Diskussion:Helmut Nicolai

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Fg68at in Abschnitt Zu Nicolais Sturz
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Zu Nicolais Sturz[Quelltext bearbeiten]

"An der Spitze seiner Gegner stellte sich Göring, der ihm mit einem Strafverfahren wegen eines Sittlichkeitsdeliktes drohte, wenn er seine Position nicht aufgeben würde."

Bei Christian Hilger, Rechtsstaatsbegriffe im Dritten Reich. Eine Strukturanalyse, Mohr Siebeck: Tübingen, 2003, 80, FN 1, der sich ebenfalls auf Houdsen beruft, heißt es dagegen: "Göring sicherte ihm zu, nicht um sein Leben fürchten zu müssen, wenn er sich fortan aus politischen Angelegenheit heraushält."

Und führte denn der § 175-Vorwurf zu einer Verurteilung? Oder wurde das Verfahren vllt. im Gegenzug zum Ausscheiden aus dem Staatsdienst eingestellt? ---

Zu "Rechtsliberalismus" könnte vllt. auf "Nationalliberalismus" verlinkt werden. --Jewgenia 14:58, 31. Dez. 2010 (CET)Beantworten

"Nikolai, der zuerst nach der Schweiz gefüchtet war, ist später nach Deutschland zurückgekehrt, nachdem er offenbar Zusicherungen erhalten hatte, daß er wegen seiner politischen Haltung in gewissen Fragen nichts zu befürchten hätte. Nikolai hatte seither ziehmlich unbehelligt in der Nähe von Wiesbaden gelebt." - Ministerialdirektor Nikolai verhaftet. In: Neues Wiener Journal, 15. Mai 1935, S. 2 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nwj
--Franz (Fg68at) 23:37, 23. Dez. 2018 (CET)Beantworten