Diskussion:Grundsteuer (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Mirji in Abschnitt Unbelegt?
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Mir ist nicht ganz klar geworden (auch nach Lektüre der Gesetzestexte), ob der Einheitswert sich nur auf den Wert des Grundstücks an sich bezieht oder auf den Wert des Grunsstücks mit dem Wert von Gebäuden zusammen?

Ich habe beim googlen was davon gelesen, das unser heutiges Boden(besteuerungs?)recht seine Wurzeln im Römischen Recht hat. Ist das so? Dort habe ich auch gelesen, dass sich von diesem römischen Recht das alemannische Bodenrecht abgrenzt, das den Wert des Bodens besteuert. Weiß da jemand was? --Guisquil

Haftungsfrage[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir erlaubt, den Artikel um die Haftungsfrage zu ergänzen. Zudem habe ich die Formulierung, die Gemeinde sei in der Festlegung des Hebesatzes "vollkommen" frei auf "relativ" geändert, da es Unsinn war. "Vollkommene" Freiheit in der Steuerfindung gibt es nicht, da eine Steuer z.B. nicht erdrosselnd wirken und auch nicht gegen das Grundgestz oder andere höherrangige Normen verstoßen darf. Für die Einhaltung dieser Grundsätze ist, nach der hebesatzgebenden Kommune, die nächsthöhere Aufsichtsbehörde zuständig.--85.176.107.14 15:15, 29. Okt 2005 (CEST)

Promille und nicht Prozent[Quelltext bearbeiten]

Die Promille Zeichen sind sehr schwer erkennbar. Die sollten hervorgehoben werden!

Begründung[Quelltext bearbeiten]

Wie begründet sich denn die grundsteuer überhaupt? ich persönlich finde es ein ganz schöne frechheit dafür das ich ne wiese besitze an der ich nichts vrdiene steuern zahlen zu müßen:)

wenn ich 50000 euro auf der bank habe muß ich ja auch nicht jedes jahr steuern auf die bezahlen.. gibt es sowas in anderen ländern auch oder ist das wieder eine deutsche erfindung?

Ja, in die Begründung ist in der Tat schwierig und in der Literatur auch stark umstritten.--Philipp.Walther 13:22, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
für die 50000 euro auf der Bank musst du nichts besteuern. Nur für die Einnahmen aus den 50000 euro (= Zinsen) musst du Steuern zahlen - wie auf alle anderen Einkünfte auch. Auch hat "Steuern" ja nicht immer was mit "verdienen" zu tun. Du bezahlst auch Steuern wenn du etwas kaufst (USt, Mineralölsteuer ...), verkaufst (USt, Gewerbesteuer ...), Geld im Vergnügen ausgibst (Rennwett- und Lotteriesteuer ...). Dass du "die Wiese" nicht verpachtest (Geld verdienen) sondern selbst nutzt wird dem Staat nicht wichtig sein.
Für unbebaute Grundstücke im Außenbereich ist die Grundsteuer doch meistens derart niedrig, daß die Aufregung nicht lohnt, daß es eine sehr theoretische Diskussion ist. Das sind maximal eine Handvoll Euro für 1000 Quadratmeter. Bei bebauten Grundstücken sieht das anders aus, aber da kann man auch ganz anders argumentieren, ganz anders versuchen, die Steuer zu begründen. Aber letztlich sind alle Steuern, sowohl von der Art her wie von der Höhe, willkürlich. 217.229.74.23 18:56, 9. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Der englischsprachige Artikel geht mehr auf die allgemeinen Argumente für und gegen eine Grundsteuer ein. Dies sollte aber eher im allgemeinen Artikel Grundsteuer stehen. Ein Grund ist wohl, dass dadurch Spekulanten abgehalten werden könnten, in der Stadt ein Grundstück brach liegen zu lassen; um die Grundsteuer reinzuholen, müssten sie es auch vermieten/nutzen.

Abrechnung[Quelltext bearbeiten]

Ist der im Beispiel genannte Betrage jährlich oder vierteljärlich zu entrichten?.

Die meisten Städte und Gemeinden verlangen die Grundsteuer vierteljählich. Von mir bekommen die das Geld auch nur vierteljählich weil ich keine Bank bin, die zinsfreie Vorausszahlungen an die öffentliche Hand vergibt.

Für mein Verständnis ist die Erhebung einer Grundsteuer für selbst genutztes Wohneigentum ein klassischer Straftatsbestand. Leider hat es das Bundesverfassungsgericht nicht mal für nötig erachtet diese Tatsache zu bearbeiten. Hätte mich auch gewundert! Wer spuckt schon in die Hand die einen füttert. Wie gesagt - das Thema Grundsteuer ist für mich ein rotes Tuch weil zumindest in meinem Fall keinerlei Gegenleistung kommt. Es reicht nicht mal für eine Straßenlaterne trotz städtischer Verkehrssicherungspflicht, geschweige denn Winterdienst oder Straßenreinigung (eingemeindetes Dorf - Stadtgebiet Freiberg/Sachsen)

MarkB

ich verstehe deinen Ärger, aber Steuer heißt nun mal "ohne Gegenleistung" (s. ESt-Gesetz oder AO). Dass die Öffentlichkeit einiges zurück bekommt (zb Laternen) ist noch ein ganz anderer Schuh :-)
Ich stehe da voll auf MarkB's Seite. Ich verdiene mit selbst genutztem Wohneigentum keinen Cent. Ich darf zahlen nur weil ich überhaupt was besitze in dem Fall ein Grundstück mit meinem Haus darauf. Aus reiner Logik ist das nicht nachvollziehbar, die Typen auf dem Finanzamt faseln auch nur irgendwas von 'gab es schon zur Römerzeit' usw. Ich kapier das beim besten Willen NICHT --217.5.243.52 15:19, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Du verdienst nichts, musst aber auch keine Miete zahlen. Steuern sind immer willkürlich, denn sie "steuern" ja wirklich nicht, bestenfalls minimal. Du zahlst auch Steuer auf dein Auto und zusätzlich auf Diesel/Benzin, ohne dafür etwas zu bekommen. Die Einnahmen aus Kfz- und Mineralölsteuer stehen in praktisch keinem Zusammenhang mit den Ausgaben für Straßenbau und -unterhalt. Und du zahlst genausoviel Kfz-Steuer, wenn du nur ein paar Kilometer im Jahr auf öffentlichen Straßen fährst (und ansonsten auf deinen ausgedehnten Ländereien :-)) wie wenn du jeden Tag hunderte von Kilometern runterreisst. Und wenn die Mehrwertsteuer erhöht wird, hast du trotzdem keinen Mehrwert bei dem, was du kaufst. Winterdienst und Straßenreinigung sind übrigens kommunale Aufgaben, aber ich glaube nicht daß Städte und Kreise Gelder aus der Kfz- und Mineralösteuer bekommen. Die Sektsteuer wurde übrigens eingeführt, um die kaiserliche Marine zu fördern - wir zahlen immer noch, aber unsere Marine hat kein einziges einsatzbereites U-Boot mehr, auch die Hubschrauber wollen nicht so recht… trinken wir Deutschen zu wenig Schampus? 217.229.74.23 19:05, 9. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 EUR) sind 17,50 nicht 175[Quelltext bearbeiten]

Ein übler Fehler der auf vielen Seiten kopiert wurde...

Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 EUR) sind 17,50 nicht 175 !

Ich bin mir nicht sicher, was der Fehler in der Rechnung ist. 3,5 Promille sind 3,5 pro 1.000, also geteilt durch 1.000. D.h. 50.000 geteilt durch 1.000 sind 50 mal 3,5 sind 175 und nicht 17,50. Soweit die Berechnung. Abgerechnet wird aber tatsächlich nur 17,5 Euro, wenn ich den Betrag mit unserem Grundsteuerbetrag vergleiche.
3,5 Promille scheint richtig zu sein, auch in dem Beispiel richtig berechnet. Beachte, dass im Kapiel "Erhebung" es eine Promillezichen ‰ ist und kein Prozentzeichen %  !!! (nicht signierter Beitrag von 160.83.30.147 (Diskussion | Beiträge) 14:20, 21. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten
175 sind richtig. 17,5 wäre ein zehntausendstel und nicht ein tausendstel--Arma 15:38, 21. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Die Rechnung ist zwar richtig, aber der Fehler liegt beim Einheitswert. Der ist in den Sechziger Jahren festgesetzt worden und wurde seither nicht verändert und ist damit bei nur etwa 10% des aktuellen Verkehrswertes. Im Beispiel ist der Einheitswert mit 50.000 Euro für eine kleine Wohnung viel zu hoch angesetzt (das entspräche einem Verkaufwert von einer halben Million Euro) Die 17,50 Euro Steuer pro Quartal kommen hin (ich bin selbst Hausbesitzer). Diesen Fehler hatte ich im Beispiel am 8. August schon einmal korrigiert, aber leider hat der Benutzer "Septembermorgen" danach wieder die alte Version reingestellt... --Cabfdb 12:13, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Wo steht denn, dass es eine kleine Wohnung ist? Und wie kommst du schon wieder auf die 17,50 € pro Quartal? In dem Beispiel ist der der Grundmessbetrag 175 €. Wenn du damals deine Änderung nur ein bisschen begründet hättest, dann hätte er deine Änderung sicherlich nicht kommentarlos rückgängig gemacht...--Arma 17:09, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Sorry mein Fehler, ich meine natürlich 16,19 EUR pro Quartal. Ein Beispiel sollte besser eine durchschnittliche Eigentumswohnung beschreiben, denke ich. Dieser Ausnahmefall hier (riesige Wohnung für ca. 500.000 Euro Verkehrswert) ist nicht günstig zum Verständnis. Denn wenn jemand das Beispiel liest und seine eigene Grundsteuer ausrechnen möchte, fällt ihm wahrscheinlich nicht auf, dass der Einheitswert viel geringer ist, als der Verkehrswert seiner Wohnung. Und somit ergibt sich auch eine viel geringere Grundsteuer. Schlage deshalb einen Einheitswert für das Beispiel von 5000 EUR oder 10.000 EUR vor. --Cabfdb 18:43, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

kleine letzte Änderung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die letzte Änderung rückgängig gemacht, weil die Steuermesszahl für L&F Betriebe 6 vT beträgt, nicht 8 vT. So jedenfalls der hoffentlich aktuelle Gesetzestext.[1]--Noisl 10:27, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus[Quelltext bearbeiten]

Wie ist die Grundsteuermesszahl für Mehrfamilienhäuser? Und warum steht bei der Beispielrechnung für eine Eigentumswohnung der Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus?-- Stanhopea 11:16, 6. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich glaube auch, dass die 2,6‰ hier falsch sind, müssten m.E. 3,5‰ sein (restliche Grundstücke) -- 91.5.249.196 14:07, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Warum gibt es überhaupt Grundsteuer?[Quelltext bearbeiten]

Was hat man sich dabei gedacht? Dem muss doch eine gesellschaftspolitische Funktion zugrunde liegen... --Knut.C 17:25, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Das man die potentielle Ertragskraft eines Grundstücks erfassen möchte; wobei die tatsächlichen Erträge ja bereits der Einkommensteuer unterliegen. Historisch: Wer Grundbesitz hat, gehörte schon ehedem nicht zu den Ärmsten und konnte mithin zu Abgaben herangezogen werden (am Ende der Strecke haben Steuern primär den Zweck, die Gemeinausgaben zu finanzieren. Die Grundsteuer ist da galant: oder hast Du schon mal gehört, dass einer ein Grundstück vor dem Finanzamt versteckt hat oder es in Ausland überführt hat, weil dort die Steuersätze niedriger sind ;) ). Also eine gesellschaftspolitische Funktion dahingehend, dass wer besitzt, abgeben kann. --Kobschaetzki 09:54, 17. Feb. 2010 (CET)Beantworten

dem sprechen 2 dinge entgegen. punkt 1 - wäre dem so dann müsste man einen ordentlichen freibetrag einführen. wer eine wiese im wert eines gebrauchten kleinwagens besitzt zahlt grundsteuer ist aber sicher nich vermögend. punkt 2 jemand der 100 mio auf der bank hat ist vermögend und zahlt dafür keine steuern und das ist auch richtig so da er ja schon beim verdienen dieses geldes steuern gezalt hat. letzteres gilt auch für das geld mit der die wiese gekauft wurde.

diese kritik ist in der litaratur bekannt und sollte hier eigentlich nicht fehlen.-- 83.170.97.21 02:53, 14. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Der Wikipediaeintrag erwähnt: "In Deutschland gibt es ein einheitliches Grundsteuerrecht seit dem 1. April 1938". Da darf man den Verdacht hegen, dass die gerade an die Macht gekommenen Nationalsozialisten sich mit der Grundtsteuereinführung eine laufende Einnahmequelle verschafften. Finanziert werden mussten: die Partei NSDAP und deren Organe wie SS sowie SA, die Arbeitsbeschaffung- und v.a. Rüstungsprogramme, Jugendorganisationen und den Kraft-durch-Freude-Kram. Nebenbei würde würde dies mal wieder zeigen, dass keine eingeführte Steuer je zurückgenommen worden wäre. Immerhin finanzieren wir über die Schaumweinsteuer ja auch immer noch die Kriegsflotte von Wilhelm II. - nie abgeschafft worden, obschon Deutschland den WK1 bekanntermaßen verlor. Der Solidaritätszuschlag ist auf gleichem Wege, obschon dessen eigentliche Finanzierungsaufgabe vollbracht ist. (nicht signierter Beitrag von 79.238.45.68 (Diskussion) 01:21, 16. Jan. 2015 (CET))Beantworten

in meiner wahrnehmung hat die grundsteuer primär ein motovierendes ziel, denn sie entzieht dem eigentümer permanent geld und dieser muss, wenn er sein eigentum nicht verlieren will, diese verluste ständig ersetzen. er muss also aktiv sein/werden. der umstand, daß diese ausgaben in die nebenkosten der mieter aufgenommen werden "dekoriert/verpackt" diesen umstand nur, denn sie mindern den erzielbaren nettoertrag, genauso wie die "arbeitgeberanteile" in den lohnzahlungen. ich finde es hochinteressant, wieviel strukturell-psychologische planungsansätze aus dem reichswirtschaftsministerium (schacht/erhardt) (nachkriegsordnung/soziale marktwirtschaft)(negativer leitzins usw.) heute unser leben prägen. gibt es da wissenschaftliche überblicksliteratur für den interessierten laien (dilettanten) ? fragt --Z6ehswhha5HGRTd (Diskussion) 12:59, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten

leider wurde bei allen Entschuldigungen, oder vielmehr Erläuterungsversuche für die Erhebung der Steuer, dass 1. für die Erlangung, sprich den Kauf des Hauses (Grundstückes) eine Grunderwerbssteuer zu entrichten ist. Ferner werden durch die Finanzbehörden, bei Vermietung Steuern auf die eingenommenen Mieten erhoben, hier sei bemerkt, dass dies und nichts anderes, das sogenannte Vermögen steigert. Für eine Hose oder ein Hemd, zahle ich einmalig einen Steuersatz von 19%, egal wie lange sich der Artikel in meinem Besitz befindet. Für ein Grundstück, oder ein Haus mit Grundstück zahle ich mein solange wie es sich in meinem Besitz befindet, dass ist in meinen Augen Wegelagerei. (NoR)

Falsche Quelle[Quelltext bearbeiten]

Das im Abschnitt "Miete" als Quelle angegebene BGH-Urteil hat mit den dort getroffenen Aussagen m.E. nichts zu tun, dort geht es um Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohnanlage, nicht um Gewerbe. --Roentgenium111 01:35, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Die Aussage mit der Aufteilung wg. Grundsteuer A und B kann ich auch nicht nachvollziehen. Für gewerblich genutzte Gebäude fällt doch genauso wie bei Wohngebäuden Grundsteuer B an, naheliegenderweise ist es dann wohl auch bei gemischt genutzten so??217.110.209.235 14:29, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Punkt 4 Miete ist nicht zutreffend[Quelltext bearbeiten]

Die unter Punkt 4 gemachten Angaben sind unzutreffend. Bereits 2006 hat der BGH entschieden, dass ein Vorwegabzug bei gemischt genutzten Grundstücken nur dann vorzunehmen ist, wenn hinsichtlich aller oder einzelner Betriebskostenarten eine nicht unerhebliche ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter entsteht.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2006&Seite=84&nr=35689&pos=2532&anz=3113 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2006&Seite=84&nr=35503&linked=pm&Blank=1 (nicht signierter Beitrag von Papa76 (Diskussion | Beiträge) 10:39, 15. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Wie wird der Einheitswert einer Immobilie ermittelt?[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nicht klar wie der Einheitswert ermittelt wird, entspricht dieser z.B. im Falle der im Text als Beispiel aufgeführten Eigentumswohnung dem tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie oder ist dieser in jedem Falle immer sehr viel tiefer?

Einheitswert der Eigentumswohnung = 50.000 EUR Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 EUR) = 175 EUR Hebesatz = 370 % Jahresgrundsteuer (Berechnung: 175 EUR x 370 %) = 647,50 EUR Vierteljährliche Rate: 161,88

Eine daraus resultierende Jahresgrundsteuer für eine Eigentumswohnung im Wert von 50'000 EUR scheint mir hoch zu sein!

Der Einheitswert wird berechnet indem man die Jahresrohmiete mit einem Vervielfältiger multipliziert. In der Jahresrohmiete ist nich nur die Miete (kalt) enthalten sondern auch diverse Betriebskosten. Der Vervielfältiger ist im Bewertungsgesetz (BewG) in den Anlagen enthalten. Im BewG wird z.B. nach Baujahr und Art des Gebäudes unterschieden. Der Einheistwert ist wie vermutet viel niedriger als der Wert der Immobilie. Odoggy 09:03, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Grundsteuer verfassungswidrig[Quelltext bearbeiten]

Es gibt immer wieder Gerüchte, dass die Grundsteuer für privat genutzte bebaute Flächen verfassungswidrig sein soll. Es wurde auch schon eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wer kann aber mehr dazu sagen. Vielleicht sollte das auch im Artikel beschrieben werden. (siehe dazu: Grundsteuer verfassungwidrig bei Google)--KÖNIG Gerd I. 12:09, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Auch wenn es etwas spät kommt: Die Sache scheint beendet zu sein. Chiron McAnndra 19:31, 13. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
es sollte eigentlich nicht zu spät sein.
Zitat 'Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung von Grundsteuern auf selbstgenutztes Grundeigentum wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.[3][4].'
Ja warum wohl, weil sonst ganze Vor Ort Gemeinden vor Großstädten pleite währen. Für die ist das oft die einzige Einnahmequelle. Ich halte diese Steuer dennoch für verbrecherisch. Ich wohne in einem Kaff vor einer Großstadt auf 1500 m². Ich zahle 480,96 EUR pro Jahr für NULL Gegenleistung. Ich habe keine Straßenbeleuchtung, es gibt keinen Winterdienst, die Straße vor meinem Haus ist ein Feldweg. Ich kämpfe bei jeder vierteljährlichen Überweisung dieses Geldes mit dem Brechreitz. Das ist legalisierte Kriminalität....

--217.5.243.52 13:52, 14. Mai 2013 (CEST) Substaniell kann man den vorstehenden, emotionalen Ausbruch auf den 2. Satz reduzieren. Ansonsten hilft häufig ein Blick in das Gesetz. § 3 Absatz 1 Abgabenordnung: "Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen [...]"Beantworten

Ein Feldweg ohne Laternen vor dem eigenen Grundstück bedeutet oftmals, dass die Straße nicht ausgebaut wurde. Aber auch das kostet Geld und woher soll das kommen? Vom Anlieger, der den größten Nutzen hat aber das ja gar nicht einsieht? Also vom Staat? Der hat selbst kein Geld und muss sich das besorgen. Also sollen letztlich andere für den Ausbau des Feldweges vor fremden Grundstücken bezahlen? Hierfür erkenne ich nun wirklich keinen Grund.

Selbstverständlich muss sich die öffentliche Hand finanzieren. Dafür greift sie auf vielfältige Weise den Menschen in die Tasche. Je näher am Verursacher, desto gerechter sollte das sein. Und wenn tatsächlich mal eine Einnahmequelle ausfällt, dann wird an anderer Stelle erhöht oder eine neue Einnahmequelle eröffnet. Soll doch kleiner glauben, dass dadurch die Steuerlast sinkt. Die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer wird vor diesem Hintergrund am Ende zu einer reformierten Grundsteuer führen. Es wird anders bewertet und gerechnet und, oh Wunder, am Ende werden die Gemeinde auf keinen Fall schlechter dastehen. Jedes andere Ergebnis würde mich überraschen. (nicht signierter Beitrag von 212.68.79.32 (Diskussion) 08:43, 9. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Wenn ich auDer Staat scheint das ja auch trotz Grundsteuer nicht immer hinzukriegen. Es ist auch nichts ungewöhnliches, dass die Einwohner eines Ortes Geld zusammenlegen um umliegende Infrastruktur wie eben Straßen oder Internetverbindungen auszubauen.
Und was soll gerecht daran sein, wenn jemand das Haus in dem er wohnt verliert, weil er die Steuer (oder eher Miete) nicht zahlen kann? Dann kann ein armer Rentner ausziehen und sich dann stattdessen vom Staat (andere Steuerzahler) irgendwo eine Wohnung bezahlen lassen, oder wie? Wo da die Gerechtigkeit sein soll ist mir schleierhaft. Ob sich das am Ende lohnt ebenso. Ausnahmeregelungen für so etwas gibt es jedenfalls nicht. --93.132.124.182 15:41, 24. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Zusammenhang mit Kirchensteuer[Quelltext bearbeiten]

bin durch ein link von der Seite "Kirchensteuer" hierhergeraten. Zusammenhang? Berechnung? (bitte für Leute, die von Steuer keine Ahnung haben) (nicht signierter Beitrag von Prochoice8 (Diskussion | Beiträge) )

Steht doch dort im Text: „Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (Kircheneinkommensteuer, Kirchenlohnsteuer) und die Grundsteuer A (Kirchengrundsteuer).“ Oder was genau war deine Frage? --jpp ?! 21:50, 12. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Geschichte der Grundsteuer[Quelltext bearbeiten]

Über die Entstehung der Grundsteuer, hiess ja erst seit wann ? so, ist nichts zu finden. Ich habe mal den verwaisten Artikel Wurfzins, eine frühe Art von Grundsteuer provisorisch auf die Seite gesetzt. Wäre nett wenn sich jemand auch mal mit der Entstehung der Grundsteuer, bzw. deren Geschichte befassen würde und ein entsprechendes Kapitel einfügen würde. Gruss -- Engeser 10:32, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Geschichte der Grundsteuer in Deutschland fehlt noch immer!!! Seit wann gibt es sie? -- Sebastian Panwitz (Diskussion) 09:57, 22. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Als umfassender WP-Eintrag ist das immer noch noch enttäuschend, weil heute (im Jahr 2018) die Geschichte der G immer noch fehlt. Ich bin weder Historiker noch Jurist noch Steuerexperte. Aber wie (oder ob) die römische Grundsteuer (tributum soli) und die Vorschläge von Adam Smith (1723-1790) mit der Einführung der Steuer in Nazi-Deutschland zu tun haben, wüsste ich gerne. 82squaremetres (Diskussion) 11:18, 10. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Die Nazis haben die Steuer natürlich nicht eingeführt. Sie haben sie nur reichsweit auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Nicht alles glauben, was die Presse schreibt. Mittlerweile gibt es von mir eine kurze Geschichte. Ausbau erwünscht. -- DiskussionEppelheim 14:56, 12. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Statistik[Quelltext bearbeiten]

Die dargestellte Statistik ist m.E. falsch und sollte ersetzt/verbessert werden. Zum einen ist der Hebesatz für Berlin definitiv falsch (wahrscheinlich Verwechslung mit Hamburg), zum anderen addieren sich die Einnahmen der einzelnen Bundesländer bei weitem nicht zu der weiter oben im Text angegebenen Gesamtsumme von 10 Mrd. Euro. -- 89.204.137.244 18:53, 7. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Die Statistik war tatsächlich korrekturbedürftig. -- Hans G. Oberlack 12:19, 27. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

"Aufkommen" falsch positioniert[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz "Aufkommen" sollte weiter nach unten, da hier ein paar Begriffe verwendet werden, die erst später erläutert werden (z.B. der Unterschied zwischen Grundsteuer A und Brundsteuer B). Chiron McAnndra 19:22, 13. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Grundsteuermessbetrag für unbebaute Grundstücke[Quelltext bearbeiten]

soweit ich es erkennen kann gibt es die Unterteilung nach 10 Promille und 5 Promille nicht mehr. Es ist alles einheitlich 10 Promille.

s. § 33 Grundsteuerdurchführungsverordnung (wer "Haufe" hat und kennt: Index 1256453) "Für unbebaute Grundstücke beträgt die Steuermeßzahl einheitlich 10 vom Tausend." -- 217.7.17.167 15:52, 18. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Mir fehlt ein Hinweis darauf wer von der Grundsteuer befreit sind. Meines Wissens zahlt die Kirche als einer der größten Grundbesitzer keine Grundsteuer. Ich denke, dass auch alle Grundstücke in öffentlicher Hand keine Grundsteuer zahlen. Der Emfpänger ist ja die Gemeinde aber nicht alle Grundstücke der öffentlichen Hand gehören auch der Gemeinde. --109.164.144.22 08:37, 15. Nov. 2013 (CET)Klaus RaggBeantworten

(...)Ich denke, dass auch alle Grundstücke in öffentlicher Hand keine Grundsteuer zahlen.(...)
Da denkst Du verkehrt. Für Grundstücke ohne öffentlichen Nutzen wie Mietshäuser, Äcker, Bauplätze, etc. zahlt die Gemeinde genauso GrdSt wie jeder andere auch. VG Thogru (Diskussion) 15:01, 18. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Grundlagen in den neuen Bundesländern[Quelltext bearbeiten]

Mojn,

Ich finde es reichlich unglaubwürdig, dass für die Einwohnerzahl in den "neuen Bundes-Ländern", also den Ländern der ehem. DDR die Daten der "allgemeinen Volkszählung vom 16. Juni 1933" verwendet werden sollen, und plädiere daher sehr stark dafür, dass der Inhalt an dieser Stelle dringend zu überprüfen ist! Es gibt doch den Zensus 2011 etc. also m.E. dürfte da etwas auf einem Stand von anno dazumal sein.... VG Angela (nicht signierter Beitrag von Gela1 (Diskussion | Beiträge) 11:10, 3. Mai 2015 (CEST))Beantworten

siehe § 41 GrStG und §§ 29 bis 33 Grundsteuerdurchführungsverordnung vom 01.07.1937, verständlicherweise sind daher die Daten der damaligen Volkszählung relevant217.110.209.235 13:12, 18. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Aufkommen und lokalpolitische Relevanz[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die frühere "Rubrik" Aufkommen erweitert. Die Grundsteuer B sollte nicht allein technisch dargestellt werden. Tatsächlich hat sie hohe politische Bedeutung für die Gemeinden; insbesondere in den letzten Jahren. Gerade die zahlungspflichtigen Bürger sollten verstehen, warum die Hebesätze so ansteigen. Darüber hinaus habe ich einige veraltete Zahlen aktualisiert und nützliche Verweise eingefügt. Wer auch immer zuständig ist: ich bitte um Freischaltung dieser Aktualisierungen. Grüße kemberg78 (21:12, 15. Mai 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Da ist einiges nicht durch Quellen belegt: die "Immobilienwerte" spielen meines Erachtens gar keine Rolle, da immer der Einheitswert gilt. Ich habe die unpassende Quelle und das Wort Immobilienwert deshalb rausgenommen. Der fehlende Zusammenhang mit der "lokalen Wirtschaftskraft" einer müsste anhand einer seriösen Studie nachgewiesen werden. Möglicherweise gibt es nämlich den behaupteten umgekehrten Effekt, dass niedrige Steuern die Wirtschaftskraft eines Standortes stärken. Aber dazu müssten die Steuern insgesamt betrachtet werden. Die Einzelmeldung eines "Wirtschaftsdienstes" ist da nicht wirklich relevant. --TennisOpa (Diskussion) 12:20, 15. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Nachfrage: "Darüber hinaus lässt sich diese Steuererhöhung gegenüber den Bürgern gut kommunizieren." Was soll mir dieser Satz sagen? --TennisOpa (Diskussion) 12:26, 15. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Wohnen / Gewerbe[Quelltext bearbeiten]

Leider finde ich im Artikel zwar Staffelungen nach Ein-, Zwei- Mehrfamilienhäusern, „Alt-“ und „Neubauten“, aber keine Aussagen zu unterschiedlichen Grundsteuern für Gewerbe-/Wohnnutzung (womöglich auf einem Grundstück). --188.103.243.232 12:13, 13. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Sehr richtig!--Hopman44 (Diskussion) 23:03, 4. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Vaga Angaben ohne Quelle[Quelltext bearbeiten]

Die „Drei Modellvarianten“ werden nur mit ihren Phantasienamen erwähnt, aber nirgens erklärt, um was es sich dabei handelt. Und die Quelle dazu wurde bislang nicht veröffentlicht: „Eine Zusammenstellung von Vor- und Nachteilen der drei Modelle hat jedoch der Zentralverband des Deutschen Handwerks publiziert“ ist offline, man kann also nichts nachlesen. So ist es weder hilfreich noch informativ. M∞sfrosch 19:22, 16. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Inzwischen haben sich Quellen im Artikel eingefunden.--Scripturus (Diskussion) 23:22, 29. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

Abweichung vom Jahresprinzip?[Quelltext bearbeiten]

Der Hinweis auf einige Gemeinden, die vom Jahresprinzip abweichen würden (indem sie bei Verkäufen schon auf den Folgemonat des Kaufvertrags die Grundsteuererhebung ändern), ist jedenfalls nicht belegt. Auch ist diese Handhabung aus meiner Sicht kaum vorstellbar, denn damit würde gegen die Bindungswirkung des Grundsteuerbescheids (§ 175 AO) verstoßen. Zudem: woher soll eine Gemeinde Kenntnis vom Kaufvertrag und dessen Inhalt haben? Die entspreohenden Verträge sind lt. den Vorschriften zum Grunderwerbsteuergesetz nur den Finanzämtern, nicht jedoch den Gemeinden anzuzeigen.

Ob das örtlich so gemacht wird oder nicht, kann man z.B. den Websites der jeweiligen Gemeinde entnehmen.--Scripturus (Diskussion) 18:59, 9. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Land Value Tax Henry George[Quelltext bearbeiten]

Warum kommt der Begriff "Land Value Tax" oder seine Übersetzung nicht einmal vor, wo steht der Name "Henry George" als der prominenteste Vertreter dieser? Die angestrebte Steuerreform geht doch in diese Richtung und insofern sollte das gesammelte Wissen bezüglich der "Land Value Tax" in die Diskussion mit eingehen. Oder?

Das gehört m.E. nicht in diesen Artikel, da dieser Begriff den angelsächsischen Raum betrifft, es hier aber um Grundsteuer in Deutschland geht.--Scripturus (Diskussion) 23:22, 29. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

Umlagefähigkeit unklar, Konsistenz[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe den Abschnitt über Umlagefähigkeit auf Mieter nicht. Der erste Satz ist schon komisch... "bisher" wird betont, auf was bezieht sich das, ab wann ist nicht mehr "bisher" und ab wann gilt dann neues? Zweiter Satz erwähnt "dagegen" - was soll das heißen? Da gibt es keinen Gegenteil oder Gegenspruch. Der Vermieter darf schlicht die von ihm bezahlte Grundsteuer auf Betriebskosten umlegen und gleichzeitig diesen Betrag als Werbungskosten deklarieren. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:A196:C300:CD99:7958:D6E2:D435 (Diskussion) 10:51, 28. Sep. 2019 (CEST))Beantworten

Es ging um die Reformdiskussion zur Umlage. Ich habe den Abschnitt klarer formuliert.--Scripturus (Diskussion) 23:22, 29. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

Überarbeitung nötig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel gibt über weite Strecken die zurückliegende Diskussion um die Ausgestaltung einer Reform wieder. Inzwischen hat aber eine konkrete Variante der Reform bereits den Bundestag und Bundesrat passiert. Um die Übersichtlichkeit des Artikels zu verbessern, rege ich daher an, die breite Darstellung der bisherigen Diskussionen auszulagern und im Wesentlichen nur die letztendlich beschlossene Variante im Hauptartikel darzustellen. Zudem müssen alle in die Zukunft gerichteten Aussagen in die Vergangenheitsform umgewandelt werden. --Malhiermalda (Diskussion) 18:09, 8. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Zustimmung. --Daceloh (Diskussion) 10:17, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Habe mal angefangen und eine Übersichts-Tabelle Steuermodelle der Länder eingefügt. --Scripturus (Diskussion) 21:35, 24. Nov. 2021 (CET) ... sowie die Darstellung des Werdegangs der Reform gekürzt, die Zeitungszitate und dgl. rausgenommen und in die Vergangenheitsform gesetzt. Dürfte so jetzt wieder übersichtlich sein. --Scripturus (Diskussion) 23:22, 29. Mär. 2022 (CEST)Beantworten

Rechtslage bis 2024[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Änderung rückgängig gemacht, weil sie dem übrigen Artikel zuwiderläuft. Der Artikel hat derzeit den "alten" Grundsteuer-Rechtsstand, der aber gegenwärtig der gültige ist, und weiter bis Ende 2024 (§ 37 GrStG). Wenn man die neue Rechtslage ab 2025 mit den neuen Berechnungsdaten einpflegen will, muss der Rest des Artikels auch entsprechend mit umgearbeitet werden (kein Einheitswert mehr), sonst wird's ein völlig falsches Wirrwarr. --Scripturus (Diskussion) 18:11, 19. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Nun enthält der Artikel alte und neue Rechtslage. --Scripturus (Diskussion) 18:59, 9. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Äquivalenzzahl[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn die Äquivalenzzahl, die in die Grundsteuermodelle eingeht, erklärt würde. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 17:07, 1. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Bei den Äquivalenzzahlen die genauen Werte mit hinzuschreiben ist schwierig, weil die – wie die Steuermesszahlen − verschiedene Varianten haben (s. Bayern), und das je Bundesland verschieden. Das wird dann zu unübersichtlich, in einer Tabelle. Da müsste man eigene Abschnitte basteln. Aber ich denke, das sprengt dann an Genauigkeit vielleicht auch den Rahmen eines Lexikons. Noch schrecklicher erklärbar sind ja diese Lage oder Wert-Faktoren ... Gruß --Scripturus (Diskussion) 17:59, 2. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Steuermeßzahl??[Quelltext bearbeiten]

hier wird von 3,1%o gesprochen, an anderer Stelle von 0,31%o. Habe ich was irgendwo falsch verstanden oder bin ich völlig durcheinander? Danke für die Erklärung, was mMn ein riesiger Unterschied wäre/ist. --Hopman44 (Diskussion) 18:20, 3. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ich glaube, der Satz von 0,31%o gilt erst ab 2025! Sorry, das ist wohl kaum deutlich bekanntgegeben worden!--Hopman44 (Diskussion) 18:28, 3. Jan. 2023 (CET)Beantworten

In Baden-Württemberg ist die Steuermeßzahl[Quelltext bearbeiten]

eine ganz andere! Wusstet ihr das?? --Hopman44 (Diskussion) 21:41, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ja, ich weiß das. --Scripturus (Diskussion) 23:21, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Wunderbar. Ist aber völlig egal, am Ende entscheidet der Hebesatz, was man an Grundsteuer abdrücken muß!--Hopman44 (Diskussion) 08:49, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten

p.s.: Müßte das hier nicht auch thematisiert werden? 0,91%o vom Grundsteuerwert. Oder habe ich das übersehen? Danke.--Hopman44 (Diskussion) 13:42, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten

nochmal p.s.: Lese gerade bei Haus und Grund, Freiberg, die neue Steuermeßzahl liegt bei 1,3%o!?? Was ist richtig?--Hopman44 (Diskussion) 20:52, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Die Berechnungsweisen (und damit auch die Messzahlen) in den Bundesländern sind ab 2025 teilweise erheblich unterschiedlich. In BW wird schon der Ausgangswert (Grundsteuerwert) anders berechnet als anderswo, weil dort das Gebäude nicht einbezogen wird, nur der Boden. Dadurch musste der Gesetzgeber auch eine andere Messzahl nehmen, um auf das gewünschte Ergebnis zu kommen (= Steuerhöhe soll nach der Reform etwa so bleiben wie vorher). Die Messzahl in BW für Grundstücke ist 1,3 Promille und für Wohngrundstücke 30 Prozent niedriger, was dann die 0,91 Promille ergibt, s. Gesetz. Anders ist es bei Land- und Forstwirtschaft, bestimmten Nutzungsarten, Denkmalschutz ... Alle Varianten kriegt man leider im Artikel nicht übersichtlich dargestellt, weil es zu viele gibt. --Scripturus (Diskussion) 15:44, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Danke für die Info, Scripturus. Die alten Einheitswerte sind wirklich "aus der Zeit gefallen". Aber wie hat man berechnet oder geschätzt, dass bundesweit die Meßzahlen ab 2025 auf nur noch 10% abgesenkt werden, in BW auf nur noch 30%. Sicher, wenn dort nur noch die Grundstücke bewertet werden, ist das verständlich. Nur mal hier in NRW schon mal zwei Beispiele, wo es schon hakt: Haus meines Schwagers in Warburg, Hebesatz 479. Alter Einheitswert ca. 35.000, Grundsteuer 441,-- €. Neuer Grundsteuerwert € 148.200,-- € (gut vierfach), bei unverändertem Hebesatz nur noch 220,-- € ab 2025 Grundsteuer. Er würde sich freuen, aber wenn die früheren Einheitswerte schon so hoch waren, wird man in Warburg die Hebesätze wohl deutlich erhöhen müssen. Im Wert-Verhältnis dazu hat er zu dem vor 20 Jahren top-renoviertem 2-FH in Lünen, in dem ich zur Miete wohne, eigentlich immer deutlich zu viel bezahlt. Hebesatz Lünen 760, alter Einheitswert nur € 21.222,--, Grundsteuer p.a. € 495,--. Aufgrund der aktualisierten Werte, der neue Grundsteuerwert liegt hier leider noch nicht vor, jedoch schätze ! ich, dass der neue Grundsteuerwert bei fast € 300.000,-- liegen wird. Grundstück über 800 qm a € 300,-- = € 240.000,--, beste Lage, bummelig angesetzt mit € 140.000,-- plus Gebäudewert (180 qm Wfl) auch bummelig mit € 160.000,-- geschätzt, würde bei unverändertem Hebesatz von 760 eine Grundsteuer von 710,-- € ergeben, gut 200,-- € p.a. mehr und gut ca. 500,-- € mehr als Warburg. Das würde im Wertverhältnis Warburg/Lünen (NRW) die Realität besser abbilden. Jedoch, wenn in Warburg die Einheitswerte durchgängig schon relativ hoch angesetzt waren und in Lünen relativ niedrig, dann müßte, um das etwa gleiche Grundsteueraufkommen in der Gemeinde zu erreichen, irgendwie ganz schön am jeweiligen Hebesatz "geschraubt" werden müssen, wenn nicht, könnte es sein, dass Warburg einen deutlichen Einbruch erleben wird und Lünen eine deutliche Steigerung bei den Grundsteuereinnahmen ab 2025, was eigentlich nicht sollen sein.... Danke für die Aufmerksamkeit!--Hopman44 (Diskussion) 16:48, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@Hopman44 (betr. Edit von gerade eben) Wie in aller Welt kommst du denn auf 1/10 vom Hebesatz? Das wäre vielleicht mal schön ... --Scripturus (Diskussion) 18:50, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Irgendwie ist mir da auch nicht ganz wohl, aber was da steht: WertxMeßzehlxHebesatz? scheint mir auch nicht prickelnd und irgendwie falsch; wenn man wirklich noch mit dem Hebesatz multipliziert!! (z.B. x 760...), dann wären das ja Mondsteuern....Man müßte das doch anders ausdrücken, oder ist jedem klar, dass bei 760 Hebesatz (sorry, Fehler! von mir, sogar nur ein 100stel!!) nur mit 7,60 multipliziert wird. Ich bin darüber erstmal gestolpert. Entschuldigung, muß evtl. x 1/100 des Hebesatzes lauten.--Hopman44 (Diskussion) 19:14, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Jetzt hab ich's verstanden, es ging dir um die %. – Ich würde das aber so lassen, wie's vorher war. Wert durch EW/GW ersetzen kann man ja machen, aber hinten 100tel ranhängen ist nicht so gut, eher verwirrend. Außerdem wird die Absatzüberschrift hässlich, wenn sie zu lang ist und viele Striche oder so was drin sind. – Der Hebesatz wird in Publikationen immer als Prozentsatz angegeben. Aber nicht immer mit Prozentzeichen. Gemeint ist aber trotzdem immer Prozent. Also: Hebesatz 450 meint immer 450 %, also zu rechnen: Steuermessbetrag x 450/100 oder kürzer x 4,5. Das heißt, im Wort Hebesatz in der Abschnittsüberschrift ist der Rechenschritt durch 100 schon mit drin. Im Zweifel guckt man sich das Beispiel untendrunter an, da ist der Rechenweg mit Zahlen dargestellt. Oder man guckt im Art. Hebesatz (Steuerrecht) nach, da steht das mit Hebesatz = Prozentsatz näher beschrieben. – Die Überschrift Berechnung (Einheitswert/Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz) finde ich besser. Oder man nimmt den Rechengang ganz aus der Überschrift raus und schreibt ihn in den Text. --Scripturus (Diskussion) 20:08, 6. Jan. 2023 (CET)Beantworten


Ja, klären wir morgen. Aber die Crux beginnt schon damit, dass der Hebesatz mal mit % angegeben ist, aber auch ohne %. Das trägt mMn zur falschen Interpretation mit bei. --Hopman44 (Diskussion) 00:16, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Wie wird das Erbbaurecht bewertet?[Quelltext bearbeiten]

Genau so wie ein Grundstück?? Eigentümer ist der Erbbaurechtsausgeber! Danke, wer weiß Bescheid? --Hopman44 (Diskussion) 20:43, 12. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Anscheinend genau so wie ein eigenes Grundstück. Der Erbbaurechtsausgeber braucht wohl keine eigene Grund-Steuererklärung (mehr) abzugeben.--Hopman44 (Diskussion) 16:28, 15. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Hebesatz (Höhe)[Quelltext bearbeiten]

Der allein bestimmt nicht das gesamte Grundsteueraufkommen. Sondern zunächst als Ausgangspunk der Einheitswert (bzw. der neue Grundsteuerwert) und damit der Grundsteuermeßbetrag von noch ca. 0,31 Prozent (demnächst 0,31 Promille) Es scheint so, dass in einigen Gemeinden bereits die alten Einheitswerte deutlich unterschiedlich berechnet oder angesetzt wurden. So konnte man beobachten, dass z.B. in ländlichen Gemeinden die Einheitswerte von EFH/ZFH manchmal doppelt so hoch waren, wie in städtischen Gemeinden (ca. Werte!). Hier auf dem Dorf bisher schon rd. 45.000 € Einheitswert (jedoch etwa nur ca. 250.000 € Verkehrswert) und in den städtischen Gemeinden bisher nur rd. 22.000 € Einheitswert (jedoch rd. 500.000 € Verkehrswert!). Im Verhältnis untereinander hatten beide Gemeinden, auch bei deutlich unterschiedlichen Hebesätzen z.B. auf dem Lande von nur 400% (= € 540,-- Grundsteuer p.a.) und im Gegensatz der größeren Städte und Gemeinden von 800% (= rd. € 528,-- Grundsteuer p.a.) den relativ gleichen Grundsteuerertrag, sieht man mal davon ab, dass in der Stadt es natürlich mehr "steuerpflichtige" Grundstücke und Gebäude gibt. Im Prinzip war das schon ungleich bzw. ungerecht. Kann sein, dass die Grundsteuerreform dazu beiträgt, diese Ungleichheit (ein wenig) auszugleichen. --Hopman44 (Diskussion) 20:32, 14. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Sofern die Aufkommensneutralität in den einzelnen Kommunen eingehalten wird, dürfte es weiterhin deutliche Verwerfungen, sprich Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes bzw. deutliche Ungleichheiten geben.--Hopman44 (Diskussion) 19:22, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Artikelabschnitt zum Ländervergleich[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag, umseitig fehlt ein Abschnitt zum Ländervergleich. Beispiel:

Innerhalb der EU haben längst nicht alle Länder eine Grundsteuer. Das fehlt in umseitiger Darstellung. --80.187.120.232 13:08, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Artikelabschnitt zur Kritik[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag. Umseitig ist ein Abschnitt zu Kritik überfällig. Das Rezeption zur öffentlichen Kritik vorhanden ist wird niemand bezweifeln können. Daher bitte um seitig im Sinne von Wikipedia:Neutraler Standpunkt den entsprechenden Abschnitt einrichten.

Wozu eigentlich überhaupt das Ganze ? Siehe Tagesspiegel

Sollte man dort nachlesbar haben. --80.187.120.232 13:02, 13. Mär. 2023 (CET) --Hopman44 (Diskussion) 13:35, 20. Sep. 2023 (CEST) richtig!--Hopman44 (Diskussion) 15:36, 24. Mär. 2023 (CET)Beantworten

80.187.120.232 dann leg doch bitte mit dem Abschnitt "Kritik" los. Danke!--Hopman44 (Diskussion) 17:48, 25. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Sind denn nicht bisher sogar Verfassungsbeschwerden mit AZ eingegangen? Wer weiß Bescheid? Danke!--Hopman44 (Diskussion) 19:30, 31. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Lt. Bund der Steuerzahler (NRW) befinden sich die Musterverfahren noch im Einspruchsverfahren bzw. beim Finanzgericht. Bis zu einer verfassungsrechtlichen Entscheidung wird es noch dauern.--Hopman44 (Diskussion) 11:52, 30. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Fast die komplette Grundsteuerreform wird in mind. 10 Punkten kritisiert und als Verstoß gegen die Verfassung angesehen. Grundlage ist ein 73-seitiges Gutachten des Verfassungsrechtlers Gregor Kirchhof.--Hopman44 (Diskussion) 14:22, 30. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Kritisiert werden darf die Reform wohl nicht. Selbst wenn in NRW dagegen fast 1 Mio. Eigentümer bereits gegen die neuen Grundsteuerwerte Einspruch erhoben haben.--Hopman44 (Diskussion) 09:05, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Zusatz: Bundesweit über 5 Millionen Einsprüche!--Hopman44 (Diskussion) 10:31, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Hallo, am Mittwoch, 20.9.23 ist die erste Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht! Trotzdem darf das Thema nicht ansatzweise im Artikel erwähnt werden und wird bei Wikipedia von einem hergelaufenen User (185.87...) mit einem Rutsch brutal revertiert! Jeder kann hier machen was er will.--Hopman44 (Diskussion) 20:45, 17. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Gibt es immer noch keinen Abschnitt zur "Kritik"?--Hopman44 (Diskussion) 13:35, 20. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Frage[Quelltext bearbeiten]

Lt. Brockhaus betrug die gesamte Grundsteuer in der BRD 1998 rd. 16 MRD DM !, 2021, rd. 23 Jahre später beträgt sie rd. 15-16 MRD EURO, mithin verdoppelt. Wie ist das zu verstehen, wenn hier im Artikel ausgeführt wird, der durchschnittliche Hebesatz in der BRD habe seit 2009 bis 2021 (13 Jahre) sich von 401% (Hebesatz) auf 481% ((Hebesatz) erhöht, also um etwa 20% mehr in einem Zeitraum von 12 Jahren. Erstaunlich, um 100% in 23 Jahren, anteilig davon 80% in den ersten 11 Jahren, jedoch "nur" um 20% in den zweiten 12/13 Jahren. Irgendwo muß doch mMn ein großer Sprung sein, verdoppeln sich die Grundsteuereinnahmen in der BRD alle 20-25 Jahre??? --Hopman44 (Diskussion) 20:21, 31. Mär. 2023 (CEST) also die ersten 12 Jahre um 80% und die zweiten 12 Jahre nur! um 20%. Warum nicht ungefähr einigermaßen linear, im Durchschnitt jährlich um ca. 4-5%-Punkte? Das wäre doch etwas plausibler.--Hopman44 (Diskussion) 14:29, 1. Apr. 2023 (CEST) Dass die Grundsteuereinnahmen mehr werden durch Neubauten und jährliche Erhöhung der Hebesätze, ist klar. Werden sich im Durchschnitt jedoch mind. alle 20 Jahre verdoppeln, evtl. schon viel früher durch die Neubewertung der Grundstücke und Gebäude ab 2025.--Hopman44 (Diskussion) 20:35, 1. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Frage: Keine Quellenangabe pp.???[Quelltext bearbeiten]

2.243...Prüf einfach nur mal stumpf die alten Einheitswerte von Warburg/NRW ggü. den alten Einheitswerten von Lünen/Altlünen_NRW. Dann wirst du feststellen, dass in Warburg/Dorf die vergleichbaren Einheitswerte der Immobilien im Durchschnitt dort doppelt so hoch waren wie in Lünen, im Vergleich jedoch die Verkehrswerte in Warburg/Dorf nur ca. halb so hoch anzusetzen waren/sind. Insofern ist die Passage: "Trotz Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte..." ebenfalls überflüssig und nur eine Floskel und unbelegt!! Was soll diese Floskel denn dann eigentlich in der Einleitung?? Kann dann mMn auch gelöscht werden! Das kann sich dann jeder doch selbst ausrechnen. Und nun, um bei meinem Beispiel der Ungerechtigkeit verschiedener Einheitswerte vs. Verkehrswerte zu bleiben: Nicht nur verschiedene Hebesätze, sondern erst Recht deutlich unterschiedliche Einheitswerte im Verhältnis zu den realen Verkehrswerten, bringen eine schreiende Ungleichheit zum GG!! Und selbst durch die Grundsteuerreform werden, bedingt durch die wichtige Aufkommensneutralität, durch Anpassung der Hebesätze!!, um das etwa gleiche Grundsteueraufkommen der Kommunen zu generieren -es wird Veränderung der Hebesätze nach oben und nach unten geben!!- diese Ungleichbehandlung der Bürger bleiben. Diese Ungleichbehandlung wird durch die Anpassung der Hebesätze über Jahrzehnte nicht beseitigt werden. Das muß mal zu Ende gedacht werden... und abgeschafft werden! In Warburg ein Plus von nur ca. des Fünf-fachen der (alten) Einheitswerte ggü. den (neuen) Grundsteuerwerten, in Lünen ein Plus jedoch des ca. über 15-fachen!! und alles wird nach der Aufkommensneutralität!! auf das etwa 10-fache nivelliert/gedeckelt (Stichwort: Grundsteuerpreisbremse!) werden müssen!!!! Da kommt noch Freude auf! --Hopman44 (Diskussion) 22:44, 20. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Es sind deine persönlichen Einschätzungen, mit denen hier seit einiger Zeit die Artikeldiskussion zuspammst. Die kannst Du gerne im WP:Café loswerden. Zur Verbesserung des Artikels trägt das nichts bei, solange Du das nicht durch fundierte Quellen belegen kannst. Bitte auch WP:TF und WP:OR beachten! --2.243.121.94 00:01, 21. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Persönliche Einschätzungen? Wenn so verquere (alte) Einheitswerte angesetzt werden - Verhältnis Einheitswerte vs. Verkehrswerte oder gemeine Werte und vice versa - fällt die Grundsteuerbelastung ebenfalls, wie bei verschiedenen ! Hebesätzen, unterschiedlich, sprich: deutlich dem Gleichheitsgrundsatz gem. GG entgegen, aus. Die Werte habe ich mühselig zusammengestellt. Schlage vor, du recherchierst selbst einmal.--Hopman44 (Diskussion) 08:26, 21. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

p.s.: Die Einheitswerte sind bundesweit jahrzehntelang wohl komplett aus dem Ruder gelaufen und weichen deutlich von den realen Verkehrswerten ab. Auch die Grundsteuerreform 2025 ändert daran sehr wenig und die Ungleichheit der Bürger wird bleiben. Die ganze Grundsteuer muß mMn komplett korrigiert werden und auch die Hebesätze (in Oberursel verdoppelt auf 950%, hallo!) Verfassungsfest, wie vom Bundesjustizministerium verlautbart, ist die Reform sicher nicht, da es Verfassungsklagen geben wird. --Hopman44 (Diskussion) 11:00, 21. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Einrückungen sind nicht deine Stärke, oder. Wie sieht’s denn mit dem lesen aus? Wikipedia:Keine Theoriefindung hast du offenbar noch nicht gelesen. Oder hast du ein Verständnisproblen?
Dort steht: „Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedia-Autoren basieren, gehören nicht in die Artikel.“ Du schreibst: „Die Werte habe ich mühselig zusammengestellt.“ Besser kann man nicht beschreiben, was hier NICHT gewollt ist. Bring eine anerkannte Quelle bei, die deine Aussage stützt - oder lass deine subjektive Sicht weg.
Gleiches gilt hier für die Diskussion: Ganz oben steht (in fett): „Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher“. Zitat: „Die ganze Grundsteuer muß mMn komplett korrigiert werden.“ Deine Meinung gehört ins Café. Hier wird der Artikel verbessert. Mit Fakten, nicht Meinungen.--78.49.30.112 07:50, 22. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Okay, und eingerückt! Meine persönliche Betrachtung ist nur diese, dass der "Einheitswert", Ausgangspunkt für die letztendliche Grundsteuer, den Namen "Einheitswert" sicher nicht mehr einheitlich verdient, da uneinheitliche Parameter. Eher von Kommune und Land reine "Glücksache", woran auch die unterschiedlichen Hebesätze oft nichts ändern.--Hopman44 (Diskussion) 12:52, 22. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Zusatz: Eher die Bezeichnung (Un-)Einheitswerte. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof schreibt in seinem 73-seitigen Gutachten: "Die Grundsteuer orientiert sich an den Verkehrswerten von Grund und Boden." (Ende des Zitats) Es ist zu konstatieren, dass die (alten) Einheitswerte oft meilenweit von den echten Verkehrswerten abweichen. Aus diesem Grund sind auch die Hebesätze der Kommunen und damit die Grundsteuerbelastung der Eigentümer und Mieter oft völlig verquer und ungerecht.--Hopman44 (Diskussion) 08:47, 30. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Unbelegt?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Scripturus. Es ist belegt bei Johann Jacob Vorländer, dass bis Anfang des 19. Jhdts. die Grundsteuer nach Angaben des Eigentümers erhoben wurde. Schau doch mal. Danke. --Hopman44 (Diskussion) 11:33, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Die im Vorländer-Artikel angegebene Referenz (Mindener Tageblatt von 1986) ist einerseits nicht allgemein zugänglich und andererseits keine für WP-Zwecke erwünschte Sekundärliteratur. Unabhängig davon halte ich die Info (Erhebung nach Selbsteinschätzung der Eigentümer) im Geschichts-Abschnitt für verzichtbar und sogar für irreführend. Man müsste auf jeden Fall noch dazuschreiben, was mit Selbsteinschätzung eigentlich gemeint ist, sonst entsteht der Eindruck, damals hätte jeder von 1 bis 1000 Talern genau die Steuer gezahlt, zu der er gerade Lust hatte, und später kam dann das böse Amt und wollte viel mehr haben. Was bestimmt nicht so war. Hier bräuchte es eine Quelle mit der damaligen Rechtslage. --Scripturus (Diskussion) 00:28, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Hi Hopman44, wie Scripturus schon darstellt - es fehlt an einer relevanten Quelle. Das Mindener Tageblatt möchte 39€ für den Archivabruf sehen. Ich sehe auch hier übrigens nirgendwo, dass Du als Lügner dargestellt wirst, wie Du im Cafe beschreibst. Du scheinst nur WP:TF nicht zur Kenntnis zu nehmen. Du hast zudem auch stets die Möglichkeit WP:3M anzufragen, wenn Du weitere Meinungen haben möchtest. --CommanderInDubio (Diskussion) 14:22, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Bitte Wikipedia:Belege#Was_sind_zuverlässige_Informationsquellen? beachten: „Die Kostenpflichtigkeit einer Internetquelle ist kein Ausschlusskriterium für ihre Verwendung als Beleg.“ – Außerdem irrst Du Dich. Die Einzelseite kostet 7,50€ – keine 39€ – und die Vorschau kann sicherlich bereits ebenso hilfreich sein: https://www.mt.de/_em_daten/_cache/image/1xNmhPVFFjVHJJMFg1UGpUTmdjeVRRUTlwNVVhSkRXM2o2WHVua0J4dWdkK2QvcU1JakIxcGRZRmd5REFESVo5RDBQdE9DWHJzb0ZMMXBtZEl1TlZGOXhsM1B1OW12U1RYS2RrdTJSUHZlWjZ4Q1JwNlhwa3lqMjF6d0M2YmFCYzJYV1gwTHZXL0JxVGFUakVtbFVKVDVT/cFNyNTh5U1JGN1g0S3lFZHRwL0VDZkdWSEwxQS9JeFRIc0JWSjRmOHl1/059-mt-1986-03-11-005.jpg --ɱ 15:57, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten