Diskussion:Gebr. Wiemann

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Frila in Abschnitt Ende des Betriebs: offensichtlicher Widerspruch
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Üblichewrweise schreiben wir Abkürzungen entsprechend ihrer Aussprache aus, hier also Gebrüder Wiemann. Gibt es Einwände gegen eine Verschiebung? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:00, 25. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Moin Siehe-auch-Löscher! Ich habe einen Einwand - das ausgeschriebene Gebrüder Wiemann entspricht nicht den Wikipedia:NK#Unternehmen. Dort heißt es: "Der Artikeltitel muss korrekt wie gängig sein". Gebr. Wiemann ist sowohl korrekt im Sinne der juristischen Firma als auch gängig in dem Sinne, daß es sich mit allem deckt, was ich bisher dazu gelesen habe, Gebrüder Wiemann dagegen ist nicht korrekt, sondern nur gängig (vergleiche [1] mit [2]). Eine Weiterleitung von Gebrüder Wiemann auf Gebr. Wiemann scheint mir der bessere Weg. Gruß aus Leer, --SteKrueBe Office 10:37, 25. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Ich denke, nach Unternehmensname nur dann als ausgeschriebene Abkürzung, wenn der allgemeine Sprachgebrauch diese so verwendet. würde Gebrüder Wiemann durchgehen, ich will aber auch keinen Streit anfangen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:54, 25. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Quatsch, wir streiten deshalb doch nicht :-) Gebr. Wiemann wird im allgemeinen Sprachgebrauch deutlich häufiger genutzt, als die komplett ausgeschriebene Variante (wenn ich grob nach den Suchmaschinentreffern gehe, im Verhältnis fünf zu eins). Das deckt sich auch mit dem, was ich in der Literatur dazu gefunden habe. Meiner Meinung nach spricht die NK in diesem Fall ganz einfach für die Abkürzung als Lemma. --SteKrueBe Office 12:06, 25. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Wenn Sprachgebrauch Schriftgebrauch meint, hast Du recht. Irgendwie habe ich noch was von Sprechen im Kopf, also GmbH, ZDF oder ADAC bleibt erhalten, weil sie auch so gesprochen werden, während Lucas Cranach d.Ä. zu Lucas Cranach der Ältere wird. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:09, 25. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Ja, da die Namenskonventionen für Unternehmen sich insgesamt stark am schriftlichen Sprachgebrauch orientieren (insbesondere durch die Basisanforderung "korrekt wie gängig"), würde ich Unternehmenslemmata in der Hauptsache immer an der Schriftform festmachen. Die entsprechenden Regel 1 wird ja dahingehend ausgeführt: "Wenn das Unternehmen selber vor allem die Kurzform verwendet (hier WGZ-Bank), dann ist diese auch im Sprachgebrauch (Presse) gängig". Die Werft trat in der Schriftform durchgehend als Gebr. Wiemann auf. Groets, --SteKrueBe Office 15:24, 25. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Ende des Betriebs: offensichtlicher Widerspruch[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel: einerseits „Das Unternehmen Gebr. Wiemann betrieb von 1867 bis in die 1940er Jahre eine Schiffswerft“, andererseits „In der Werft wurden in etwa 15 Jahren bis 1962 367 Schiffe […] gebaut.“ Wie lassen sich diese Zeitangaben miteinander in Einklang bringen? Leider ist der Satz sowieso nicht belegt. --BlackEyedLion (Diskussion) 13:39, 8. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Für Interessierte ein Weblink mit 90 teils umfangreichen Beiträgen zur Wiemann-Werft: [3] abgerufen am 8. Februar 2018 -- Frila (Diskussion) 15:07, 8. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Im Artikel steht doch: ging in der VEB Volkswerft „Ernst Thälmann“ auf, hat gewissermaßen weiter bestanden, nur unter anderem Namen. -- Frila (Diskussion) 11:52, 9. Feb. 2018 (CET)Beantworten