013 (CET)

Der Schulungsfilm Staplerfahrer Klaus ist doch FSK 16? ThomasStahlfresser 14:04, 8. Jan. 2013 (CET)
Oh Mann, dies ist doch nur eine Parodie.... --dersachse95 aus NürnbergHier könnt Ihr mich ansprechen 13:25, 11. Dez. 2013 (CET)

Altersfreigaben -> Tabelle

Wäre es jetzt nicht mal an der Zeit, die Tabelle von den uralten Zeichen/Spalten zu befreien und wieder übersichtlicher zu gestalten? Grüße --Atc (Diskussion) 23:17, 28. Jun. 2018 (CEST)

Nein. --Opihuck 23:49, 28. Jun. 2018 (CEST)
Kurz: Nein. Die Cover mit den alten Logos haben keine Halbwertszeit und werden nicht einfach aufhören zu existieren. Manche junge Menschen treffen zum 1. Mal auf das alte Logo und wollen wissen, was es ist und manche wollen einfach das alte Design sehen. Informationen werden nicht einfach so aufgrund eines Zeitgefühls entfernt. Es hat geschichtliche Relevanz. Ich habe mir aber die Zeit genommen und die Tabelle hübscher (subjektiv) gemacht. VG --H8149 (Diskussion) 00:18, 29. Jun. 2018 (CEST)
Die Tabelle sieht jetzt besser aus, aber...
unter dem Absatz "Geschichte" steht dieser Satz "Seit 2009 gibt es die heute noch aktuellen Logos der FSK, die bis spätestens zum 31. März 2010 umgestellt wurden; dies galt sogar für Lagerbestände." --> Ich verstehe den so, dass alle Produkte seit 10 Jahren NUR noch das neue Logo aufweisen. Die Tatsache, dass es natürlich noch Privatbestand mit den alten Logos gibt ist natürlich klar. Der übliche Wikipedia-Stil (zu sehen in sehr vielen Artikeln mit alten Zeichen/Logos/Symbolen...) ist, die aktuelle Regelungen zu beschreiben und abgelaufene/verfallene/ausgeführte Infos in einen Absatz "Geschichte oder Historie oder Vergangenheit" zu verschieben. Auch in diesem Artikel wäre das weniger verwirrend, wenn in der Haupttabelle NUR die aktuellen Logos und Beschriftungen sichtbar sind und in im Absatz "Geschichte" die ungültigen Logos eingefügt werden. Viele Grüße --Atc (Diskussion) 20:23, 30. Jun. 2018 (CEST)
Nein, in diesem Fall scheint mir das nicht erforderlich zu sein. Die Unterschiede sind so geringfügig und lassen sich platztechnisch in einer Tabelle sehr gut und übersichtlich darstellen. Da ist nichts verwirrend. Etwas unglücklich erscheint mir nur, dass die aktuelle Regelung nicht ganz vorn erscheint. Es könnte darüber nachgedacht werden, ob die erste Spalte eher ans Ende gerückt wird. --Opihuck 21:21, 30. Jun. 2018 (CEST)
Die Tabelle ist doch in Ordnung, sie passt problemlos auch auf die Seitenbreite, wenn der Monitor nur 1024 Punkte bietet. Die deutschsprachige Wikipedia hat da ganz andere Baustellen. Die alten und neuen Symbole stehen nebeneinander und sind damit bestens vegleichbar. Warum etwas auseinanderreißen, das gut gelungen ist? (nicht signierter Beitrag von Falk2 (Diskussion | Beiträge) 23:18, 30. Jun. 2018 (CEST))
Von mir aus. Eine Sache muss aber unbedingt geändert werden: Die aktuellen Symbole sollten an erster Stelle (also ganz links stehen), dann alte Symbole. Genauso beim Text. PS: Gottseidank gibt es nur einen alten Symbolsatz. Bei 5 alten gäbe es bestimmt auch Leute die die Tabelle dann vollends mit Altlasten überfrachten wollen ;). --Atc (Diskussion) 17:37, 2. Jul. 2018 (CEST)

Kriterien

Ich hatte die Kriterien der FSK ergänzt. Diese wurden nun wieder gelöscht mit der Begründung "völlig unverständliches Geschwurbel". So schwammig stehen sie nun mal bei der FSK - die Quelle war ja genannt. --Zulu55 (Diskussion) 08:32, 20. Nov. 2020 (CET)

Was du in den Artikel eingetragen hast, ist sprachlich nicht nachvollziehbar. Wo du die Fragmente her hast, ist nicht ersichtlich. Hilfreich - ich hoffe, dass du das selbst einsiehst - ist deine Änderung daher nicht. --Opihuck 16:48, 20. Nov. 2020 (CET)
Die Quelle ist in meiner Version angegeben: https://www.fsk.de/?seitid=508&tid=72 --Zulu55 (Diskussion) 10:46, 23. Nov. 2020 (CET)
Diese Kriterien sind schon sinnvoll. Kaum jemand kennt sie und viele stellen sich sonstwas drunter vor. Von daher, bitte wieder einbauen. Wir haben deutlich schlimmere sprachliche Entgleisungen, die niemand infragestellt. –Falk2 (Diskussion) 12:13, 23. Nov. 2020 (CET)
In der Fundstelle heißt es: In der folgenden Übersicht informieren wir Sie über Anhaltspunkte und Problembereiche, die für die jeweiligen Freigaben eine besondere Relevanz aufweisen. Wo werden da Kriterien genannt? Dort steht nur, worauf besonders geschaut wird. Nach welchen Kriterien die Einstufung FSK 6, 12, 16 oder 18 dann im konkreten Fall erfolgt, ergibt sich daraus jedoch nicht. Ich glaube auch nicht, dass sich die Kriterien für ein Werturteil für die Altersgeeignetheit irgendwie abstrakt festlegen lassen. Das ist stets eine Bewertung von vielen Einzelaspekten.
Im Übrigen denke ich, dass eine Vielzahl von Aspekten, wie in der angegebenen Fundstelle, nur vollständig, aber nicht fragmentarisch wiedergegeben werden sollte. Die Übernahme der Fundstelle wäre dann aber wohl eine klare URV. Gegen einen Link auf diese Seite wäre dagegen aus meiner Sicht nichts einzuwenden. --Opihuck 12:57, 23. Nov. 2020 (CET)
Das Original ist besser als jede Kopie. Von daher, ja, bitte. Dass es hier wie so oft um Ermessensentscheidungen geht, dürfte klar sein. –Falk2 (Diskussion) 13:09, 23. Nov. 2020 (CET)

Österreichische Produktionen

Problematisch finde ich die Praxis, dass in Österreich hergestellte DVDs als "nicht FSK-geprüft" über Onlineportale vertrieben werden, und dann beim Versand Ausweiskontrolle erfolgen muss, als wäre es ein "Film ab 18". Ist der Empfänger nicht zuhause, schüttelt der entgegennehmende Nachbar verständnislos den Kopf. Kann es zu dieser "Marotte" eine Erklärung geben? (nicht signierter Beitrag von 2003:F3:F72B:8700:65AA:FC69:C2EB:A8BD (Diskussion) 19:55, 27. Feb. 2021 (CET))

Ein nicht FSK-geprüfter Film hat keine Altersfreigabe und ist deshalb ein Film ab 18. Das gilt nicht nur für österreichische Filme, sondern vermutlich für die meisten Filme weltweit. Siehe auch FSK-Freigabe-FAQ unter dem Punkt „Muss Importware auch durch die FSK gekennzeichnet werden?“ -- Sloyment (Diskussion) 01:53, 5. Apr. 2023 (CEST)