Diskussion:Großherzog

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"Großherzog" als Titel?[Quelltext bearbeiten]

In zeitgenössischen Quellen aus Mecklenburg wird "Großherzog" nie als Titel, sondern stets als "Würde" bezeichnet; man spricht beständig von der "Annahme der Großherzoglichen Würde" durch die beiden Regenten. In der amtlichen Titulatur ersetzt er jedoch den Titel "Herzog zu Mecklenburg" aller übrigen Mitglieder des meckl. Fürstenhauses: landestypische Besonderheit oder allgemeiner Gebrauch? -- STA 14:03, 3. Jun 2006 (CEST)


Großherzog von Toskana einzigartig ?[Quelltext bearbeiten]

Mindestens auf Karten des 17. Jahrhunderts wurde das damals schwedische Finnland schon auch als "Großherzogtum" bezeichnet. Gleiches galt wohl auch für das - meist als Großfürstentum titulierte - Litauen. Ob allerdings der schwedische König, der (nach Büsching) im 18. Jahrhundert in seinem Titel auch den eines "Großfürsten" von Finnland führte, jemals auch als "Grooßherzog" bezeichnet wurde, habe ich noch nicht herausfinden können. Aber ganz so einzigartig, wie der - erschwindelte - Titel "Erzherzog", war derjenige eines Großherzogs auch vor Napoleons Zeit wohl doch nicht? --Hvs50 15:05, 20. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Großherzog ranghöher als Kurfürst?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behauptet, Großherzog sei "ein Titel für Fürsten im Rang zwischen König und Herzog bzw. Kurfürst." Wie kommt die Behauptung zustande, er sei ranghöher als ein Kurfürst? Dem widersprechen m.E. mehrere Punkte:

  1. Großherzog ist für sich eine mit einer Herrschaft (bzw. einem Anspruch) verbundene unmittelbare Adelsbezeichnung eines Fürsten; das Kurfürstentum jedoch war keine alleinstehende Bezeichnung für sich, sondern an spezielle Fürstentümer gekoppelt (Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, Pfalzgraf bei Rhein, Markgraf von Brandenburg, Herzog von Sachsen, König von Böhmen; später auch Herzöge von Bayern und von Braunschweig-Lüneburg (Hannover)) und wäre daher ohnehin gesondert zu betrachten; siehe auch Kurfürst.
  2. Die zeitliche Einordnung; bis auf eine Ausnahmen (Großherzogtum Toskana) gab es zur Zeit der Kurfürsten bis zum frühen 19. Jhd. keine Großherzöge; und zur Zeit der Großherzöge ab Beginn des 19. Jhdt. gab es bis auf eine Ausnahme (Kurhessen) keine Kurfürsten; sodass schon aufgrund der zeitlichen Unterscheidbarkeit hier eine Rangfolge gar nicht oder bestenfalls nur bedingt feststellbar ist.
  3. Kurfürsten stand (zumindest in der späteren Phase des HRR) ebenso wie Großherzögen die Anrede "königliche Hoheit" zu, sofern sie nicht die eigentümlichen Bezeichnugnen "kurfürstliche Hoheit" bzw. "großherzogliche Hoheit" verwendeten. Daraus würde sich bestenfalls eine Ranggleichheit ableiten; siehe auch Hoheit und Adelstitel
  4. Der Kurfürst von Hessen führte den Titel eines Großherzogs von Fulda als nachrangigen Titel; hieraus ergibt sich, dass die Kurwürde höher als oder zumindest gleichwertig zur großherzoglichen eingestuft wurde.

Alles in allem ist deutlich, dass eine Rangfolge nur schwer ausgemacht werden kann und die Behauptung im Artikel nicht als Tatsache festgehalten werden kann. Auch als Äusserung einer (Einzel-)Meinung ist sie nicht haltbar, da keine Quelle benannt ist und Meinungen bzw. Bewertungen ohnehin nicht in den Einleitungssatz gehören. Daher korrigiere ich den Artikel dahingehend, falls es keinen Widerspruch gibt. - Mit besten Grüßen --MMG 16:56, 16. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Sehr richtig, vor allem Punkt 2 scheint mir von Bedeutung. Der Kurfürst von Baden wurde in den Großherzog von Baden umgewandelt, ebenso in anderen Fällen. Es handelt sich nicht um ein Übereinander, sondern um ein zeitliches Nacheinander. Leider wird ein solcher Unfug gedankenlos abgeschrieben und schleppt sich wie eine chronische Krankheit durch die einschlägigen Regionalwikis (Karlsruhe, Rhein-Neckar nur als Beispiel). Kaum auszurotten. --13Peewit (Diskussion) 11:38, 24. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]