Diskussion:Gemeindefreies Gebiet

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würde vorschlagen, das auszulagern, und hier einen übersicht im umfang der anderen kapitel zu belassen (also: einem ausländer erklären, was das in de ungefähr ist), details, länderabschnitte und listen im spezialartikel
ungekehrt gehört etwa obengenanntes grönland dringends in den artikel --W!B: 01:39, 26. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Soweit ich das sehe, gibt es aber nirgendwo außer in D die Bezeichnung "gemeindefreies gebiet": Österreicher wissen gar nicht was das ist, Schweizer können es sich vorstellen, nennen es aber anders. Deshalb wäre es eher systematisch richtig, alle Teile zu streichen, die nichts zu D beitragen und das Lemma hier zu belassen. Mal abgesehen davon, dass der Vergleich ohne Beleg (!) mal wieder einwandfreie rechtsvergleichende Theoriefindung ist. --UHT 09:12, 26. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Du hast vollkommen recht: korrekt wäre ein übersichtsartikel zu ausserhalb der gliederung liegender landesteile, aber ich weiß da keinen allgemeinen fachnamen (dem braucht man leider für ein artikellema) - dem schweizer teil könnte man eigentlich auch einen artikel verpassen
zur TF aber: nein, hier werden nur die landesverhältnisse geschildert, nicht "Rechtsvergleichung": die ergibt sich nicht aus dem text, sondern nur durch die zusammenstellung im kopf des lesers - lies nach: und genau das wollen wir ja von übersichtsartikeln - und dier aussage "Österreich: keine gemeindefreien Gebiete" ist ja mit Art. 116 B-VG tadellos belegt (wortlaut), ebenso der schweizer teil mit dem fachartikel --W!B: 17:54, 29. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel steht:

Der Bodensee, obwohl zu keiner Gemeinde und auch zu keinem Landkreis in Deutschland anteilig gehörig (er taucht nicht einmal anteilig in der Flächenstatistik Deutschlands oder der Länder Baden-Württemberg und Bayern auf, sondern nur mit seiner anteiligen Uferlänge in der jeweiligen Beschreibung der Landesgrenzen), zählt nicht als gemeindefreies Gebiet, sondern stellt nach deutscher und österreichischer Auffassung, nicht jedoch nach schweizerischer Rechtsansicht der Realteilung entsprechend dem jeweiligen Seeanstoß, als Kondominium der Anrainerstaaten einen Sonderfall dar.

Dies gilt nur für den Obersee. Der Überlinger See liegt auf deutschem Gebiet, der Untersee ist zwischen Deutschland und der Schweiz aufgeteilt. Deswegen stellt sich die Frage, wie es mit der Gemeindezugehörigkeit der deutschen Seeteile aussieht. --Digamma (Diskussion) 12:13, 11. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Diese Gebiete gehören zu keiner Gemeinde. Dahingegen scheint die Kreisgrenze zwischen dem Bodenseekreis und dem Landkreis Konstanz definiert zu sein. MfG Harry8 13:07, 11. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Wenn dies belegt ist, dann sollte der Artikel in diesem Sinn korrigiert und ergänzt werden. --Digamma (Diskussion) 14:13, 11. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Der Artikeltext ist exakt richtig. Die Kreisaußengrenzen sowohl des Bodenseekreises als auch des Landkreises Konstanz liegen genau am Seeufer, auch und insbesondere am Überlinger See. Weder diese beiden Kreise noch das Land B-W besitzen die Wasserflächen des Bodensees, die ihnen fälschlicherweise z.B. bei Openstreetmap zugeschrieben werden. Wenn es anders wäre, dann hätten beide Kreise "Gemeindefreie Gebiete", haben sie aber nicht. Dass die Ufergemeinden keine signifikanten Bodenseewasserflächen besitzen ist sowieso klar und amtlich belegt, siehe z.B. die Flächenzusammensetzung der Ufergemeinde Meersburg oder der Ufergemeinde Sipplingen.--Definitiv (Diskussion) 10:59, 21. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Wenn das Land BW die Wasserflächen des Überlinger Sees und des Untersees nicht besitzt, wer dann? Das Kondominium bezieht sich laut dem Artikel über den Bodensee nur auf den Obersee ohne Überlinger See. Im Untersee gibt es eine Staatsgrenze zwischen Deutschland und der Schweiz. --Digamma (Diskussion) 14:51, 21. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Interessante Fragen, u.U. geht es hier um völkerrechtliches Hoheitsgebiet im Unterschied zu klassischem Staatsgebiet. Was nicht zu welcher Gebietseinheit gehört, ergibt sich jedenfalls eindeutig aus [1]. Kein signifikanter Teil des Bodensees ist in den amtlichen Flächen irgendwelcher deutschen Gemeinden enthalten. Die Summe der Flächen aller Gemeinden des Landkreises Konstanz ergibt aber haargenau die Fläche des Landkreises Konstanz. Die Summe der Flächen aller Stadt- und Landkreise von Baden-Württemberg ergibt haargenau die Fläche von Baden-Württemberg. Die Summe der Flächen aller 16 Bundesländer ergibt haargenau die Fläche von D. => Es gibt keine länderfreien Gebiete in Deutschland. Es gibt keine stadt- oder landkreisfreien Gebiete in Baden-Württemberg. Es gibt keine gemeindefreien Gebiete im Landkreis Konstanz.
Eine vergleichbare Situation dürfte im Stettiner Haff bestehen. Die auf Landkarten als zu D gehörend markierte Westhälfte des Haffs taucht in keiner Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesfläche auf.--Definitiv (Diskussion) 15:30, 21. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Wobei (auch amtliche) Statistiken das eine sind, und juristische Verhältnisse das andere. Was ich damit sagen möchte: Dass eine Fläche nicht in der Statistik auftaucht, muss nicht heißen, dass sie nicht doch rechtlich zu einer Gemeinde /einem Landkreis /einem Bundesland oder dem Bund gehört. Wir hatten weiter oben in der Diskussion auch schon Fälle, wo statistische Landesämter gemeindefreie Gebiete falsch zugeordnet haben. Im Artikel steht, dass die Küstengewässer gemeindefreie Gebiete sind. Tauchen die in den Statistiken auf? --Digamma (Diskussion) 16:48, 21. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Nein, tun sie nicht, da im Artikel diesbezüglich unbelegter Unfug steht. Keines der deutschen Küstenländer hat gemeindefreie Gebiete "auf See", lediglich Niedersachsen ein paar gemeindefreien Inseln (da aber auch nur deren Landfläche). Das zitierte Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen regelt offensichtlich nur Eigentumsfragen, aber keine Zugehörigkeiten zu Verwaltungsbezirken. Es hat also mit unserem Lemma hier nichts zu tun.--Definitiv (Diskussion) 19:55, 21. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
So, wie ich den Artikel verstanden habe, behauptet er nicht, dass es sich bei den Küstengewässern um gemeindefreie Gebiete von Bundesländern handle, sondern um Gebiete des Bundes, die zu keinem Bundesland und deshalb a fortiori zu keiner Gemeinde gehören. --Digamma (Diskussion) 20:36, 21. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Die Fläche des Staates D ist exakt gleich der Summe seiner 16 Länderflächen. Es gibt keine Gebiete , die zum Bund, aber zu keinem Bundesland gehören. Es mag sehr wohl Gebiete (Grundstücke) in Katmandu oder Timbuktu oder irgendwo geben, die dem Bund gehören. Darum gehts hier aber nicht. Siehe auch Nordfriesische Außensände, dort steht auch was zum Thema.--Definitiv (Diskussion) 21:46, 21. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Mehr als fünf Bundesländer[Quelltext bearbeiten]

Mehr als fünf Bundesländer, weil die Mosel zw. Luxembourg und Rheinl.-Pf. ebenf. gemeindefrei ist! >also auch RP AUCH DAS SAARLAND zw. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810A:1140:3010:846F:2436:8FB3:C6D5 (Diskussion | Beiträge) 14:10, 12. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

Schlachtkapelle Stoss im Appenzell[Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2006 [2] gelangte die Behauptung in diesen Artikel, die Kapelle befinde sich auf gemeindefreiem Gebiet. Das ist unzutreffend. Die Kapelle bei 47.36102° N, 9.49471° E liegt auf dem Gebiet von Gais AR. Die Kantonsgrenze nach Altstätten (St. Gallen übrigens, nicht Innerrhoden) ist mehr als 300 Meter entfernt. Der näheste Punkt in AI wäre Rüte in ca. 1,3 km Entfernung. Siehe map.geo.admin.ch --2A02:1206:4559:B430:D97E:283:82C1:623 13:11, 3. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Küstengewässer Hamburgs[Quelltext bearbeiten]

Nachdem @Definitiv: seine Behauptung, die hamburgischen Küstengewässer seien gemeindefrei, nun per Edit-War im Artikel halten will: In der zweimal von Definitiv genannten Quelle http://www.hamburg.de/msrl/ steht dazu nichts. Falls hier also nicht bald noch jemand die Aussage mit Quellen unterstützt, in denen das tatsächlich steht, werde ich die Änderung wieder zurücksetzen. Art. 4 Abs. 1 der Hamburgischen Verfassung spricht sehr dagegen: "In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt." --Mark (Diskussion) 11:28, 3. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Natürlich sind die deutschen Küstengewässer "ursprünglich gemeindefrei" (bitte per Google etc schlaumachen was das bedeutet; es ist NICHT die Gemeindefreiheit normaler deutscher gemeindfreier Gebiete) und natürlich ist das Hamburgische Küstengewässer ein Küstengewässer im rechtlichen Sinne. Wenn es normales Hamburger Stadtgebiet wäre, wäre es Teil eines Hamburger Stadtbezirks, ist es aber nicht. Wenn es normales Hamburger Stadtgebiet wäre, wäre es wie die anderen Hamburger Wasserflächen (63 km², haupsächlich Elbe, Alster und Häfen) in den 755 km² der amtlichen Hamburger Fläche enthalten, ist es aber nicht. Wenn es normales Hamburger Stadtgebiet wäre, hätte Hamburg eine Fläche von > 900 km², hat es aber nicht. Wenn es normales Hamburger Stadtgebiet wäre, müsste es nicht im Hamburger Fischereigesetz explizit erwähnt werden.
Und, als allerallererstes, bitte diese Fundstelle sorgfältig lesen, zur Kenntnis nehmen und verinnerlichen. Dazu bitte noch dieses Dokument sorgfältig lesen, zur Kenntnis nehmen und verinnerlichen. Und insbesondere auf die Textstelle "Wasserfläche: Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht, auch Uferbefestigungen und dgl." auf Seite 5, auf die Textstelle "Die Gemeindeflächen Hamburgs werden seit 2010 über das Amtliche LiegenschaftsKatasterInformationsSystem (ALKIS©) erfasst." auf Seite 4 sowie auf die Textstelle "6329 ha Wasserfläche" achten.
Auch die Küstengewässer von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind kein Gemeindefreies Gebiet im Sinne dieses Lemmas sondern Ursprünglich Gemeindefreies Gebiet. Gruß --Definitiv (Diskussion) 12:51, 3. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Ich weiß schon, was ein ursprünglich gemeindefreies Gebiet ist, wenn auch nicht durch Googeln. Auch die fallen natürlich unter dieses Lemma; dass sie sich von anderen gemeindefreien Gebieten unterscheiden, ist im Artikel ja schon dargestellt. Ansonsten hast Du mit all Deinen Quellenangaben leider keine einzige gebracht, unter der stünde, dass es sich bei den Küstengewässern Hamburgs um (ursprünglich oder anderweitig) gemeindefreie Gebiete handeln würde. Die beziehen sich nämlich entweder auf Niedersachsen (dass es sich bei den niedersächsischen Küstengewässern um ursprünglich gemeindefreie Gebiete handelt, bestreite ich ja gar nicht) oder enthalten einfach keine Aussage der Art, irgend etwas sei ein gemeindefreies Gebiet. Und auf der Basis von irgendwelchen Flächenangaben der statistischen Ämter oder einer Erwähnung im Fischereigesetz auf den Status als gemeindefreies Gebiet zu schließen, ist ziemlich wilde Theoriefindung. --Mark (Diskussion) 15:35, 3. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Ausdrücklich gegen die Möglichkeit gemeindefreier Gebiete in Hamburg Gronemeyer, Die gemeindefreien Gebiete, S. 55: "Stadtstaaten in diesem eigentlichen Sinne sind nur Berlin und Hamburg. Wegen der räumlichen und rechtlichen Einheit von Staat und Gemeinde kann es kein gemeindefreies Gebiet geben."
Zu welchem Hamburger Stadtbezirk gehört das Hamburgische Küstengewässer?--Definitiv (Diskussion) 11:25, 9. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Was soll das in diesem Zusammenhang für eine Rolle spielen? --Mark (Diskussion) 11:45, 9. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Bezirk Hamburg-Mitte
Das gesamte hamburgische Gebiet im Küstengewässer gehört zu Hamburg und ist nicht gemeindefrei. MfG Harry8 11:55, 9. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
In dieser Absolutheit formuliert ist das Unsinn, im Hamburger Polygon, das Cuxhaven vorgelagert ist und auf praktisch allen Karten eingezeichnet ist, ist zwischen den Flächen diesseits und jenseits der Strandlinien der Inseln zu unterscheiden. Das Landgebiet von Neuwerk innerhalb der sogenannten Strandlinie ist katastermäßig Teil des Ortsteils Neuwerk im Bezirk Mitte und damit in den 755 km² enthalten, die die Fläche Hamburgs bilden. Die umliegenden Watt- und Wasserflächen außerhalb der Strandlinie (Küstengewässer) sind zwar deutsches, genauer: hamburgisches Hoheitsgebiet, gehören aber weder zum Ortsteil Neuwerk (Beweis: Amtliche Fläche des OT Neuwerk) noch zum Bezirk Mitte (Beweis: Amtliche Fläche des Bezirks Mitte) noch zur Fläche Hamburgs (Beweis: Amtliche Fläche Hamburgs, die wäre sonst nicht 755 km²). Benachbart sind die juristisch/seerechtlich exakt gleichgelagerten niedersächsischen Küstengewässer. Die sind zwar niedersächsisches Hoheitsgebiet, gehören aber weder zum Landkreis Cuxhaven noch zur amtlichen Fläche Niedersachsens.--Definitiv (Diskussion) 16:36, 23. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Ist es geplant, den durch Augsburg führenden Abschnitt der Bundesautobahn 8 zu einem gemeindefreien Gebiet im Landkreis Augsburg (oder auch Aichach-Friedberg) zu erklären, um die Anwendung des Augsburger Hohen Friedensfest zu verhindern? --109.40.3.97 14:03, 4. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. MfG Harry8 14:10, 4. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Eigene Rechtsfähigkeit von GG[Quelltext bearbeiten]

Sind gemeindefreie Gebiete Juristische Personen und haben damit eine eigene Rechtsfähigkeit? LG -- Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 03:55, 1. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

In Deutschland jedenfalls nicht. --Mark (Diskussion) 18:23, 1. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wieso dürfen sie dann Satzungen zum Ortsrecht erlassen ?--Definitiv (Diskussion) 17:12, 23. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Liste der GG[Quelltext bearbeiten]

Gibt es einen Grund dafür, dass der Ebersberger Forst fehlt? Er hat 77 km². (nicht signierter Beitrag von 2003:EA:B71C:5868:801C:5793:2063:3C53 (Diskussion) 14:57, 5. Apr. 2020 (CEST))[Beantworten]

Aus dem Artikel: „In Bayern gibt es noch einige weitere zusammenhängende gemeindefreie Flächen mit mehr als 50 km²; diese setzen sich aber aus mehreren aneinandergrenzenden gemeindefreien Gebieten zusammen, die jeweils unter 50 km² groß sind.“ Das dürfte beim Ebersberger Forst, der sich aus 3 gemeindefreien Gebieten (Anzinger Forst, Ebersberger Forst (gemeindefreies Gebiet), Eglhartinger Forst) zusammensetzt, der Fall sein.--Taste1at (Diskussion) 15:08, 5. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

DNB der bayerischen Verzeichnisse[Quelltext bearbeiten]