Diskussion:Generalverdacht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Politisches Schlagwort - Quelle für Definition
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Warum muss der Artikel im Ungefähren und Diffusen bleiben?[Quelltext bearbeiten]

Gleichgültig, ob ein Verdacht sich gegen einzelne Personen oder soziale Gruppen richtet, ist jeder Verdacht ein Generalverdacht, der der Unschuldsvermutung und also der Nichtbeweisbarkeit von Negativtatsachen und der Nullhypothese wegen nicht widerlegt werden kann. Der Generalverdacht ist mit jeglichem rechts - und verfassungsstaatlichen Prinzip unvereinbar, und er ist in diesem Sinne nicht nur als 'Grundlage für polizeiliche oder strafbehördliche Ermittlungen' ungeeignet, sondern er ist in jeglichem justizförmigen Verfahren und in jedem Erkenntnisverfahren als Grundlage der Rechts - und Wahrheitsfindung ungeeignet.

Der sinngemäß lautende Beitrag zu dem Artikel wurde am 27.2.2017 allerdings innerhalb von etwa einer Minute durch die Bearbeiterin / den Bearbeiter "Innobello" gelöscht, die / der sich selbst als "Petra" und als für "Eingangskontrolle" und "Qualitätssicherung" zuständige/n "Mentor/in" bei Wikipedia darstellt.

Ein Beleg - eine Positivtatsache(!) - mehr, der dafür spricht, dass Wikipedia um so unbrauchbarer ist, je politisch sensibler das Thema ist, mit dem sie sich befasst (s.a. "Nafri" - Debatte Anfang 2017 von und mit Simone Peter, Bündnis 90/Die Grünen).

Davon abgesehen erübrigt sich der Artikel zum Generalverdacht, da insoweit an den Artikel über das Vorurteil zu verweisen wäre. Die Definition eines bloßen Schlagworts in Zusammenhang mit dem Thema Recht wiederum erübrigt sich, wenn es nicht insbesondere zur Rechtswirklichkeit einen Bezug hat, da sonst auch Schlagworte aus dem Bereich des Rechts definiert werden müssten, die ohne Weiteres und an sich justiziabel sein könnten, wenn Wikipedia sie veröffentlicht. Darüber hinaus würde eine "Situation", die nicht "rechtlich relevant" ist, einen rechtsfreien Raum voraussetzen, den es im Rechts - und Verfassungsstaat per definitionem nicht gibt. 92.192.62.195 22:19, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Lieber wenige, aber richtige Informationen[Quelltext bearbeiten]

Lieber wenige, aber richtige Informationen, zu einem Begriff, als garnichts. (nicht signierter Beitrag von 84.153.204.237 (Diskussion) )

Nein. Wir haben einen gewissen Qualitätsanspruch an neue Artikel. Ein halber Satz ist definitiv nicht ausreichend, den hätte ich in vollem Einklang mit unseren Regeln schnelllöschen können. Jetzt hast du sieben Tage, ihn zu erweitern. --Streifengrasmaus 13:51, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Dem kann man sich nur anschließen, aber abgesehen davon: Das ist doch auch keine "richtige" Information. Unter Generalverdacht kann man auch eine Gruppe stellen, bei der kein Mitglied auffällig geworden ist. Und die Wertung "negativ" auffällig scheint mir auch nicht angebracht zu sein. --WAH 14:14, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten
(#REDIRECT Verdacht, dort erwähnt) Das ist doch eine gute Lösung --MPW57 08:05, 16. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Politisches Schlagwort - Quelle für Definition[Quelltext bearbeiten]

Ist Generalverdacht nicht ein rein politisches Schlagwort? Autohersteller stehen wegen VW unter Generalverdacht, Muslime stehen als Terroristen unter Generalverdacht, aber kein Mensch sagt Radarkontrollen stellten Autofahrer unter Generalverdacht oder Sicherheitskontrollen stellten Flugreisende oder Fußballfans unter Generalverdacht. IMHO wird der Begriff ausschließlich als Nebelkerze verwendet. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:44, 19. Nov. 2015 (CET)Beantworten

ja da bist Du halt mal wieder deine Meinung los geworden, nur ohne reputablen Beleg kann diese nie irgend einen Einfluss auf den Artikel nehmen = bitte künftig WP:Cafe nutzen, um Meinungen zu äussern. andy_king50 (Diskussion) 23:02, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Weitere drei Jahre später: Ich vermisse auch wie Siehe-auch-Löscher eine kritische Diskussion des Begriffs "Generalverdacht". Mein Gedanke bei diesem Wort ist immer ähnlich wie seiner bzgl. Radarkontrollen etc. - wenn es keinen Generalverdacht gegen jeden Menschen gäbe und man jede/n grundsätzlich für unschuldig hielte, bräuchte man keine Regeln/Gesetze/Kontrollen. "Generalverdacht" ist tatsächlich ein als (politisch motivierter) Kampfbegriff verwendetes unklares Konstrukt. Um das zu diskutieren braucht man zuerst mal keine "reputablen Belege" (gibt es welche?).--77.183.123.125 16:01, 21. Feb. 2020 (CET)Beantworten


@andy_king50 Umgekehrt wird ein Schuh draus. In der Einleitung wird eine Quelle genannt, die aber nicht zu einer Definition führt, sondern zu einem Beispiel, indem das Handelsblatt über Maybritt Illner schreibt, Gemüsebeet unter Generalverdacht. Es bedarf also einer zitierfähigen Definition für den Begriff und seine Verwendung. In einschlägigen Rechtsquellen habe ich den Begriff nicht gefunden.

Ich setze daher mal einen Quellenbaustein. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:34, 21. Feb. 2020 (CET)Beantworten