Diskussion:Hermann Hagena

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von HanFSolo in Abschnitt Militärjurist
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"damnatio memoriae"[Quelltext bearbeiten]

Am Freitag, 11. März 2005 um 10 Uhr tritt das Neuburger Jagdgeschwader "Mölders" zu einem kurzfristig angesetzten Appell an. Der Fliegerhorst ist für alle Nicht-Geschwaderangehörige gesperrt, auch für Reservisten und Mitglieder der Mölders-Vereinigung. Öffentlichkeit ist bei der befohlenen "Umbenennung" im Gegensatz zur feierlichen Verleihung der Tradition 1973 unerwünscht. Der Geschwaderkommodore meldet dem Divisionskommandeur. Der begrüßt letztmalig die Angehörigen des Jagdgeschwader "Mölders". Er erwähnt die Leistungen des Geschwaders. Kein negatives Wort über den Namenspatron Hinweis auf den sieben Jahre alten Beschluß des Bundestages und den Primat der Politik, dem man verpflichtet sei. Dann tritt die Fahnenabordnung vor, das Fahnenband "Mölders", dereinst von Bundespräsident Heinemann verliehen, wird von der Truppenfahne entfernt und ein neues schwarzes Fahnenband "JG 74" angebracht. Zeichen der Trauer? Nach zwölf Minuten ist der Spuk vorbei, alles entfernt sich eilig, "wie von einer Hinrichtung", wie ein Augenzeuge berichtet. Bis Montag bleibt Zeit, die Ärmelbänder "Mölders" von der Uniform abzutrennen, das Geschwaderabzeichen von den Fliegerkombinationen zu entfernen und Wappen und Bilder des Namenspatrons abzuhängen. Auslöschen der Erinnerung "damnatio memoriae" nannten das die alten Römer. Das Ereignis löste Proteste aus, wie sie die Luftwaffe in ihrer fünfzigjährigen Geschichte noch nicht erlebt hat. Drei Jahre später ist die Diskussion in Öffentlichkeit und Parlament immer noch nicht verstummt. Gysi und Lafontaine bezeichnen in einer Kleinen Anfrage die Kranzniederlegung am Möldersstein durch die Witwe von Werner Mölders und eine zivil gewandete Gruppe von siebzig älteren Damen und Herren als einen Angriff auf die Demokratie. Der Autor, ehemaliger Jagdflieger und Angehöriger des Neuburger Geschwaders und viele seiner Kameraden, haben das Ereignis nicht schweigend hingenommen. Sie erkennen das Recht des Ministers auf das letzte Wort in Fragen der Tradition ohne wenn und aber an. Aber sie fragen, wo die Prinzipien der Inneren Führung im Prozeß der Entscheidungsfindung geblieben sind. Sie fragen, ob der "Primat der Politik" es denn zuläßt, daß die Würde eines Toten durch pauschale, falsche und ehrabschneidende Vorwürfe verletzt wird. Sie fragen, warum der gleiche Minister, der seine Soldaten zur Verteidigung an den Hindukusch schickt, ihnen gleichzeitig ein Vorbild nimmt, das die Angehörigen des Geschwaders über 30 Jahre lang in Ehren gehalten haben. Der Autor beschreibt Hintergründe und Ablauf der Aberkennung der Tradition und die zentrale Rolle von Peter Struck. Er analysiert die Argumente des zur Begründung herangezogenen Gutachtens des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes und Funktion bestimmter Medien. Er zeigt, daß die in den ersten Jahrzehnten der Bundeswehr herangewachsene Generation der weißen Jahrgänge und Kriegskinder ihre Rechte als Staatsbürger in Uniform kennt und sie wahrnimmt. Nicht nur rechte, sondern auch Rattenfänger aus dem linken Spektrum haben keine Chance. Und: Traditionen kann man nicht befehlen. Man kann sie aber auch nicht mit einem Federstrich tilgen. Quelle:http://www.helios-verlag.com/verlagsverzeichnis/militaerische-zeitgeschichte/militaerische-zeitgeschichte/titel/jagdflieger-werner-moelders.html --217.238.28.81 19:31, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Militärjurist[Quelltext bearbeiten]

@Kriddl: Ich halte die Kategorisierung "Militärjurist" für falsch. Das ist nicht das erste Mal, dass ich das so in der Wikipedia sehe. Klassische Militärjuristen gibt es bei der Bundeswehr nicht, das hat historische Gründe. Unter einem Militärjuristen im weitesten Sinne versteht man einen Stabsoffizier, der mit der Befähigung zum Richteramt ausbildungsbezogen eingestellt wird. Weder steht dort explizit, ob Hagena ein zweites Staatsexamen hat, noch wurde er als "Militärjurist" eingestellt, sondern als Offizier(anwärter) im Fliegerischen Dienst. Er hat die entsprechende Ausbildung absolviert und die originären Verwendungen im BMVg durchlaufen. Er wurde nicht im Nachrichtenwesen oder als Personaler verwendet. Letztlich kann man seine außermilitärischen Gutachten in der Causa Mölders auch nicht als "juristisch" werten. Also die Einordnung "Militärjurist" passt m.E. nicht. Gruß.--Miltrak (Diskussion) 22:16, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Ein zweites Staatsexamen braucht es IMHO nicht, das befähigt per definitionem nur zum Richteramt. "Jurist" ist man schon vorher. Wenn ich muir seine Publikationen anschaue sehe ich durchaus den juristischebn Hintergrund. Die "Würde der Person" ist sowas von deutschem Verfassungsrecht.--Mit Liebe Kriddl Bitte schreib mir etwas. 09:10, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
@Kriddl: Es ist alles richtig was du sagst, nur wird man bei der Bundeswehr nicht mit erstem Examen "militärjuristisch" eingestellt. Jetzt sieht es so aus, als wär er Militärrichter gewesen [!?]. Er war Kampfpilot und eben nicht Wehrdisziplinaranwalt oder Stabsoffizier mit Befähigung zum Richteramt. Das Mölders-Gutachten, wie auch die anderen größeren Publikationen, wurden nach seiner Dienstzeit angefertigt, will heißen, ein militärjuristischer Bezug ist auch hier nicht auf den ersten Blick gegeben. Es mag sein, dass er dort hat auch seine juristische Expertise einfließen lassen, es ist aber wenn dann eine Mischung aus rechtlichen, historischen und politischen Betrachtungen. Mir ist nicht bekannt, dass er einschlägig (wehr)rechtlich veröffentlicht hätte, ich hab da weder was bei beck-online noch in anderen Datenbanken gefunden.--Miltrak (Diskussion) 09:42, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Er war Referent und Abteilungsleiter in Stäben und daher eher in der Verwaltung tätig. Das sind durchaus auch Berufstätigkeiten von Juristen (es gibt daher ja auch die Kategorie:Verwaltungsjurist). Wäre er Militärrichter oder Militärstaatsanwalt würde er im Kategorienbauim auch da eingehängt werden.--Mit Liebe Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:11, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Referate/Abteilungen sind normale Stationen von Truppenoffzieren (Major aufwärts). Das hat nichts mit Juristsein zutun. Stabsoffiziere mit Befähigung zum Richteramt sitzen vor allem im BMVg in der Personalabteilung oder im Nachrichtenwesen. Er ist weder Militärjurist noch Verwaltungsjurist sondern schlicht promovierter Jurist, der nach dem Studium (womöglich ohne Ref.) zur Bundeswehr gegangen ist und Pilot wurde, das ist alles. Natürlich haben die bei der FüAkBw von seinen Kenntnissen profitiert, mit Studium ist halt besser, es ist dort aber nicht Voraussetzung Jurist zu sein. Er hätte auch vorher eine Bäckerlehre, ein Elektrotechnikstudium oder eine geschichtswissenschaftliche Diss. abliefern können, "Militärjurist" ist was anderes! Siehe Dritte Meinung.--Miltrak (Diskussion) 11:32, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

WP:Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

  • Ohne mich tiefer mit der Person auseinanderzusetzen teile ich die Argumentation von Miltrak. Aus dem Artikel geht nicht hervor, dass er als Jurist bei der Bundeswehr tätig war oder entsprechendes veröffentlicht hat. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:00, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
  • Wenn ich mir die Definition eines Militäranwalts (Weiterleitung von Militärjurist) anschaue Ein Militäranwalt ist ein militärisch geschulter Rechts- oder Staatsanwalt, der bei Prozessen vor Militärgerichten tätig ist. und dazu die Vita von Hernn Hagena, dann vermag ich diese Verbindung auch nicht herzustellen. --HanFSolo (Diskussion) 17:44, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Damit würdest du HanFSolo elegant sogar Militärrichter rausdefinieren - sind nämlich weder Staats- noch Rechtsanwälte. Nicht alle Juristen sind nämlich Rechtsanwälte. Dazu kommt, dass Miltraks Annahme von Volljuristen nur im deutschen bzw. deutschsprachigem Raum ziehen kann. "Volljuristen" mit zwei Staatsexamina gibt's kaum sonstwo.--Mit Liebe Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:37, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub ich versuche nichts herauszudefinieren. Ich habe lediglich die Definition eines Militärjuristen aus der Wikipedia zitiert. Ich denke Herr H. war mit Sicherheit ein Jurist. Er war auch Soldat beim Militär; als Pilot, als Mitglied des eines Führungs- oder Planungsstabs, dort als Referent oder Referatsleiter in den Bereichen Ausbildung (auch Lehre) etc. pp. Sicher hat seine juristische Ausbildung ihm dabei geholfen, eine solche Karriere zu machen. Sicher haben seine juristischen Fachkenntnisse seine Karriere befördert, und ihm eine Zusatzqualifikation verschafft. Was ich sagen will: er war m.E. nicht als Jurist (Richter, Anwalt etc.) in der Bundeswehr tätig. Es geht für mich aus der Beschreibung seiner Karriere jedenfalls nicht hervor, dass er als Jurist bei der Bundeswehr tätig war. Die Teilnahme an einer Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer macht aus einem Biologen keinen Meeresbiologen. Ansonsten wie Miltrak hier drunter. --HanFSolo (Diskussion) 12:56, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Es gibt in Deutschland keine klassische Militärgerichtsbarkeit mehr. Unter Militärjurist würde natürlich auch ein entsprechender Richter fallen wie in anderen Ländern auch. In den USA wird das mit dem JAG abgegolten, ob nun mit BAR- oder Staatsexamen ist erstmal gleich. Es bleibt die entscheidende Frage: War Dr. Hagena jemals als klassischer Jurist (zumindest ist er ausgebildet und promoviert) und/oder als Militärjurist tätig. Nein, war er nicht, kein Wehrdisziplinaranwalt, kein Stabsoffizier mit Befähigung zum Richteramt und keine wehrjuristischen Veröffentlichkungen in einschlägigen Zeitschriften. Damit muss die Kat entfernt bzw. ausgetauscht werden.--Miltrak (Diskussion) 12:17, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten