Diskussion:Hans-Peter Friedrich

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Rücktritt als Bundesminister[Quelltext bearbeiten]

Nach Art. 64 Abs. 1 GG werden die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten (ernannt und) entlassen. Solange Herr Friedrich die Entlassungsurkunde nicht erhalten hat, ist er noch Minister. Persönliche Rücktrittserklärungen ändern daran - zunächst - nichts. Oder gibt es dazu gegenteilige Ansichten? --62.143.36.66 13:34, 15. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Facebook-Post[Quelltext bearbeiten]

zu Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16

schreibt HP Friedrich am 5. Januar auf seinem Facebook-Account : In den Sozialen Netzwerken sind die Vorgänge schon seit 1. Januar bekannt. Nun kommen auch die öffentlichen Medien an einer Berichterstattung offensichtlich nicht mehr vorbei. Aber: Mit einem Schweigekartell und Nachrichtensperren kann man die Folgen der unkontrollierten Zuwanderung nicht unter den Teppich kehren.

Imo ist das im Artikel erwähnenswert. Pro ? Contra ? --Neun-x (Diskussion) 09:19, 6. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]