Diskussion:Hanno Lunin

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von KWa in Abschnitt WP:BIO beachten
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Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

WP:BIO beachten[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Edit steht im Gegensatz zum erklärten Wunsch der beschriebenen Person und zugleich im Widerspruch zu unseren Konventionen: „Viele Personen, die [...] weder größere Bekanntheit noch Prominenz aufweisen, möchten ihre personenbezogenen Daten (Geburtsdatum- und Ort, Wohnort, Familienstand etc.) nicht veröffentlichen [...]. Es kommt aber vor, dass ohne Zutun des Betroffenen derartige Informationen in die Öffentlichkeit geraten sind, für die sich dann auch Belege finden lassen. Kommt es hier zu Beschwerden, wird im Einzelfall die Information entfernt, wenn anzunehmen ist, dass die Veröffentlichung einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Person darstellt [...].“ (WP:BIO) Und dass seine Diss. angeblich Strindbergs Drammen hieß, wie im letzten Edit behauptet, wird durch stetes Wiedereinfügen auch nicht richtiger. --KWa (Diskussion) 23:01, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

„Folgende Richtlinien müssen daher mit einer besonderen Aufmerksamkeit berücksichtigt werden: Wikipedia:Belege“. Das ist in beiden Fällen, geschehen. MfG--WhoisWhoME (Diskussion) 18:20, 6. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Die von mir angeführte spezielle Regel schränkt aber die allgemeine Beleg-Regel ein (die Aufnahme von Angaben, die eine Person schädigen können, wird durch einen Beleg nicht sinnvoller). In diesem Fall scheint mir die Daumenregel aus dem Abschnitt „Weniger bekannte Personen“ „schädige niemanden“ höher zu bewerten. Erfreulich, dass du bei der Diss. geändert hast. --KWa (Diskussion) 21:04, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten