Diskussion:Hickelkopf

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Wahldresdner in Abschnitt Kernzone Nationalpark
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Kernzone Nationalpark[Quelltext bearbeiten]

Der besagte Felsen liegt in der Kernzone des Nationalparks und hin führt nuir ein Kletterpfad, rein rechtlich für Wanderer verboten. Enntweder es wird im Artikel expliziet daruf hingewiesen oder ich würde eine Löschung vorschlagen. LG --Geoprofi Lars (Diskussion) 17:06, 25. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Das ist in der Absolutheit nicht zutreffend. Die Wegekonzeption benennt zwar Wegezwecke, aber die Nationalparkverordnung formuliert auch ein Betretungsrecht, wie in der Wegekonzeption deutlich benannt: "Der NLP darf gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 11 Nationalpark-VO auf „ausgewiesenen Wegen und touristisch erschlossene Stiegen und Plätze“ betreten werden. Als solche gelten: in der Kernzone alle im Gelände gekennzeichneten Wanderwege, Bergpfade und Kletterzugänge". Anschließend wird zwar für Kletterzugänge als "vorrangig[e] Funktionen" die "Erschließung für Bergsteiger, Zugang zu Kletterfelsen" benannt, das bedeutet aber nicht, dass alle anderen dort nicht entlang laufen dürfen. Gruß, --Wdd. (Diskussion) 17:21, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten