Diskussion:Gutachterausschuss

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Verschieben nach Gutachterausschuss für Grundstückswerte
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Nicht im Gesetz geregelt?[Quelltext bearbeiten]

"Nicht im Gesetz geregelt sind weitere Aufgaben, die in der Regel von Gutachterausschüssen wahrgenommen werden: Erteilung von Bodenrichtwert- und anderen Auskünften"

Das verstehe ich nicht. § 196 Abs. 3 BauGB lautet: "Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen."--Malabon 18:01, 23. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Rechtsgrundlage[Quelltext bearbeiten]

Ich habe auch so einen Fragebogen vom GAG erhalten. Es geht hier um weiterführende Fragen zu Details des Hauses (Heizung, Ausstattung, ...). Ist man per Gesetzt zur Auskunft verpflichtet oder kann man das Ablehnen? Ich weiß, dies ist kein Forum, aber genau das interessiert wahrscheinlich eine Menge Seitenbesucher. Vielen Dank für jede Info. --87.178.218.40 18:12, 13. Aug. 2012 (CEST) cataluna1299Beantworten

  Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, abgeleitet aus § 197 Abs. 1 BauGB (nicht signierter Beitrag von Nineva (Diskussion | Beiträge) 12:29, 17. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Es besteht zwar eine gesetzliche Verpflichtung diesen Fragebogen zu beantworten, allerdings wird dieser nicht auf Plausibilität geprüft! So werden faktisch die Angaben der Privaten Käufer/Verkäufer ungeprüft übernommen, was einen großen Bias bei der Datenauswertung bedingt. Dies ist aber nur eines von vielen Problemen, die diese Gutachterausschüsse haben. Ich bin der Meinung, dass das auf der Artikelseite diskutiert gehört. --Postcapitalism (Diskussion) 11:32, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Situation in Baden-Württemberg[Quelltext bearbeiten]

In Baden-Württemberg sind die GA "historisch bedingt" bei den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften angesiedelt. So ergibt sich für Baden-Württemberg eine Gesamtheit von 900 GA. (http://www.gutachterausschuesse-bw.de/lgl-internet/opencms/de/Microsite_ZGG/Organisation/Gutachterausschuesse/). Nur zum Vergleich: Alle übrigen Bundesländer zusammen haben 317 GA (http://www.immobilienmarktbericht-deutschland.info/portal/live.php?navigation_id=19688&article_id=72276&_psmand=131). Ich bin der Meinung, dass dies erwähnt werden sollte, da die Größe und Zuständigkeit der GA deutliche Auswirkungen auf die Qualität deren Arbeit hat (va. in Bezug auf das Unabhängigkeitskriterium) --Postcapitalism (Diskussion) 11:44, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Kaufpreissammlung[Quelltext bearbeiten]

Dieses Thema gehört hierher (solange es nicht gesondert angelegt wird). Bitte meinen Eintrag gerne korrigieren, das ist knapp und nicht ganz exakt formuliert. Ra-raisch (Diskussion) 13:06, 5. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Verschieben nach Gutachterausschuss für Grundstückswerte[Quelltext bearbeiten]

Ich würde den Artikel gerne verschieben. Gutachter und Ausschüsse gibt es ja zahlreiche und insofern ist Grundstückswert oder Immobilienberwertung hier ein zentrales Schlüsselwort. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:44, 27. Aug. 2023 (CEST)Beantworten