Diskussion:Geburtsort

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Letzter Kommentar: vor 28 Tagen von 147.251.13.179 in Abschnitt Geburt in gemeindefreiem Gebiet
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Kurioses[Quelltext bearbeiten]

Die Überschrift ist eigentlich falsch, denn das Problem der Geburtsorteintragung besteht ja nicht nur bei Geburten im Flugzeug. Auch Schiffe sind da ein Thema, und das kam in früheren Zeiten, bei wochenlangen, teils monatelangen Seereisen, gar nicht so selten vor (Beispiel: Rudolf Fehrmann). Es wäre schön, wenn das nicht nur unter dem Status der reinen Kuriosität betrachtet würde. Gibt es ggf. dazu auch personenstandsrechtliche Regelungen? Gruß, --Wdd. (Diskussion) 18:39, 14. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 11:05, 28. Jul. 2019 (CEST)
Das wurde ergäntzt. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 11:04, 7. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Geburten in Land- und Luftfahrzeugen[Quelltext bearbeiten]

"Bei Geburten auf Interkontinentalflügen werden mitunter in der Geburtsurkunde die Koordinaten als Geburtsort vermerkt, wenn sich das Flugzeug über internationalen Gewässern befindet.[5]

(...)

Kommt das Kind über internationalen Gewässern zur Welt, erhält es nach Art. 3 der UN-Konvention zur Reduzierung von Staatenlosigkeit von 1961 die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem das Flugzeug registriert ist.[9][10]"


Widersprechen sich diese beiden Sätze nicht? Vor allem ist in Quelle [5] zu lesen, dass die Vermerkung der Koordinaten als Geburtsort nur eine Vermutung ist. (nicht signierter Beitrag von 165.225.73.24 (Diskussion) 15:34, 1. Aug. 2019 (CEST))Beantworten

Dieser Abschnitt ist voller Rechtschreibfehler bzw. Grammatikfehler.[Quelltext bearbeiten]

"Bei einer Geburt auf einem Schiff internationalen Gewässern das unter deutscher Flagge fährt ist das Standesamt I in Berlin zuständig, nicht aber beim Verlassen des Schiff in einem Hafen einen anderen Land, in diesem Fall die dortigen Behörden zuständig. Die Geburt muss schriftlich von Kapitän unterzeichnet werden und wird danach vom Standesamt I in Berlin urkundlich beglaubigt. Wenn das Schiff unter Flagge einer anderen Nationalität fährt kann die deutsche Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, ansonsten gilt das Recht das Flaggenstaat § 37 wie folgt:" Dieser Abschnitt ist voller Rechtschreibfehler bzw. Grammatikfehler. War da ein Legastheniker am Werk? Man kann kaum verstehen, was gemeint ist. ~~---- (nicht signierter Beitrag von 92.193.159.151 (Diskussion) 16:27, 7. Feb. 2021 (CET))Beantworten

Paradoxes Beispiel[Quelltext bearbeiten]

Vierter Absatz im Abschnitt Deutschland

Der Satzanfang "Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren wird, ..." ist meiner Meinung nach paradox! Wie kann man eine Staatsangehörigkeit besitzen, bevor man geboren wurde? Es sollte wohl besser heißen: "Wenn das Kind einer deutschen Staatsangehörigen im Ausland geboren wird, ...". --213.95.191.68 13:46, 20. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

In dem Moment, wo er rauskommt, ist er ja bereits Deutscher. Ich habe das aber in die Vergangenheitsform gesetzt, denn die Beurkundung erfolgt ja in jedem Fall nach der Geburt. --Seewolf (Diskussion) 13:54, 20. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Geburt in gemeindefreiem Gebiet[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es aus, wenn man in Deutschland in einem gemeindefreien Gebiet geboren wird?


Dann gibt es ja streng genommen keinen Geburtsort.



Alle anderen Eventualitäten sind ja bereits abgedeckt. --147.251.13.179 19:35, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten