Diskussion:Geschäftsbesorgungsvertrag
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Gerhardvalentin in Abschnitt Tippfehler?
entgeltlich oder unentgeltlich[Quelltext bearbeiten]
Hier steht es müsse IMMER entgeltlich sein!?! http://www.unternehmenswelt.de/geschaeftsbesorgungsvertrag.html (nicht signierter Beitrag von 91.37.246.84 (Diskussion | Beiträge) 20:10, 20. Okt. 2009 (CEST))
Hier steht im Titel auch "Entgeltliche Geschäftsbesorgung": http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html --80.171.116.80 22:26, 26. Mai 2013 (CEST)
Tippfehler?[Quelltext bearbeiten]
Im zweiten Absatz wird "Vertretende" mit "Vertreter" verglichen; müsste es nicht "Vertretene" heißen?
--Volker Alexander (Diskussion) 00:26, 21. Okt. 2015 (CEST)
- "Der Vertretende" (im Unterschied zum "Vertreter") ist beim Werkvertrag der beauftragte "Auftragnehmer". Im Unterschied zu einem "Vertreter" steht ihm lediglich der im Rahmen des geschlossenen Werkvertrages bedungene Leistungspreis zu, darüberhinaus jedoch keine "weiteren Spesen". Siehe § 631 BGB. Gerhardvalentin (Diskussion) 23:21, 10. Mai 2016 (CEST)