Diskussion:Geyer von Giebelstadt

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Erbe der Reichsgrafschaft ?
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Erbe der Reichsgrafschaft ?[Quelltext bearbeiten]

Kneschke schreibt, dass Heinrich Wolf(gang) von Geyer seine Allodialgüter an König Friedrich I. cediert habe. Davon, dass Preußen die „Reichsgrafschaft geerbt“ habe, konnte ich keine Quelle finden. Es spricht eher dafür, dass mit dem ersten und einzigen Grafen „von Geyer zu Giebelstadt“ der Titel erloschen ist, wonach eventuelle Lehen als apert eingezogen und das Allodium an den Erben gefallen sind.--Hvs50 (Diskussion) 08:21, 3. Dez. 2012 (CET)Beantworten