Diskussion:Harmalin

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Dschanz in Abschnitt Bezug zum US-Patent Nr. 5591738
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Kann man bei "oneirogen" nicht wenigstens nen Link auf en-Wiki legen?

Ob Harmala-Alkaloide wirklich halluzinogen/psychedelisch/psychotomimetisch wie auch immer wirken sei dahingestellt, siehe TIHKAL Entry #14.

-- Harmalin ist Ein Mao-hemmer und wirkt somit direkt auf die Neurotransmitter ausschütung, und ist somit durchaus als Droge einzuordnen.

--SEppl 17:04, 23. Jun 2006 (CEST)

Bezug zum US-Patent Nr. 5591738[Quelltext bearbeiten]

Ich habe zum einen die Referenzierungen der Isolierung des Harmalins durch Goegel 1841 und die Synthese durch Hasenfratz 1930 entfernt, da sie auf das genannte Patent verweisen, das weder mit Isolierung noch mit Synthese irgenetwas zu tun hat.

Andererseits habe ich mir die Patentschrift (Original hier) vollständig durchgelesen und musste feststellen, dass es zwar patentierbare Ergebnisse gab, diese aber kaum zu der suggestiven Aussage berechtigen, dass Harmalin zur Behandlung von Suchterscheinungen geeignet sei. Zumindest kann ich in der Literatur keinen Hinweis finden, dass aufgrund dieses Patents das Harmalin als Therapeutikum in ernster Diskussion oder gar zugelassen sei.

Aus dem Patentinhalt: der größte Teil des Patenttexts beinhaltet die bloße Absteckung der Patentansprüche bzgl. der β-Carbolinderivate, der Drogen und der Verabreichungsarten. Es werden weiterhin 6 experimentelle Beispiele genannt. In zweien dieser Beispiele haben die Patentinhaber bzw. Erfinder an alkoholisierten Ratten einen physiologischen Effekt des Harmalins feststellen können. Die anderen Beispiele beschreiben Versuche an drogenabhängigen Menschen. Die involvierten Drogen waren Heroin, Cocain, Nicotin (Zigaretten), Amphetamine, Desoxyephedrin, Morphin, Pantopon und Coffein (Kaffee). Der Patentanspruch schließt zwar vorgreifend eine ganze Reihe substituierter β-Carbolinderivate ein, in den Experimenten wurde aber aussschließlich Harmalin verwendet. Es wird auch darauf hingewiesen, dass von intravenöser Gabe wegen der Toxizität des Harmalins abzuraten ist und die orale Gabe zu bevorzugen sei. Es wird beschrieben, dass nach der Harmalingabe der Drogenkonsum von den Testpersonen unterbrochen wurde, das sagt aber nichts darüber aus, ob dies durch Beschaffungsschwierigkeiten oder verringertes Verlangen begründet ist. Die Effekte konnten auch nur singulär beobachtet werden, da die Testpersonen offenbar nicht unter ständiger Kontrolle standen. Bei allen(!) Experimenten, außer denen an Ratten, konnten keine weiterführenden Beobachtungen oder gar Langzeitstudien durchgeführt werden, da die Testpersonen nach kurzer Zeit untertauchten und sich weiteren Experimenten entzogen.

Ich vermute stark, dass dieses Patent beansprucht wurde, weil Effekte zu vermuten waren und um sich für den Fall, dass zukünftige Studien zu konkreteren Ergebnissen führen, die Rechte vorsorglich zu sichern. Das rechtfertigt aber noch keinen (erwartungsvollen) enzyklopädischen Hinweis auf therapeutische Anwendungen. Patentschriften – im Gegensatz zu Journalpublikationen – müssen nicht unbedingt korrekte und konkrete Ergebnisse enthalten. Man kann auch auf eine Spekulation oder sogar auf völligen Nonsens ein Patent anmelden, wenn man Geld zu verschenken hat. ;-)
--Dschanz → Bla  11:49, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten