Diskussion:Heinrich von Bülow gen. Grotekop

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Tobias Pietsch in Abschnitt Identität und Lebensweg
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Verstaendnis[Quelltext bearbeiten]

Dieser Satz ist nicht verstaendlich: "Der Landesherr erhielt durch die Verpfändung von ihnen als Gegenleistung den für die damalige Zeit sehr hohen Betrag von 14.000 Mark Lübisch." Erhalten die Ritter einen Geldbetrag oder das Lehen Luebisch? (nicht signierter Beitrag von StraightStitch (Diskussion | Beiträge) 21:12, 2. Jul 2011 (CEST))

Die Lübische Mark wird oft auch als „Mark Lübisch“ ausgedrückt.--Kresspahl 21:38, 2. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:19, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Identität und Lebensweg[Quelltext bearbeiten]

Heinrich Bülow (1379/1393) genannt Großkopf aus der Linie Plüschow war Knappe, aber nie Ritter.

Er ist nicht identisch mit dem 1376 urkundlich genannten Ritter Heinrich Bülow, bei dem es sich um seinen Vater Heinrich Bülow in Plüschow (1328 /1380) handelt.

Zweitens ist er auch nicht identisch mit seinem wenig bedeutenden Vetter Heinrich Bülow in Preensberg (1385/88). Letzterem zerstörten die Lübecker die Burg Preensberg, aber an Heinrich Bülow "Großkopf" wagten sie sich aus gutem Grund nicht heran. Der Abschnitt zu Preensberg ist demzufolge aus dem Artikel zu entfernen.

Heinrich Bülow "Großkopf" hatte vier (nicht fünf) quellenmäßig belegte Brüder: Johann (1364/1374), Friedrich (1376/1403), Eckhard (1388/1421) und Nikolaus (1391/1413).

Heinrich Bülow "Großkopf" erwarb nicht Neustadt als Pfand von Albrecht III. für 14000 Mark. Über so viel Bargeld verfügte er zu keinem Zeitpunkt. Vielmehr erbte er diese Pfandbesitzung von seinem Vater Heinrich Bülow in Plüschow, wobei auch dieser keine 14000 Mark für Dömitz, Neustadt und Plau hingeblättert hatte, sondern vielmehr Albrecht II. jahrelang als Kriegsunternehmer und herzoglicher Rat gedient und auf diese Weise die Pfandbesitzungen verdient hatte.

Während Heinrich Bülow in Plüschow in Diensten des mecklenburgischen Herzogs Albrecht II. die Nachbarschaft bekriegte, war das Verhältnis von Heinrich Bülow "Großkopf" zu Albrecht III. ausgesprochen schlecht wegen der unkontrollierbaren Fehdelust des Bülow, die dem herzoglichen Interesse an einem Landfrieden diametral entgegenstand. (nicht signierter Beitrag von Tobias Pietsch (Diskussion | Beiträge) 16:25, 24. Mär. 2016 (CET))Beantworten