Diskussion:Gefährder

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Carolin in Abschnitt Defekter Link
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Gefährder“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Begriff / Löschdiskussion[Quelltext bearbeiten]

Gefährder ist für mich das Wort des Jahres 2007 und wird sicher Eingang in die nächsten Auflagen von Duden und Wahrig finden. Der Artikel sollte modifiziert, der Begrifff selbst aber nicht aus Wikipedia.de gelöscht werden. Den Begriff Gefährder gibt es mindestens seit 2004, wurde damals aber meines Wissens nur für radikale Islamisten verwendet. Gruß, Stefan www.alterfalter.de -- 88.76.165.54 12:37, 9. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Noch ein wunderbarer Hinweis für die Relevanz des Artikels und reine Realsatire: "Schäuble für 'gezielte Tötung auf Verdacht' - Merkel sieht Denkanstoß für langfristige Politik" http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7073704_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html -- Apollyon 20:00, 9. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Gegen Löschung. Eine kurze Google-Recherche zeigt, dass der Begriff Gefährder schon lange vor dem Schäuble-Interview im Umlauf war, doch spätestens jetzt hat er Bedeutung in der politischen Diskussion bekommen - auf Monate. Dass es sich um keinen wohldefinierten Rechtsbegriff handelt, ist doch kein Grund, einen Artikel zu löschen, der den Interessierten genau auf diesen Sachverhalt aufmerksam macht. Dass es sich um keinen Begriff aus dem Strafrecht , sondern um einen politischen und tendenziösen Begriff handelt, wird sich in den nächsten Tagen durch Quellenarbeit anschaulich belegen lassen - darum verbessern, nicht löschen! PortNoir


100a StPO

Definitiv behalten: a) Er wird schon wesentlich länger benutzt als "ein paar Tage". b) Er wird von Sicherheitsbehörden in Veröffentlichungen benutzt, es gibt eine offizielle Definition (die für alle Sicherheitsbehörden bundesweit einheitlich verwendet werden soll), die Staatssekretär Hanning in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage darlegte. Diese Antwort ist auch in einer Bundesdrucksache (Bundestagsdrucksachen 16/3965 vom 22.12.2006 und 16/3570 vom 24.11.2006) einsehbar. Für mich sind damit die Kriterien erfüllt, um in eine Enzyklopedie aufgenommen zu werden (es handelt sich offensichtlich um ein fachspezifischen Begriff, dessen Bedeutung nicht offensichtlich ist und daher einer Erläuterung bedarf). Ein Link hierzu, der die Bundesdrucksache zitiert und als schneller Startpunk für weitere Recherchen benutzt werden kann: http://ra-melchior.blog.de/2007/07/09/gefahrder_das_unwort_der_woche~2603846 c) Wieso steht die Begründung für den Löschantrag eigentlich unter dem Hinweis? Kenne ich bisher eigentlich nicht so, handelt es sich hier um einen spontanen Wutanfall (sorry, aber der Tonfall der Begründung ist echt despektierlich)? 84.166.208.13 00:47, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Unschuldsvermutung[Quelltext bearbeiten]

Unschuldsvermutung ist Quark, die gilt in der Gefahrenabwehr nicht. Hier geht es nicht um die Strafverfolgung, sondern um die Gefahrenabwehr. Der Satz

Die Bezeichnung ist stark umstritten, da sie in ihrer Intension von der allgemeinen Rechtsgrundlage,
Verdächtige bis zu ihrer Überführung als unschuldig anzusehen, abweicht.

ist also grundfalsch. Richtig muß es heißen:

Die Bezeichnung ist stark umstritten, da rechtsunkundige fälschlicherweise meinen,
dass sie in ihrer Intension von der angeblich allgemeinen Rechtsgrundlage, Verdächtige
bis zu ihrer Überführung als unschuldig anzusehen, abweicht. Diese Rechtsgrundlage gilt
in der Gefahrenabwehr nach allgemeiner Überzeugung nicht. Es geht hier um eine Frage
der Verhältnismäßigkeit der Mittel, bei der die Ansichten geteilt sind.

Die Schuld ist in der Gefahrenabwehr erst relevant, wenn es um eine Entschädigung geht. In der akuten Gefahrensituation geht es nur um die Frage: Ist das gefährdete Rechtsgut mehr wert als der Schaden beim (vermeintlichen) Angreifer. --MfG: --FTH DISK 23:09, 9. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich sehe einen unterschied zwischen ALLGEMEINER rechtspraxis, und spezifischer rechtspraxis bei Gefahrenabwehr. Habe mir erlaubt deswegen zwei absätze daraus zu gliedern. --[in übereinstimung mit der profezeiung] 14:09, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Feindstrafrecht[Quelltext bearbeiten]

Wenn man schon unbedingt einen Artikel zum Begriff "Gefährder" machen will, sollte darin auch ein Link zum heiß diskutierten Feindstrafrecht vorkommen (vgl. etwa heise.de). --Erzer 17:30, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Was ist denn fein am "Feinstrafrecht"? BKD 19:54, 23. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Links[Quelltext bearbeiten]

Hab die Quelle von der zitierenden Tagesschau Meldung auf das komplette Interview geändert -- Apollyon 20:37, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Weiterer Ausbau?!![Quelltext bearbeiten]

So geht das erstmal, aber jetzt wäre es schön, wenn die in der Löschdiskussion versammelten Fachkundigen den Artikel noch weiter ausbauen und die verschiedenen rechtlichen wie politischen Aspekte des Begriffes näher beleuchten würden. Gruß --Merlinor disk 00:13, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich finde nicht, dass das "so erstmal geht": Die Einleitung erweckt weiterhin den Eindruck, als handele sich um einen in irgendeiner Weise anerkannten Rechtsbegriff, der halt wie so viele andere auch umstritten ist. Tatsächlich lehnt aber sogar das Bundesjustizministerium den Begriff ab (Nachweise auf der Löschantragsseite). Das ist ein sehr großer Unterschied zu sonstigen umstrittenen Begriffen. Der unbestimmte Verweis auf irgendwelche "Kritiker" kann sich auch nur auf die "üblichen Verdächtigen" in diesen Zusammenhängen beziehen, wie Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen, einzelne RechtsprofessorInnen etc. Beim Begriff des "Gefährders" ist die Problematik aber viele grundlegender, als dass es "nur" um Kritik eines bestehenden Begriffs geht. Jedenfalls die Auffassung des Justizministeriums, dass der Begriff bisher keinerlei bestimmbaren Inhalt aufweist, um auch nur annährend den Voraussetzungen des GG zu genügen, sollte an zentraler Stelle im Artikel dargestellt werden. --Erzer 12:11, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Erzer, die von dir beanstandeten Passagen kommen zu einem grossen Teil auch aus meiner "Feder", also trau ich mir dir einfach mal zu antworten. Wir sind hier (in der Bearbeitung, aber auch in der Löschdisskusion in der (fast) einmaligen Position, dass es anscheinend KEINEN EINZIGEN wikipedianer gibt, der den Begriff sinnvoll findet. Nur darüber, ob der missratene Begriff in der WP erklärt werden soll, besteht Dissenz. KEINER HIER FINDET DIE SCHÄUBLES VORSCHLÄGE und die damit verbundene Termenologie richtig. Aber es gab anscheinend eine Argumentative Mehrheit dafür, den Begriff UND AUCH SEINE NICHTVORHANDENE JURISTISCHE VERWERTBARKEIT in der WP zu hinterlegen. Ich habe versucht dabei so NPOV wie möglich zu schreiben, und FAKTEN darzustellen.. -> es gibt den begriff, und er ist, zumindest vorerst, klar deffiniert. durch eine absprache der landeskriminalämter und des bundeskriminalamtes. das ist erstmal so, und der bundestag hat beschlossen (bzw durch nichtantragstellung auf verwerfung) das so ersteinmal zu akzeptieren. der begriff ist jedoch juristisch nicht verendbar. auch das ist fakt und steht im artikel. und es gibt das grundgesetz, das menschen freispricht bis sie überführt sind; das ist fakt und steht im artikel. und es gibt die rechtspraxis in D, das bei gefahrenabwehr von dem grundsatz abgewichen wird; das ist fakt und steht im artikel. jemanden als "Gefärder" zu bezeichnen ist rufmord. auch das steht im artikel. Ich kann deine Kritik dahingehend verstehen, das der artikel wohl noch reifen muss, aber deinen fast schon alermierenden unterton mit dem du das "gesammtwerk" vom tisch fegst, der bleibt mir unverständlich. Wenn dich etwas stört, dann ändere den artikel doch einfach ab. willkommen in der WP. --[in übereinstimung mit der profezeiung] 17:03, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Dann formulier ichs nochmal um, ohne möglicherweise "fast schon alermierenden unterton": Zu den darzustellenden Fakten gehört meines Erachtens, dass ein Bundesinnenminister einen Begriff gebraucht, den eine Bundesjustizministerin aus dem gleichen Kabinett ablehnt. Das ist eine darstellungswürdige Besonderheit, die durch die bloße Erwähnung namenloser Kritiker noch nicht ausreichend zur Geltung kommt (viele Institute des Polizeirechts oder des Maßregelrechts werden kritisiert, z.B. die Sicherungsverwahrung; aber so gut wie nie wird ein Begriff als solches durch einen amtierenden Justizminister abgelehnt). Hier noch einmal der Auszug aus der ZEIT v. 12 Juli: "ZEIT: Der Bundesinnenminister sagt, im Antiterrorkampf müsse man vor allem die "Gefährder" im Auge behalten. Wer gehört dazu? ZYPRIES: Das fragen sie am besten den Minister. Er meint damit wohl potenzielle Terroristen. Aber wie er sie rechtlich definiert, um sie verfassungsrechtlich unbedenklich besonderen Maßnahmen unterwerfen zu können, hat er nicht verraten." Ich unterstelle übrigens niemandem, Schäuble-Sympathisant ;) zu sein; ferner hat aber natürlich auch jeder das Recht, Schäubles Vorschläge gutzuheißen und zu unterstützen. Grüße, --Erzer 17:51, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Meiner Meinung nach seid ihr beiden Euch in der grundsätzlichen Zielsetzung ja wohl einig: Wir müssen die rechtliche Einordnung und Problematik darstellen, die mit diesem Begriff einhergeht. Der Begriff ist relevant – darin stimmen wir wohl alle überein – da er in der derzeitigen politischen Diskussion hohe Bedeutung erlangt hat. Als Enzyklopädie sind wir es dem Leser deshalb schuldig, ihn neutral und umfassend über alle dabei aufscheinenden rechtlichen wie politischen Aspekte zu informieren. Wenn ich geschrieben hatte, dass es „erstmal so geht“, wollte ich damit ganz sicher nicht ausdrücken, dass wir es nun gut sein lassen sollten, sondern lediglich, dass der bestehende Stub (mehr ist es ja bislang nicht) jetzt wenigstens eine akkzeptable Form gefunden hat. Eigentlich ging es mir aber darum, einen weiteren Ausbau anzuregen und die hierfür Sachkundigen zu animieren sich daran zu beteiligen, so wie ich mich im Rahmen meines Wissens und meiner Fähigkeiten gerne auch daran beteiligen werde. Ich denke, hierbei sollten wir alle an einem Strang ziehen und uns nicht in unnötige Streitigkeiten verstricken. Gruß --Merlinor disk 22:02, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Yea, der Artikel macht sich!, hab mal das zypries zitat und noch eins rein. ggf ergänzen usw, oder wir schmeissens wieder raus, jeh nachdem was ihr denkt. gruss --[in übereinstimung mit der profezeiung] 11:50, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Na gut, die Zypries ist eine problematische Quelle. Sie empfand anscheinend selbst organisierten sexuellen Mißbrauch von Kindern eher als ein Problem der Privatsphäre und nicht als Gefährdung der Rechtstaates bzw. der Öffentlichen Ordnung. Im Populärjournalismus wird "Gefährder" mit Terrorist, Salafist oder Islamist assoziiert, was natürlich viel zu kurz springt. http://www.derwesten.de/politik/terror-gefaehrder-leben-von-sozialleistungen-id229175.html --84.59.204.144 12:26, 10. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Rufmord[Quelltext bearbeiten]

Warum habt Ihr eigentlich den „Rufmord-“Abschnitt rausgeschmissen? Etwas verwirrt --Merlinor disk 13:14, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ah gerade sehe ich es: Nun, Wenn Du heutzutage in einer Moschee betest, in der auch des Terrorismus verdächtigte Muslime beten oder du einen Tee mit einem als sog. „Hassprediger“ eingestuften Vorbeter nimmst, kann es Dir leicht passieren, dass Du in der „Gefährder“-Kartei landest. Mir kann das nicht passieren, ich bin kein Muslim, aber wäre ich einer, würde ich mir neuerdings große Sorgen machen, wo und mit wem ich verkehre. Da unsere Polizei nicht immer allzu dieskret vorgeht, kann es leicht passieren, dass diese Tatsache an die Öffentlichkeit dringt. Ich finde, die „Rufmord“-Sache sollte wieder in den Artikel rein. Gruß --Merlinor disk 13:24, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt ist eher nicht enzyklopädisch, sondern eher eine Mischung aus POV und Mutmaßungen auf einer eher laienhaften Ebene. Natürlich hat man Angst, was passiert, wenn der Begriff, der naturgemäß außerordentlich unscharf ist, von den Sicherheitsbehörden extensiv angewandt wird. Aber solange nicht klar ist, wann wer wo als "Gefährder" geführt werden könnte, ist auch jede Spekulation über angeblichen "Rufmord" (durch Publikation wo?) unkonkret. Auch wenn die Ängste nachvollziehbar sind, sollte Artikel keine Abschnitte enthalten, die keine sachlichen Informationen liefern.BKD 15:15, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Da bin ich mit BKD einer Meinung. --MfG: --FTH DISK 16:28, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
ich bin da eher merlinors meinung. ggf den abschnitt umvormulieren aber eigentlich ist es "sachlich" daraufhinzuweisen, dass mit "gefährder" eine kategorie erschaffen wird, in der menschen nicht nach ihren taten beurteilt werden, sondern nach ihrem umfeld und den daraus resultierenden rückschlüssen. und das wiederum kann zu rufmord führen. jemanden "Gefährder" zu nennen, ist (warscheinlich?) nicht strafbar und wird der entsprechenden person trozdem erhebliche nachteile bringen. ich bin dafür das sowohl über den missbrauch (rufmord etc) als auch der satz über die deutungshoheit (jemand bestimmt wer ein gefährder ist, und drängt damit die person aus der gesellschaflichen disskusion hinaus) wieder rein kommt. WAS MEINT IHR - --[in übereinstimung mit der profezeiung] 18:09, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
keine gute Idee: Erstens bleibt alles zur Einordnung als Gefährder ziemlich spekulativ, weil wir ja auch noch gar nicht wissen, ab wann jemand überhaupt zu Recht als Gefährder gilt, also wissen wir auch nicht, wann zu Unrecht. Das Hauptproblem besteht aber wohl nicht nicht in einer Ehrverletzung durch das Bekanntwerden der Einordnung, das dürfte wohl kaum je öffentlich werden. Weitaus problematisch dürften die aufgund der Einordnung als Gefährder vorgenommenen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden sein. Deshalb besser weglassen.... BKD 21:44, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Hm. Wenn ich in epischer Breite im Fernsehen gezeigt werde, wie mich Polizisten in Handschellen abführen und meine Wohnung ausräumen, weil ich als Globalisierungskritiker zu kurz vor dem G8-Gipfel Flugblätter verteilt habe, dann ist das natürlich kein Rufmord, sondern ein verfassungsrechtlicher Kollateralschaden. Und das ist ausnahmsweise mal ironiefrei zu verstehen. Dieser Diskussionspunkt ist damit genau so sinnlos wie der Begriff an sich, der lediglich die rechtlich nicht relevante Privatmeinung eines einzelnen Rollstuhlbenutzers widerspiegelt. Diesen Nihil hätte man beizeiten löschen sollen. Juristisch sattelfeste Argumente gab's genug. --DasBee ± 10:23, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Noch härter war beispielsweise Otto Schily, interessanterweise selbst gegenüber Redakteuren der CICERO. --84.59.204.144 12:23, 10. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

" und daher sehr umstritten "[Quelltext bearbeiten]

"und daher sehr umstritten" stand am Ende des ersten Absatzes, zunächst vor der Quellenangabe, so daß es so aussah, als ob es davon erfaßt wäre. "ist sehr umstritten" ist IMO sehr unspezifisch (weasel wording). Man sollte angeben, von wem die Kritik mit welchen Argumenten kommt. --JensMueller 01:37, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Aufsatz von v. Denkowski[Quelltext bearbeiten]

Wofür genau soll das ein Einzelnachweis sein? --JensMueller 01:55, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Gefährderansprache[Quelltext bearbeiten]

Gefährderansprache leitet hierhin weiter. Meines Wissens geht es dabei um Personen, die in der Datei Gewalttäter Sport (siehe Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze) gespeichert sind. Es geht also nicht um politisch motivierte Straftaten im Sinne der Definition. Kann jemand das aufdröseln? Warum die Weiterleitung? --JensMueller 21:35, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

"Unter dem Thema 'Öffentliche Sicherheit und Ordnung' haben Beamte der Polizeidirektion Hannover in der Nacht zu Sonntag in der Innenstadt Präsenz gezeigt. " Zitat Pressemeldung Polizei - und weiter "in 26 Fällen erfolgte eine so genannte Gefährderansprache." ( http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/66841/1688285/polizeidirektion_hannover )
Das steht m.E. im Kontrast zum Artikeltext. Dort heißt es "dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung". Ich sehe das so, dass "Gefährderansprachen" an gewöhnliche Verdächtige gehen, denen zugetraut wird, die öffentliche Ordnung zu stören. Also nicht beschränkt auf politische Motivation. Das wird auch gestützt vom Kontext der hannoverschen Polizeimeldung: "Die Polizeiinspektion Mitte registriert seit längerem einen Anstieg von Straftaten in den Wochenendnächten. Nicht zuletzt Alkohol- und Drogenmissbrauch führen zu erhöhter Aggressivität und damit zu einem Anstieg bei den Gewalt- und Aggressionsdelikten. Die Polizei tritt der Entwicklung mit einer Reihe von Maßnahmen entgegen." (a.a.O.)
Wenn für die derzeitige Version "...politisch motiviert..." kein Beleg da ist, möchte ich diese Worte aus dem Artikel löschen.--Hundehalter 11:50, 26. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war der Begriff zumindest früher nicht auf politisch motivierte Kriminalität begrenzt. Siehe meine Fragen zur Klärung unter "Begriffsdefinition:.." --84.59.204.144 12:20, 10. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Begriffsdefinition: Was ist ein Gefährder, was nicht?[Quelltext bearbeiten]

Was genau schließt der Begriff "Gefährder" denn ein? Es gibt beispielsweise schwerkriminelle Ex-Söldner, die keine Salafisten sind, und auch bestimmt keine Selbstmordattentäter werden möchten. Einige von denen treiben hier in Deutschland Schutzgelder ein, sei es im kleineren Rahmen in Flüchtlingsunterkünften, sei es für den "Tiefen Staat" der Türkei oder die UCK, oder für die größere klassische organisierte Erpressungs- und Menschenhändlerkriminalität. Werden solche Personen als Gefährder angesehen? Wie steht es mit Kriminellen, die in kleinen, nicht-terroristischen Gruppen z. B. Kinderprostitution organisieren? Ein geringer Anteil solcher Leute ist z. B. in manchem Flüchtlingsheim vorhanden, es gibt nur leider Nachrichtensperre. Aber nehmen wir das erste Beispiel: Wie steht es mit Leuten, die andere um Schutzgeld erpressen, (zunächst?) ohne jemanden umzubringen? Gefährder? Keine Gefährder? --84.59.204.144 12:17, 10. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Gefährder Einstufung[Quelltext bearbeiten]

So schätzt das BKA Gefährder ein
Stufe
Stufe 1 Mit einem gefährdenden Ereignis ist zu rechnen.
Stufe 2 Mit einem gefährdenden Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen.
Stufe 3 Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist wahrscheinlich.
Stufe 4 Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist wenig wahrscheinlich.
Stufe 5 Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist eher unwahrscheinlich.
Stufe 6 Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist unwahrscheinlich.
Stufe 7 Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist eher auszuschließen.
Stufe 8 Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist auszuschließen.

--Atlasowa (Diskussion) 23:41, 6. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Linke "Gefährder"?[Quelltext bearbeiten]

Laut Bundeskriminalamt (BKA) werden momentan mehr Linke einer dieser Kategorien zugeordnet als Neonazis. Im Bereich »Politisch Motivierte Kriminalität (PMK)-links« werden fünf Menschen als »Gefährder« und 125 als »relevant« geführt. Die Zahl der rechten »Gefährder« ist demnach mit 22 deutlich höher, als »relevant« sind hier aber nur 104 Personen eingestuft. Linke liegen also mit insgesamt 130 Betroffenen dieser Verdachtslogik vorn, bei den Rechten sind es 126. [1]

Gab es denn solche Zahlenangaben bisher noch nicht? Wenn man umseitigen Artikel liest, könnte man meinen, als Gefährder würden nur Islamisten bezeichnet. --Nuuk 18:55, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Hm, Politisch motivierte Kriminalität (PMK) bezeichnet ein Definitionssystem zur statistischen Erfassung politischer Straftaten. Ein Gefährder muss aber gerade eben keine Straftat begangen haben, allerdings kann ein Straftäter als Gefährder eingestuft werden. Oder wie ist das zu verstehen...? --Atlasowa (Diskussion) 23:11, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
[2] "Gefährdungsbewertung: Das Bundeskriminalamt ist auch Zentralstelle für die Gefährdungsbewertung im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität. Hier erfolgt die systematische Auswertung und Bewertung von Gefährdungshinweisen und -sachverhalten sowie die Erstellung von Gefährdungslagebildern. Das BKA handelt in enger Abstimmung mit den Polizei- und Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene, unter anderem im Rahmen der Gemeinsamen Zentren zur Terrorismusbekämpfung." =
Laut https://www.datenschmutz.de/moin/Datenbanken%20BKA : Zentraldatei PERSONENLISTE ST-32: Übersicht über "aktuelle Gefährder" im bereich des "islamistischen Terrorismus". 2006 eingerichtet, Juni 2009 432 Personen. Vgl. Antiterrordatei
Laut BT-Drucksache 18/4317 (pdf) vom 17. März 2105 (Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung der Ausreise gewaltbereiter Islamisten): Eine Erfassung von Personen als „Gefährder“ erfolgt in folgenden Dateien:
– Inpol-Fall „Innere Sicherheit“,
– BKA-Zentralstellendatei IntTE-Z (internationaler Terrorismus),
– Personenliste BKA/ST32.
--Atlasowa (Diskussion) 23:44, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Fußfessel[Quelltext bearbeiten]

Kabinettsbeschluss: [3]. Ich würde sagen: Abwarten, bis Konkreteres bekannt wird, auch was die Bundesländer anbetrifft. --Carolin 19:13, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Al-Capone-Prinzip[Quelltext bearbeiten]

Hier eine ungewöhnliche Aussage eines Politikers, des Innensenators Geisel, im Zusammenhang mit dem Vertuschungs-Skandal um die Amri-Akte: Geisel "sprach sich dafür aus, islamistische Gefährder nach dem Al-Capone-Prinzip künftig einem Gesamtblick zu unterziehen und alle ihre Straftaten zu beurteilen. Al Capone war wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden." (Berliner Morgenpost, 21. Mai 2017) Nun ist eine einzelne Aussage für sich genommen m.E. hier nicht zitierwürdig. Ich möchte sie hier aber in der Disk erwähnen, falls sich mit anderen bzw. weiteren Entwicklungen ein deutlicheres und relevanteres Bild ergeben sollte. Ansonsten: Abwarten und Tee trinken. --Carolin 20:44, 21. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Im Sinne des §104a STPO[Quelltext bearbeiten]

... steht so in der Einleitung. Das ist aber Telekommunikationsüberwachung, sicherlich nicht das Hauptgebiet, in dem Gefährder potenziell aktiv gesehen werden. Nach längerem Lesen ist klar, dass dort die Straftaten aufgelistet werden, die gemeint sind, aber auf den schnellen Blick schon verwirrend. Das Ganze ist natürlich Teil eines Zitats, kann also nicht einfach geändert werden, aber wenn jemandem eine Formulierung einfällt, die auch dem Nichtjuristen das schnell noch erläutert, würde das sicherlich nicht schaden. --131.169.89.168 10:47, 11. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Defekter Link[Quelltext bearbeiten]

Der Einzelnachweis 17: Birgit Müller: Die Gefährderansprache: Begriff, Möglichkeiten, Grenzen, Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei. Abgerufen am 23. November 2014. unter [https://www.dvjj.de/sites/default/files/medien/imce/documente/veranstaltungen/dokumentationen/mueller.pdf] ist nicht mehr verfügbar. Ich glaube dieser Link wäre ein Ersatz: [http://jugendstrafvollzug.net/sites/default/files/medien/imce/documente/veranstaltungen/dokumentationen/mueller.pdf] --OnyxSard (Diskussion) 21:45, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Ja, OnyxSard, das ist richtig. Es gibt ihn noch als Archivlink und der Inhalt scheint identisch zu sein: Birgit Müller: Die Gefährderansprache: Begriff, Möglichkeiten, Grenzen. In: www.dvjj.de (Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.). Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei, archiviert vom Original am 14. Juni 2018; abgerufen am 23. November 2014.. Gute Idee, den Link zu ersetzen, und der neue Link wiederum ist auch schon im Internet Archive archiviert. --Carolin 22:14, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten