Diskussion:Geschäftsbesorgungsvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Gerhardvalentin in Abschnitt Tippfehler?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

entgeltlich oder unentgeltlich[Quelltext bearbeiten]

Hier steht es müsse IMMER entgeltlich sein!?! http://www.unternehmenswelt.de/geschaeftsbesorgungsvertrag.html (nicht signierter Beitrag von 91.37.246.84 (Diskussion | Beiträge) 20:10, 20. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Hier steht im Titel auch "Entgeltliche Geschäftsbesorgung": http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html --80.171.116.80 22:26, 26. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Tippfehler?[Quelltext bearbeiten]

Im zweiten Absatz wird "Vertretende" mit "Vertreter" verglichen; müsste es nicht "Vertretene" heißen?
--Volker Alexander (Diskussion) 00:26, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

"Der Vertretende" (im Unterschied zum "Vertreter") ist beim Werkvertrag der beauftragte "Auftragnehmer". Im Unterschied zu einem "Vertreter" steht ihm lediglich der im Rahmen des geschlossenen Werkvertrages bedungene Leistungspreis zu, darüberhinaus jedoch keine "weiteren Spesen". Siehe § 631 BGB. Gerhardvalentin (Diskussion) 23:21, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten