Diskussion:Haushalt der Europäischen Union

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:E6:1F0A:A401:10A:2E46:C9C8:FF79 in Abschnitt Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Haushalt der Europäischen Union“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist so wie er ist, jedenfalls aus meiner Sicht, nicht verständlich und überarbeitungsbedürftig. Es stellt sich hier schon die Frage, ob der Begriff Mehrwertsteuer nicht mit dem Begriff Umsatzsteuer auszutauschen ist. --Pelz 00:14, 16. Okt 2005 (CEST)

Die genannten Zahlen scheinen nicht mehr aktuell zu sein.

Bitte mal in den Artikel Nettozahler schauen. Beide Artikel sollten in einen neuen Artikel EU-Haushalt eingegliedert werden. --Ngowatchtransparent 00:27, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Für einen Ausbau des Artikels: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eufinanzen100.html --El Duende 23:30, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo, das ist ein guter Ansatz. Wäre es nicht gut, zunächst Eigenmittel in EU-Haushalt zu verschieben? So wie in anderen Sprachen auch? Die neue Gliederung würde ich diese Woche vorbereiten. OK? --Ngowatchtransparent 23:39, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Noch etwas für einen Artikelausbau: [1].--El Duende 12:51, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Hier gibt's die aktuellen Zahlen des Finanzrahmens 2007-2013: http://ec.europa.eu/budget/prior_future/fin_framework_de.htm. Allerdings ist die Einzelpostenaufstellung eine andere als die bis 2006 benutzte. Ein Mapping bei den Ausgabenposten könnte so aussehen:

Agrarpolitik Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Strukturpolitik Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung
Interne Politikbereiche Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
Externe Politikbereiche Die EU als globaler Partner
Reserven
Freiheit, Sicherheit und Recht
Unionsbürgerschaft
Heranführungshilfe (3) Ausgleichszahlungen
Verwaltung Verwaltung
Insgesamt Insgesamt
Veränderung gegenüber Vorjahr in % Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Nachrichtlich: in % des BNE in % des BNE

--AdAstraPerScientiam Talk 11:20, 3. Januar 2011 (CET)

Neuer Artikel EU-Haushalt[Quelltext bearbeiten]

Hallo, hier ist der neue Haushaltsartikel im Entstehen. Müsste Ende der Woche fertig sein. Bitte melden, wenn schon jetzt etwas auffällt. Herzlichen Dank! (nicht signierter Beitrag von Ngowatchtransparent (Diskussion | Beiträge) 21:40, 27. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Gut gelungen. Grüße --Taste1at 10:21, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten
In Deinem Entwurf sind die Haushaltszahlen nur bis 2005 gelistet!--Toytoy 17:26, 22. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Nettozahlerdebatte[Quelltext bearbeiten]

"Insbesondere in Deutschland wird die Debatte zum EU-Haushalt auf die Frage des Nettozahlerbeitrages reduziert." Wer sagt denn das eigentlich? Die Europäische Bewegung Deutschland, aus deren Feder weite Teile des Artikels zu stammen scheinen? Frisia Orientalis 01:38, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

  • Ich verfolge nur die Nachrichten, aber auch nach Googlen scheint mir in Deutschland das "Nettozahlen" doch im Vordergrund zu stehen. Ich habe mal bei der Europabewegung nachgeschaut: http://www.europaeische-bewegung.de/nc/suchen/ ergibt mit Nettozahler keinen Treffer. Die scheinen also ihren Job nicht zu machen... Nur noch ein Hinweis: zuvor war die deutsche WP die einzige, die keinen EU-Haushaltsartikel hatte, lediglich einen Artikel Nettozahler. Die EU-Redaktion hat das mehrfach diskutiert und der Haushaltsartikel wurde endlich erstellt. Daher kommt wahrscheinlich der oben stehende Satz. Will heißen: insbesondere in der deutschen Wikipedia wurde die Debatte zum EU-Haushalt auf die Frage des Nettozahlerbeitrages reduziert ;-). Also, alles ist anders als man denkt! Morgengruß --karottensaft 09:08, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Moin. Was irgendwie nicht schön ist, aber vieleicht nicht zu vermeiden, ist der "Sonderfall?" Luxemburg. (auch Belgien ?) Im deutschen Artikel steht es so, als sei Luxemburg per capita, bzw. %GDP größter Zahler. Im en.WP Artikel ist Luxemburg stärkster Nettobezieher. Die gleiche Quelle für beide Artikel, und beides ist gewissermassen "richtig" (de : commission approach, en : traditional calculation) Falls da jemand versiertes einen Weg heraus weiß, ohne den Absatz andererseits unnötig zu verkomplizieren, wäre das schön. Mir ist nicht mal vorstellbar, wie das gehen sollte. Fiiiisch! (Diskussion) 15:51, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Bei der Diskussion vermisse ich einen Aspekt: Die Differenz zwischen "Brutto" und "Netto" von ca. 12 Mrd.€ geht wieder an deutsche Antragsteller. Warum muss das Geld aber den Umweg über Brüssel machen? Ist die deutsche Verwaltung nicht kompetent genug, den Bedarf zu erfassen oder die Verteilung vorzunehmen? Warum werden nicht nur die 8 Mrd. gezahlt und die o.g. Differenz in Eigenregie in Deutschland direkt ausgeschüttet? -- fwf (nicht signierter Beitrag von 80.149.113.162 (Diskussion) 16:05, 11. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Förderungen der EU werden, wie auch staatliche Förderungen, vergeben, um irgendeinen Lenkungsefekt zu erzielen. Auch die EU-Kommission will mit dem von ihr vergebenen Geld bestimmte EU-weit einheitliche politische Ziele verfolgen. Würde das Geld nun von der deutschen Bundesregierung verteilt werden, hätte die EU-Kommission auch auf die Vergabe keinen Einfluss. Mehr noch, nationale Fördermaßnahmen können auch wettbewerbsverzerrend sein, was dem Ziel eines EU-Binnenmarktes widerspricht.
Bei machen Förderungstöpfen (z.B. Forschungsförderung) ist außerdem nicht von vornherein festgesetzt, wieviel Geld an deutsche Antragsteller gehen soll. Hier gibt es eben einen Förderungstopf, und die besten Projekte werden finanziert - egal aus welchem Mitgliedstaat sie kommen. Auch das wäre nicht möglich, wenn die Mittel national vergeben werden würden. Grüße --Taste1at (Diskussion)

Aktualität der Zahlen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal versucht die Zahlen nachzuvollziehen. Die bis 2005 (!!!) gelisteten Zahlen zeigen keine Quelle; das macht es fast unmöglich zu aktualisieren da die Kontinuität fehlt --Toytoy 17:25, 22. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Review vom 25. April bis 12. Mai 2011[Quelltext bearbeiten]

Der Haushalt der Europäischen Union ist der öffentliche Haushalt der Europäischen Union. Er wird auf Vorschlag der Europäischen Kommission gemeinsam durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament festgelegt (Art. 314 AEU-Vertrag). Die Verantwortung für den Haushaltsvollzug liegt bei der Europäischen Kommission. Die EU verfügt über eigene Einnahmen (sogenannte Eigenmittel der Europäischen Union), doch im Unterschied zu einem Staat hat sie keine Finanzhoheit, das heißt sie hat nicht das Recht, selbstständig Steuern und Abgaben festzusetzen. Stattdessen wird die EU aus verschiedenen Quellen finanziert. Die wichtigsten davon sind ein Anteil an der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer sowie nationale Beiträge der Mitgliedstaaten, die sich an deren Bruttonationaleinkommen orientieren. Anders als Nationalstaaten kann die EU keine Staatsanleihen ausgeben. Ihr Haushalt ist deshalb immer ausgeglichen, im Gegensatz zu staatlichen Ebenen gibt es kein Haushaltsdefizit oder -überschuss. Für alle Ausgaben müssen also auch entsprechend hohe Einnahmen vorgesehen sein. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, so werden sie per Saldo auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Der Artikel wurde nach und nach immer mehr erweitert und in den letzten Tagen von mir noch einmal grundüberarbeitet. Mittelfristig würde ich ihn gerne um eine Auszeichnung kandidieren lassen und wäre für weitere Verbesserungshinweise dankbar! Grüße, -- El Duende 14:43, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Artikel ist umfangreich und richtig. Mir fehlt ein Abschnitt "Geschichte". Die "Grundsätze" sind nicht spezifisch für die EU und verdienen jeweils eigene Artikel (und haben sie teilweise schon wie Gesamtdeckungsprinzip). Grafiken zur Erläuterung (z.B. der Entscheidungsprozesse) wären schön. Zeitreihen sollten dargestellt werden und die Zahlen (z.B. Bild Nettozahlerdebatte) aktualisiert werden.Karsten11 23:24, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Danke für die Hinweise - den Geschichte-Abschnitt werde ich demnächst noch ergänzen; die "Grundsätze" habe ich jetzt erst mal aufgelöst. Mehr Grafiken fände ich auch gut, wäre aber für Hilfe dabei dankbar.--El Duende 10:10, 26. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
So, Geschichte-Abschnitt ist ergänzt.--El Duende 12:38, 26. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ist eine wertvolle Ergänzung. Zur Grafik-Hilfe: WP:Grafikwerkstatt--Karsten11 20:04, 26. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Inzwischen wurden noch einige Grafiken ergänzt, darunter zur Zusammensetzung des Haushalts; die Nettozahlergrafik wurde auf neuesten verfügbaren Stand gebracht (2009).--El Duende 12:43, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Der erste Satz oben lädt nicht zum Weiterlesen ein. Ich finde im EUV als Begriff auch nur Haushalt der Union, nicht Haushalt der Europäischen Union, ist das überhaupt ein feststehender Begriff? --Konkreteswissen 17:02, 27. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Wo ließen sich im Artikel die politischen Ziele des Haushaltplans 2012 einbauen, wie sie Lewandowski vorgestellt hat (z.B. hier). Ich fürchte die politische Dimension geht in diesem Riesen-Artikel unter. --Konkreteswissen 17:11, 27. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Zum Lemma: Im EUV wird die Europäische Union immer als "Union" bezeichnet, das ist aber nur eine Kurzform (siehe Art. 1 EUV). Der erste Satz ist, zugegeben, ziemlich redundant; Sinn der Sache ist es, einen Link auf öffentlicher Haushalt und Europäische Union zu ermöglichen. Zu den politischen Zielen: In dem verlinkten Artikel über Lewandowski geht es ja vor allem um die Höhe des Haushalts, dazu gibt es im "Debatte"-Kapitel einen eigenen Abschnitt. Welche politische Dimension möchtest du noch deutlicher sehen?--El Duende 19:24, 27. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich hab die Links auf öffentlicher Haushalt und Europäische Union jetzt gleich unter das Lemma gelegt, sodass der redundante erste Satz raus konnte.--El Duende 12:46, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ausschuss für Haushaltskontrolle[Quelltext bearbeiten]

Hi, mit etwas Verspätung (habs vorher nicht gesehen) noch eine kleine Anregung: Könntest du den Ausschuss für Haushaltskontrolle und seine Rolle noch erwähnen. Falls es schon im Artikel steht und ich es übersehen habe, bitte ich um Entschuldigung. Viele Grüße und viel Erfolg bei der Kandidatur --Wkpd 14:27, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hallo, der Ausschuss findet sich schon im Artikel, nämlich im Abschnitt Haushalt der Europäischen Union#Haushaltskontrollverfahren. Grüße und danke, --El Duende 14:30, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Super. Danke! --Wkpd 14:38, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Statistiken[Quelltext bearbeiten]

(von WP:KALP hierher übertragen, da kein direkter Zusammenhang zur Kandidatur):


Hi, habe hier noch eine Meldung mit Statistiken gefunden. Vielleicht hilft das. Italiener pro Kopf größere Nettozahler als Deutsche? --karottensaft 20:21, 13. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Danke, habe ich noch eingefügt.--El Duende 21:16, 13. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Auswertung KALP - Kandidatur vom 12. Mai bis 10. Juni 2011[Quelltext bearbeiten]

Der Haushalt der Europäischen Union wird auf Vorschlag der Europäischen Kommission gemeinsam durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union festgelegt (Art. 314 AEU-Vertrag). Die Verantwortung für den Haushaltsvollzug liegt bei der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten (Art. 317 AEU-Vertrag).

Der Artikel wurde in den letzten Monaten erst von Benutzer:Ngowatchtransparent und dann von mir stark ausgebaut, zuletzt wurden noch verschiedene Anregungen aus dem Review mit aufgenommen. Das Thema ist einerseits verwaltungstechnisch recht komplex, andererseits hochpolitisch; der Artikel versucht, sowohl die haushaltsrechtlichen Hintergründe allgemeinverständlich darzustellen als auch auf die politischen Konflikte einzugehen, die sich darum ergeben. Grüße,--El Duende 13:02, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Abwartend – mir fällt die Bewertung dieses äusserst ausführlichen und gut recherchierten Artikels ehrlich gesagt nicht ganz einfach. Vom inhaltlichen her taugt er meines Erachtens nach klar für Exzellent. Was mich jedoch momentan vor allem noch daran hindert, ebenso abzustimmen, ist, dass die Grafiken bei mir nicht angezeigt werden. Artikel, in denen Grafiken verwendet werden, die Benutzer bestimmter Browser nicht ansehen können, können in meinen Augen nicht ausgezeichnet werden. Dieses Problem könnte aber recht schnell durch eine Anfrage in der Grafikwerkstatt zur Erstellung von 2 ensprechenden Grafiken behoben werden. Als Bilder wären diese dann nämlich für alle Benutzer aller (noch so veralteter) Browser zugänglich. Beste Grüße, Plani 22:42, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hallo, Plani, ich werde mich dafür gerne an die Grafikwerkstatt wenden. Um welche Grafiken (und welchen Browser) geht es denn genau? --El Duende 09:16, 13. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Das wäre sicherlich für uns alle ein Gewinn. Es geht um die Grafiken zur Herkunft der EU-Einnahmen und zum Mehrjährigen Finanzrahmen (sollen wohl Kuchendiagramme sein, wenn ich das richtig interpretiere, aber wie gesagt, ich kann sie ja nicht sehen). Das Problem ist, dass Benutzer des Internet Explorers, wie ich einer bin (immer noch), besagten Grafiken mangels der korrekten Darstellung der CSS3-Eigenschaft border-radius nicht angezeigt bekommen. Der Internet Explorer ist einfach nicht in der Lage, CSS3-Elemente korrekt zu interpretieren, deshalb ist in diesen beiden Fällen jeweils eine statische Grafik vorzuziehen. Lg, Plani 11:32, 13. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Okay, ich frag mal in der Grafikwerkstatt nach.--El Duende 11:57, 13. Mai 2011 (CEST)Beantworten
So, Problem dank Benutzer:Marsupilami behoben. Die Diagramme wurden jetzt durch SVG-Grafiken ersetzt, die in allen Browsern sichtbar sind.--El Duende 13:58, 15. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die schnelle Behebung dieses technischen Problems! Damit steht für mich einem Exzellent nichts mehr im Weg – der restliche Artikel ist meines Erachtens nach nämlich hervorragend aufgearbeitet. Auch wenn ich zugeben muss, dass ich bislang vom Haushalt der EU nur durch meine Vorlesung "Internationale Dimensionen des Rechts" eine leise Ahnung hatte. Lg, Plani 14:54, 15. Mai 2011 (CEST)Beantworten
  • lesenswert mit einer deutlichen Tendenz zur Exzellent. Die Aussage Rat und Parlamentfungieren als Haushaltsbehörde finde ich nicht in dem dazugehörigen Einzelnachweis belegt. Da eigentlich die Kommission (und die Länder) den Haushalt ausführen, wäre das doch eigentlich die Haushaltsbehörde, oder? --Joe-Tomato 18:12, 17. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Wenn das der einzige Kritikpunkt ist, der einem Exzellent im Weg steht... ;-) "Haushaltsbehörde" ist ein spezieller Begriff aus der EU-Haushaltsordnung - ich habe das jetzt in der Fußnote verdeutlicht und auch einen Link als Beleg herausgesucht, wo dieser Begriff vorkommt. --El Duende 19:35, 17. Mai 2011 (CEST)Beantworten
So ganz zufrieden bin ich noch nicht. Das Verfahren 'vor' Einbringung in den Rat und das Parlament gem. Art. 31 der Haushaltsverordnung, weist der Kommission mE eine im deutschen System mit dem Finanzminister bzw. der Regierung zu vergleichende Rolle zu. Nachdem der Entwurf der Kommission eingebracht wurde, liegt die Entscheidungsbefugnis natürlich bei der Haushaltsbehörde. Vorher jedoch stellt die Kommission für ihren Bereich - und das dürfte der weitaus größte sein - den Etatentwurf auf. Außer natürlich für die anderen Organe der EU, die Entwürfe darf die Kommission nur kommentieren, muss sie aber einbringen.
Du hast natürlich ganz Recht; ich habe jetzt mal versucht, die Rolle der Kommission gleich etwas präziser zu fassen (etwas weiter unten wird das Haushaltsverfahren dann ja noch mit allen Details beschrieben). Der Vergleich mit der nationalen Regierung triffts ganz gut, deshalb habe ich den auch ergänzt.--El Duende 22:16, 17. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Mit den Ergänzungen bin ich sehr einverstanden. Ich ändere daher mein Votum. Viele Grüße --Joe-Tomato 10:38, 18. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Mir ist die Materie etwas zu komplex, um hier ein Votum abzugeben. Deshalb möchte ich nur darauf hinweisen, dass die Tabelle im Abschnitt zu den Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen nicht stimmt. Es fehlt der Europäische Sozialfonds, der ein Teil der Strukturfonds ist. Ich vermute, da ist etwas beim Übertragen/ Übersetzen verlorengegangen, der ESF müsste irgendwo in Zeile 1.b aufgeführt werden. Der in Fußnote 15 verlinkte Finanzbericht weist auf S. 24 darauf hin, dass sowohl EFRE als auch ESF zum Ziel "Konvergenz" und auch zum Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" beitragen. Der Kohäsionsfonds trägt nur zur "Konvergenz" bei, dazu kommt dann auch nochmal der EFRE, der weiterhin (und exklusiv) das Ziel "Territoriale Kooperation" bedient. Auf S. 72 des benannten Reports wird dann aufgeschlüsselt, wie das Budget diesen drei Teilzielen zugeordnet wird. Da kommt dann nochmal Kleinkram hinzu. Achtung: Auch hier ist nicht direkt ersichtlich, wieviel Geld jeweils in EFRE, ESF und Kohäsionsfonds gesteckt werden (sollen). Eine ungefähre Vorstellung vermittelt und wiederum S. 24 (für das Jahr 2009): Demnach ist das Budget für den ESF nicht ganz doppelt so groß wie für den Kohäsionsfonds, während der EFRE wiederum doppelt so groß ist wie der ESF. Die genauen Zahlen habe ich aber auch nicht. Da müsstest du also nochmal genauer recherchieren. Fazit: Ohne Nennung des ESF ist die Tabelle nicht vollständig und nicht korrekt. Meiner Ansicht nach muss das ein ausgezeichneter Artikel leisten, aber wie gesagt: ich gebe hier kein Votum ab, weil mir das ganze Thema zu komplex ist. --muns 00:41, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. In der Tat war die Tabelle ungenau; da sich die Tätigkeiten der beiden Strukturfonds EFRE und ESF teilweise decken, hatte ich sie versehentlich in eins geworfen. Das Problem ist jetzt behoben: Da ich mich für die Tabelle gerne durchgehend auf den Finanzbericht stützen möchte, dort aber die Höhe der beiden Fonds nicht eindeutig genannt ist, habe ich jetzt die dortige Systematik übernommen und statt der beiden Fonds einfach ihre drei Ziele und deren jeweiligen Anteil an den Gesamtausgaben der Rubrik genannt. Außerdem habe ich unten im Abschnitt über die Debatte zu GAP und Regionalpolitik noch verdeutlicht, in welchen Rubriken sich diese Politikfelder jeweils finden, da das sonst angesichts der blumigen Namen der Regionalpolitik-Ziele vielleicht nicht ohne Weiteres verständlich wäre.
Angesichts der niedrigen Beteiligung an der Kandidatur hier würde ich mich natürlich sehr freuen, wenn du dich trotz des komplexen Themas noch weiter in den Artikel einlesen und ein Votum abgeben würdest. Ich habe durchgehend versucht, ihn möglichst allgemeinverständlich zu halten; sollten bestimmte Stellen noch unklar sein, bin ich über Hinweise dazu dankbar.--El Duende 10:30, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hallo El Duende. Ich habe leider nicht die Zeit gefunden, um den Artikel vollständig zu lesen, weshalb ich auch kein Votum abgeben kann. In der Einleitung sind mir vier Punkte aufgefallen:

Nr. 1: Der Einleitungssatz sollte den gesamten Artikelgegenstand definieren. Im Artikel wird als Einleitungssatz das Entscheidungsverfahren bzgl. des Jahreshaushalts erläutert, was mir aus zweierlei Gründen missfällt: Zum einen gehört zum Lemma nicht nur der jährliche Haushalt, sondern auch der mehrjährige Finanzrahmen. Zum anderen ist das Entscheidungsverfahren allein nicht geeignet, um das Artikelthema „wesensmäßig“ abzustecken. Zugeben muss ich aber, dass auch mir keine gute Definition einfällt, die das Lemma à la genus proximum et differentia specifica umreißen könnte – ohne zugleich in Tautologie zu verfallen.

Nr. 2: Aus dem „Verschuldungsverbot“ folgt bereits, dass der EU-Haushalt immer auszugleichen ist. Gleiches gilt für die Frage, ob die EU Anleihen ausgeben darf.

Nr. 3: Weichen daher im Haushaltsvollzug die Einnahmen von den Ausgaben ab, so wird die Differenz per Saldo als Einnahme oder Ausgabe in das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Sind die Ausgaben in einem Haushaltsjahr größer als die Einnahmen und wird der Negativsaldo haushaltstechnisch einfach in das nächste Jahr übertragen, so hat sich die EU de facto verschuldet. Ist dies eine Ausnahme vom „Verschuldungsverbot“ oder ist der Satz anders gemeint als ich ihn verstanden habe?

Nr. 4: Die Ausgabenseite wird nur sehr allgemein beim Thema Staatsquote behandelt. Dabei sind die einzelnen Ausgabenposten ein klassisches EU-Politikum. Ich denke, dass sie daher bereits in der Einleitung kurz angesprochen werden sollten, etwa: Agrarausgaben x % usw. Gruß, --Trendus 03:43, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hallo, Trendus, danke für die Hinweise. Ein paar kurze Antworten: (1) Das Problem mit dem ersten Satz hatte ich schon früher (siehe das Review); ich habe es jetzt durch die Erwähnung von Einnahmen und Ausgaben gelöst, die, wenn auch sehr allgemein, immerhin eine "wesensmäßige" Definition bietet. (2, 3) In Art. 310 AEUV steht nur, dass der Haushaltsplan immer auszugleichen ist, deshalb sollte das ausdrücklich erwähnt werden. Der Ausdruck "Verschuldungsverbot" kommt nicht vor; das ist nur eine vereinfachte Darstellung der vertraglichen Regelung, die technisch unpräzise, aber ziemlich gängig ist, da sie das politisch Wesentliche der Regelung allgemeinverständlich erfasst. Da aber genau genommen nur der Haushaltsplan ausgeglichen sein muss, ist es unproblematisch, wenn im Haushaltsvollzug Einnahmen und Ausgaben voneinander abweichen - daher der technische Abschluss per Saldo und die Übertragung auf das nächste Haushaltsjahr. Um Irritationen vorzubeugen, habe ich in der Einleitung jetzt die Formulierung im Vertrag (Ausgleichsgebot von Einnahmen und Ausnahmen im Haushaltsplan) vorgezogen und erst im folgenden Halbsatz den leichter verständlichen Ausdruck "Verschuldungsverbot" eingefügt. Außerdem habe ich den nur technisch relevanten Jahresabschluss per Saldo aus der Einleitung ganz rausgenommen und dafür weiter unten im Zusammenhang mit den Berichtigungshaushalten etwas genauer erklärt. (4) Völlig richtig; ich habe das jetzt kurz ergänzt. - Wenn du noch Zeit findest, dir den Artikel vollständig durchzulesen und ein Votum abzugeben, würde ich mich sehr freuen! Grüße,--El Duende 10:36, 28. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Hallo El Duende. Ich habe mir nun die Abschnitte "Rechtsgrundlagen", "das Haushaltsverfahren" und "Einnahmen" genauer angesehen:

Abschnitt: Rechtsgrundlagen

1. Im ersten Absatz stellst du die einschlägigen Vertragsbestimmungen von Art. 310 bis 319 AEUV kurz vor. Was ist mit Art. 320 bis 324 AEUV?

Da stehen nur eher uninteressante bzw. selbstverständliche Dinge drin. Ich habe aber mal einen kleinen Satz dazu ergänzt.

2. Der Ablauf des jährlichen Haushaltsverfahrens der EU ist in Art. 313 bis Art. 315 AEUV geregelt.

Hier würde ich kurz die einzelnen Vorschriften erläutern. „Ablauf“ finde ich jedenfalls zu schwammig.

Gemeint ist der Verfahrensablauf. Ich habe das Wort jetzt aber mal einfach rausgenommen und den Satz stärker an den davorstehenden angelehnt (wo es um das Verfahren des MFR geht).

3. Seit 2000 wurde der Eigenmittelbeschlusses jeweils beim Erlass eines neuen mehrjährigen Finanzrahmen(-) überarbeitet.

Genitiv vertauscht.

Für die Oma würde ich außerdem noch hinzufügen, dass der Eigenmittelbeschluss üblicherweise alle sieben Jahre anlässlich des Erlasses eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens überarbeitet wird.

Genitiv ist korrigiert; auf das "alle sieben Jahre" würde ich lieber verzichten, da das seit 2000 ja erst ein einziges Mal der Fall war und es auch nicht ganz auszuschließen ist, dass der nächste MFR über einen anderen Zeitraum als sieben Jahre läuft (es gibt da eine noch etwas unkonkrete Diskussion in Kommission und EP). Ich habe aber das Datum des derzeit gültigen EMB (2009 rückwirkend seit 2007 in Kraft, parallel zum MFR 2007-13) hierher verschoben, sodass die Daten unmittelbar zu erkennen sind.

4. Außerdem muss für fast alle Programme eine jeweils eigene Rechtsgrundlage (also ein Rechtsakt) geschaffen werden, bevor Mittel dafür bereitgestellt werden können.

Das würde ich noch deutlicher herausarbeiten. Haushaltsrechtlich wurden die Mittel ja bereits durch den Haushaltsbeschluss bereitgestellt, nur eben nicht für ein konkretes Vorhaben. Etwa: Die Mittel dürfen erst dann tatsächlich ausgegeben werden, wenn...

Ich habe die zwei Sätze (die noch aus einer alten Artikelversion stammten) jetzt ganz raus genommen. Letztlich hast du Recht, dass die Mittel schon durch den Haushaltsplan bereitgestellt werden; und dass man für Ausgaben im Rahmen konkreter Programme noch Rechtsgrundlagen für diese Programme braucht, ist im Grunde trivial.

Abschnitt: Haushaltsverfahren

5. Während in Nationalstaaten die Budgethoheit üblicherweise beim Parlament liegt, wird diese Funktion in der Europäischen Union vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament zusammen ausgeübt.

"Während" drückt hier einen Gegensatz aus (nationale Parlamente vs. Europäisches Parlament/Rat). Die Typisierung der EU-Organe ist im Europarecht umstritten. Sieht man im EP keine vollwertige Volksvertretung, so wäre es auch kein Äquivalent zu den nationalen Parlamenten. Das Lemma halte ich für solche grundsätzliche Erwägungen aber für ungeeignet. Daher würde ich derartige Gegensätze gar nicht erst aufbauen.

Nun ja, das strukturelle Äquivalent zu nationalen Parlamenten ist das EP im politischen System der EU auf jeden Fall; fraglich ist nur, ob auch seine demokratische Legitimation gleichwertig ist. Insofern halte ich die Information, dass das EP nicht wie ein "normales" Parlament die Budgethoheit hat, schon für interessant. Eigentlich wichtiger ist an dieser Stelle aber die Besonderheit, dass in der EU nicht nur ein, sondern zwei Organe für das Haushaltsverfahren zuständig sind (und sich teilweise gegenseitig blockieren können); ich habe den Satz daher jetzt noch in diesem Sinne präzisiert.

6. Die Zuständigkeit innerhalb der einzelnen Organe liegt für die Europäische Kommission beim Kommissar für Finanzplanung und Haushalt (seit 2010 Janusz Lewandowski), der damit eine dem Finanzminister vergleichbare Rolle einnimmt.

Finde ich sprachlich etwas holprig. Der Satzanfang bezieht sich allgemein auf alle zuständigen EU-Organe. Das Satzende behandelt dann die Kommission.

Habe das "innerhalb der einzelnen Organe" einfach rausgenommen.

7. Für das Europäische Parlament ist der Haushaltsausschuss zuständig, für den Rat der Rat für Wirtschaft und Finanzen bzw. der Rat für Allgemeine Angelegenheiten.

Wer denn nun? Sollte die Zuständigkeit der beiden Räte ineinander verschränkt sein, würde ich das noch etwas konkreter darstellen.

Konkretisiert und noch um den AStV ergänzt.

8. Jahreshaushaltsplan (Entscheidungsverfahren): Ich würde es gut finden, wenn du beim Entscheidungsverfahren immer auch nennen würdest, mit welcher Mehrheit die zuständigen Organe jeweils entscheiden – so wie du es bisher bereits zum Teil getan hast. Im Übrigen hast du das Entscheidungsverfahren gut dargestellt, wobei es recht kompliziert ist. Gibt es irgendeine gemeinfreie hübsche Graphik, die einem die Abläufe vor Augen führt (etwa so wie sie bei der Darstellung von Gesetzgebungsverfahren oft zu finden sind)?

Ich habe die Mehrheiten noch ergänzt. Ein Schaubild fände ich auch schön und habe deswegen schon bei Benutzer:Taste1at und in der Grafikwerkstatt angefragt; leider ist noch niemand dazu gekommen, die Grafik anzufertigen.

Abschnitt: Eigenmittel

9. Da die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben in der Regel etwas vom Haushaltsplan abweichen, wird das Haushaltsjahr per Saldo abgeschlossen. Ist dieser positiv, so verringern sich im darauf folgenden Haushaltsjahr die Eigenmittelzahlungen der EU-Mitgliedstaaten.

Für die Oma würde ich schreiben: Da die jährlichen Einnahmen und Ausgaben in der Regel etwas vom Jahreshaushaltsplan abweichen, wird das Haushaltsjahr mit einem positiven oder negativen Saldo abgeschlossen.

Was ist, wenn der Saldo negativ ist?

Ergänzt.

10. Allerdings liegt die Obergrenze für die Zahlungsermächtigungen, also die jeweils laufenden Ausgaben der EU (siehe unten), immer etwas unterhalb dieses Betrages, sodass die EU im Normalfall nicht den vollen Beitrag abruft.

Sprachlich finde ich diesen Absatz verbesserungswürdig: Die Zahlungsermächtigungsobergrenze ist mMn nicht gleichzusetzen mit den laufenden Ausgaben, sondern eben eine Ermächtigung.

Der Ausdruck "dieses Betrages" führt leicht zu Missverständnissen: Er rekurriert offenbar auf die Eigenmittelobergrenze aus dem vorherigen Satz. Man könnte ihn aber auch als Verweis auf die Zahlungsermächtigungsobergrenze oder die laufenden Ausgaben missverstehen.

Stimmt, die wirklichen laufenden Ausgaben können ja auch unterhalb der Zahlungsermächtigungen bleiben. Ich habe die Zahlungsermächtigungen daher jetzt stattdessen als "das Geld, dass die EU jährlich tatsächlich ausgeben darf" kurzdefiniert und "dieses Betrages" durch "dieser Eigenmittel-Obergrenze" ersetzt.

11. Bis 2002 hatte dieser pauschale Erhebungskostenanteil noch nur 10% betragen.

Kleiner Dreher.

"Noch nur" war schon richtig (auch wenns seltsam klingt): Gemeint war "nur 10%", und zwar "noch bis 2002". Allerdings ist die ganze Information an dieser Stelle nicht so besonders wichtig; daher habe ich den Satz hier komplett entfernt und statt dessen weiter unten untergebracht, wo es um die nationalen Rabatte geht (und die Erhöhung der Erhebungspauschale als "side-payment" an die Niederlande und Deutschland ohnehin schon bisher erwähnt wurde).

12. Der Grund für die Einführung des Britenrabatts war der hohe Anteil der Agrarausgaben am EU-Haushalt, von denen das Vereinigte Königreich aufgrund seiner fehlenden Landwirtschaft kaum profitierte,...

Auch im VK wird Landwirtschaft betrieben, nur eben relativ wenig.

Ersetzt durch "geringen Landwirtschaft".

Da ich noch keine Zeit hatte den Artikel vollständig zu lesen, kann ich immer noch kein Votum abgeben. Ich werde mir aber Mühe geben bald auch den Rest zu lesen, um eine anständige Beurteilungsbasis zu haben. Im Übrigen hätte der Artikel deutlich mehr Aufmerksamkeit verdient.

Gruß, --Trendus 21:06, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Danke für dieses Review – Antworten jeweils in kleiner Schrift. Grüße,--El Duende 00:39, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Angesichts des Umfangs und der trockenen Kost recht gut zu lesen. Sehr informativ auf jeden Fall. Was mich etwas stutzig macht: Überhaupt keine gedruckte Literatur?! Ein paar Standardwerke und ein paar für jeden gut erreichbare Überblickswerke zu EU mit guten, kürzeren Übersichten zum Haushalt sollte ein exzellenter Artikel m.E. unbedingt bringen und auch auswerten. OK, einige der Einzelbelege beziehen sich auf Online-Versionen gedruckter Artikel, aber dennoch macht es etwas den Eindruck, als seien prinzipiell nur Internet-Quellen verwendet worden. Deshalb geht meine Tendenz trotz des wirklich sehr guten Inhalts eher in Richtung lesenswert, aber vielleicht überzeugt mich ja die Antwort des Autors... Stullkowski 10:11, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Nun ja, für die Bevorzugung von Internetquellen gibt es verschiedene Gründe. Erst einmal neige ich allgemein dazu, bei gleichem Informationsgehalt Webdokumente zu bevorzugen, da die für Wikipedia-Leser schneller zugänglich sind (ein Klick statt ein Gang in die Bibliothek): deshalb die Zitate von der Kommissionshomepage statt aus gedruckten Kommissionspublikationen, in denen in der Regel auch nicht mehr drinsteht. Zum anderen ist es aber tatsächlich so, dass die EU-Haushaltspolitik wissenschaftlich eher unterbeleuchtet ist. Das wird daran liegen, dass der EU-Haushalt und seine Umverteilungseffekte insgesamt eben doch recht klein sind, sodass sich die Forschung eher auf einzelne Politikfelder, also GAP und Regionalpolitik, konzentriert - bemerkenswerterweise gibt es allerdings auch zur Nettozahlerdebatte kaum Literatur, die inhaltlich über das im Artikel genannte hinausginge. Und was es gibt, ist durch die Veränderungen im Vertrag von Lissabon inzwischen oft veraltet. Grüße, --El Duende 10:47, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Gegen eine Bevorzugung ist ja auch nichts einzuwenden. Gerade in diesem Bereich gibt es online sehr viel und auch sehr viel Zuverlässiges und Amtliches, das sehe ich wohl. Aber kein einziges gedrucktes Buch zu berücksichtigen und auf eine Literaturliste gleich ganz zu verzichten, geht doch etwas über eine Bevorzugung hinaus? Aber gut, ich habe mir die Weblinks und die Belege inzwischen nochmal gründlicher angeschaut und sie haben schon Qualität genug. Auch wenn es etwas gegen meine prinzipiellen und stilistischen Vorstellungen geht, der Artikel hat trotz dieses Abzugs in der B-Note genug Substanz für ein Exzellent, ansonsten ist er wirklich sehr gelungen. Stullkowski 11:08, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Exzellent ein trockenes und nicht einfaches Thema - aus meiner Sicht aber überzeugend und klar dargestellt.--BS Thurner Hof 20:43, 6. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Exzellent enthält alle wesentlichen Informationen, klarer Aufbau, sprachlich gute Verarbeitung, schöner Geschichts-, sachlicher Kritikteil. Gruß --Trendus 23:10, 7. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Auswertung Exzellent aufgrund des eindeutigen Kandidaturverlaufs Martin Bahmann 21:05, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Wo tauchen die "BNE-Beiträge" der Mitgliedsstaaten in den Staatshaushalten, z. B. im Bundeshaushalt auf?[Quelltext bearbeiten]

Das ist mir nicht ganz klar. Kann jemand helfen? -- megA 12:34, 23. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Englische Version[Quelltext bearbeiten]

Kann sich mal bitte jemand, um die Englische Version kümmern, in der noch immer völlig falsche Zahlen einer euroskeptischen, englischen Propgandainstuts verwendet werden, die zu dem Schluss kommen, dass England der größte Nettozahler ist. (nicht signierter Beitrag von 80.121.4.205 (Diskussion) 16:45, 15. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Das war vielleicht nur vorübergehnd so ? Scheint mir jedenfalls erledigt. Fiiiisch! (Diskussion) 15:52, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Bild überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Es wäre sinnvoller die Pro-Kopf-Zahlen anzugeben, anstatt die absoluten Zahlen... es ist ja klar das ein Land mit mehr Einwohnern(z.B. Deutschland) absolut mehr zahlt als ein Land mit wenigen Einwohnern(z.B. Malta)... 87.78.26.232 (21:49, 27. Jan. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

EU[Quelltext bearbeiten]

Die fiktive Oma fragt, was eine EU ist. Da sollte irgendwo das Kürzel noch der Europäischen Union zugeordnet werden. ;-) --Constructor 00:30, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

"Die EU gibt daher auch keine Anleihen aus"[Quelltext bearbeiten]

Wie gestern in den Zeitungen zu lesen war (eg: http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-09/ratingagentur-moodys-eu) emittiert die EU Anleihen. Wer steht denn hinter diesen Anleihen, wenn nicht der EU-Haushalt der im vorliegenden Wikipedia Eintrag beschrieben ist? (zweiter Abschnitt: "Die EU gibt daher auch keine Anleihen aus") (nicht signierter Beitrag von 85.0.53.41 (Diskussion) 18:49, 5. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Staatsquote vs. EU Haushalt.[Quelltext bearbeiten]

Beim Vergleich des EU Haushalts mit der Staatsquote einzelner Länder, scheint mir die Staatsquote nicht die relevante Vergleichsgröße zu sein. Schließlich sind in der Staatsquote nicht nur der Staatshaushalt, sondern auch die Haushalte der Bundesländer und Kommunen neben den genannten Sozialsystemen drin. --> man sollte den EU-Haushalt zu EU-BIP in % mit dem Bundeshaushalt zu Deutschem BIP in % vergleichen. (nicht signierter Beitrag von MortiBR (Diskussion | Beiträge) 14:23, 13. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 04:10, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Aktualisierung Nettozahler[Quelltext bearbeiten]

Mahlzeit! Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Briten bin ich mal hier gelandet. Die Zahlen sind ja nun schon etwas älter (2009 im Text und 2012 in der Graphik) was ja kein Problem darstellt. Allerdings sollte man erwähnen das manche dieser Werte sehr stark schwanken können. Zu meiner großen Überraschung gehört Luxemburg 2014 sogar zu den Nettoempfängern. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/38139/umfrage/nettozahler-und-nettoempfaengerlaender-in-der-eu/

Bin kein Wikipedianer, dachte aber ich merke es mal an. Gruß und danke an alle die ihre Freizeit für dies Lexikon opfern. --95.90.205.79 18:02, 18. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Zahlungen Deutschlands[Quelltext bearbeiten]

Wie viel Geld zahlt Deutschland pro Jahr an diese in Auflösung befindliche Organisation? (nicht signierter Beitrag von 94.220.84.177 (Diskussion) 01:16, 25. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Aktualität und konkrete Zahlenangaben von Zahlungen und Rabatten...[Quelltext bearbeiten]

In den Medien waren am Tage der Volksabstimmung zum Brexit am 24.06.2016 in Deutschland verschiedene Berechnungen zu hören, wieviel GB pro Jahr netto an die EU zahlt und wie sich darauf der Britenrabatt auswirkt.

Ich denke, dass eine Liste aller Zahler und Zahlungsempfänger mit Einzahlungen, Auszahlungen und Rabatten zu allen Jahren ein wichtiger Bestandteil dieses Artikels wäre und bitte darum, dass jemand eine solche aktuelle Tabelle von den 1980er Jahren bis 2017, die sicher bereits existiert und hier lediglich noch nicht eingefügt wurde, einfügen möge.

Vielen Dank im Voraus.

Herzliche Grüße (nicht signierter Beitrag von 92.222.28.243 (Diskussion) 01:27, 27. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Gemeinsame Agrarpolitik und Regionalpolitik[Quelltext bearbeiten]

Die Farben in der Beschreibung zu File:European_union_erdf_map_de passen nicht zu der Karte. --Thomes3-3 (Diskussion) 10:41, 9. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Fehlerhaftes Diagramm[Quelltext bearbeiten]

Das Diagramm "Nettozahler und -empfänger, Berechnung pro Kopf, Werte 2017" weist Malta als Nettozahler aus. In der angegebenen Quelle: >>http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/70580/nettozahler-und-nettoempfaenger>> wird Malta jedoch als Nettoempfänger gelistet. (nicht signierter Beitrag von 2a02:908:2221:10c0:9d15:7348:3dd6:89d4 (Diskussion) 14:05, 24. Mai 2019‎)

Danke Dir sehr! Der Fehler (und ein weiterer) werden behoben. --Tommes  23:07, 27. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Abschnitt 'Nettozahlerdebatte' : Zahlen / Daten veraltet[Quelltext bearbeiten]

In der Grafik stehen Daten von 2017 - im Fließtext stehen (etwas darunter) zahlreiche Zahlen aus 2009 (die sollten imoho raus).

Ende Oktober 2019 publiziert statista.com voraussichtlich die neuen Daten (die für 2017 wurden am 25. Okt. 2018 publiziert)

Dann könnte man gleich beides aktualisieren. --Neun-x (Diskussion) 19:10, 1. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

2011 lagen die BIP-Quoten der sechs größten Netto-Beitragszahler viel enger zusammen als in der Vergangenheit.[82][Quelltext bearbeiten]

Der Link funktioniert nicht und 2011 ist doch Vergangenheit? (nicht signierter Beitrag von 2A01:C23:8C13:DD00:A8BC:5BFC:3A60:D7AD (Diskussion) 02:42, 7. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027[Quelltext bearbeiten]

Gibt es überhaupt keine Kritik an diesem irrsinnigen Haushaltsplan? (nicht signierter Beitrag von 2003:E6:1F0A:A401:10A:2E46:C9C8:FF79 (Diskussion) 23:34, 11. Nov. 2020 (CET))Beantworten