Diskussion:Hochtastfahrt

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Fritz-F in Abschnitt Neubaustrecke Erfurt−Gröbers
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Zulassungsbedingung[Quelltext bearbeiten]

Hochtastfahrten müssen dem Eisenbahn-Bondesamt nachgewiesen werden, damit Hochgeschwindigkeitsstrecken und - fahrzeuge für Höxhstgeschwindigkeiten über 160 km/h zugelassen werden können - Hochtastfahrten müssen regelmäßig wiederholt werden. --SonniWP✍ 20:02, 7. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Es geht um Teilfreigaben im Geschwindigkeitsbereich über 160 km/h bei der DB auf der Grundlage von Ril 820.0120.--Dmicha (Diskussion) 12:25, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Neubaustrecke Erfurt−Gröbers[Quelltext bearbeiten]

Fahrten vermutlich weitergeführt und schon beendet. --Helium4 (Diskussion) 15:55, 17. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Stimmt! Habe den Abschnitt im Artikel ergänzt --Fritz-F (Diskussion) 11:29, 18. Nov. 2015 (CET)Beantworten