Diskussion:Gebietskörperschaft (Deutschland)

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Müsste man hier nicht auch die EU mit aufnehmen oder spricht da was dagegen?

Die EU wird nicht als Gebietskörperschaft eingestuft. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit, im Gegensatz zur EG, die eine völkerrechtliche Gebietskörperschaft ist. Überhaupt überzeugt der Artikel nicht wirklich: "Gebietskörperschaften zeichnen sich durch Selbstorganisation und Kommunale Selbstverwaltung [...] aus." Erstens zeichnen sich zwar die Gebietskörperschaften "Kommunen" durch kommunale SelbstVw aus, aber die Gebietskörperschaften "Bundesländer" oder "Bundesrepublik Deutschland" zeichnen sich nicht durch kommunale SelbstVw aus, wie auch... Zweitens ist es doppelt gemoppelt wenn dort steht "durch Selbstorganisation und Kommunale Selbstverwaltung", denn kommunale SelbstVw schließt die SelbstOrg bereits mit ein. --C.Löser (Diskussion) 14:27, 19. Nov 2005 (CET)
Das Problem liegt doch wohl in der unklaren Abgrenzung der Begriffe "Gebietskörperschaft", "Gemeinwesen" und "Staat" voneinander. Der Staat als solcher zerfällt in einem föderalistischen System wie Deutschland in verschiedene staatliche Ebenen, die alle irgendwie "Staat" sind, deren Abgrenzung allerdings der staatsrechlichen Theorie seit jeher Mühe bereitet hat und bis heute nicht geklärt ist. Ein Staat als solcher stellt auch nicht unbedingt eine Körperschaft dar. Hingegen wird man im allgemeinen davon ausgehen können, dass ein Staat ein öffentliches Gemeinwesen sei; Gemeinwesen sind aber auch die Bundesländer, Provinzen, Bezirke, Kreise, Ämter u. dgl. mit eigener politischer Organisation (reine Gerichts- oder Verwaltungskreise, Schulkreise u. dgl. hingegen nicht), auch Gemeinden dürften im allgemeinen als Gemeinwesen zu erfassen sein. Davon müsste man nun die Gebietskörperschaften sinnvoll abgrenzen.

In der Pyramide fehlen die "Samtgemeinden". 89.48.218.121 02:18, 18. Apr 2006 (CEST)

habe die Samtgemeinden nachgetragen. -- kallewirsch 11:28, 19. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Pyramide ist auch aufgrund der Aufführung der Regierungsbezirke hier nicht passend, diese sind nämlich keine Gebietskörperschaften, hier könnte man hingegen die bay. Bezirke anführen. Sollte berichtigt werden, oder die Graphik raus genommen. --Ramsau 19:42, 3. Jun 2006 (CEST)

Regionalverbände in Baden-Württemberg[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich weiß, sind Regionalverbände in Baden-Württemberg seit ihrer Entstehung in den 1970er Jahren Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, dies kann man auch auf den einzelnen Internetseiten dieser Regionalverbände nachlesen, folglich sollte der Artikel abgeändert werden, um den geneigten Leser nicht weiterhin zu belügen. (nicht signierter Beitrag von Mdd63az (Diskussion | Beiträge) 20:12, 9. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Kannst du einen Beleg dafür anführen? --Gnom 18:42, 10. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Meines Wissens sind die Regionalverbände keine Gebiets-, sondern öffentl.-rechtl. Verbandskörperschaften. --Bahrmatt (Diskussion) 11:54, 4. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Berliner Bezirke[Quelltext bearbeiten]

Sind Berliner Bezirke "Gebietskörperschaften"? Anders als in anderen Städten haben diese eine wesentlich höhere Bedeutung, sind aber nicht eigenständig. Im Artikel zu den Berliner Bezirken steht: "Die Bezirke sind keine eigenständigen Gebietskörperschaften" - nach dieser Beschreibung wären sie eben Gebeitskörperschaften (wenn auch mit bestimmten Besonderheiten) (nicht signierter Beitrag von 88.72.248.108 (Diskussion) 02:33, 31. Okt. 2013 (CET))[Beantworten]

Es handelt sich lt. Gesetz nicht um Gebietskörperschaften. --Bahrmatt (Diskussion) 11:54, 4. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Da Du Dich in dem Thema auskennst habe ich eine Frage und bitte freundlich um eine unverbindliche Einschätzung: Wenn ein Stadtbezirk eine eigene Ortssatzung, ein eigenes Stadtsäckel (20 % des Gesamtetats der Stadt), einen eigenen Bürgermeister und eine eigene Verwaltung und ein eigenes Hoheitsgebiet hat, handelt es sich dann um eine eigenständige Körperschaft (Stadt in Stadt)? Kann diese dann einfach aufgelöst und der Gesamtstadt zugeschlagen werden, ohne dies in einem z.B. Gebietsreformgesetz als Untergang in die Stadt zu erwähnen? --84.56.217.110 14:25, 15. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Die Berliner Bezirken können in der Tat nicht einfach "ausgelöscht' werden, da ihre Existenz in der Berliner Landesverfassung verankert ist. Sie sind jedoch keine Gebietskörperschaften, da Berlin seit dem Groß-Berlin-Gesetz eine Einheitsgemeinde ist, in der sämtliche Vorgängergemeinden rechtlich zu einer einzigen juristischen Person fusioniert worden sind. Um die Bezirke zu Gebietskörperschaften zu machen, müsste ihnen der Körperschaftsstatus durch das Land Berlin erneut verliehen werden, was jedoch niemals geschehen ist. Die Landesverfassung garantiert lediglich die Wahl von Volksvertretungen und Verwaltungsorganen auf Bezirksebene, gewährt diesen jedoch keinerlei eigene autonome Rechte. Deshalb hängen die Verwaltungskompetenzen der Bezirksämter vom Verwaltungsrecht des Landes Berlin ab, das durch das Abgeordnetenhaus jederzeit geändert werden kann, während die Bezirkshaushalte Teil des Landeshaushalts sind und somit in jedem Haushaltsjahr erneut vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden müssen, ohne dass die Bezirksämter gegen eine Reduzierung ihrer Finanzmittel klagen könnten. Ebenso kontrollieren die Bezirksämter nur diejenigen Liegenschaften, die ihnen vom Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben übertragen wurden, ungenutzte Liegenschaften können ihnen jederzeit entzogen werden, wovon in den vergangenen Jahrzehnten, insbesondere zur Zeit von Finanzsenator Thilo Sarrazin, auch eifrig Gebrauch gemacht wurde. Die finanzielle und eigentumsrechtlich Autonomie der Bezirke gegenüber der Abgeordnetenhausmehrheit und dem Senat ist somit gleich Null. Alles andere ist eine urban legend, die freilich in Berlin bei juristische Laien und Möchtegern-Bezirkspolitiketn weit verbreitet ist und von der letztlich auch der jeweilige Senat profitiert, da er sich durch den Verweis auf die Zuständigkeit der Bezirke vor der Verantwortung für zahlreiche Missstände auf lokaler Ebene drücken kann. --2A02:3032:207:250C:C2E0:ADA7:D9C9:251C 03:17, 17. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Wer ist übergeordneter „Dienstherr“ einer kreisfreien Stadt ? Pamiru48 (Diskussion) 02:58, 12. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Was meinst du? Der Begriff "Dienstherr" kommt im Artikel nicht vor. Bevor du deine Frage präzisierst: Allgemeine Fragestellungen werden in der WP:Auskunft beantwortet, hier geht es nur um die mögliche Verbesserung genau dieses Artikels. Grüße --h-stt !? 20:36, 13. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]