Diskussion:Großer Lauschangriff/Archiv

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Abhören von zur Aussageverweigerung Berechtigten

Ist diese Information noch korrekt?

Nicht abgehört werden dürfen u.a. Geistliche, Strafverteidiger, Abgeordnete, Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten.

MH 19:03, 5. Nov 2003 (CET)

Radio Eriwan=1ter Senat „jNein”...Verwertungsverbot...das gleiche gilt für die „geschützten Berufe”. Es hat sich leider wieder einmal gezeigt, daß auch das Verfassungsgericht „nur” eine weitere politische Instanz ist - und eben KEIN Gericht, das RECHT spricht! Leider haben nur 2 Mitglieder des Senates, wie auch schon beim allerersten Urteil, den Mut gefunden, sich AUSSCHLIESSLICH an die Verfassung zu halten und den eingefügten Passus als das zu entlarven, was er ist: Verfassungswidrig!

  1. bitte quellen angeben

Hallo Wikipedianer,
vielen Dank für deine Diskussionsbeiträge. In der Wikipedia ist es üblich, diese zu signieren. Dazu schreibst du einfach --~~~~ dahinter. Alternativ kannst du auch mit dem Signatur-Icon (  ) an der Oberseite des Eingabefeldes die vier Tilden einfügen. Die Software wandelt die Tilden beim Speichern automatisch in deinen Benutzernamen bzw. deine IP-Adresse und einen Zeitstempel um. --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 09:11, 19. Mär. 2007 (CET) --Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 09:11, 19. Mär. 2007 (CET)

GFDL-Lizenz

Jemand schrieb im Artikel (inzwischen wieder gelöscht):

„Dieser Artikel kann nicht GFDL-lizensiert sein, da - der Quellkode nicht in einem world-readable Verzeichnis ist - die Seite nicht auf die GFDL, eine nicht freie Lizenz mit mehr Restriktionen, als gut ist, verweist. Es gibt Betriebssysteme, in denen kein Bit mehr GFDL-lizensiert ist. Probiert's aus!”

Möchte der/diejenige damit sagen, dass der Artikel geklaut ist?!?! Bitte klärt mich Newbie doch mal auf! :) --Perry 23:56, 3. Mär 2004 (CET)

Sieht für mich schwer nach einem Troll aus, der nur provozieren will. --XTaran 01:00, 4. Mär 2004 (CET)
Das ist kein Troll; er will auch nicht sagen, dass der Artikel geklaut ist, sondern dass die Formatierung nicht den Lizenzbedingen entspricht, die sich Wikipedia selbst ausgesucht hat (eben die GFDL). Siehe dazu auch den Artikel Weltwissen beta [[1]] in der Telepolis. 81.210.201.169 17:24, 16. Jan. 2008 (CET)

Wieweit Gefahrenabwehr gefasst?

Zählt darunter auch potentielle Gefährdung, etwa wenn eine Wohnung in der Nähe eines Regierungsgebäudes etc. sich befindet? Also: darf einer abgehört werden, nur weil er neben dem Landtag wohnt?

Kurzantwort: Nein, es müssen konkrete Gefahren für Leib oder Leben oder hohe Sachwerte bzw. einer erheblichen Straftat vorliegen (was für was ist abhängig von den Landesgesetzen) --CeGe 12:32, 7. Mär. 2007 (CET)

Aktuelle Rechtslage

Die Strafprozessordnung wurde an der entsprechenden Stelle, §100c StPO, neu gefasst. Darauf wird im Artikel nicht ausrechend Bezug genommen. 84.56.95.37 14:06, 6. Jan. 2007 (CET)

Neutralität

Selbstverständlich wird bei einem derart wesentlichen Grundrechtseingriff intensiv diskutiert (werden müssen); im Hinblick auf die Entwicklung der Gesellschaft gibt es aber auch Standpunkte, welche offensichtlich eine große Anzahl von Menschen zu der Meinung gebracht haben, daß eine „Wohnraumüberwachung” (der Begriff „Lauschangriff” ist bereits eine Bewertung, selbst, wenn er dauerhaft verwendet wird) notwendig ist. Auf diese Seite der Argumentation geht der Artikel nicht ein. Weiter fehlen mir einige Quellennachweise, welche gerade bei solchen Themen immanent wichtig sind. Klar wird auch nicht, warum Art. 1 und 20 GG betroffen sein sollen, wenn der Eingriff in Art. 13 GG vorgenommen wird --CeGe 11:16, 17. Jan. 2007 (CET)

Ein (belegloser) Hinweis, dass viele Menschen den Grossen Lauschangriff befürworten, würde die Neutralität des Artikel offensichtlich verschlechtern. Die anderen Kritikpunkte stellen zwar Mängel dar, machen den Artikel aber nicht unneutral. Was genau soll man also hinzufuegen? --Mellum 22:55, 8. Feb. 2007 (CET)
Welcher Absatz soll Neutralitätsprobleme haben. Bitte genau definieren und begründen.--df 09:39, 20. Feb. 2007 (CET)
Örks, da hab ich wohl nen deutlich selbst belasteten Tag gehabt. Nehme alles zurück, gebe aber als Anregung, „Lauschangriff” außer zur Definition möglichst selten zu benutzen, eben mit der Begründung oben. Sorry - nächstes mal les ich einmal mehr --CeGe 15:23, 20. Feb. 2007 (CET)
Lauschangriff wird zwar meistens nicht im Gesetz so genannt (in Österreich zumindest nicht), aber es hat sich dieser Sprachgebrauch eingebürgert, der auch bei Wissenschaftlern einen terminus technicus darstellt. Ich erkenne außerdem Parallelen zur Raubkopie. Nur deshalb aber den Begriff möglichst nicht zu nennen, ist widersinnig, wenn er doch das Lemma bildet! --Caijiao 14:43, 1. Mär. 2007 (CET)
Das würde ich so nicht vollständig unterschreiben. Daß der Begriff verwendet wird, steht außer Frage, ist aber m.E. gleichzeitig eine klare Aussage (POV) zur moralischen oder rechtlichen Einschätzung. Genaugenommen ist es doch eigenartig, daß akustische Wohnraumüberwachung auf diese Seite umgeleitet wird und nicht umgekehrt. Ich denke, es wäre enzyklopädischer, die Wohnraumüberwachung zu erklären und dabei auf den Begriff „Lauschangriff” einzugehen.--CeGe 12:53, 2. Mär. 2007 (CET)
Der Begriff Wohnraumüberwachung ist aber Deutschland-lastig. In Österreich heißt es optische und akustische Überwachung. Lauschangriff ist aber in Österreich der im Sprachgebrauch und auch in der Rechtswissenschaft und Kriminalistik übliche Begriff. Wie er in der Schweiz heißt, weiß ich nicht. Ich halte es daher für nur sinnvoll diesen Begriff zu verwenden, da er den passenden Oberbegriff für die deutschsprachige WP bildet. Im übrigen wird bei Stalking der Artikel auch unter Stalking und nicht unter beharrliche Verfolgung geführt. --Caijiao 14:39, 2. Mär. 2007 (CET)
Punkt 1 macht Sinn... wobei es natürlich blödsinnig ist, von einem Lauschangriff zu sprechen, wenn man guckt :-); Was das Stalking angeht, das halte ich als Argument für nicht richtig bzw. die Anwendung der Begriffe nicht für vergleichbar. Und ansonsten verändern sich Fachtermini, schön beschrieben beim Negerkuß. Ich will hier auch nicht um den Bart des Propheten streiten (welchen auch immer), vielleicht hat noch jemand anders bessere Argumente als ich. Ich steige hiermit aus. Schöne Grüße --CeGe 22:00, 4. Mär. 2007 (CET)
Bezüglich der Geschichte des Begriffs Lauschangriff findet man im Artikel zum Fall Traube folgendes: "Publik wurde der Lauschangriff im Jahre 1977, als ein Mitarbeiter des BfV, Regierungsamtsrat Karl Dirnhofer, Unterlagen der Behörde an den Journalisten Faust weitergab, der die Papiere an das Nachrichtenmagazin Der Spiegel weiterleitete. Als am 28. Februar 1977 dessen Titelgeschichte Verfassungsschutz bricht Verfassung – Lauschangriff auf Bürger T. erschien[1], kam es zu einem Skandal, in dessen Verlauf Maihofer schließlich am 8. Juni 1978 seinen Rücktritt erklärte – nachdem sich herausgestellt hatte, dass sich unter den vom Spiegel im Faksimile veröffentlichten Papieren auch eine Ministerialvorlage vom 9. Januar 1976 mit handschriftlichen Vermerken des Ministers befand. Ausweislich dieser ministeriellen Aktenstücke stammt übrigens auch der inzwischen populäre Terminus „Lauschangriff“ nicht etwa von Kritikern solcher Maßnahmen, sondern gab den damals üblichen nachrichtendienstlichen und ministeriellen Sprachgebrauch wieder." Ich finde, diese Information kann die Neutralität des Artikels steigern und fehlt bisher in dem Abschnitt über die Begrifflichkeit. --84.162.117.25 18:26, 27. Mai 2007 (CEST)
Sehr guter Punkt, schönen Dank, werde das mal umsetzen (warum hast du es nicht eben selbst gemacht?) --CeGe 12:12, 29. Mai 2007 (CEST)
Hinweis: Der Bezug zum Fall Traube wurde damals eingearbeitet. --Lektor w (Diskussion) 08:48, 17. Okt. 2018 (CEST) erledigtErledigt

Auf gerichtliche Verfügungen wird in der Praxis offiziell geschissen

So jedenfalls stellt sich mir das dar, wenn ich folgende Agenturmeldung zum Frühstück in der Amts-Stube lese (Sollte das irgendwo „einarbeitbar” sein? Wäre echt schön.) - 84.44.137.57 09:41, 27. Apr. 2007 (CEST)

Hamburg (ddp). Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen der Geheimdienste des Bundes vorläufig untersagt. «Es gibt ein Moratorium», sagte eine Ministeriums-Sprecherin der «Financial Times Deutschland» (Freitagsausgabe). Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet. Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich Computer-Daten ausspähen.

Das Kanzleramt hatte am Mittwoch eingeräumt, dass Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bereits seit 2005 heimlich über das Internet Computer ausspähen. Die Ermittlungen wurden auch fortgesetzt, nachdem der Bundesgerichtshof Online-Durchsuchungen der Polizei im Februar für unzulässig erklärt hatte. Parlamentarier aller Fraktionen hatten mit scharfer Kritik auf das Eingeständnis der Regierung reagiert.

Der Bundesverfassungsschutz berief sich auf eine Dienstvorschrift des damaligen Innenminister Otto Schily (SPD). Diese besagte, dass Online-Razzien zu den im Verfassungsschutzgesetz genannten heimlichen Ermittlungsmethoden zu zählen seien. Selbst Koalitionspolitiker sehen in dem Schily-Erlass jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage. (26.4.2007)


Die gerichtliche Verfügung betraf unzulässige Online-Durchsuchungen der Polizei, die von anderen Gesetzen betroffen sind, als BND oder andere Nachrichtendienste. Das macht die Maßnahme sicher nicht besser, die Schlußfolgerung des Rubrums ist damit aber nicht erlaubt bzw. so, als logische Konsequenz, falsch. :-(
Was die Gesetzlichkeiten zu den Geheinmdiensten angeht, muß ich aber passen. Außerdem heute unter [2]: Mehr Grundrechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Berlin, 18. April 2007 Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren neu ordnet Der eine sagt so, der andere sagt so ;-) Was immer auch stimmen mag.... --CeGe 11:27, 27. Apr. 2007 (CEST)
Lieber CeGe. Will Dir gar nix arges. Nur: Ich kann Dir nicht folgen. Die BRD-Dienste VS, BND, MAD geben gezielt ihre, wo auch immer erhaltenen, „Erkenntnisse”, nach Juristen-Prüfung „strafrechtsverletzende”, an zuständige Verfolgungsbehörden weiter. Wenn die dann einen solchen Ansatz haben (jetzt egal, woher!), dann ist es für die ein leichtes, so lange zu wühlen, bis sie diese oder vergleichbaren „Erkenntnisse” ebenfalls haben, um den „Schlimmling” (eine aus welchen Gründen immer im „Blick-/Schußfeld” der eigenen oder auch nur „BEFREUNDETEN” Dienste stehende Zielperson) mit Hilfe der bemühten Gerichte dann eines gehörig „überzubraten”. Oder ist das etwa irrig? - 84.44.136.102 10:08, 28. Apr. 2007 (CEST)
PS: Wie heißt's doch beim Plebs im Volksmund so eineindeutig: Juristen - stecken voll böser Listen!
Das ist sicherlich möglich. Ob und wie das praktisch gemacht wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Mir ging es auch nicht darum, irgendetwas gutzuheißen oder ähnliches. Ich stelle nur fest, daß immer gern vermengt und vermischt wird, wer aufgrund welcher Gesetze was darf und kann. Da sind die „Dienste” besser bestückt und sie müssen oftmals ja nicht mal was „beweisen”. Ob die Gesetze nun gut oder falsch oder was auch immer sind, gehört in eine politische Diskussion, aber nicht in eine Enzyklopädie. Das ist für mich der Punkt. --CeGe 19:50, 28. Apr. 2007 (CEST)
Alles Roger, CeGe, dann habe ich Dich, Gott sei dafür gedankt, mißverstanden, bzw. aus brennender Sorge überinterpretiert. Zu dem von Dir betonten Aspekt stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Meine Sorge ist nun mal, daß man mir als potentiell „Mißliebigem” demnächst per Kernel-Trojaner oder ähnlichen „Door-Openern” ein paar arabische Bombenbastelanleitungen oder - noch besser - KINDERPORNO downloaded. Wenn man es weniger geschickt tut, kann man sogar „beweisen”, daß ich die dort schon seit 1970 auf meiner Festplatte habe. Aber - „befreundete” Dienste, die nicht nach abendländisch-christlichen Skrupel-Vorstellungen maggeln, die machen das sicher „richtig”. Schalom chaverim. Verzeih mir bitte also. 84.44.136.102 19:49, 28. Apr. 2007 (CEST)
PS: Achte mal so nebenbei auf den soebigen „Timestamp” - im Vergleich zu Deiner Eintipp-Uhrzeit! Bitte Lächeln, Sie wurden gerade „geblitzt”...

Unverletzlichkeit der Wohnung

Juristisch korrekt heißt es nicht "unversehrtheit" sondern "Unverletzlichkeit der Wohnung" Ist nur eine Kleinigkeit, aber Juristen sind manchmal arg komisch. Tina T.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.178.90.25 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 20:33, 25. Jun. 2007 (CEST))

Dann ändere es doch einfach. --Skyman gozilla Bewerte mich! 20:33, 25. Jun. 2007 (CEST) erledigtErledigt

Anlässe zu Telekommunikationsüberwachung 2009

Die folgend grafische Darstellung der offiziellen Rohdaten des Bundesamt der Justiz zeigt eindeutig, dass die regelmäßig angeführten Begründungen Terrorbekämpfung und Kinderpornographie in der Praxis hahnebüchener Unsinn sind:

--69.22.179.58 10:23, 10. Jun. 2011 (CEST)

Im Artikel wird nicht behauptet, Lauschangriffe dienten vor allem der Bekämpfung von Terror und Kinderpornographie. Die beiden Wörter kommen im Artikel gar nicht vor. Deshalb besteht auch kein Verbesserungsbedarf in dieser Hinsicht.
Ansonsten sind die oben verlinkten Zahlen veraltet. Ich schlage deshalb Archivierung vor. --Lektor w (Diskussion) 09:00, 17. Okt. 2018 (CEST)
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Was hat Donald Duck im GG zu suchen?

Großer_Lauschangriff#Begrifflichkeit, 3. Abschnitt. Das Wort gibts bestimmt schon länger. --JLeng 14:28, 13. Dez. 2011 (CET)

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