Diskussion:Haltestelle Schinznach Bad

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Gestumblindi in Abschnitt Denkmalschutz?
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Denkmalschutz?[Quelltext bearbeiten]

@Lantus, Voyager, Yen Zotto, Enhancing999, Derkoenig: Lantus hat den LA unter anderem darum zurückgezogen, weil das Aufnahmegebäude denkmalgeschützt sei. Mir ist aber gar nicht klar, ob alle Objekte, die in diesem Online-Inventar (das hier als einziger Beleg dafür dient, dass es sich um ein geschütztes Baudenkmal handle) eingetragen sind, wirklich unter Denkmalschutz stehen. Verzeichnet ist dort ein Dossier zum Bahnhof, aber lässt sich daraus ableiten, dass er denkmalgeschützt ist? Verzeichnet die Denkmalpflege nicht vielleicht auch Objekte, die für sie von Interesse sind, ohne geschützt zu sein? In der Liste der Kulturgüter in Brugg (dort sind seit der Fusion von Schinznach-Bad mit Brugg auch die Kulturgüter von Schinznach-Bad zu finden) steht er jedenfalls nicht. Gestumblindi 20:50, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Ein Ping auch an KlauRau und Heitersberg, die sich in der LD ebenfalls aufgrund des angeblich bestehenden Denkmalschutzes für das Behalten ausgesprochen haben. Gestumblindi 20:50, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
PS: Meine Zweifel habe ich da auch, da das Empfangsgebäude auf der Fotografie stark modernisiert und umgebaut, um nicht zu sagen verunstaltet aussieht (das ganze Dachgeschoss scheint ein moderner "Aufsatz" zu sein). Gestumblindi 20:54, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Den Gedanken mit dem Dachgeschoss hatte ich beim Betrachten des Bildes ebenfalls - leider erst nach meiner Suggestivfrage an Lantus in der LD, ob er den LA nicht zurückziehen wolle. Ich hatte den Diskussionsverlauf so aufgefasst, dass der Denkmalschutz erwiesen sei, und die entsprechende Angabe im Artikeltext auch eher unkritisch akzeptiert. Mein Fehler. Ich weiss nämlich auch nicht, ob ein Eintrag im Online-Inventar bedeutet, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. --Yen Zotto (Diskussion) 21:19, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Der verlinkte Datenbankeintrag verweist auf das "Kurzinventar". Die Aargauer Denkmalpflege erläutert dazu (Hervorhebungen von mir): "Zusätzlich zum Inventar der kantonalen Denkmalschutzobjekte werden im Bauinventar (ehemaliges Kurzinventar) die kommunal schützenswerten Bauten und Kulturobjekten geführt. Diese werden von der Kantonalen Denkmalpflege nach einheitlichen Kriterien gemeindeweise erfasst, dokumentiert und gewürdigt (Verordnung zum Kulturgesetz § 26 Abs. 2). Aufnahme finden Objekte, die baugeschichtlich, typologisch, künstlerisch oder aufgrund ihrer Stellung im Ortsbild für die Gemeinde von besonderer Bedeutung sind. Das Bauinventar kann bei der Kantonalen Denkmalpflege oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Bei den ab 2010 aktualisierten Gemeinden sind sämtliche Inventarobjekte ohne Bilddokumentation auch im Online-Inventar der Kantonalen Denkmalpflege ersichtlich." Das Inventar für Schinznach-Bad scheint zu denen zu gehören, die noch nicht aktualisiert wurden. --Voyager (Diskussion) 21:27, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ein Blick in die ehemalige Bau- und Nutzungsordnung von Schinznach-Bad schafft allerdings wieder Unklarheit. Anhang III zählt zwei Objekte unter kantonalem Denkmalschutz auf. Anhang II zusätzlich vier Gebäude mit Substanzschutz (entspricht Denkmalschutz). Der Bahnhof ist da aber nicht dabei. --Voyager (Diskussion) 21:33, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Das heisst: Das Empfangsgebäude ist "schützenswert" und "von besonderer Bedeutung" - aber also trotzdem nicht unbedingt geschützt? Ich erinnere mich an ein von der Denkmalpflege als "erhaltenswert" (ich glaube, das war die Bezeichnung) eingestuftes Gebäude an der Bielstrasse in Solothurn, das vor etwa 2 Jahren trotzdem ohne Federlesens abgerissen wurde, da eben nicht offiziell geschützt. Wie gehen wir mit solchen Fällen um? Wenn "schützenswert" und "von besonderer Bedeutung" uns für Relevanz schon reichen (ich hätte nichts dagegen), dann müssten wir den Artikeltext aber wohl noch etwas anpassen, um keinen möglicherweise nicht bestehenden Schutz zu behaupten. Gestumblindi 21:35, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Das Kurzinventar wurde 2002 abgeschlossen und wird seither nicht mehr angepasst, die BNO ist von 2019. Vielleicht hat sich dazwischen der Schutzstatus geändert. Der Bahnhof könnte also quasi ein "ehemals denkmalgeschütztes Gebäude" sein. Aber macht das immer noch relevant? --Voyager (Diskussion) 21:40, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Prinzipiell ja, da Relevanz bekanntermassen nicht vergeht. In der Summe geht das hier egal ob in die eine oder andere Richtung ein wenig Richtung Haarspalterei (mein eigener Kommentar eingeschlossen).--KlauRau (Diskussion) 21:49, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ich habe nichts dagegen, wenn der Artikel bleibt, wir sollten bloss nicht "geschütztes Baudenkmal" schreiben, wenn das nicht bestätigt werden kann. "Schützenswert" heisst nicht "geschützt". Gestumblindi 21:58, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ich werde mich nicht weiter für oder gegen den Artikel engagieren, weil er nun zumindest in einen Zustand versetzt worden ist, der meinen Qualitätsvorstellungen annähernd entspricht, auch wenn ich finde, dass Artikel zu Haltepunkten (mit Ausnahmen) unnötig sind. Gern gebe ich ein Statement dazu ab, wenn mir dies nötig erscheint. LAZ heisst nicht, dass man nicht das "Z" zurückziehen könnte. ※Lantus 21:52, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ich habe § 26 Kulturgesetz so verstanden, dass alle im Inventar aufgeführten Objekte Baudenkmäler sind. § 26 Verordnung zum Kulturgesetz erwähnt das Kurzinventar, das Baudenkmäler von kommunaler Bedeutung beinhaltet. --Der König (Disk.·Beiträge) 22:55, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Meinerseits ging es in der LD darum, dass der Artikel nun eine Form hat, die es erlaubt, ihn zu behalten. Benutzer:Lantus hat das oben gut auf den Punkt gebracht. Ich teile seine Meinung. --Heitersberg 07:08, 20. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Ich auch. Wir wissen zwar nicht ganz sicher, ob das Gebäude denkmalgeschützt ist oder nicht, wohl aber, dass die Aargauer Denkmalschutzbehörde es als schützenswert und "von besonderer Bedeutung" eingestuft hat. Mir würde das (in Verbindung mit der korrekten Qualität des Artikels) reichen; allerdings sollte der Artikeltext dementsprechend angepasst werden. Gruss, --Yen Zotto (Diskussion) 09:22, 20. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Danke für die Ergänzungen. Werde es mir bei Gelegenheit nocheinmal ansehen. Falls weitere Quelle aufgefunden wurden, bitte die im Artikel ergänzen.
Zum Inventar: vor einiger Zeit schrieb ich den Artikel zum Bahnhof Lenzburg Stadt: der war noch einige Jahre nach verschwinden im Inventar. Ein Artikel zum Bahnhof am anderen Ende des Birrfeldes wäre auch interessant: Bahnhof Birrfeld, der wurde trotz Denkmalschutz abgebrochen. --Enhancing999 (Diskussion) 10:55, 20. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Im Sinne dieser Diskussion habe ich die Stellen zum Schutzstatus im Artikel mal so umformuliert, dass sie nur das wiedergeben, was wir sicher wissen. Gestumblindi 21:31, 20. Dez. 2023 (CET)Beantworten