Diskussion:Handelsregister (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Handelsregister (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Woher kommen die 15 Tage die es dauert bis ich mich auf das Handelsregister berufen kann? (nicht signierter Beitrag von 46.142.164.38 (Diskussion) 14:40, 29. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Anschaulichkeit[Quelltext bearbeiten]

Leider werden, wie bei vielen Juristen die Anschaulichkeit des Stoffes vergessen. Beispiele untermauern den Stoff und machen ihn leichter verständlicher, nicht nur für Laien.


Vielleicht kann noch mal jemand was über die Geschichte (Ursprünge) des HR hinzufügen? Kaif 98 11:37, 11. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja, und warum genau das jetzt beim Gericht angesiedelt ist, wo andere Register doch bei der zuständigen Kommune (Einwohnermeldedaten bspw.) verwaltet werden. Weil "juristische" Person und das was mit Jura zu tun hat? Irgendwer muss die Entscheidung doch getroffen und begründet haben :) --88.67.199.163 09:04, 1. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Der Weblink auf EUREG scheint mir ein Link auf eine reine Werbeseite zu sein. Dieser Hinweis kann hier getrost entfallen. --Pelz 00:38, 7. Aug 2005 (CEST)

Siehe Wikipedia:Artikel_zum_gleichen_Thema#2._Juni_2006. Irgendwelche Einwände? --Roxbury 21:48, 2. Jun

Hallo Leute, MUSS oder sollten die Infos über den entsprechenden Handelsregistereintrag im geschäftlichen Briefverkehr auf Briefen, Bestellungen, Rechnungen, Mahnungen etc. auftauchen? Wenn ja sowohl bei Personen als auch bei Kapitalgesellschaften und warum das ganze? Vielen Dank Bahnemann 11:42, 13. Sep 2006 (CEST)

Hallo Wikipedianer, eine Frage was ist einer AR-Sache im Handelsregister? Ich kann mir das nur als Antrags-Register (?) erklären. Dazu meine Frage: Führtz das Handelsregister ein solches Register und welcher Zwekc wird damit verfolgt. Herzlichen Dank schonmal im Voraus. Gruß 141.15.30.1 15:57, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Werbung / gewerblicher Link[Quelltext bearbeiten]

Die Einträge Schweiz HR Monitor und hr-monitor.ch sowie easymonitoring.ch sind gewerbliche Anbieter. Können deutsche Anbieter, die gleiches leisten dann unter Deutschland auch gelistet werden?

Nein, eher sollten die kommerziellen schweizer Anbieter raus (was ich auch tun werde). --Dr Möpuse gips mir! 18:05, 22. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Perfekt! und Danke! --80.134.125.240 21:06, 22. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sollte man im Abschnitt Kosten nicht auch erwaehnen, was eine Eintragung ins HR kostet? (nicht signierter Beitrag von 87.234.93.45 (Diskussion | Beiträge) )

Meiner Meinung nach sollte man den Abschnitt Kosten komplett entfernen. Das ist einfach keine Aufgabe für ein Lexikon. Es wird doch in sonst keinem Artikel sowas erähnt. Beim Artikel über McDonalds steht auch nicht wie teuer da derzeit ein Hamburger ist und beim Artikel über Massagen nicht die derzeitige Preisspanne in Deutschland. Meineserachtens ist das nicht Aufgabe eines Loxikons bzw gehört hier einfach nicht hin. --84.137.199.188 13:56, 29. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Überarbeitet. --Bubo 21:08, 29. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Also ich habe den Kostenabschnitt letzte Woche gesehen und auch nicht nachvollziehen können, finde den aktuellen Kompromiss aber sehr gelungen!--77.133.56.86 23:09, 1. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Auch fehlt der Hinweis, dass "nur gegen Geld" Auskunft zu erhalten ist. Zum Beispiel, wer wissen will, wie die Geschäftsführer der Bossland GmbH heißen, soll mindestens 11 Euro zahlen. Dann ist der Zugang zu diesen Informationen aber nicht mehr "frei zugänglich", sondern nur für Geldbesitzer.

http://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/DE/3309738 http://handelsregister-online.net/handelsregisterauszug/3309738/GFLeitung (nicht signierter Beitrag von Sunnndo (Diskussion | Beiträge) 15:31, 16. Mär. 2017 (CET))[Beantworten]

@Sunnndo:
a) Da fehlt nichts, siehe Abschnitt: Registereinsicht und Datenschutz: Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die dort eingereichten Dokumente ist daher gemäß § 9 Abs. 1 und 1 HGB jedermann gestattet. Sie erfolgt kostenlos im jeweiligen Amtsgericht oder online gegen Gebühr über das Gemeinsame Registerportal der Länder. (Fettdruck von mir)
b) Die von dir verlinkten Seiten sind nicht das Gemeinsame Registerportal der Länder, sondern private Dienstleister, die zudem auch teurer sind als die amtliche Website handelsregister.de (ist eigentlich auch logisch, denn die holen die Auszüge auch nur da und müssen zudem google dafür zahlen, dass sie bei den Suchergebnissen nach vorne geschoben werden. --Feliks (Diskussion) 17:02, 16. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Seit dem 01. August 2022 ist der Abruf aller Registerinhalte sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder kostenlos. (nicht signierter Beitrag von 188.108.180.163 (Diskussion) 19:31, 5. Aug. 2022 (CEST))[Beantworten]

Der folgende Satz erscheint mir semantisch unklar: "Ein Unternehmen muss sich ins Handelsregister eintragen, wenn es nach Art oder Umfang kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern." Da ich fremd in dieser Materie bin, kann ich ihn nicht selbst korrigieren.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.17.172.154 (DiskussionBeiträge) 2:27, 2. Jul. 2008 (CEST))

Yepp, das war "unglücklich" formuliert. Grüße -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 10:35, 2. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

wie trägt man das gewerbe ins handelsregister ein?Und wo kommt das geld hin was man dafür bezahlt?

Pflicht zur Eintragung?[Quelltext bearbeiten]

Ein Unternehmen muss sich ins Handelsregister eintragen, wenn es nach Art oder Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb darstellt.“ - Wie lautet die Rechtsquelle hierfür? --Dullnraamer 17:01, 5. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Art und Umfang des Geschäftsbetriebes[Quelltext bearbeiten]

Aus "... Art oder Umfang ..." hab' ich mal "Art und Umfang" gemacht. Aufgrund der doppelten Verneinung ist der Gesetzestext in der Tat ausgesprochen unintelligent formuliert und wird leicht und oft mißverstanden, weshalb ich das "und" auch noch fett hervorhebe.

aalerich (nicht signierter Beitrag von 85.178.79.44 (Diskussion) 20:33, 29. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]


Syntax der Handelregister-Nummern gesucht[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine? Ich suche zur Formularvalidierung ein Schema. Behalf mir eben mit einem [HRA|HRB][\d{4,8}]-Schema. Ist das korrekt? Wäre nett, wenn das jemand einbringen könnte. Danke --¸.·´¯`·.¸><((^((º> Visie 16:36, 1. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

fremdwerbung nach eintrag[Quelltext bearbeiten]

hallo autoren jeweils nach einer änderung der einträge im handelsregister kommen vier bis zwölf schreiben, die - durchaus mit kreativ-krimmineller energie aufgemacht - im durchschnitt 500,00€ verlangen für irgendwas veröffentlichtes. das grundformular ist einer rechnung ähnlich gestaltet und es (soll?) entsteht der eindruck, es handele sich um ein originales schreiben mit rechnung. ich finde, dass dieser erwerbszweig als accessoire mit in den artikel aufgenommen werden sollte. redequest@gmx.de (nicht signierter Beitrag von 84.57.84.204 (Diskussion) 15:06, 13. Jun. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Umwandlungsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Es ergeben sich auch bisher hier nicht berücksichtigte, eintragungspflichtige Sachverhalte aus dem Umwandlungsgesetz. So z.B. für die Verschmelzung (vgl §§ 16 ff. UmwG). --109.91.46.92 14:04, 3. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Hier vermisse ich einen Hinweis darauf, seit wann es in Deutschland Handelsregister gibt. --Tscheini (Diskussion) 17:44, 6. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Handelsregister Online[Quelltext bearbeiten]

Ich gibt zahlreiche Agenturen, welche Handelsregisterauzüge beschaffen. Schleichwerbung für Handelsregister Online? --Anselm Rapp (Diskussion) 18:17, 7. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Na klar, Schleichwerbung für das offizielle Portal der Registergerichte der Länder. Es bleibt dir aber unbenommen, einer dieser zahlreichen Agenturen Gebühren abzudrücken für Infos, die Du bei Handelsregister-online kostenlos bekommst und wo die Agenturen auch nur abschreiben--Ciao • Bestoernesto 07:06, 3. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
Umsonst ist das Portal oft nicht, aber wenn nicht umsonst, dann billiger. Und eine vollständige Verlinkung aller Privatanbieter ist mit WP:WEB auch nicht so konform. Einen echten Mehrwert bei der Recherche stellt aber Northdata dar, das die Möglichkeit zur Personenrecherche eröffnet - sogar registergerichts- und registerartübergreifend. Damit kann man z.B. rausfinden, dass ein Geschäftsführer einer Berliner insolventen GmbH (Handelsregister B) einige Zeit später Vorstand einer dann wegen Vermögenslosigkeit gelöschten eG (Genossenschaftsregister) in Stendhal war. Das leistet das Registerportal nicht. Wenn dann irgendwann mal die Regelung kommt, dass Gesellschafterlisten strukturiert sein müssen (also als Datensatz und nicht nur als Scan, wird es für manche eng. Schon jetzt handeln die Geschäftsführer nach dem GWG ordnungswidrig, bei deren GmbH keine gescannte Gesellschafterliste vorliegt.--Feliks (Diskussion) 12:35, 3. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Eingangssatz: "Kaufleute und Gesellschaften"[Quelltext bearbeiten]

Im Eingangssatz steht "Das Handelsregister in Deutschland ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute und Gesellschaften (...)". Das ist so meines Errachtens einerseits zu weit und andererseits redundant. Nicht alle Gesellschaften können und müssen in das Handelsregister eingetragen werden, z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnergesellschaft. Die eintragungspflichtigen Gesellschaften sind Handelsgesellschaften. Die sind nach § 6 HGB aber ohnehin Kaufleute, womit die Formulierung eine Doppelung ist. Ich schlage daher vor die Worte "und Gesellschaften" zu streichen. Was meint ihr? --MephistoGF (Diskussion) 11:13, 5. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Gab es früher bzw. gab es früher in der DDR ein Handelsregister C? Die Frage ergibt sich aus Rütten_&_Loening#Potsdam_und_Berlin. Die dortige Diskussion brachte kein Ergebnis.--46.18.62.65 09:26, 9. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Der erste Satz im Abschnitt Zuständigkeiten bereitet mir irgendwie ein Gefühl von Unwohlsein: "Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten als Registergerichten geführt." Nicht "Registergericht"? Unser Deutschprofi @Dr. Karl-Heinz Best: weiß bestimmt die Lösung, schon mal Danke im Voraus--Ciao • Bestoernesto 07:27, 3. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Ich verweise auf die Duden-Grmmatik, 8. Auflage 2009, Kap. 1579, S. 994f: Danach ist die Kongruenz der Normalfall; es kann aber auch eine Nominalphrase im Singular auf die dominierende Nominalphrase im Plural bezogen werden. Kurz: der Text ist ok, die Inkongruenz ist aber auch möglich. Schöne Grüße! Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 09:34, 3. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Bundesanzeiger?[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Veröffentlichung steht der Satz "Das Zentralhandelsregister ist ab 2007 nicht mehr Bestandteil des Bundesanzeigers."Vielleicht will der Satz was anderes sagen, als ich verstehe, oder er ist falsch. Sogar unter den "Weblinks" sind zwei Möglichkeiten:

--Ciao • Bestoernesto 08:36, 3. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Ein Zentralhandelsregister gab es nie, sondern nur eine zentrale Veröffentlichung. Als Ausgleich für den Wegfall der zentralen Printveröffentlichung erhielt der BAnz damals die Führung des Unternehmensregisters übertragen. --Feliks (Diskussion) 12:24, 3. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Einleitung (Theroriefindung? ...)[Quelltext bearbeiten]

"Einzelunternehmen und GbRs können eingetragen werden, erforderlich ist das nicht." ist unbelegt, Theoriefindung und auch fehlerhaft. Gem. §§ 1 ff HGB, § 17 HGB sind Kaufleute einzutragen, nur diese können eine Firma führen; i.ü. ist ein Widerspruch zu den mE zutr. Inhalten dort https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_(Deutschland)#Rechnungslegung und dort https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_(Deutschland)#Teilnahme_der_Gesellschaft_am_Rechtsverkehr:_Das_Au%C3%9Fenverh%C3%A4ltnis_der_GbR gegeben. Streichen des Satzes ist m.E. angemessen, zumal "Einzelunternehmen" ggf. gem. § 1 HGB einzutragen sind; oder gem. § 2 HGB eingetragen werden können. -- Botulph 16:56, 4. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]