Diskussion:Harry Wörz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Murkus69 in Abschnitt "zu Unrecht"
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Entfernung[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel darf mE nicht entfernt werden: Ich habe vermutlich 80% der im Internet verfügbaren Artikel über diesen Fall gelesen und ich muss sagen, dass der Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" und damit eine der Rechtsgrundlagen dieses Staates hier auf der Kippe steht. Schlimm genug, dass sich scheinbar erst jetzt -wie es scheint- ein Gericht mit Sinn und Verstand und ohne Grundüberzeugung, dass die Polizei immer Recht hat, mit diesem Fall beschäftigt: Ich weiß nicht, wer der Täter war (Ex-Ehemann, Geliebter, Vater, Ehefrau des Geliebten oder eine andere Person), aber eine Verurteilung Herrn Wörzs hätte mE auf jeden Fall das "Geschmäckle" des Fehlurteils durch Abnicken der (in diesem Fall wohl eher: schlodderigen, vielleicht gar Polizei-internen) Ermittlung.

Ein Polizist ist und bleibt auch nur ein Bürger in Uniform und als solcher hätte auch ich vielleicht Probleme, gegen meine Kollegen/Vorgesetzen und/oder dessen Familie zu ermitteln. Dies ist aber doch wohl mit ein Grund, warum wir uns den Luxus(?) unabhängiger(!) Richter leisten.

Damit möchte ich unsere Polizei nicht als schlecht bezeichnen. 99,99% mögen wirklich korrekt arbeiten - aber auch die Opfer der verbleibenden 0,01% Prozent und deren Stallgefährten dürfen nicht vielleicht unschuldig bestraft werden. -- 84.62.56.124 06:36, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Eine Entfernung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. Für eine solcche müssten wohl auch neue Argumente vorgebracht werden. MfG, --Brodkey65 10:54, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Tathergang bzw erste Ermittlungen?[Quelltext bearbeiten]

Es ist einiges bekannt über die schlampig durchgeführten Ermittlungen. Um nur ein paar Stichworte zu nennen: Das Opfer (Polizistin) wurde vom Vater (Polizist) gefunden und wiederbelebt. Daraufhin wurde erstmal gar nicht von einem Kapitalverbrechen ausgegangen, weil das Opfer ja scheinbar "unbeschadet" war - da wusste ja noch keiner, dass sie schwerste Hirnschäden hatte. Die Polizisten, die kamen, kannten den Vater und haben, wenn ich mich recht erinnere, mit diesem zusammen die Wohnung aufgeräumt, also Spuren vernichtet. Ein anderer potenzieller Täter, der Geliebte des Opfers, war auch Polizist. Inklusive Opfer waren also alle Beteiligten Polizisten, außer Harry Wörz.

Meiner Meinung nach gehört das so in den Artikel, zusammen mit dem Verdacht, dass hier der Corpsgeist der Polizei vor eine saubere, korrekte Ermittlung gestellt wurde. Dieser Verdacht wurde häufig geäußert, und es gibt mit Sicherheit eine reputable Quelle dafür, z.B. vielleicht die Gerichtsreporterin des Spiegel.

Gibt es einen Grund, warum nichts in der Art im Artikel steht? Das sind doch Informationen, die dieses ganze Prozess-Hin-und-Her erst erklären. Pittigrilli 11:33, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Wenn es Informationen gibt, können diese natürlich jederzeit in den Artikel eingebauit werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um reputable Quellen handelt. MfG, --Brodkey65 12:10, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ist die Erklärung des Gerichtes nicht reputable, ok, das schriftliche Urteil liegt nicht vor, aber die Urteilsverkündung mit Hinweis auf den Tatverdacht des Gerichts in Richtung Thomas H. (Geliebter und Polizist) ist doch eindeutig oder nicht? saste

"...Es ist auch möglich, dass die Staatsanwaltschaft dies tut." müsste auchmal entfert werden, die Staatsanwaltschaft hat sich zum Verdacht der Kammer gegen Thomas H. nur in soweit geäußert, dass sie das schriftliche Urteil abwarten will. Eine Revision ist (noch) kein Thema ... es ist also möglich aber auch nicht.... weg mit dem Satz!

Ich möchte alle diejenigen, die hier mitschreiben und ergänzen, nochmals darauf hinweisen, dass Wikipedia eine Enzyklopädie ist, kein Journalismus und kein News-Ticker!!!. Wir sind keine aktuelle Nachrichtensendung und kein Fernsehen. MfG, --Brodkey65 18:15, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

nunja, aber der "erstklasssige" Freispruch und der Hinweis der Kammer auf einen neuen Verdächtigen (Polizist) ist doch wesentlich, wenn schon ein Gefangener "Harry Wörz" hier eine eigene Seite erhält, oder nicht? saste (nicht signierter Beitrag von 89.245.93.141 (Diskussion | Beiträge) 18:21, 22. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Nunja, so selbstverständlich ist das nicht. Es gab ja schon einmal einen Löschantrag für diese Seite. Die Frage ist halt, ob dieser Kriminalfall wirklich über die allgemeinen Nachrichten hinausgeht und eine Bedeutung hat, die für eine Aufnahme in ein Lexikon reicht. Auf jeden Fall ist wichtig, dass alle Änderungen und Ergänzungen nur erfolgen sollen, wenn eine reputable Quelle mit eingefügt wird. MfG, --Brodkey65 18:32, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Falsches Lemma[Quelltext bearbeiten]

Das eigentliche Lemma ist hier doch der Fall Harry Wörz oder gar Fall Harry W.. Die Biographie der und auch die Person an sich sind gänzlich uninteressant und es fragt sich, wie es um seine Persönlichkeitsrechte steht. Schließlich geht es hier um die Gerichtsverfahren und Urteile. -- 7Pinguine 18:03, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich glaube, eine Anonymisierung ist nicht mehr notwendig, Herr Wörz ist unter seinem Namen und mit dem Fall verknüpft bekannt geworden. Vor ein paar Tagen lief eine ziemlich ausführliche TV-Doku darüber. Ob das Lemma nun treffender Harry Wörz oder Fall Harry Wörz sein sollte, scheint mir auch weniger wichtig im Vergleich zur Leserfreundlichkeit/Auffindbarkeit des Artikels, die beim derzeitigen Lemma wohl besser ist. --smax 10:03, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Schließe mich Benutzer smax vollumfänglich an. Er hat es auf den Punkt gebracht. Ein Verstoß gegen WP:BIO ist in dieser Form mE nach juristischer Prüfung auch nicht ersichtlich. MfG, --Brodkey65 15:43, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Behandelte Die TV-Doku die Person oder den Justiz-Fall? -- 7Pinguine 02:41, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
LOL. Ohne Person kein Justizfall, kein Justizfall ohne Person. MfG, --Brodkey65 05:43, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
@7Pinguine die Doku behandelte sicher vordergründigden Fall, aber die Tragik liegt ja in den Folgen der Fehlurteile des Harry Wörz. Deshalb wurde auch sein Privatleben dargestellt, seine neue Beziehung, sein Heimatort, welcher führ Ihn kämpfte... also auf keinen Fall nur eine juristisch kühle Darstellung des Falles...--LutzBruno Schreib mal wieder 07:12, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
@7Pinguine: Ich versuche mal eine salomonische Antwort: Im Mittelpunkt stand das "Justizopfer" (TAZ) Harry Wörz. Meinst du, das läuft eher unter Justizfall oder unter Person? ;-) (zum Weiterlesen: SpOn und TAZ über die Doku Leben unter Verdacht - Der Fall Harry Wörz (29. Juni, 22.45 Uhr, ARD)) --smax 08:57, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
@Broadkey65: Ohne Person kein Justizfall, kein Justizfall ohne Person. Das interpretiere ich jetzt mal als Argument für das Lemma Fall Wörz. Siehe zb. die Lemmaumbenennung und deren Argumentation bei Fall Tysiac.
@@Small Axe und LutzBruno: Was sagt uns der Titel der Reportage: ... Der Fall Harry Wörz? -- 7Pinguine 20:19, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ich weiß nicht was der Titel DIR sagt, mir sagt er, das die das eben so genannt haben, und? Ich habe ja auch nichts gegen ein Lemma "Fall Harry Wörz". Mein Hinweis richtete sich mehr auf Deine Aussage das "Person an sich sind gänzlich uninteressant" sei, was ja genau nicht der Fall ist, da es nie um eine trockene Versachlichung des Falles ging, sondern immer die Person und ihr Schicksal den roten Faden bildeten. Das hat ja im übrigen wohl auch zu einer Freundschaft zwischen dem Reporter und Harry Wörz geführt... Von mir aus kann man das Lemma also ändern, aber ich wäre gegen eine Anonymisierung! Grüße --LutzBruno Schreib mal wieder 22:33, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
@7Pinguine: Klar, dass Du es Dir wieder einmal so zurechtbiegen möchtest, wie Du es gerne haben willst. Aber umgekehrt wird ein Schuh draus. Das Lemma sollte Harry Wörz bleiben. Meinetwegen, damit Ruhe is', auch Fall Harry Wörz. Aber nicht irgendwelche Scheinanonymisierungen wie bei Josef F. Das ist einfach nur lächerlich. Der Name Harry Wörz wurde in allen mir bekannten Berichten offen genannt und verwendet. MfG, --Brodkey65 22:37, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

@7Pinguine, was sagt Dir eigentlich ein Blick in die dem Artikel entsprechende Kategorie:Ungeklärter Kriminalfall? Dort gibt es nicht ein Lemma mit Deinem Vorschlag "Fall..." und auch nur 3 "Mordfall.." und einen "...-Fall" also worin besteht Deine Not zur Änderung Wirklich? --LutzBruno Schreib mal wieder 00:09, 3. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Gefängnis?[Quelltext bearbeiten]

Ein Aspekt könnte - von kompetenten Leuten - vielleicht noch verbessert werden: Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob und wie lange dieser zu Unrecht Verdächtigte im Gefängnis sitzen musste.

- "Am 29. April 1997 wurde Wörz verhaftet. (...) Am 16. Januar 1998 wurde der Angeklagte vom Landgericht Karlsruhe zu elf Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags verurteilt." Saß er die ganze Zeit in Untersuchungshaft?

- "Dagegen legte Wörz Revision ein, diese wurde vom Bundesgerichtshof im August 1998 verworfen. Damit war das Urteil des Landgerichts Karlsruhe rechtskräftig. (...) Am 30. November 2001 ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe die Prüfung des Falls an, der Haftbefehl gegen Wörz wurde ohne Auflagen aufgehoben." Saß er von Januar 1998 bis November 2001 in Strafhaft?

- Saß er nach dem 30. November 2001 wieder in Haft?

Kann das geklärt werden? Danke, BerlinerSchule. 12:51, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Wörz saß von April 1997 bis November 2001, also 4 Jahre und 7 Monate (unschuldig) im Gefängnis. --DJ 22:29, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
danke @DJ! difflink --Neun-x (Diskussion) 20:10, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Frage[Quelltext bearbeiten]

"Der Haftbefehl gegen Wörz wurde ohne Auflagen aufgehoben" - war damit das Thema Gefängnis nicht erledigt(nachdem die Wiederaufnahme des Verfahrens ja vorher und nachher abgelehnt wurde), oder wie ist das? --Itu 03:19, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Scheint unglücklich formuliert zu sein. Es gibt entweder die Außervollzugsetzung (hier nicht zutreffend) oder die Aufhebung des Haftbefehls gem. § 120 StPO http://dejure.org/gesetze/StPO/120.html <<< dies trifft hier zu. Übrigens: da gibt es keine explizit genannten Auflagen (wenn dann wäre das ein neuer Beschluß, der aber losgelöst von der bisherigen U-Haft ist). Entweder der HB besteht oder nicht. --93.133.117.1 20:27, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Da wird einiges durcheinander gewürfelt. Der Haftbefehl bestand bis zur rechtskräftigen Freisprechung weiter, denn dieser basierte ja auf dem rechtskräftigen Urteil und der Strafantrittsverfügung. Der Haftbefehl und auch die Verbüssung der noch bestehenden Freiheitsstrafe wurde außer Vollzug gesetzt. Aufgehoben wurde er letztlich mit der abschließenden Freisprechung durch den BGH erst 2010 automatisch. --Label5 (Kaffee?) 22:58, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Website[Quelltext bearbeiten]

Die Website scheint leider etwas schlecht gepflegt zu sein, auch vermute ich dass die Darstellung dort nicht wirklich fundiert ist und somit als Quelle nur begrenzt taugt. --Itu 03:33, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Lügendetektor-Test[Quelltext bearbeiten]

Hier erwähnt. --Itu 03:40, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Schmerzensgeld oder Schadenersatz?[Quelltext bearbeiten]

Auf was wurde Wörz von den Opfer-Eltern verklagt? Artikel sagt Schmerzensgeld , Spiegel meint Pflegekosten. Dürfte ein signifikanter Unterschied sein. --Itu 03:51, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Also auf seiner Homepage steht Schmerzensgeld. http://www.harrywoerz.de/ --dersachse95 aus NürnbergHier könnt Ihr mich ansprechen 14:51, 5. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Einfach im Urteil [http //www.schweizer.eu/fzr/urteils_datenbank.html?id=1564] nachlesen : ES ging um Schmerzensgeld, aber (im Wege der Feststellungsklage) auch um Schadensersatz. --Albtalkourtaki (Diskussion) 15:11, 21. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Anklage, Verurteilung fehlt[Quelltext bearbeiten]

Ein ganzer Abschnitt fehlt?!?! Von der Biografie geht es gleich zum Strafverfahren. Es geht nicht aus dem Text hervor, warum er eigentlich festgenommen, inhaftiert, angeklagt, verurteilt und freigesprochen wurde.

Letztlich ging es bei der Strafsache um wackelige Beweise. Auch dieser wesentliche Punkt fehlt. Welche Personen- bzw. Sachbeweise wurden in das Verfahren eingebracht? Welche Beweise waren strittig und weshalb? --93.133.117.1 20:31, 29. Jan. 2014 (CET) läuft gerade bei live.daserste.de/Beantworten

Kann man alles [1] als originale Akten nachlesen und nach Bedarf hier ergänzen. Nur zu --Andras Corvi (Diskussion) 17:31, 27. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Löschungen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eben auf der Versionsgeschichte festgestellt, dass zwei wesentlichen Zusätze (von Benutzer:Harka2) am heutigen Tage schnell wieder kommentarlos gelöscht wurden.Diese Zusätze enthieten wesentliche Aspekte zum Verständnis des gesamten Verfahrensablaufs (Ermittlunsarbeit der Polizei/ Staatsanwaltschaft) sowie zu den persönlichen Folgen (Entzug des Kindes) für den Beschuldigten. Ich habe die heutige Fersehsendung gesehen und meine, dass ohne diese Textzusätze Wesentliches zum Verständnis des Sachverhalts fehlt. Auch wenn die Zusätze vllt. sprachlich nicht so doll waren, bleibt der Grund der Löschung unverständlich. Kann man das bitte nachholen? --84.135.144.29 23:24, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Vermutlich geht es um diesen Inhalt. Grundsätzlich können Informationen ohne Quellenangabe unter Hinweis auf entsprechende Wikipedia-Richtline entfernt werden. Persönlich hallte ich es für sehr wichtig, die Rolle der Polizei Pforzheim außführlicher als bisher darzustellen. Bspw. meinte Wolfgang Bosbach, die Pforzheimer Polizei hätte nicht ermitteln dürfen.[2]. Auch die Stuttgarter Zeitung ist der Auffassung, dass die Polizisten, die gegen ihre Kollegen ermittelten, befangen waren.[3] Grüße, --Qaswed (Diskussion) 20:34, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Zwei Artikel (FAZ, Spiegel), die von "Korpsgeist" innerhalb der Polizei sprechen. --Qaswed (Diskussion) 21:41, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ermittlungspannen können ja gern näher dargestellt werden, sie sind z. B. am Ende des verlinkten Zivilurteils aufgeführt. Aber so wie von Harka kolportiert ist das einfach keine korrekte und sachliche Darstellung. Und was Bosbach meint und womit irgendwelche Journalisten (die keinen einzigen der vielen Verhandlungstage abgesessen haben) Jahre später ihre Story anreichern, gehört nicht in die WP. --Albtalkourtaki (Diskussion) 15:23, 21. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Die letzten 2 Zeilen sind spekulativ und haben hier nichts verloren. Dass die Ermittlungen eingestellt sind, ist hingegen belegt. Danke für die Quellen, wer nimmt es in den Artikel? --Hans Haase (有问题吗) 14:06, 25. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Update: http://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-quaelende-vernehmung-1.2511289 --Hans Haase (有问题吗) 12:06, 9. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

"zu Unrecht"[Quelltext bearbeiten]

Seine Unschuld ist entgegen einer verbreiteten Darstellung nicht erwiesen. Es bestehen lediglich begründete Zweifel an seiner Täterschaft. (nicht signierter Beitrag von 80.141.12.13 (Diskussion) 12:13, 21. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Richtig ist, dass seine Unschuld nicht bewiesen ist. Aber seine Schuld auch nicht, deshalb wurde er freigesprochen und g i l t als unschuldig. Insofern ist es aus heutiger Sicht schon richtig, dass er "zu Unrecht" verurteilt wurde. --Albtalkourtaki (Diskussion) 14:56, 21. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Kompromissvorschlag zu einer objektiveren Sicht: Polizei und Staatsanwaltschaft haben diesen Fall so unsäglich verbockt, dass es nicht möglich ist, den Täter zu benennen. Darauf sollte der Fokus liegen. --Andras Corvi (Diskussion) 17:19, 27. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Alles richtig, was hier steht. Ich will es aber noch schärfer ausdrücken: mit der Polizei, der das Opfer, ihr Vater, ihr Verlobter und inzwischen sogar ihr Sohn, angehören, möchte ich es nicht zu tun kriegen. Wer sich fragt, warum, soll sich mal genauer mit dem Fall befassen. Murkus69 (Diskussion) 18:45, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:45, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Titel muss geändert werden[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, der Titel muss geändert werden. Besser wäre der Titel "Justizirrtum um Harry Wörz. Das hat man z.B. auch hier gemacht, beim Justizopfer Horst Arnold: https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold#Horst_Arnold

Die Person an sich ist hier nicht das Entscheidende, oder wie seht ihr das?

Tatzuschreibung in der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Da steht "Der tatsächliche Täter, ein Polizist, wurde nie belangt." Den aus heutiger Sicht in der Tat Hauptverdächtigen (den Geliebten) jetzt implizit als "Täter" zu bezeichnen, obwohl er gar nie angeklagt, geschweige denn verurteilt wurde und auch kein Geständnis vorliegt, geht zu weit. Ich nehme daher die Apposition "ein Polizist" raus. --134.3.35.36 09:54, 14. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Am liebsten hätte ich übrigens den ganzen Satz rausgenommen, weil es sich eben in diesem Fall um keine konkret bestimmte Person handelt. Wer auch wie ich meint, dass das noch sinnvoller wäre, kann es ja noch machen. --134.3.35.36 09:58, 14. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Naja, daß er Polizist war, ist ja unstreitig. Sinnvoller wäre es zu ändern, in: Der mutmaßliche Täter und Geliebte des Tatopfers, ein Polizist, .... Interessant übrigens, woher Deine IP stammt. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 09:59, 14. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Wobei mir jetzt gerade auffällt, dass drei Threads weiter oben in dem Thread namens "zu Unrecht" korrekterweise festgestellt wird, dass die Unschuld von Wörz nicht erwiesen ist (wie man das beispielsweise bei einem - nicht erfundenen ;) - Alibi sagen könnte). Schon von daher müsste eigentlich der ganze Satz raus, weil trotz aller berechtigten Zweifel theoretisch immer noch Wörz der Täter sein könnte. Die Einleitung soll ja übrigens auch nur den Artikel zusammenfassen, d.h. die Täterschaft bzw. Nicht-Täterschaft müsste unten irgendwo ausführlicher erläutert sein, was ich im Text so jetzt auch nicht gerade finde.
Deine Formulierung wäre insofern jedenfalls besser als die vorhin von mir hergestellte. Ich frage mich aber, ob wir überhaupt den Geliebten hier als "mutmaßlichen Täter" bezeichnen können, wenn die Staatsanwaltschaft laut unserem Text weiter unten nicht einmal einen Anfangsverdacht sah ("Am 14. Januar 2013 stellte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sämtliche Ermittlungen ein. Für einen anderen Täter gebe es keinen Anfangsverdacht, teilte die Behörde mit"). Eher könnte man (wenn man es denn in der Einleitung drin haben will) schreiben: "Der aus heutiger Sicht Hauptverdächtige, ein Polizist, ..."
Meine IP stammt aus Karlsruhe. Schön, wenn Du das interessant findest, auch wenn ich die Interessantheit nicht ganz nachvollziehen kann. Dass die Wahrscheinlichkeit für Edits auf dieser Seite bei Leuten aus Karlsruhe höher als bei Leuten aus Flensburg oder Bozen ist, sollte nicht überraschen. --134.3.35.36 10:17, 14. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Die Karlsruher Polizei hat halt immer noch mächtigen Einfluß...MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 09:19, 15. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Wär ja schön, wenn's so wäre und die Polizei wirklich noch viel Einfluss hätte. Aber was soll das mit diesem Artikel, mit Harry Wörz oder mit mir zu tun haben? Es war doch die Pforzheimer Polizei, bei der gewisses Versagen festzustellen war, nicht die Karlsruher. Und weder mit der einen noch mit der anderen habe ich irgendwas zu tun, solange sie mich nicht blitzen. --134.3.35.36 13:52, 15. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Ich habe es jetzt im Sinn meines gestrigen Beitrags noch einmal ein wenig geändert. Wegen mir könnte man es in der Einleitung auch ganz weglassen und nur im Haupttext ausführen.
Unten waren die Eigentumsverhältnisse des Tatorthauses im Widerspruch zu den gerichtlichen Feststellungen falsch dargestellt, das habe ich auch korrigiert. --134.3.35.36 13:52, 15. Aug. 2020 (CEST)Beantworten