Diskussion:Hauptversammlung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Hasselklausi in Abschnitt "Naturaldividende"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorzugsaktien vs. Stimmrecht[Quelltext bearbeiten]

In der Regel ist die aktuelle Version des Textes unrichtig.

Der Hauptgrund für die Unterscheidung von Stamm- und Vorzugsaktien ist normalerweise, daß die Stammaktien ein HV-Stimmrecht verbriefen und die Vorzugsaktien nicht. Im Gegenzug erhalten die Vorzugsaktien in der Regel ein höheres Dividendenrecht.

Daher sind i. d. R. NICHT alle Aktien stimmberechtigt.

Diverse Quellen hierzu

http://de.biz.yahoo.com/boersenlexikon/vorzugsaktien.html http://www.zdnet.de/news/business/glossar/glossar.htm?gquery=Vorzugsaktien AktG § 12 Stimmrecht. Keine Mehrstimmrechte AktG § 139ff Vorzugsaktien ohne Stimmrecht

Gruß, Yuppie

Hallo Yuppie, beim Quellenstudium hast Du vermutlich folgendes übersehen: "(1) Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte." (§140 AktG). Das schließt das Recht zur Teilnahme an der HV ein. Grüße --AT 17:58, 24. Okt 2005 (CEST)
Hallo obiger IP, Deine Definition von Vorzugsaktien kann man so nicht gelten lassen, ist schludrig. Du sprichst vom "höheren Dividendenrecht", was meinst Du damit? Das sagt "Alles und doch Nichts". Tatsache ist,daß bei Vorzugsaktien im allgemeinen eine günstigere Dividendenausschüttung erfolgt, als bei sonstigen A. --HorstTitus 19:44, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wahl des Vorstandes?[Quelltext bearbeiten]

Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates ist dort als Beispiel genannt. Heisst das, die Satzung einer Aktiengesellschaft könnte auch alternativ die Wahl des Vorstandes vorsehen? Oder wird der Aufsichtsrat immer von den Aktionären gewählt? --lynX

Hallo LynX, was die Satzung der AG sagt ist erst mal völlig uninteressant. Wichtig ist was im zuständigen Aktiengesetz (AktG) drin steht. Im deutschen AktG, steht z.B. dass die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrates von der Kapitalseite (=Aktionäre) gewählt werden. Die andere Hälfte des Aufsichtsrates setzt sich durch Personalvertreter (meist aus den Betriebsräten) zusammen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die nachfolgenden HV'en entlasten dann die entsprechenden beiden Gremien. Gruß --kandschwar 18:52, 12. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Aktiengesellschaft vs. Demokratie[Quelltext bearbeiten]

Die AG ist ja an sich nicht berühmt dafür eine demokratiefördernde Gesellschaftsform zu sein. Ist es angemessen in einem Wikipediaartikel die Eindämmung oft sachfremder Redebeiträge durch sog. Berufsaktionäre zu postulieren, wenn es sich hierbei genaugenommen um das letzte demokratische Element im System der freien Marktwirtschaft handelt? Und findet sich jemand, der das Berufswesen des Berufsaktionärs bitte beschreiben würde? --lynX

In der Tat, der Satz ist für eine Enzyklopädie nicht gerade besonders gut gelungen. Wenn ich es besser Formulieren könnte, würde ich es tun. Da ich schon des öfteren auf Hauptversammlungen war, kann ich mir schon vorstellen, was der oder die Autoren damals damit gemeint haben wollen. Aber das mit dem "Berufsaktionär" können wir mit Sicherheit rausnehmen. Eher würde ich sowas wie "HV-Tourismus" schreiben, ist aber auch wieder wahrscheinlich nur eine Wortbildung bzw. -findung. Wenn Du mal so ein Beispiel eines solchen "sachfremden Redebeitrages" haben möchtest, schreib es hier, dann werde ich mal die eine oder andere Geschichte die ich selbst auf einer HV miterlebt habe, hier schreiben. Viele Grüße --kandschwar 18:52, 12. Dez. 2007 (CET)Beantworten

§ 118 Abs. 2 AktG?[Quelltext bearbeiten]

Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtrats sollen nach § 118 Abs. 3 an der HV teilnehmen. (nicht signierter Beitrag von 160.83.30.198 (Diskussion) 11:25, 31. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

"Naturaldividende"[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Abwicklung ist kurz erwähnt, worin sich der "HV-Tourismus" gründet. Nämlich die Einladung zu einem "kleinen Imbiß" nach Ablauf (manchmal auch während) der HV. Von Vorteil ist hier der Wohnsitz des HV-Besuchers in der Umgebung der HV (München, Stuttgart, Rhein-Main, Köln, Rhein-Ruhr) und der Besitz von Unternehmen, die entsprechend "klein" oder "großzügig" sind - schon eine Aktie genügt.

Vielleicht ist das nicht wikipediabel, aber doch oft für viele HV-Besucher der wichtigste Tagesordnungspunkt...

Es gab zwischen 1987 und 2005 auch einen "lukullischen Führer" (Schwäbische Aktien - zom Fressa gern, herausgegeben von der Schwäbische Bank). Hasselklausi (Diskussion) 19:06, 20. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Sperrminorität[Quelltext bearbeiten]

ich glaube da gäbe es auch noch was zu sagen. --Bagerloan (Diskussion) 21:02, 19. Apr. 2012 (CEST)Beantworten