Diskussion:Hasskriminalität

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Jae in Abschnitt Begriffsübersetzung
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Eigenschaften[Quelltext bearbeiten]

Es handelt sich aber eigentlich um drei Eigenschaften, wie das Beispiel mit der Vergewaltigung verdeutlichen sollte: 1. Verbrechen, 2. Opfer ist Angehöriger der Gruppe, 3. die Gruppe soll als Ganze getroffen werden. Voraussetzung 2 kann erfüllt werden, ohne daß Voraussetzung 3 Erfüllt wird. 80.128.115.248 19:28, 12. Jan 2006 (CET)

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel wieder verschoben, weil "Hassverbrechen" eine völlig unübliche Eindeutschung ist, die an Begriffsfindung grenzt. google findet dafür ganze 877 Treffer, Wikipedia und mirrors inklusive. "hate crime" und "hate crimes" bringen es hingegen auf deutschsprachigen Seiten auf über 25.000 Treffer. q.e.d. --Janneman 16:00, 17. Jul 2006 (CEST)

Wie bist du auf 25.000 Treffer gekommen? Ich finde gerade einmal 310: https://www.google.de/search?q=%22hate+crime%22&lr=lang_de&start=300
Und für „Hassverbrechen“ lassen sich viele seriöse Quellen finden:
http://books.google.de/books?id=vm7TqA9nN5gC&printsec=frontcover
http://www.welt.de/politik/deutschland/article121747646/Uebergriffe-auf-Religionen-in-Deutschland.html
http://fra.europa.eu/de/theme/hassverbrechen
http://www.dw.de/hassverbrechen-oder-rechts-terrorismus/a-15540224
http://www.taz.de/!125761/
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bartraub-bei-den-amish-taeter-wegen-hassverbrechen-verurteilt-a-857092.html
--TomSFox (Diskussion) 01:50, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Begriffsübersetzung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe Hassverbrechen in Hassdelikt geändert. Auch wenn es sich in der Regel um Verbrechen handelt, ist der in der Lehre in Deutschland gebräuchliche Begriff "Hassdelikt/e". G.F. --89.59.104.205 10:55, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Was interessiert einen Wikipedia-Besucher diese (nicht näher definierte) Lehre? --Jürgen Erhard (Diskussion) 15:57, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Erneut Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ich würde eine Verschiebung zu 'Hassverbrechen' befürworten, da die aktuelle Situation so ist, dass lt. Google auf -nach deren Sortierung- deutschsprachigen Seiten bei einfacher Suche nach 'Hassverbrechen' dieses 5.600-mal und 'hate crime' zwar 15.000-mal gelistet wird - letzteres aber bereits auf der ersten Seite überwiegend von der WP und Berichterstattungen zum US-amerikanischen Rechtssystem geprägt sind. Wenn ich diese US-Verbindungen herausfiltere ('hate crime -amerikanisch -US -USA'), kommen nur noch 5.100 Treffer, die trotzdem auf der ersten Seite immer noch zu 30% engl.-sprachige Treffer und noch einen Wörterbucheintrag umfassen.

Von daher erscheint mir die Verschiebung auf ein entsprechendes deutschsprachiges Lemma keine Theoriefindung zu sein (wie oben angedeutet), sondern der zunehmenden Relevanz dieses Verbrechenstypus im deutschsprachigen 'Kulturkreis' angemessen - zumal es mit der Häufigkeit 21 im Wortschatz der UNI Leipzig gelistet ist... --NB > ?! > +/- 10:09, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

was ist denn daran auszusetzen, dass deine Suchergebnisse auf der ersten Seite 1. Wikipedia zu Tage fördern (das passiert per pagereank eigentlich mit jedem unserer Lemmata; das war umgekehrt auch der Fall, als der Artikel noch unter "Hassverbrechen" satnd) und 2. daran, dass "Berichterstattungen zum US-amerikanischen Rechtssystem" dabei sind, wo doch der Begriff ebendiesem entspringt und das dieser Artikel hier auch zum Thema hat und haben sollte, da es eine solche Deliktklasse im deutschen Rechtssystem nunmal _nicht_ gibt / die nächstbeste Entsprechung einen eigenen Artikel "politisch motivierte Kriminalität" hat. --Janneman 15:27, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
1) Damit meinte ich nur, dass der Begriff 'hate crime' als original fremdsprachiger Begriff genutzt wurde/wird, weil er sich (bisher, da ohne deutschsprachigen Bezug) auf einen fremdländischen Inhalt bezog. Und daher die obige Argumentation ja durchaus nachvollziehbar ist.
2) Hier müssen wir unterscheiden, da Du dich da -hinsichtlich der hier inexistenten Deliktklasse- wohl irrst:
a) der Begriff sicherlich in den USA zuerst erfasst und unter der dortigen landessprachlichen Bezeichnung 'hate crime' thematisiert wurde. Da in der Vergangenheit der Begriffsinhalt hierzulande nicht erfasst wurde, gab es auch keine deutschsprachige Bezeichnung dafür. Und solange es nur um die Beschreibung amerikanischer Verhältnisse geht, sind amerikanische Fachbegriffe ja durchaus in Ordnung.
b) inzwischen wird der Begriff auch hierzulande wahrgenommen und diskutiert. Aus diesem Grund wurde u.a. von offizieller Seite die Bezeichnungen 'Hassverbrechen', 'Hasskriminalität' oder -allgemeiner- 'Vorurteilskriminalität' geprägt und hat entsprechenden Einzug in die deutsche Sprache gefunden [1].
Somit haben wir die Situation, dass in einem Lemma der de:WP ein auch in D (und sicherlich auch in A und CH) erkanntes Problem beschrieben wird, für das es -zumindest- eine anerkannte deutschsprachige Bezeichnung gibt. Daher stellt sich mir die Frage, warum wir hier einen Amerikanismus prägen sollen (= Verwendung einer fremdsprachigen Bezeichnung für einen auch in D relevanten Begriff)... --NB > ?! > +/- 16:36, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn dem so ist, so will ich einer Eindeutschung gar nicht im Wege stehen, aber da stellen sich dann Probleme inhaltlicher Art: dann müsste die Anwendung dieser Deliktkategorie aufs deutsche/österreichische Strafrecht usw. aufgedröselt werden, auch ist im deutschen Strafrecht ein Verbrechen ja was sehr eng definiertes und etwa vom Vergehen abzugrenzen - hab mal im Portal:Diskriminierung nachgefragt; wahrscheinlich ist die Benamsung eher was fürs Portal:Recht. --Janneman 17:02, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Danke, wobei ich überlege, ob -wie auch in deiner Antwort angesprochen- eine allgemeinere Bezeichnung wie 'Vorurteilskriminalität' von Vorteil sein könnte. Wobei ja nicht notwendigerweise eine formal eigene Kategorie beschrieben sein muss ("Vorurteilskriminalität ist kein klassischer Bereich des Strafrechts, der sich in einem besonderen Abschnitt des Strafgesetzbuchs niederschlägt."), sondern sich auch in seiner soziologischen Dimension durchaus enzyklopädisch darstellen lässt... --NB > ?! > +/- 17:19, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
"kein klassischer Bereich des Strafrechts" ist ja nicht gerade ne Empfehlung, und "Vorurteilskriminalität" scheint mir eher ne Verwässerung zu sein, ein Vorurteil ist eben was anderes als Hass. --Janneman 17:22, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Hast Du den Kontext gelesen? --NB > ?! > +/- 17:29, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
öh, nö, bin ich gerade ehrlich gesagt zu faul zu. --Janneman 22:30, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Wäre aber erhellend ;-): Es ist die Langfassung eines Arbeitsergebnisses der "Arbeitsgruppe: Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige - insbesondere: junge Menschen -" des Deutschen Forum für Kriminalprävention im Auftrag des Bundesministerium der Justiz. Und das Zitat ist der erste Satz der Einleitung, weiter geht es mit:
"Das besondere Problemfeld dieser Kriminalitätsform liegt in der gesellschaftlichen Dimension ihrer Auswirkungen. Seit Mitte der 1980er Jahre wurde die Vorurteilskriminalität daher allmählich zum Erkenntnisgegenstand der Kriminologie, Kriminalpolitik und des Strafrechts. Es überrascht nicht, dass die Bezeichnung für das neue Problemfeld noch nicht gefestigt ist. ... wird letzterer Begriff hier übernommen und das zu bearbeitende kriminologische und kriminalpolitische Problemfeld als Vorurteilskriminalität begriffen. Hasskriminalität ist ein synonymer Ausdruck."
Soweit klarer? ES wird nicht 'verwässert', sondern klar herausgearbeitet - auch, wo es über die Beschränkungen des einfachen Kriminalitätsbegriffes hinausgeht (braucht aber 35 Seiten)... --NB > ?! > +/- 23:35, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
"Hassverbrechen" scheint auch im Sprachgebrauch der deutschen Bundesregierung (jedenfalls in Anführungsstrichen) vorzukommen oder geschieht dies nur wegen des Gebrauchs in der Anfrage der Fraktion "Die Linke"? vgl.: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hate_crime&oldid=62023594 -- pistazienfresser 12:44, 9. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Großbritannien oder Vereinigtes Königreich (UK)?[Quelltext bearbeiten]

Was ist gemeint? Zwar gibt es auch zwischen der englischen und schottischen Rechtsordnung schon erhebliche Unterschiede, hier soll aber doch wohl Nordirland mit gemeint sein, oder?-- pistazienfresser 12:44, 9. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Manager als Opfer von hate crime[Quelltext bearbeiten]

Diese Gruppe habe ich gelöscht. Das Konzept der hate crimes ist nicht dazu gedacht, grundsätzlich alle Personen aufgrund ihrer sozialen Gruppenzugehörigkeit zu berücksichtigen. Die schützenswerten Merkmale müssten zumindest identitätsstiftend sein und einem speziellen (historischen) Kontext der Diskriminierung entstammen. Außerdem muss eine Austauschbarkeit des Opfers als Repräsentant für die gesamte Opfergruppe gegeben sein. Da die Vorurteilsmotivation des Täters im Zweifel nur schwer nachvollziehbar erscheint, können auch äußere Umstände der Tat berücksichtigt werden: opfererniedrigende Bemerkungen oder Gesten, einschlägige Symbole oder Anzeichen, Tatbegehung an spezifischem Datum, kulturelle/demografische Unterschiede zwischen Opfer und Tatverdächtigen, Bekennerschreiben etc. Letztendlich muss auch das Opfer gehört werden. Aus der Forschung geht hervor, dass eine Verletzung aufgrund eines hate crimes neben physischen auch besonders psychischen Schaden des Opfers und seiner Opfergruppe mit sich bringt. Amerikanische Forscher gehen davon aus, dass das Opfer sehr genau artikulieren kann, ob ein Angriff aufgrund von identitätsstiftenden Merkmalen begangen wurde oder nicht. Sollte die soziale Gruppe Manager unter diese Kriterien fallen, können sie gerne aufgenommen werden. Hierfür wird sich aber kein empirisches Material finden. (nicht signierter Beitrag von Ashbury (Diskussion | Beiträge) 16:56, 8. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Servus!
Ich habe Deinen Revert übehobelt, da er kommentarlos war und ich diesen Diskussionsbeitrag übersehen hatte. Zugegeben bewege ich mich hier auf dünnem Eis. Du behauptest also und kannst vermutlich belegen, daß sich die Opfer von Hate Crimes als Gruppe fühlen müssen und nicht nur von den Tätern so gesehen werden. Darüber mag man bei den Herren Managern trefflich streiten. Daß sie während des deutschen Herbstes in ihrer Angst höchst einig waren halte ich für wahrscheinlich. Daß für den Terrorismus etwa der RAF Manager genauso austauschbar waren wie für den ETA-Terrorismus Polizisten glaube ich, ohne es belegen zu können, auch. Opfererniedrigende Bemerkungen klammheimlicher Freude sind in diesem Zusammenhang deutlich dokumentiert.
Beim Schreiben dieser Zeilen wird mir klar, daß Manager vielleicht ein mittelmäßiges Beispiel sind, Polizisten hingegen genau passend.
Gruß, Ciciban 17:42, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Hi, sicherlich kann man sich über die gute oder schlechte Behandlung von vielen Gruppen in der Gesellschaft Gedanken machen. Das Konzept der hate crimes hat aber juristische/strafrechtliche Implikationen - besonders in den USA aber im wachsendem Maße auch bei uns. Daher sollte man hierbei genau definieren, wer von den Gesetzen geschützt werden soll/muss. Das Konzept wurde nicht geschaffen, um Berufsgruppen zu schützen. Manager und gerade Polizisten fallen daher m.E. ganz und gar nicht darunter. Sicherlich identifiziert sich ein Polizist mit seiner Arbeit und seinen Kollegen. Er identifiziert sich eventuell auch mit dem gesamten System, der gesamten "sozialen" Gruppe der Polizei. Aber ich bezweifel, dass der Umstand des Berufs identitätsstiftend ist. Dann müsste man auch einen engagierten Bäcker hier berücksichtigen. Also das Merkmal "Beruf" kann nicht in diesem Maße identitätsstiftend sein, wie z.B. die eigene sexuelle Orientierung, die Hautfarbe etc. Gleichzeitig sehe ich bei Managern und Polizei keinen historischen Kontext der Diskriminierung. Beleidigen bedeutet ja nicht diskriminieren. Wo bitte wurden oder werden Manager oder Polizisten in unserer Gesellschaft (systematisch und nicht nur im Einzelfall) diskriminiert? Grüße! (nicht signierter Beitrag von Ashbury (Diskussion | Beiträge) 18:52, 8. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Wenn das alles so usus ist habeas. Wir sind schließlich nicht hier um die Tauglichkeit oder angemessene Verwendung des Konzeptes zu klären.
Gruß, Ciciban 09:27, 18. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Wir sind aber auch nicht hier, damit Leute ihre persönliche Meinung oder Anschauung in Beschreibungen kundtun. Nochmal: Es gibt weltweit keine Definition von hate crime, in welcher "Manager" auftauchen. Diese hier bei Wikipedia Deutschland ist die Erste. Ich würde es löschen. Grüße Ashbury (18:31, 17. Okt. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Ich habe es entfernt, das ist Theoriefindung. Die Begründung, für die RAF seien die Ziele austauschbar gewesen, ist belegbar falsch. −Sargoth 09:33, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Es gibt allerdings inzwischen auch schon US-Bundesstaaten, die Polizisten unter "protected groups" auflisten, also Straftaten gegen Polizisten als Hate-Crime einstufen (oder einstufbar machen… it's a mess) --Jürgen Erhard (Diskussion) 09:04, 2. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Kategorie:Politische Straftat[Quelltext bearbeiten]

Die Kategorie macht aus mehreren Gründen keinen Sinn: Erstens gehören da bestimmte Taten rein (z. B. der Brandanschlag in Möln]]) nicht eine abstrakte soziologische Beschreibung, das ergibt sich u.a. aus der Kategorienbeschreibung und der Einbindung in den Kategorienbaum. Zweitens sind nicht alle Hate Crimes politisch motiviert. --Gruß Kriddl Anschreibbeantworter 16:26, 11. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Kategorisierung des Hassverbrechens[Quelltext bearbeiten]

Ich wollte kurz die Frage aufwerfen wie die Kriterien eines Hassverbrechens festgestellt werden. Z.B. vermute ich daß es da einen Spielraum gibt der von der Staatsanwaltschaft veranschlagt wird. Da ein Hassverbrechen quasi immer ein höheres Strafmaß beinhaltet ist das ja ein praktisches Druckmittel gegen einen Angeklagten, und offensichtlich eignen sich Hassverbrechen auch als politisches Druckmittel! Ich neige mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und entwickle folgendes Szenario: Ein junger deutscher Tourist, ca. 20 Jahre alt, wird in New York von einem Juden erschossen mit der Begründung 'Der hat's verdient, der ist ein Deutscher!' Würde dann auf ein Hassverbrechen, also Hass gegen Deutsche, plädiert werden? Oder würde man dann den Begriff Hassverbrechen doch lieber vermeiden, ebenso eine Anklage deswegen? --141.89.70.13 12:40, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten


Verschieben auf Hasskriminalität[Quelltext bearbeiten]

sollte man auf Hasskriminalität verschieben, das scheint der eingebürgerte deutsche Begriff zu sein - siehe auch die alten Verschiebe-Versuche oben, jetzt etwa http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/forschungsarbeit/kriminologie/recht_norm_kriminalisierun/kriminologie.htm - das sind Experten dafür. Gibt es Widerspruch ? Cholo Aleman 11:38, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

schaumal die Diskussion ein paar weiter oben, ist a bisserl kompliziert. Also im Prinzip habe ich nix dagegen, aber am besten mit dem Portal:Recht abklären, die sind da recht pingelig. So haben wir z. B. nicht einen, sondern vier Artikel zum Thema Totschlag, für jedes Rechtssystem eins, beliebig vermehrbar...--Janneman 13:11, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten
danke! - war ein Vorschlag auf die Schnelle, nach dem Sei-Mutig-Prinzip -- Cholo Aleman 15:39, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Das Hauptproblem liegt darin, dass ein Wort verschiedene Begriffe mit jeweils verschiedenem Begriffsumfang bezeichnen kann (vergleiche: Wikipedia:Begriffsklärung). Verschärft wird dies im Bereich Recht dadurch, dass jedes Rechtssystem/jede Rechtsodnung einen Begriff autonom definieren und benennen kann und dies regelmäßig auch tut und dass der Bereich Recht sowohl von der jeweiligen (in der Regel nationalen) Rechtswissenschaft im engeren Sinne/Rechtsdogmatik als auch von beschreibenden, internationalen Fächern wie Kriminologie oder Rechtsvergleichung wissenschaftlich untersucht wird.

So ist Mord beispielsweise im Recht Deutschlands eine Bezeichnung für eine besonders schwere, besonders verwerfliche und speziell definierte Art der vorsätzlichen Tötung (bzw. für die entsprechende Norm des Strafrechts, siehe: Mord (Deutschland)), wohingegen das Recht Österreichs Mord schlicht als vorsätzliche Tötung ohne besondere (möglicherweise strafmildernde) Umstände definiert, siehe Mord (Österreich). Ein Mord (bzw. eine entsprechende Straftat) im Sinne des österreichischem Rechts könnte im Sinne des deutschen Rechtssytems entweder als Mord oder als Totschlag zu beurteilen sein. Im Strafrecht der Schweiz gibt es Mord (Schweiz), Vorsätzliche Tötung (Schweiz) und Totschlag (Schweiz), wobei die Vorsätzliche Tötung nach schweizerischem Recht in etwa dem ('normalen') Totschlag (Deutschland) entspricht. Bei weniger stark verwandten Rechtsordnungen ist der Vergleich noch schwieriger - in vielen Rechtsordnungen (und Sprachen!) gibt es gar keine Entsprechung zu Mord/zur Unterscheidung von Mord und Totschlag (usw.); die strafrechtlichen Regelungen dort kann man sinnvollerweise nur unter einem Oberbegriff wie Tötungsdelikt mit Hilfe von Literatur aus der Rechtsvergleichung mit dem deutschen oder österreichischen Mord vergleichen.
Mit dem Vergleich solcher Rechtsbegriffe (inklusive Normen) in verschiedenen Rechtsordnungen beschäftigt sich daher ein spezielles wissenschaftliches Fach, die Rechtsvergleichung (ein ähnliches Fach gibt es wohl sonst nur im Bereich anderer von einander autonomer normativer Systeme wie in dem Bereich Religion(en) mit der (vergleichenden) Religionswissenschaft, siehe Vergleichende Religionswissenschaft).
Siehe hierzu: Portal:Recht/FAQ#Kategorisierung und Lemmata.

Zudem handelt es sich meines Wissens nach bei Hate Crime sowohl um einen vorschreibenden (normativen) Begriff aus dem positiven Recht/geltenden Recht der USA bzw. der verschiedenen Rechtssysteme der Bundesstaaten der USA als auch um einen beschreibenden (deskriptiven) Begriff aus den beschreibenden Kriminalwissenschaften (Kriminologie/Kriminalsoziologie). Allerdings ist der Artikel im Moment nicht unter Kategorie:Strafrecht (Vereinigte Staaten), sondern nur in Kategorie der (in erster Linie beschreibenden) Wissenschaft Kriminologie eingeordnet, also in Kategorie:Kriminologie (sowie unter den allgemeinen Themen-Kategorien Kategorie:Diskriminierung und Kategorie:Kriminalität).

Insofern sollte man meiner Ansicht nach schauen, ob sich in der maßgeblichen Wissenschaft Kriminologie inzwischen eine deutschsprachige Bezeichnung/Übersetzung wie Hasskriminalität etabliert hat. Dafür werde ich mal sehen, wo oder wen ich 'pingen' kann, um jemanden auf diese Frage aufmerksam zu machen, der (einigermaßen oft) Zugriff zu solchen Quellen hat.

Vielleicht kann ein in der Rechtsvergleichung und im US-amerikanischen Recht einigermaßen bewanderter Autor bei Gelegenheit auch noch einen (zweiten) Artikel zu Hate Crime im Sinne des/der US-Rechtssystem(e) schreiben (völlig neu oder nach Duplizierung), im Moment bremst meiner Ansicht nach aber eine unsinnige Verschiebung des internationalen und rechtsvergleichenden Artikels über alle (vorsätzlichen und fahrlässigen) Tötungsdelikte in den verschiedenen Rechtsordnungen der ganzen Welt auf ein nicht international sinnvoll zu behandelndes Lemma die Bemühungen um eine systematische Internationalisierung der Artikel im Bereich Recht, insbesondere durch die Bindung der Arbeitskraft der um eine solche Internationalisierung bemühten Autoren.
--pistazienfresser 17:24, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Danke : wie beschrieben: das ist bisher ein Begriff der Kriminologie, da dürfte die Problematik der verschiedenen Rechtssysteme gar nicht so ins Gewicht fallen. Mir scheint eben, dass sich der Begriff Hasskriminalität durchgesetzt hat, das MPI für Strafrecht spricht davon , siehe etwa [2] - auch auf der eigenen Seite des MPI findet sich ein Projekt dazu, die Seite ist seltsamerweise gerade nicht zugänglich. Das BMJ verzeichnet den Begriff 20 mal, siehe etwa [3] - kurios: dieser Bericht von 2003 enthält den Begriff wenn ich recht sehe NICHT - 2010 wird das Dokument jedoch vom BMJ so benannt. Offenbar hat sich das in den letzten 3-4 Jahren so durchgesetzt. Die Diskussion oben geht auch um ältere, und wie mir scheint weniger fachliche Begriffe wie Hassverbrechen etc. Das wäre alles Umgangssprache, die Hasskriminalität scheint dagegen Fachsprache zu sein. - Weiteres kann ich nicht beitragen, ich bin kein Jurist und das Thema liegt mir weiter nicht am Herzen. --Cholo Aleman 20:59, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ich verstehe die Argumentation nicht. Hier wird doch nicht speziell der US-Rechtsbegriff beschrieben, sondern Hassverbrechen im Allgemeinen. So wie es ja auch einen allgemeinen Artikel Mord gibt. Ich schlage ebenfalls eine Verschiebung auf Hassverbrechen vor. Dies ist momentan ja eine Umleitung auf Hate crime, was obige Argumentation ad absurdum führt. Von "Hassverbrechen" könnte nach der Verschiebung, bei Bedarf, auf Artikel wie Hassverbrechen (Vereinigte Staaten) verwiesen werden. Aber deswegen müssen wir in Wikipedia doch jetzt keine neuen Fremdwörter generieren, die sich womöglich noch in die deutsche Sprache einschleichen. Es gibt nun schon genügend unnötige Anglizismen. In diesem Fall, wo es den etablierten Begriff Hassverbrechen gibt, ist es besonders eklatant. Hasskriminalität halte ich jedoch nicht für den Idealbegriff. 85.179.68.156 21:04, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten

?? - Hasskriminalität ist eben ein Fachbegriff, Hassverbrechen nicht (m.E.) --Cholo Aleman 15:32, 27. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Kölner "wilde Horde"[Quelltext bearbeiten]

In Köln existiert bereits seit langem eine größere und teilweise polizeibekannte Grupper junger Männer, welche behauptet, Fans des Fussballclubs 1. FC Köln zu sein. Diese Gruppe begeht bereits seit vielen Jahren Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen, Straßenverkehrsdelikte, Erpressungen, Körperverletzungen, Diebstähle, Raubdelikte und Sprengstoffdelikte gegen Menschen, welche sie als Anhänger konkurrierender Fussballvereine zu erkennen glauben. Ist das nicht auch ein Fall von "Hate-crime"?--87.155.37.202 04:05, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Fanclubs von Dynoamow Dresdens[Quelltext bearbeiten]

Im Umfeld des Fussballvereins Dynamow Dresden gibt es Fanclubs, welche Spieler gegenerischer Mannschaften, die dunkelhäutig sind, beschimpfen und diskriminieren. Außerdem werden Menschen gezielt beschimpft und körperlich angegriffen, bloß weil sie den Polizeiberuf gewählt haben. Gelegentlich werden auch Menschen bedroht und körperlich angegriffen, bloß weil sie sich für eine Tätigkeit bei der Bundeswehr entschieden haben. Ist das nicht auch ein Falll von Hate-Crime? Und kommen Hate-Crimes im Umfeld von Fanclubs sowie Ultras und Hooligans nicht gehäuft vor?--87.155.37.202 04:10, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Bei Deutschen in den USA, Fußballfans, Polizisten (wie oben herausgestrichen) und Soldaten (bzw. allgemein Bundeswehrangehörigen) liegt kein historischer Kontext der Diskriminierung vor. Daher bezweifle ich, daß es sinnvoll ist, in den genannten Fällen von hate crimes zu sprechen. --Florian Blaschke (Diskussion) 00:28, 30. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Gesetzesinitiative 2014[Quelltext bearbeiten]

Am 27. August 2014 verabschiedete das Bundeskabinett der Grossen Koalition einen Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Delikte die aufgrund von Rassismus oder "sonstigen menschenverachtenden Beweggründen" begangen wurden, schärfer zu ahnden. Dazu sollte § 46 Strafgesetzbuch, der die Grundsätze der Strafzumessung verbindlich vorgibt, entsprechend ergänzt werden. In der Begründung zum Gesetzentwurf verweist die Bundesregierung darauf, dass als "sonstige menschenverachtende Beweggründe" das 2001 beschlossene Definitionssystem "Politische Straftat#Politisch motivierte Kriminalität (PMK)" als Bezugspunkt herangezogen werden könne.

188.96.185.56 00:11, 28. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Zur Definition und Begriffsbestimmung - Allgemein oder deutschlandlastig?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, durch ein Entfernen meiner Ergänzung "Sexistisch" und "Frauen" mit dem Hinweis auf den Vorabentwurf des deutschen Gesetzes zur Hasskriminalität ist mir das Problem ins Auge gestochen Der Begriff "Hate Crime" kommt aus den USA, ist im Zusammenhang mir rassistischen Übergriffen eingeführt worden und wird regelmäßig aktualisiert. Eine entscheidende Veränderung betrifft die Aufnahme von "Gender" (Geschlecht) und "Gender identity" (etwa: Geschlechtsidentität, also auch Transgender etc) Die Fassung aus UK ist mindestens ebenso "breit". Die deutsche Auflistung nimmt "Geschlecht" oder "Frauen" nicht ausdrücklich auf, wohl aber "äußeres Erscheinnungsbild". Woran sollen wir uns orientieren? Dieses Frage ist insofern entscheidend, als in der Einleitung bereits der Sonderfall "Vergewaltigung" behandelt wird, der u. U. als Hate Crime eingestuft werden könne. Damit liegt allerdings ein logischer Bruch, wenn "Frauen als Zielscheibe" vorher nicht aufgenommen werden. Oder reicht "äußeres Erscheinungsbild" aus? Zur Veranschaulichung: Es gab gerade den Bericht über eine Vergewaltigung einer 88-Jährigen durch einen 20-Jährigen in der (Lokal-)presse. Ist hier das äußere Erscheinungsbild entscheidender als die Geschlechtszugehörigkeit oder ist es ein Fall von Paraphilie in Kombination mit soziopathischer Persönlichkeit und (in dem Fall noch mit Minderbegabung)? Was ist außerdem mit den so. Ehrenmorden, die auch in Deutschland begangen werden oder den weiblichen Genitalverstümmelungen von kleinen Mädchen aus Berlin, Hamburg und anderen deutschen Städten? - Ich denke, Frauen und Mädchen müssten aufgenommen werden, da die deutsche Wikipedia sich nicht an die begrenzten Vorschläge und Entscheidungen einer derzeit herrschenden Regierung beschränken sollte, sondern in neutraler Sicht genau diesen verschiedenen Ebenen Rechnung tragen muss. --BlaueWunder (Diskussion) 14:57, 24. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Das Entfernen wurde durch unbelegt begründet. Nun ist es ja drin und belegt. Es könnte jedoch sein, dass die Definition nun partikular ist, überseelastig gewissermaßen. Zumindest würde ich die Definition ohne die vollzogene Ergänzung nicht als deutschlandlastig sehen, sondern ziemlich allgemein und überall zutreffend, wenn auch in Übersee nicht vollständig. Ich tendiere eher zur Vermeidung von Spezialfällen in der Einleitung. Wahrscheinlich wäre die Verschiebung der Spezialfälle in den jeweiligen Landesteil angebrachter. Von welchem „Vorabentwurf des deutschen Gesetzes“ ist die Rede? Mir ist ein solcher nicht bekannt. --Aktenstapel (Diskussion) 11:56, 26. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Begriff vs. Konzept[Quelltext bearbeiten]

Ich denke die Definition der Hasskriminalität als Konzept ist nicht richtig. Im letzten Satz müsste es heissen, der Begriff stammt aus den USA. Auch im Abschnitt zu den USA: Dort wurde kein Konzept der Hate Crimes entwickelt. Hate Crimes ist letztlich nur ein Begriff für Verbrechen die hinsichtlich ihrer Motivation (purer Hass auf bestimmte andere) einen gemeinsamen Nenner haben. Auch würde ich Hate Crimes nicht als politisch motivierte Straftaten bezeichnen. --HanFSolo (Diskussion) 17:16, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten

concept wird teilweise mit Begriff übersetzt, es ist also lediglich Denglisch. Auch bin ich unsicher, ob der Begriff wirklich aus den USA stammt oder sich hier unabhängig entwickelte. Ganz deckungsgleich scheinen mir die Begriffe ja nicht. Zum Beispiel würde ich Triebtaten nicht unter Hasskriminalität zählen. --Aktenstapel (Diskussion) 17:52, 28. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Linksextreme Hasskriminalität?[Quelltext bearbeiten]

Von Linksextremisten begangene Hassstraftaten sollten unbedingt ebenfalls Erwähnung finden.--SBC Guy (Diskussion) 10:44, 27. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Dinge, die tatsächlichen politischen Gegnern angetan werden, werden als politisch motivierte Straftaten verrechnet. Wenn du irgendwelche Belege findest, dass linke PMS als Hassverbrechen klassifiziert werden, darfst du gerne einen Formulierungsvorschlag machen. --46.183.103.8 21:43, 27. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ist Dschihad (Terror) eine Hasskriminalität?[Quelltext bearbeiten]

Nach der Definition ... Dschihad (Hasskriminalität) ist eine (religiös-) politisch motivierte Straftaten bezeichnet, bei denen das Opfer des Delikts vom Täter vorsätzlich nach dem Kriterium der wirklichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe (Kafir) ... gewählt wird. ... gehört Dschihad zur Hasskriminalität.

Aydan Özoguz (SPD) spricht von Hasskriminalität im Zusammenhang vom Salafismus und Dschihad. Aber im Lemma wird Dschihad/Salafismus o.ä. völlig unterschlagen. Warum? Entweder sollte es eingefügt werden oder es braucht eine Begründung, warum es nicht dazu gehört, obwohl es offensichtlich die Definition erfüllt. --89.15.238.43 23:01, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Ergänzungsvorschlag: Hass auf Ungläubige[Quelltext bearbeiten]

Bei den Einleitungssatz bzw bei der Erläuterung "ebenso Straftaten gegen Mitglieder anderer gesellschaftlicher Gruppen wie Obdachlose, Behinderte, Schwule, Lesben und Transgender oder Frauen."

Könnte man noch "Ungläubige" mit hinein tun.

Den aber Millionen Menschen auf der Ganzen Welt empfinden ein über Generationen Programmierten ( Konditionierten ) Hass auf jegliche Ungläubige bzw andersgläubige.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unglaube

https://de.wikipedia.org/wiki/Kufr

Und es sind nicht nur Moslem die einen Hass ( Verachtung bis Feindschaft ) auf Ungläubige empfinden auch Martin Luther ist mit von der Partie http://www.zeit.de/zeit-geschichte/2016/05/martin-luther-antisemitismus-feindbilder

Hass Auf Ungläubige http://www.huffingtonpost.de/2016/07/27/hildesheim-salafisten-mos_n_11233402.html

Europäer sind Ungläubige http://www.focus.de/politik/deutschland/asylbewerber-bilal-a-mutmasslicher-terrorhelfer-verhoehnte-unglaeubige-europaeer_id_6460414.html

Häufigkeit von Hasskriminalität in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Dieser Satz: "Für 2006 identifizierte die Studie 18.142 Fälle von Hasskriminalität, wovon 17.597 von rechtsextremen Ideologien motiviert waren;" Ist schlicht und ergreifend Unsinn. In der Studie auf die Bezug genommen wird (Report on Racism and Xenophobia in the Member States of the EU von 2006) heißt es wörtlich: "2006 – 18,142 crimes registered under general heading ‘politically motivated – right wing’" Politische, nicht rechtsextreme Verbrechen tauchen in dieser Statistik nicht auf, da sie für das behandelte Thema "Rassismus und Xenophobie" irrelevant sind. Der aktuell erweckte Eindruck, Rechtsextreme seien für ~95% der deutschen politischen Straftaten verantwortlich entspricht vermutlich nicht der Wahrheit. Außerdem wäre eine Aufschlüsselung der Delikte interessant, da bekanntermaßen der Großteil der rechten politischen Straftaten Propagandadelikte und das Verwenden der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen sind, die z.B. in den zum Vergleich herangezogenen Vereinigten Staaten nicht unter Strafe stehen.--188.96.149.70 20:41, 8. Jan. 2018 (CET)Beantworten