Diskussion:Hans Mittelbach

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Assayer in Abschnitt Ganzen Abschnitt überarbeiten!!!
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Institut für Marxismus-Leninismus (Hrsg.): Der Reichstagsbrandprozeß und Georgi Dimitroff, Dokumente, Band I, Berlin 1982[Quelltext bearbeiten]

Dazu finde ich nichts in der DNB. Ebenso "H. Bernhard et al., Der Reichstagsbrandprozess und Georgi Dimitroff - Dokumente, Band 1, Berlin 1982, S. 341 FN 3." Bitte genauere bzw. korrekte Angaben. Bitte auch die Formatierungsrichtlinien von Wikipedia:Literatur beachten. --67.246.16.225 13:07, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Irmgard Litten, Eine Mutter kämpft gegen Hitler, Frankfurt/Main und Rudolstadt 1984; Bonn 2000, S. 22.[Quelltext bearbeiten]

Die Seitenzahl ist in allen drei Ausgaben (Röderberg-Verlag, Greifenverlag, Dt. Anwaltverl.) dieselbe? --67.246.16.225 13:07, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Rechtschreibfehler im Zitat[Quelltext bearbeiten]

"Entlarfung", "verhinrn" -- sind die im Original? --67.246.16.225 13:07, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ganzen Abschnitt überarbeiten!!![Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt Juristische Auffassungen zum NS-Recht muss dringend überarbeitet werden. Solche Fehler sind unter anderem zu finden:

  • Satzbau
  • Grammatik
  • Tempus (Präsens wegen Länge der Abschnitte und hist. Wiedergabe unpassend)
  • Rechtschreibung
  • Verwendung des Konjunktivs
  • Stichpunktartiger Charakter

Ich bitte die betreffenden Autoren mal einen Blick drauf zu werfe. Gruß! --Dr.H-J.K. (Diskussion) 23:15, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Der ganze Abschnitt ist nichts weiter als eine Rekapitulation von Mittelbachs Beiträgen in Fachzeitschriften. Viel zu ausfürlich, weitgehend irrelevant und nicht in Sekundärliteratur eingebettet. Wenn hier keine triftigen Einwände erhoben werden, lösche ich den gesamten Abschnitt und dampfe das kommentierte Schriftenverzeichnis auf die wesentlichen Titel (v. a. Monographien) ein. Die Behauptung, dass M. auch sonst in der Auslegung des NS-Rechts eine bedeutende Stellung einnahm, die er in Fachzeitschriften und Kommentaren zum NS-Strafrecht veröffentlichte müßte mal mit Sekundärliteratur belegt werden. In der mir bekannten Literatur zum NS-Recht (Werle, Gruchmann etc.) spielt Mittelbach nämlich keine Rolle.--Assayer (Diskussion) 13:20, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten