Diskussion:Gesundheitstourismus

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von SebastianHelm in Abschnitt Geburtstourismus
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Begriffliche Einordnung[Quelltext bearbeiten]

Hier sollte eine Unterscheidung nach erstem und zweitem Gesundheitsmarkt vorgenommen werden. In der Abgrenzung des BMG http://www.bmg.bund.de/themen/gesundheitssystem/gesundheitswirtschaft/gesundheitswirtschaft-im-ueberblick.html gehören zum ersten Gesundheitsmarkt alle von der Sozialversicherung und den privaten Krankenkassen finanzierten Gesundheitsleistungen. Zum zweiten Gesundheitsmarkt gehören danach alle "privat finanzierten Produkte und Dienstleistungen rund um die Gesundheit". Da mit Ausnahme der Nach- und Festigungskuren gem. § 31 Abs.1 Nr. 3 SGB VI Kuren nicht mehr zum Leistungskatalog der Sozialversicherung gehören, sind diese dem zweiten Gesundheitsmarkt zuzuordnen. Aufgrund der Budgetdeckelung der GRV und GKV ist das gem. dem sechsten Kondratieff-Zyklus zu erwartende Wachstum im Gesundheitswesen fast ausschließlich im zweiten Gesundheitsmarkt zu erwarten.--Karl 3 (Diskussion) 13:21, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Grundsätzliche Motive im Gesundheitswesen[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn, wie im Artikel betont, die "Abgrenzungen zwischen den verschiedenen Termini .. dabei nicht immer eindeutig (sind), sollten grobe Unstimmigkeiten vermieden werden! Als solche sehe ich die begriffliche Zusammenfassung von Kur & Rehabilitation. M.E. wäre die Kur besser im Zusammenhang mit Wellness zu nennen. Auch deshalb, weil sowohl Kur als auch Wellness dem zweiten Gesundheitsmarkt zuzuordnen sind. Da für Reha-Maßnahmen der Sozialversicherung grundsätzlich gem. § 9 Abs. 1 EFZG Anspruch auf Entgeltforzahlung besteht, ist auch der im Schaubild dargestellte Zusammenhang "Reha => Gesundheitsurlaub" irreführend!--Karl 3 (Diskussion) 13:33, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Geburtstourismus[Quelltext bearbeiten]

Dank Maphrys Beitrag auf Wikipedia:Auskunft#Geburtsorte per Frauenarzt wurde ich auf das Wort „Geburtstourismus“ aufmerksam. Gemäß der Definition von wortbedeutung.info sollte es sich dabei um eine Reise in ein anderes Land oder eine andere Region handeln. Da wir zu Geburtstourismus noch keinen Artikel haben, denke ich, dass das Thema am besten hierhin passt, wie das auch der zweite Beispielsatz bei wortbedeutung.info zeigt. Allerdings genügt es nicht, einfach nur einen neuen Abschnitt anzulegen, sondern es erfordert auch Anpassungen allgemeiner Teile dieses Artikels - z.B. schon im zweiten Satz der Einleitung müsste der Zweck erweitert werden.

Nun eine Frage, die für mich eine persönliche Relevanz hat: Für meine Geburt ist meine Mutter in eine andere Stadt des gleichen Bundeslandes gereist, da ihr gesagt wurde, dort sei das Krankenhaus besser. Zählt das als Geburtstourismus? Dafür spricht, dass sie den Ort, ganz im Sinne unseres ersten Satzes, wegen der Gesundheitsdienstleistungen gewechselt hat. Dagegen könnte sprechen, dass dieser Ortswechsel vielleicht nicht als Reise zählt, da diese gemäß unserem Artikel einen „längeren Zeitraum“ voraussetzt. Das schreibe ich im Konjunktiv, da „länger“ leider ein Wieselwort ist. (wortbedeutung.info hilft uns da nicht weiter, da es das ebenso wieselige Wort „Region“ verwendet.) ◅ SebastianHelm (Diskussion) 13:55, 11. Okt. 2023 (CEST)Beantworten