Diskussion:Hauberg

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Die rechtliche Seite regelt die „Haubergsordnung für den Dillkreis und Oberwesterwaldkreis“ vom 4. Juni 1887, die immer noch in Kraft ist. (txawbkm)

Eigentumsfrage[Quelltext bearbeiten]

Der Hauberg ist nicht Eigentum der Bürger einer Gemeinde sondern die Haubergsgenossen sind Eigentümer. Nachzulesen in der hessischen Haubergsordnung! Bischen mehr Recherche bitte, denn es gibt von Genossenschaft zu genossenschaft unterschiede in Größe und Bemessung der Gleichen,zbs "Schuhe, Pfennige usw. Vermisse Flächenberechnungen in Jo,und Jähne usw. wenn du nicht weiter weisst, bitte melden, bin selbst HBG Besitzer. -- Dillerjohann 12:38, 9. Okt 2004 (CEST)

Hallo Dillerjohann, es wäre schön, wenn Du selbst entsprechende Informationen im Artikel ergänzt. :Bdk: 17:38, 9. Okt 2004 (CEST)
Hallo Dillerjohann, ich habe die Infos von meine Onkel, welcher auch Miteigentümer eines Hauberges in Westfalen war. Dort war es so geregelt, das die Einwohner einer Gemeinde auch Eigentümer war. Da dies aber schon etliche Jahre her ist, mag dies nicht mehr der aktuelle Stand sein. Jedenfalls war es in Westfalen aber so. Zumindest seiner Auskunft nach. Ich fände es aber gut, wenn du dein Wissen als Besitzer einbringen würdest. -- Schumir 20:31, 10. Okt 2004 (CEST)

Eigentum usw.[Quelltext bearbeiten]

Also: Es ist von rechts wegen nicht möglich, daß Bürger einer Gemeinde (automatisch) Eigentümer der Haubergsanteile werden. Zumindest muß dies seit mehr als 100 Jahren so gelten (BGB, Grundbuch usw.). Eigentümer müssen ins Grundbuch eingetragen werden, allenfalls bei Erben kann dies (befristet) anders sein. Es ist nun aber so, daß die Anteile am Hauberg (diese können Anteile, Pfennige, Becher usw. heißen) üblicherweise Personen gehören, die aus der jeweiligen Gemeinde stammen. Man sieht es auch nicht so gerne, wenn Auswärtige oder gar Zugezogene "einrücken"; oft steht dem auch ein Vorkaufsrecht entgegen. Ich selbst habe solche Anteile. Mir ist es neu, daß ein Haubergsrechner auf Lebenszeit gewählt werden soll; ich bin mir sogar sicher, daß dies nicht richtig ist. -- Hhtg 22:08, 28. Okt 2004 (CEST)

Danke für diese Hinweise. Wie sieht´s aus, magst Du noch was im Artikel selbst ergänzen? Da gibt es doch noch soviel zu schreiben ... :-) Gruß von :Bdk: 01:03, 29. Okt 2004 (CEST)

Haubergsrecht[Quelltext bearbeiten]

"Die Haubergsgenossenschaft unterliegt dem Haubergsrecht und einer von der Aufsichtsbehörde genehmigten Haubergsordnung." : Der Satz ist in zweierlei Hinsicht zu überarbeiten: 1) " Haubergsrecht in Form einer von der Aufsichtsbehörde...".

Es gibt nur die Haubergsverordnungen als Haubergsrecht.

2) "... von der Aufsichtsbehörde zu genehmigten ..." Das Aufstellungsverfahren ist nicht relevant: Die Haubergsverordnungen lassen sich bis in das 15.Jahrhundert zurück verfolgen (http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ha/uber/hauberg.htm).

In preußischer Zeit wurde die Haubergsordnung von König und Landtag verordnet: "Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ... verordnen, mit Zustimmung beider Häuser der Landtages Unserer Monarchie, für den Kreis Altenkirchen, was folgt: ....". So in der Haubergsordnung für den Landkreis Altenkirchen vom 09. April 1890, heute noch in Kraft.

Noch zu recherchieren ist die heutige Rechtslage zur Änderung / Aufhebung: "Eine Änderung der Haubergsordnung erfordert den ?einstimmigen? Beschluss der Änderung durch den Schöffenrat (gewählte Schöffen sowie der Landrat) und die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde" -- Inhaltlich interessant ist die siegener haubergsverordnung

http://www.fb1.uni-siegen.de/history/events/ma-jens/neu_seminar/wirtschaft_siegen/det_quellen.htm

aus dem 18. Jahrhundert.

Meines Erachtens ist die Rechtslage klar und auch in dem als Quelle genannten Haubergs-Lexikon von Alfred Becker deutlich beschrieben. Sogar die Gesetzestexte sind dort abgedruckt. Zusammengefasst: In der Nassauischen Zeit galt zunächst die "Graf Johanns zu Nassau Holz- und Wald-Ordnung" vom 18.1.1562. Sie wurde am 1.5.1711 durch die "Fürst Friedrich Wilhelm Adolfs zu Siegen Forst- und Holzverordnung" abgelöst. In Preußischer Zeit gab es eine Neuregelung durch die "Haubergsordnung für den Kreis Siegen" erlassen vom Finanzministerium in Berlin am 6.12.1834. Diese Haubergsordnung wurde mit Datum vom 17.3.1879 neu gefasst und hat in dieser Form bis in Bundesrepublikanische Zeit gegolten. Am 8.4.1975 wurde die preußische Haubergsordnung durch das "Gesetz über den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein-Westfalen - Gemeinschaftswaldgesetz" abgelöst. Dieses Gesetz ist in revidierter Form bis zum heutigen Tage gültig.--Erijoha (Diskussion) 15:51, 9. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]

Ordnung nach wirtschaftlicher Bedeutung zur Eintragsauswahl und -reihenfolge

1) Holzkohle:

Unstrittig die wichtigste Nutzung, insbesondere im eisenverarbeitenden Siegerland. /3/ Gibt eine originale Haubergsordnung des 18. Jhdts wieder. Die Holzverknappung bei hohem Bedarf der Industrie spiegelt sich in dieser VO wieder. 1862 ermöglicht die neu gebaute Ruhr-Sieg-Eisenbahn den schnellen Transport der Steinkohle zu günstigen Preisen und beendet damit die Holzkohle - Ära. Ab da beginnt auch die Umwandlung in Fichtenhochwald /5/.

2) Gerblohe:

In den schlagreifen Jähnen wurden die Eichenstämme stehen gelassen, bis im Frühjahr der Saft die Rinde geweicht hatte so daß sie vom Stammholz gelöst werden konnte. Fotos aus dieser Zeit zeigen die Bäume im Laub.


3) Getreideanbau:

Bei dem Getreide handelt es sich um Roggen und Buchweizen (Fuchs erwähnt in /1/ nur den Roggen) /2/, /6/und /7/ erwähnen ebenfalls den Buchweizen. /2/ beschreibt die Vorbereitung des Bodens zur Aussaat wie /1/ und wie mir aus verschiedenen mdl. Quellen bekannt. Hierzu gehört auch das Verbrennen der mit der Hacke im Sommer abgeschälte Grassoden. Siehe dazu auch /4/

Das Stroh sei besonders hart und zum Decken der Dächer verwendet worden, schreibt /2/.

4) Hutung:

Die Schweinehutung ist mir mdl. überliefert. Fuchs bemerkt in /1/ dass "...Schweine und Ziegen gar nicht...", Schafe bedingt geweidet werden durften. Die Beweidung mit Rindern habe ich selbst kennengelernt.

Hierzu /7/: Nach sechs Jahren Schafe, nach 8-10 Jahren Kühe zugelassen, Ziegen dauerhaft ausgeschlossen.


5) Brennholz und Schanzen, letztere zum Anfeuern und Aufheizen des Backes

6) Einstreu /7/ nennt hierzu den Ginster

7) Reisigbesen

8)sonstiges /7/ nennt Ernten der Schmiele mit dr Sichel wegen des daraus erhaltenen sortenreinen unkrautfreien Rasensamen für Parkanlagen /7/ Fingerhut für Digitalis-herstellung als "beachtliche" Geldquelle


/1/ Konrad Fuchs, Geschichte der Verbandsgemeinde Gebhardshain 1815-1970, Mainz 1982, ISBN 3-87439-082-9

/2/ (http://www.uni-muenster.de/UrFruehGeschichte/dht4.htm)

/3/ http://www.fb1.uni-siegen.de/history/events/ma-jens/neu_seminar/wirtschaft_siegen/haubergsordnung1.html

/4/http://www.fire.uni-freiburg.de/programmes/natcon/natcon_3.htm#1.1.1%20Waldfeldbau%20in%20Verbindung%20mit%20Niederwald

/5/ http://www.forst.nrw.de/forstorg/fa_nrw/fa14/sonstiges.htm (Landesforstverwaltung NRW)

/6/http://www.forst.nrw.de/forstorg/fa_nrw/fa14/down/Faltblatt%20Haubergswirtschaft%20im%20Siegerland.pdf

/7/ Lerner, Rolf, Haubergsgenossenschaften im Kreis Altenkirchen, Verlag Mühlsteyn, Elben-Weiselstein 1993

Meines Erachtens sind all die zuvorgenannten Nutzungen des Haubergs richtig und auch wie oben schon gesagt in den unterschiedlichen Quellen so genannt. Allerdings findet sich das oben gesagte bisher im Hauptartikel nicht wieder. Insbesondere wird nicht genügend deutlich, dass die klare Hauptnutzung die nachhaltige Erzeugung von Holzkohle war. Da der Bedarf an Holzkohle so hoch war, mussten alle Nebennutzungen in den 16-18jährigen Haubergszyklus integriert werden, da man kaum auf Waldflächen verzichten konnte.--Erijoha (Diskussion) 16:12, 9. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]

Wirtschaftliche Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Hier sind Beiträge erwünscht zu

1) Anteil am regionalen Gesamtwaldbestand

Im Forstamt Siegen sind 77% des Waldes im Besitz von Waldgenossenschaften lt. /1/.

2) Finanzieller Erlös / Ertragskennziffern

3) Anteile der Erträge an der Bedarfsdeckung



/1/ http://www.forst.nrw.de/forstorg/fa_nrw/fa14/sonstiges.htm#hauberg

--Joachim Bäcker 00:00, 16. Aug 2005 (CEST)

Prinzip der jährlichen Teilung:

a) Aufteilung des gesamten Haubergs in 16 - 20 "Jahresschläge", je nach der ortsüblichen Umtriebszeit.

b) der schlagreife Jahresschlag (der älteste) wird in "Stammjähne" oder "Jähne" (sing. "Jahn") geteilt. Die Jähne sind möglichst gleich groß.

Es soll soviele Jähne geben, das jedem ein seinem Anteilseigentum entsprechender Teil am Jahresschlag in ganzzahligen Jähnen zugeteilt werden kann. Mit zunehmender Zersplitterung des Eigentums aufgrund der im Siegerland üblichen Realteilung war das bereits in den 1960ern nicht mehr regelmäßig einzuhalten. In Folge mussten die Genossen manchmal einen Jahn gemeinsam bearbeiten.


c) Größenmaße / Bemessung der Eigentumsanteile Als Längenmaße kommen die üblichen Ruten, Schuh, Zoll vor.

/1/ nennt auch die Getreidemaße "Meste" und "Becher" (wie wichtig muss der Hauberg doch für den Getreideanabu gewesen sein) sowie "Albus" und "Pfenning".

Das von mir eingesehene Grundbuch zeigt die Größenangabe des Eigentumsanteils in x Morgen y Ruten. Dabei ist dies nicht die tatsächliche Flächengröße: Für den Hauberg wird ein gesondertes Grundbuch geführt. In diesem sind alle Anteilseigentümer mit ihren Anteilen aufgelistet. Die Anteilsgröße wird aber nicht als Bruchteil des Gesamteigentums angegeben sondern als Anteilsfläche. Dies Summe der Anteilsflächen aller Genossen ergibt die Gesamtfläche des Haubergs zu einem konkreten Zeitpunkt (z.B. dem Zeitpunkt der Erstellung des Grundbuches). Ändert sich die Gesamtfläche des Haubergs z.B. durch Verkauf oder Zuerwerb von Flächen, so wurde das Grundbuch nicht bzgl. der Anteilsangaben berichtigt. In Folge dürfen die Maßangaben nicht als eine tatsächliche Flächengröße interpretiert werden.

/1/ Fuchs, Geschichte der Verbandsgemeinde Gebhardshain, s.o.

Hier sind Beiträge ( stets mit Referenz) erwünscht zu

1) frühestes Auftreten der Haubergswirtschaft

2) der Entwicklung und Bedeutung vom MA bis in das Zeitalter der Industrialisierung;

- mit Bedeutung im 13. / 14. Jhd (Expansion, Landgewinnung durch Rodung)

3) der Bedeutung im frühen 20. Jhd

4) Nachkriegszeit bis heute

--Joachim Bäcker 00:51, 16. Aug 2005 (CEST)

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Die Abschnitte "Geschichte" und "Haubergseinteilung" sind in erzählendem, wenig enzyklopädischen Stil gehalten, es fehlen Einzelnachweise. --jergen ? 09:04, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Niederländer und Kelten[Quelltext bearbeiten]

Im 17. Jahrhundert hatten die Niederländer großen Einfluß auf die besagten Gebiete. Aus den Eichen des Haubergs wurden Faßdauben hergestellt, Der Holzbedarf war enorm. Der Satz " Der Wald brauchte 800 Jahre..." sollte ganz gestrichen werden. Es ist auch nicht wissenschaftlich bewiesen, das zur Zeit der Kelten der Wald ganz verschwunden war. Die erzeugten Eisenmengen waren in späterer Zeit viel größer!!! (nicht signierter Beitrag von 93.229.140.157 (Diskussion) 15:20, 6. Jul 2014 (CEST))

Quelle gefunden[Quelltext bearbeiten]

Bergbau, Verhüttung und Waldnutzung im Mittelalter: Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Albrecht Jockenhövel Franz Steiner Verlag, 1996 - 298 Seiten

Hier steht alles. Somit ist ein Großteil des Artikels Makulatur.

Hier die wichtigsten Punkte:

1. Von einer Abholzung des ganzen Waldes bis zum Spätmittelalter kann keine Rede sein.

2. Das Gebiet wurde gemischt genutzt. Landwirtschaft, Bergbau und Verhüttung wurden gleichzeitig betrieben.

3. Haubergswirtschaft erst ab dem 16 Jahrhundert nachweißbar.

4. Erst mit der Einführung der Hochöfen stieg der Holzbedarf stark an. Durch Pollenanalysen nachgewiesen!!! (nicht signierter Beitrag von 93.195.222.202 (Diskussion) 15:02, 25. Jul 2014 (CEST))

Ich schlage vor, die folgende Schrift in das Quellenverzeichnis aufzunehmen: Der Gemeinschaftswald in Nordrhein-Westfalen, Heft 20 der Schriftenreihe der Landesforstverwaltung Nordrhein-Westfalen. www.wald-und-holz.nrw.de In dieser veröffentlichung ist sowohl zur Historie als auch zum gegenwärtigen Status der Haubergsgenossenschaften (heute Waldgenossenschaften) sehr vieles von kompetenten Autoren gesagt.--Erijoha (Diskussion) 12:19, 11. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]

Artikelqualität[Quelltext bearbeiten]

scheint mir stellenweise zweifelhaft und klingt nach Schulaufsatz 5. Klasse:

"Kein Wald bedeutete auch keine Holzkohle. Wo keine Energie ist, kann man nicht schmelzen, und die Kelten zogen weiter."

Es besteht Nachbesserungsbedarf. --AxelHH (Diskussion) 21:50, 5. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Und gerade diese Passage hat mir ausnehmend gut gefallen. Da sie so knapp und klar die Umstände umreißt, unter denen der Nachhaltigkeitsgedanke entstanden ist.

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 22:22, 27. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Lohe, Holzwerbung, Schanzen, Roggen, Roggenstroh und Hutung Alles andere ist klar: Lohe=Baumrinde zum Gerben, Holzwerbung=Holzeinschlag, Roggen/Roggenstroh = Getreideanbau, Hutung=Viehmast - aber was ist "Schanzen" ? --HH58 (Diskussion) 17:14, 28. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Transport des Erzes zur Kohle aus dem Rheinisch-Westfälischen Industriegebiet[Quelltext bearbeiten]

Um die Kohle ins Ruhrgebiet zu schaffen, war die Siegstrecke nach Köln sicher wichtig. Aber geht es im Artikel vielmehr um die Ruhr-Sieg-Strecke, die direkt ins Ruhrgebiet führt? --2003:DC:F724:6300:A027:17BB:F858:46DE 15:03, 15. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich schließe mich dieser kritischen Nachfrage ausdrücklich an. Aus dem Wikipedia-Artikel zur Siegstrecke ergibt sich, daß bis 1915 der Verkehr ab Haiger über die Bergstrecke über Burbach nach Betzdorf ging, unter Umgehung von Siegen. Die Abfuhr über die Ruhr-Sieg-Strecke (Richtung Sieg-Ruhr) war ab 6.8.1861 durchgängig möglich (aus dem Wikipedia-Artikel zur Ruhr-Sieg-Strecke: Der Abschnitt von Hagen bis Letmathe wurde am 21. März 1859 eröffnet, der von Letmathe bis Altena am 17. Juli 1860 und schließlich das letzte Teilstück von Altena bis Siegen am 6. August 1861). --178.9.124.208 02:17, 9. Apr. 2022 (CEST) --178.9.124.208 02:35, 9. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]