Diskussion:Friedrich Simmler

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Kindheit
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Großschreibung am Satzanfang[Quelltext bearbeiten]

Lieber Tfjt, dein Revert ist mir nicht verständlich. Im amtlichen Regelwerk findet sich zwar nur ein Hinweis auf das "folgende Wort": § 54 (6): "Auslassungspunkte, Apostroph oder Zahlen zu Beginn eines Ganzsatzes gelten als Satzanfang; entsprechend bleibt die Schreibung des folgenden Wortes unverändert. Beispiele: … und gab keine Antwort. ’s ist schade um sie. 52 volle Wochen hat das Jahr." Aber mir leuchtet nicht ein, weshalb die Ziffer nicht der groß geschriebene Wortanfang sein soll, sodass "-jährig" sich klein schreiben müsste. Oder wo siehst du den Unterschied zwischen "Siebzigjährig" und "70-jährig"? Kennst du eine Regel für deine Schreibweise? --Hamstau (Diskussion) 00:36, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Hamstau, § 54 (6) des Regelwerkes deutet vielleicht darauf hin, dass du Recht hast. Allerdings zeigt § 40 (3) (auf S. 46 des Regelwerks) die Großschreibung von Konstruktionen aus Zahlen und Wörtern, die mit Bindestrichen verbunden sind – 17-jährig, aber: der 17-Jährige. In solchen Kombinationen wird der geforderten Großschreibung erst dadurch genügt, dass das nach dem Bindestrich folgende Wort groß geschrieben wird. Die dem Bindestrich vorangestellte Zahl vermag die Großschreibung nicht zu erfüllen. Gibt es Fachleute in Wikipedia, die uns bei diesem Fall helfen können? Gruß--Tfjt (Diskussion) 09:59, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Der 17-Jährige würde ich auch schreiben. Hier ist es aber ja kein Hauptwort, sondern es geht um den Satzanfang. Ich kann natürlich nicht für meine Version garantieren, halte sie aber wohl für richtig (in solchen Fällen gehe ich Problemen dann meist aus dem Weg, indem ich umformuliere ...). Vielleicht müsste man mal beim Duden anfragen. Gruß --Hamstau (Diskussion) 13:32, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Vielleicht gibt es hier in Wikipedia einen Rechtschreib-Spezialisten, der uns helfen kann. Was meinst du, sollten wir mal eine dritte Meinung einholen? Gruß--Tfjt (Diskussion) 14:46, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Gerne, wenn du eine Idee dafür hast? Ich kenne mich in der Wikipedia-Gemeinschaft nicht so sehr aus, weil ich nur in einem kleinen Bereich im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten tätig bin. Gruß --Hamstau (Diskussion) 17:33, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Ok, ich habe es hier positioniert. Mal schauen, was dabei herauskommt. Gruß--Tfjt (Diskussion) 19:51, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

WP:Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

Die Großschreibung nach einem Bindestrich wie in „der 17-Jährige“ gilt nur für Substantive, hier haben wir mit „16-jährig“ aber ein Adjektiv. Eine wie oben von Tfjt formulierte Regel „In solchen Kombinationen wird der geforderten Großschreibung erst dadurch genügt, dass das nach dem Bindestrich folgende Wort groß geschrieben wird.“ gibt es nicht. Großgeschrieben wird eben nur bei Substantiven und diese vermeintliche Regel kann nicht einfach so auf den Satzanfang übertragen werden. Es handelt sich bei Substantiven und Satzanfang um zwei völlig verschiedene Sachverhalte, auch wenn bei beiden groß geschrieben wird. Dementsprechend muss hier nach § 54 (6) „16-jährig“ klein geschrieben werden. -- 88.67.124.99 20:55, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Ohne mich auf Paragraphen berufen zu können habe ich mal etwas gegoogelt und finde mehrheitlich die Kleinschreibung des Adjektivs

Es scheint mir die bessere Lösung zu sein. In diesem Fall wäre es übrigens fast schöner, es anders zu formulieren: Mit 17 Jahren begann er ... --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 18:33, 3. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Und noch etwas weitergegoogelt finde ich die Regeln

  • Zahlen am Satzanfang sind zu vermeiden oder auszuschreiben oder der Satz sollte umgestellt werden. [1]

Hier wäre also auch Siebzehnjährig begann er ... möglich. Leserfreundlicher ist Mit 17 Jahren begann er .... --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 18:48, 3. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Danke für die Hinweise: Ich bin mittlerweile auch davon überzeugt, dass hier die Regel nach § 54 (6) des Regelwerks einschlägt. Allerdings überzeugt mich auch der Verbesserungsvorschlag, der aus Gründen des guten Stils und der Leserfreundlichkeit vorgetragen wurde. Daher habe ich den Text im Artikel entsprechend geändert. Gruß--Tfjt (Diskussion) 18:56, 3. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Ich hab's in der Dritten Meinung als gelöst markiert. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 06:28, 4. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Kindheit[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beginnt im Alter von 16. Aus welchem Elternhaus kommt er? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:18, 4. Jul. 2016 (CEST)Beantworten