Diskussion:Handlungsgehilfe

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Pbeinbo in Abschnitt Wirtschaftliche Bedeutung
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Du hast eine Weiterleitung von Handelsgehilfe gemacht. Letzterer Begriff scheint mir sinnvoller, verständlicher und eindeutiger. Handlungsgehilfe ist mehrdeutig, z.B. ist eine Person, die einem Gerichtsgutachter hilft, aber nicht selbst gutachtet ein Handlungsgehilfe. z.B. ein Umweltgutachter läßt chemische Analysen durchführen. Der Laborchemiker ist dann sein Handlungsgehilfe. --Reinhard 17:06, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Nein, Handlungsgehilfe ist schon richtig, weil es der im Gesetz verwendete Begriff ist. --wau > 18:44, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wirtschaftliche Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

"Ursprünglich bezeichnet der Ausdruck eine Hilfsarbeitskraft des kaufmännischen Sektors, heute ist er in Deutschland noch Berufsbezeichnung.[1] Sonst spricht man allgemein von kaufmännischen Angestellten."

"Nur ein geringer Prozentsatz der Arbeitnehmer sind Handlungsgehilfen[...]"

Das passt nicht zusammen. Was soll das "sonst" bedeuten? Sind kaufm. Angestellte automatisch Handlungsgehilfen? Laut Wikipedia sind kaufmännische Angestellte alle Personen mit einer kaufmännischen Ausbildung. Dies umfasst wohl mehr als einen "geringen Prozentsatz" der AN. Gilt das HGB denn nun für diese gesamte Personengruppe? Pbeinbo (Diskussion) 09:44, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten