Diskussion:Hauptbahn

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Haupt- versus Nebenbahn[Quelltext bearbeiten]

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ebo/__1.html Was ist daran so schwer zu verstehen? Der Infrastrukturbetreiber entscheidet, ob es sich bei einer Strecke (letzendlich das, das was auf dem Boden liegt) um eine Haupt- oder Nebenbahn handelt. Danach richtet sich dann die Ausstattung und der Ausbau der Strecke (und der Fahrzeuge). Die Kriterien dürften wohl finanzielle Aufwendungen in erster Linie sein, dann das Fahrgast- und/oder Güteraufkommen. Ob eine Strecke dann Hauptbahn heisst, oder 'Räthebahn' oder 'Lieschen Müllers Lieblingsweg in den Urlaub' dürfte so ziemlich egal sein. Der 1. 2. 3. 5. und 6. Absatz versuchen dieses zu beschreiben. Was aber keinem richtig gelingt. Lediglich die Absätze 4 und 5 bringen mal ein paar Beispiele. Wenigstens drei Absätze können ersatzlos gestrichen werden, der Rest dann besser Formuliert und schon passt es.

verkehrlichen Bedeutung -> brrh -> Verkehrsbedeutung -> besser den ganzen Satz streichen

"...während bei den Nebenbahnen die Radien bis auf 180 m hinuntergehen können." Radien können nicht gehen.

"Hier sind für Hauptbahnen mindestens 20 t vorgesehen, für Nebenbahnen möglichst 18 t; auf Hauptbahnen können somit schwerere Züge verkehren." Was ist gemeint? Achslast, Radsatzlast, irgendein Gesamtgewicht? Wenn ich das Gesamtgewicht auf mehrere Wagen verteile, kann ein Zug auf einer Nebenbahn genauso schwer werden. Mal abgesehen davon, das der Leser mit dem angehängten Nebensatz für blöd gehalten wird. Außerdem ist das 'jedoch' überflüssig.

"(die entsprechenden Regelungen in der EBO zur zulässigen Geschwindigkeit, z.B. im § 40, sind jedoch äußerst kompliziert)" Das einzige komplizierte ist der Satzbau. Die Geschwindigkeiten sind in einer einfachen "Wenn-Dann"-Tabelle ohne gegenseitige Abhängigkeiten festgehalten. Bitte das komplizierte erklären oder verschweigen; auch auf die Gefahr hin, dass Diskussionen losgetreten werden.

"In der Praxis entscheidet so die DB Netz AG für den Großteil..." Mit 'so' werden zwei Sachverhalte in Beziehung gebracht, der zweite fehlt.

Zur Information: Wikipedia:Löschkandidaten/11._Oktober_2004#.28erledigt_-_bleibt.29_Haupt-_und_Nebenbahn

Es wäre nett:
  • wenn Du Deine Anmerkungen nach unten setzt und
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dann wird später der Diskussionsverlauf deutlicher, weil das Datum dabei steht.
Der aktuelle Artikelstand ist im Wesentlichen das Ergebnis der Löschdiskussion vom 11. Oktober 2004. - Machen wir uns nichts vor: Es ist kaum möglich, die Wünsche aller Leser eines Artikels zu erfüllen. Ich halte es für besser, mehrere verschiedene Beispiele zu geben. Wer sich intensiver mit der Thematik auseinandersetzen möchte wird (unausgesprochen) auf die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verwiesen und kann von dort aus die Quelle einsehen.
Im Hinblick auf Infrastrukturbetreiber entscheidet hast Du §2 der EBO übersehen.
verkehrlichen Bedeutung - An dieser Stelle wird versucht eine vereinfachte Laiensicht einzubeziehen. Ich würde den Satz drinlassen, wenn es sein muss, dann eben Verkehrsbedeutung. Hast aber Recht, der Inhalt kann vielleicht auch in den ersten Absatz integriert werden.
Radien können nicht gehen - hat niemand behauptet. Was ist gemeint? Achslast, Radsatzlast, irgendein Gesamtgewicht? -- Du kannst gerne umformulieren bzw. das fehlender Wort einfügen - das ist Wiki.
Eine Wenn-Dann-Tabelle der zulässigen Geschwindigkeit würde ich wirklich gerne (ohne Sarkasmus!) sehen. Ich hatte es bei meiner Offline-Bearbeitung als ein Beispiel vorgesehen, dann aber wieder verworfen. - Halt die Freiheit des Artikelschaffenden/-bearbeitenden.
so kann entweder ein Füllwort sein, oder sich - in Deinem Sinne - auf den anschliessenden Satz beziehen.
--Ska13351 22:58, 24. Jan 2005 (CET)

Den Satz "In Deutschland sind sie jedoch auch juristische Begriffe der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), so dass beispielsweise eine Nebenstrecke eine Hauptbahn im Sinne der EBO sein kann." finde ich etwas schwierig. Zunächst mal können "Hauptbahn bzw. Nebenbahn" aus meiner Sicht keine juristischen Begriffe sein ebensowenig wie dies "Eier" oder "Autos" sind, auch wenn sie beispielsweise geklaut werden können und dann Gegenstand eines Gerichtsverfahrens wären. Die EBO ist übrigens kein Gesetz.

Daneben ist auch die Aussage rätselhaft, "dass beispielsweise eine Nebenstrecke eine Hauptbahn im Sinne der EBO sein kann." Da es in der EBO ja auch Nebenstrecken gibt, ist der Satz irgendwie "kreisschlüssig"; es wäre zumindest zu klären, worauf die Definition der Nebenstrecke beruht, die eine Hauptbahn sein soll.

Auch der Satz "Die Einteilung in Haupt- und Nebenstrecken erfolgt nach ihrer verkehrlichen Bedeutung, hingegen hat die Unterteilung von Strecken in Haupt- und Nebenbahnen in Deutschland einen rechtlichen Hintergrund." ist schwer verständlich. Wird nun nach verkehrlicher Bedeutung oder rechtlichen Hintergrund unterschieden?

Ich hatte ja schon mal versucht, das Widersprüchliche aus dem Text herauszunehmen, aber das wurde ja wieder revertiert.....

Gruß --WHell 11:06, 14. Okt 2004 (CEST)
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ist eine Ausgeburt der Widersprüchlichkeit. Andererseits besteht das Problem, dass der Begriff Hauptbahn einmal durch die EBO besetzt wird, zum anderen auch durch den Sprachgebrauch. Im Sprachgebrauch werden die Begriffe Hauptbahn und Hauptstrecke synonym gebraucht, die EBO dagegen verwendet zwar den Begriff Strecke, jedoch niemals im Zusammenhang mit Hauptstrecke (letzter Satz analog mit Neben...)
Wenn im vorliegenden Artikel von Strecke die Rede ist, dann im Sinne des sprachlichen Gebrauchs von Hauptstrecke. Wird dagegen ..bahn verwendet, dann im Sinne der EBO - und damit im Sinne der rechtlichen Definition.
Was uns weder im vorliegenden Artikel, noch im Artikel Hauptstrecke gelingt, ist die Definition, was denn nun eine Hauptstrecke ist.
In der revertierten Version liegt der Fehler am Ende des zweiten Absatzes. Dort wird der Begriff ...strecke verwendet. Für den dritten Absatz: Die EBO definiert gerade nicht das Unterscheidungsmerkmal von Strecken. --Ska13351 16:18, 14. Okt 2004 (CEST)


Als Anmerkung noch zu den juristischen Begriffen, aber mal mit einem anderen Beispiel: Bahnhof. Der umgangssprachliche Satz "Ich gehe zum Bahnhof." läßt sich eisenbanhnbetrieblich bzw. verkehrsplanerisch allgemein als "Ich gehe zur Personenszugangsstelle" formulieren, wobei dann die Sätze "Ich gehe zum Haltepunkt" bzw. "Ich gehe zum Bahnhof" diese Personenzugangsstelle verkehrstechnisch beschreiben. Der Begriff Bahnhof kann wie Haupt-/Nebenbahn auch eine rechtliche Bedeutung haben (§4 Abs.2 der EBO), niemand ist dadurch gezwungen, den rechtlichen Sprachgebrauch anzuwenden, aber in einem Lexikonartikel über das Thema Bahn oder ÖPNV allgemein ist diese rechtliche Bedeutung wichtig. Übrigens ist die EBO trotz des Namens eine gesetzliche Regelung, verkündet im Bundesgesetzblatt und geändert durch Bundesgesetze und durch Verordnungen.
Zu Nebenstrecke, die Hauptbahn sein kann: Extremes Beispiel ist eine Strecke, die ihre verkehrliche Bedeutung verloren hat (Einstellung des Personenverkehrs, kaum regelmäßiger Güterverkehr), die aber als Hauptbahn ausgebaut ist (Stichwort Oberbau) und bleibt, um den gelegentlich noch stattfindenden schweren Güterverkehr beältigen zu können. In diese Kategorie gehören auch Strecken, die nur noch für die Umleitung von Güterzügen genutzt werden und deswegen dem Streckenstandard einer Hauptbahn haben müssen.
Zu der Definition von Haupt- und Nebenstrecke: Das ist doch in jeweiligen Artikeln ganz gut gelöst, auch wenn der Güterverkehr hier leider etwas zu kurz kommt. Natürlich ausbaufähig, aber eins nach dem anderen. --Oliver4wiki 17:40, 14. Okt 2004 (CEST)

Nichtbundeseigene Nebenbahnen?[Quelltext bearbeiten]

"Mit Ausnahme einiger Strecken der HGK (Häfen und Güterverkehr Köln AG) im Raum Köln/Bonn sind alle nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken Nebenbahnen."

Laut http://213.144.24.67/avg/documentpool/Trassenpreiskataloge/Bfpl_AVG_I_091207.pdf sind Murgtalbahn und Enztalbahn Hauptbahn. EIU und EVU ist die AVG

weiss das jemand bestimmt? --141.3.12.128 12:24, 19. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Also in den beiden Wikipedia-Artikeln wird darauf hin gewiesen, daß es sich um Nebenbahnen handelt. Aus dem Buchfahrplan ersehe ich nicht, dass die beiden Strecken Hauptbahnen sind. Gruß--Gunnar1m 14:49, 19. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Artikel teilen[Quelltext bearbeiten]

Ich persönlich halte die hier praktizierte Vermengung von Haupt- und Nebenbahn für inakzeptabel. Beide Begriffe haben als Lemma eine eigene Berechtigung, zumal sich dann die (für Wikipedia leider typische) Deutschlandlastigkeit beseitigen ließe. --Rolf-Dresden 11:43, 17. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich stimme Deiner Kritik zu. Ich würde aber schon früher ansetzen, nämlich beim Lemma dieses Artikels Haupt- und Nebenbahnstrecke. – Man sollte m.E. zum Einen unterscheiden: Hauptbahn und Nebenbahn. Diese Begriffe sind in der EBO ausführlich beschrieben. Die Erläuterung dieser beiden Begriffe sollte daher eingehen auf die Unterschiede gemäß EBO. Zum Anderen sehe ich die beiden Kategorien Hauptstrecke und Nebenstrecke. Die beiden letzten Begriffe sind m.E. weniger durch die technischen Standards gemäß EBO definiert als vielmehr durch die Steckenbelastung und durch die Nutzung durch hochwertige bzw. weniger hochwertige Reise- und Güterzüge; soweit ich weiß, gibt es hier aber keine allgemeine Defintion. -- JFH-52 12:52, 17. Aug. 2010 (CEST)
Ja, so war das gemeint, Teilung in die Artikel Hauptbahn und Nebenbahn. "Hauptstrecke" und "Nebenstrecke" sind nur umgangsprachliche Begriffe, die synonym das aber selbe bezeichnen. --Rolf-Dresden 18:10, 17. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Erledigt. --Rolf-Dresden (Diskussion) 20:34, 25. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Alle NE-Bahnen Nebenbahnen ?!?[Quelltext bearbeiten]

"Mit Ausnahme einiger Strecken der HGK (Häfen und Güterverkehr Köln AG) im Raum Köln/Bonn sind alle nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken Nebenbahnen." - Stimmt nicht, was ist z.B. mit Greifswald-Lubmin (im Besitz der Energiewerke Nord?!? --91.51.115.102 00:06, 1. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die Enztal- und die Kraichgaubahn, die beide der AVG gehören, sind ebenfalls Hauptbahnen. -- 84.163.142.2 15:01, 11. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Mangelhafter Text von der Vorderseite zu Hauptbahnen in Tschechien[Quelltext bearbeiten]

Guten Abend!

Aufgrund sprachlicher Probleme habe ich folgenden Text auf der Vorderseite entfernt:

»=== Tschechien === In der zwanziger Jahre des 20. Jahrhundert, die Verstaatlichung der Bahnnetz in der Tschechoslowakei hat die Rechtsspezifität den Nebenbahnen (Lokalbahnen) abgewischt.

Von dem Rechtsgesichtspunkt, tschechische Hauptbahnen sind nicht selbstständige Bahnen aber Abschnitte der einzige Gesamtstaatliche Bahn (celostátní dráha). Solche Kategorie war eingeführt durch den Bahngesetz 266/1994 Sb., wirksam von 1. Januar 1995. Anfangs alle öffentlich Eisenbahnen (Bahnnetz der ČD) waren Teile der Gesamtstaatliche Bahn. Regierungsbeschluss von 20. Januar 1995 zog 128 Bahnen als Regionalbahnen von der Gesamtstaatliche Bahn heraus. Diese Bahnen were bestimmt für Privatisierung, aber dieses Project war niemals realisiert.«

Gruß

Altſprachenfreund; 21:40, 24. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]