Diskussion:Freizügigkeit

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Marquis4057 in Abschnitt Schweiz
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Freizügigkeit[Quelltext bearbeiten]

Bei den Wahlen ist Freizügigkeit Verboten. Da wird nur in Wahlkreis(Sperrbezirk) abgestimmt, ob woll wir Freizügigkeit haben. Denn keine Partei erstellt Listen zur Wahl und Listen haben Freizügigkeit. (nicht signierter Beitrag von 80.133.188.139 (Diskussion) 23:21, 27. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Präzisierung[Quelltext bearbeiten]

Im Eingangssatz sollte ein Hinweis darauf aufgenommen werden, dass der Begriff "Freizügigkeit" in dem Artikel nur in seinem juristischen Sprachgebrauch erläutert wird. Alternativ ließe sich formulieren: "Im juristischen Sprachgebrauch ist Freizügigkeit das Recht der freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes." Die Präzisierung soll verdeutlichen, dass das Wort Freizügigkeit auch in anderem Zusammenhang verwendet wird (z.B.: Herr X führte ein freizügiges leben). -- 132.180.98.154 00:04, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Thema des Artikels[Quelltext bearbeiten]

der erste absatz definiert freizügigkeit zweifach, ohne näher darauf einzugehen, welche freizügigkeit der artikel behandelt. das sollte geändert werden.

Historische Entwicklung[Quelltext bearbeiten]

Eine Darstellung der historischen Entwicklung wäre nicht schlecht. Leider verstehe ich selbst zu wenig davon. RichardLorenz 22:30, 29. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Freie Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes[Quelltext bearbeiten]

In diesem Absatz wird richtig dargestellt, dass Art. 11 GG nur auf Deutsche Anwendung findet. Weiter unten wird geschrieben, dass die Freizügigkeit der Asylbewerber eingeschränkt wird. Das passt so nicht., ich werde das etwas umschreiben.--M schmucki 14:21, 1. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Die augenblickliche Formulierung erweckt den Eindruck, dass das BVerfG eine Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitslosengeld-II-Empfängern mit dem zitierten Urteil hätte passieren lassen. Das ist so nicht der Fall. Vielmehr heißt es im Text des Urteils wörtlich mit Bezug auf andere Personenkreise als Spätaussiedler: "Auch die Umzüge von Sozialhilfeempfängern innerhalb Deutschlands werfen keine praktischen Fragen auf, die ein Zuweisungssystem erforderlich machten." (zitiert nach: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20040317_1bvr126600.html). Das rechtfertigt die unternommenene Veränderung. --Psychironiker 22:37, 26. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Quelle bitte einbauen[Quelltext bearbeiten]

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Weil die Schweiz im Rahmen der Bilateralen Verträgen am Europäischen Binnenmarkt teil nimmt, ist der Satz, welcher die Weltwoche zitiert, falsch. --Marquis4057 (Diskussion) 23:23, 8. Jan. 2024 (CET)Beantworten