Diskussion:Georg Dahm

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Lesenswertkandidatur Oktober 2006 (gescheitert)[Quelltext bearbeiten]

Georg Dahm (* 10. Januar 1904 in Hamburg; † 30. Juli 1963 in Kiel) war ein deutscher Strafrechtler und Völkerrechtler. Neben Friedrich Schaffstein gilt er als einer der exponiertesten Vertreter der nationalsozialistischen Strafrechtslehre. Ich hoffe der Artikel gefällt... --Kruwi 19:11, 19. Okt. 2006

    • Anmerkung: Daß Dir die Sprache nicht gefällt, könnte durchaus daran liegen, daß es sich n i c h t immer um meine Sprache handelt, sondern teils um eine Widergabe der Sprache GEORG DAHMS in indirekter Rede. Und die Sprache Georg Dahms war wirklich ETWAS EIGEN (!!!???!!!). Für Friedrich Schaffstein treffen diese Anmerkungen übrigens ebenso zu. Wendungen wie "Wesensschau", "ganzheitlich", "völkisch", "Volksgemeinschaft" SIND NICHT AUF MEINEM MIST GEWACHSEN! --Kruwi 21:02, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
      • zweite Anmerkung: Das Leben Dahms vor ca. 1930 ist ein mehr oder weniger unerschlossenes Gebiet. Gleiches gilt weitestgehend auch für den weiteren Verlauf seines LEBENS. Daher muß das WERK Georg Dahms den Schwerpunkt des Artikels bilden. -- Kruwi 21:11, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
  • Und wieder gilt: Es kann eben nicht jeder Artikel lesenswert werden. Das Lesenswert-Bapperl ist keine Auszeichnung für eine Bearbeitung eines Artikels, keine persönliche Belohnung. Ich möchte dein Engagement nicht gering schätzen, aber wenn du sagst, es gibt eben keine Infos zu einigen Aspekten, dann gibt der Stoff eben nicht genug her für einen lesenswerten Artikel. Ein Artikel, der keine annähernd umfassenden Informationen liefern kann, ist eben nicht lesenswertim Sinne der Auszeichnung. Daher Contra (auch für den Vertreter eins weiter unten).--Mo4jolo 21:45, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
    • Der Einwand ist mir zu einfach. Wenn es keine komplette Biographie gibt, kann man die vorhandenen Forschungsergebnisse zusammenfassen zu einem lesenswerten Artikel. Ab wieviel Biographie soll denn ein Artikel lesenswert werden können? Es gibt dicke Bücher und lesenswerte Artikel über Künstler die nur mit ihrem Notnamen bekannt sind -- Cherubino 01:33, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Es geht nicht ausschließlich um den biographischen Teil eines Artikels, dies ist nur hier der Fall. Aber man muss generell für eine Person der Renaissance oder des Mittelalters andere Maßstäbe anlegen als für eine Person des 20. Jahrhunderts, das ergibt sich wohl von selbst.--Mo4jolo 13:51, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Buch Deutsches Recht vor und nach 1945[Quelltext bearbeiten]

Georg Dahm gehörte zur den Juristen, die nach 1945 so taten, als wenn sie sich nicht für die Nazis engagiert hätten. 1944 hatte Dahm das Deutsche Recht veröffentlicht. Das Buch enthält die nationalsozialistischen Vorstellungen über Recht. 1951 brachte Dahm eine neue Version seines Buches < Deutsches Recht heraus. Sie war entnazifiziert und völlig überarbeitet und hatte auch einen Untertitel. Seine Studenten sollten nicht merken, dass Dahm das Buch hatte völlig neu verfassen müssen. Sie sollten nicht auf die Idee kommen, was für eine üble Vergangenheit er hatte. Auch der Lemmaautor Kruwi hat das nicht gemerkt und Deutsches Recht von 1951 als eine weitere Auflage des Buches Deutsches Rechts von 1944 dargestellt. Ich hatte diesen Fehler im September 2010 klargestellt. Danach hat Kruwi offenbar ohne genaues Lesen meine Änderung revertiert und die von Dahm gewünschte Version wieder hergestellt. Ich habe meine Version wieder hergestelllt und empfehle Kruwi, etwas genauer zu sein. --Orik 21:16, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
PS : EIn Blick in beide Bücher schafft Klarheit. Zu Not tut es auch ein Blick in die DNB.

wieder rückgängig gemacht. Einige wenigstens oberflächliche Kenntnis der beiden Bücher sorgt für Klarheit. Ich empfehle Orik, sich näher mit der Materie zu beschäftigen bzw. die Arbeit den Fachleuten zu überlassen. -- Thorsten Kruwinnus 08:31, 14. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das Gleichsetzen von Dahms Deutsches Recht, Hamburg 1944 mit Dahms Deutsches Recht: Die geschichtlichen und dogmatischen Grundlagen des geltenden Rechts. von 1951 ist falsch. Die Titel der Bücher sind noch nicht einmal gleich. Siehe Angaben in der DNB. Die Gliederung erweckt den Eindruck, als ähnelten die Bücher sich. Trotzdem sind die Inhalte sehr unterschiedlich. Das sieht man auch schon an der um etwa ein Drittel gewachsenen Seitenzahl.
Auch Fachleute könne irren, da nütz die Kompetenz nicht so besonders viel. Neben der DNB kannst Du auch in Deinem Campuskatalog die korrekten Angaben finden. Ich habe Deine Bibliographie zurückgesetzt und es genauer nachgetragen. Beide Bücher liegen zudem auf meinem Schreibtisch. Da wir in beide Hamburg wohnen, kann ich Dir gerne das 1944er ausleihen, wenn es in der Uni ausgeliehen ist. --Orik 19:59, 15. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]


Hallo Orik, lassen wir das an der Stelle mal so stehen und folgen einfach - wie von Dir gewünscht - der Verfahrensweise der DNB. Sorry für die etwas patzige Bemerkung vom 14. September. --Thorsten Kruwinnus 18:03, 16. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Der Normative Tätertyp[Quelltext bearbeiten]

In dem Absatz steht zum Schluß: Seine Tätertypenlehre beeinflusste unter anderem die 1941 erfolgte Novelle des Mordtatbestandes, § 211 StGB, der seitdem (bis heute) mit den Worten „Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft beginnt.
Als ich das las, wurde ich stutzig, da mir bekannt ist, dass im NS für viele eher harmlose Tatbestände die Todesstrafe vorgesehen war. Dann machte ich mich bei Google auf die Suche. In delegibus-com ist angegeben, dass seit dem 15.Sept. 1941 der erste Satz lautete: Der Mörder wird mit dem Tode bestraft. Die Version von 1871 bis zum 15.9.1941 lautete: Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft. Demnach ist der bewusste Satz völlig falsch. Ist das ein Versehen?--Orik 21:56, 15. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Hallo Orik, da hast du recht. Hatte ich übersehen. Meine Anspielung bezog sich natürlich nicht auf die Strafarten (hier zunächst ab 1941 Todesstrafe, dann in der BRD unter dem GG lebenslänglich), sondern auf die Bezeichnung "der Mörder" (hier der Bezug auf die Tätertypenlehre). Die Formulierung des Tatbestandes ist also von 1941 an weitgehend gleich geblieben (bis auf die Strafart). Muss in Bezug auf die Strafart natürlich korrigiert werden. Gruß, --Thorsten Kruwinnus 18:00, 16. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Neuerdings: Tendenz des Artikels hin zu POV[Quelltext bearbeiten]

Nachdem ich mich mehr als zwei Jahre lang nicht mehr wirklich mit der Versionsentwicklung dieses Artikels beschäftigt hatte, fielen mir heute einige Formulierungen auf, die ich als POV bezeichnen muss. So halte ich Formulierungen wie "der verbrecherische Führer Adolf Hitler" für in dieser Hinsicht verdächtig und überflüssig. Der verbrecherische Charakter des Führers geht für jedermann hinreichend daraus hervor, was dieer getan und veranlasst hat. Dies darzustellen, genügt im Rahmen einer neutralen enzyklopädischen Behandlung des Themas vollkommen. Ich hatte mich bei der ursprünglichen Abfassung dieses Artikels um weitgehende Neutralität bemüht, die ich mehr und mehr verloren gehen sehe. Könnte Orik hierzu bitte Stellung beziehen? -- Thorsten Kruwinnus 11:40, 22. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

In dem einen oder anderen Ausdruck bin ich vielleicht etwas pointierter. Ich finde ich es nicht falsch von verbrecherischer Justizpolitik zu sprechen. Als Juristen schauderts Dir wahrscheinlich bei der Formulierung, aber in Wirklichkeit war es doch so. Eine Verbrecherbande übernahm die Macht und die Juristen hatte nichts anderes zu tun, als einer Unrechtsmaßnahme nach der anderen die Rechtsvorschriften zu liefern, oder an anderer Stelle als Richter oder Verwaltungsjurist verbrecherische Vorschriften der Unterdrückung erbarmungslos auszulegen oder in der damaligen Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, als sei das Dritte Reich ein Rechtsstaat. Im Einzelfall bin ich aber durchaus bereit, auf die eine oder andere Formulierung zu verzichten.
Auf die Forderung von Juristen nach Neutralität, man solles es nicht übertreiben, reagiere ich leider etwas allergisch. Das habe ich mein ganzes politisches Leben ab 1969 im Familienkreis und in der Öffentlichkeit hören müssen. Das Akzeptieren dieser Forderung hat zum Verschweigen der wirklichen Zusammenhänge von 1933 bis 1945 geführt. Die Einhaltung dieses Neutralitäts-Postulats hat dazu geführt, dass erst ab 2006 in einem encyclopädischen Lexikon für die Allgemeinheit ein kritischer auf die NS-Zeit bezogener Aufsatz über Dahm existiert. Generationen von Juristen haben bei Dahm studiert und sich von Dahm in Hinsicht auf den Nationalsozialimus einwickeln lassen. Ich weiß auch nicht, ob im allgemeinen Juristen wirklich so gut geeignet waren, die Geschichte ihres Faches aufzuklären. Davon nehme ich die Artikel aus , die Du hier einstellst, die ich insgesamt für gelungen halte. Ich habe nichts gegen die Änderungen, die Du hier am gemacht hast. Gruß --Orik 09:50, 25. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
PS interessant wäre im übrigen, womit ein PD, NS-Parteigenosse - SA-Mitglied -Mitglied des NS-Dozentenbundes - sich in Heidelberg NS-mäßig so qualifizieren konnte, dass er gleich nach dem 8. April 1933 nach Kiel berufen wurde, um einen von seinen Parteigenossen verjagten Professor zu ersetzen. Immerhin veröffentlichte er seine Schrift mit Schaffstein zum Kampf gegen das liberale Stafrecht in einem stramm antisemitischen völkischen Verlag. Seinem Mentor Radbruch hatte er 1933 im Juni versichert, nicht antsemitisch eingestellt zu sein, aber er verdrängte dessen jüdischen Freund Kantorowicz von der Universität Kiel.
PPS Der Catalogus Prof. Halensis existiert nicht mehr, oder hat er eine neue Adresse?

Neue Strafrecht[Quelltext bearbeiten]

Wollte das neue Strafrecht Dahms auch Vergeltung neben der Abschreckung., wie es dieser Eintrag einer IP heute nahelegt, den ich vorsichtshalber zurückgesetzt habe? Da ich auf Reisen bin, kann ich z.Z. nicht in meiner Literatur nachsehen . --Orik (Diskussion) 23:39, 28. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]