Diskussion:Hoher Kommissar (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Rita2008 in Abschnitt Sowjetunion
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Österreich wird nicht erwähnt. --AndreasPraefcke ¿! 02:40, 2. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ist nun drin. --Orangerider …?! 12:37, 29. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Zuständigkeit des Alliierten Kontrollrats[Quelltext bearbeiten]

Das der Kontrollrat für Deutschland in den Grenzen vom 31.12.37 zuständig war, geht aber aus dem Artikel Alliierter Kontrollrat nicht hervor. Stimmt das überhaupt, inwiefern war er für die "Gebiete z.Zt. unter sowjetischer/polnischer Verwaltung" zuständig (wie diese Territorien lange in Westdeutschland bezeichnet wurden) ? --Mwknacker (Diskussion) 16:15, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Aber sicher doch, denn der Kontrollrat traf „im gegenseitigen Einvernehmen Entscheidungen über alle Deutschland als Ganzes betreffenden wesentlichen Fragen“, siehe dazu die Feststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945. Dass „Deutschland als Ganzes“ bis 1990 gleichbedeutend für Deutschland in den Grenzen von 1937 war, ist einhellige Rechtsauffassung und ergab sich aus weiteren alliierten Erklärungen, zuletzt aus dem 2+4-Vertrag, siehe Ress, in: Beyerlin (Hrsg.), Recht zwischen Umbruch und Bewahrung. FS für Bernhardt, 1995, (Fn 57), S. 839. --Benatrevqre …?! 14:47, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
ja, gut, und warum steht dann nach wie vor der link bei Alliierter Kontrollrat darauf ? --Mwknacker (Diskussion) 21:53, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
bei dem Artikel Ostgebiete des Deutschen Reiches steht: Nach dem Potsdamer Abkommen zwischen der Sowjetunion, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich im August 1945 wurden die deutschen Ostgebiete östlich von Oder und Neiße von der Zuständigkeit des Alliierten Kontrollrats ausgenommen. --93.104.177.79 17:17, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Aufhebung der Besatzungsmacht[Quelltext bearbeiten]

"Mit dem Ende des Besatzungsstatuts am 5. Mai 1955 und Verkündung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland wurden die verbliebenen alliierten Vorbehaltsrechte in Westdeutschland von den jeweiligen Botschaftern wahrgenommen." ... was bitte sollen die verbliebenen Vorbehaltsrechte sein und gibt es dazu auch ein Zitat? --141.2.249.169 08:39, 26. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Es gibt einen eigenen Artikel: Alliiertes Vorbehaltsrecht. Benatrevqre …?! 15:01, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Sowjetunion[Quelltext bearbeiten]

Auch die Sowjetunion hatte hohe Kommissare. Mir ist zufällig Wladimir Semjonowitsch Semjonow aufgefallen. Es wäre gut wenn der Artikel entsprechend anepasst werden könnte. --Rita2008 (Diskussion) 18:20, 12. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Lesen hilft: es geht um die westlichen Siegermächte. Steht klar schon in der Einleitung.--Tohma (Diskussion) 18:51, 12. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Lesen hilft: Mir geht es gerade darum, ob nur die westlichen Siegermächte hohe Kommissare hatten. Wenn nicht sollte man den Artikel anpassen oder zumindest die Sowjetunion kurz erwähnen. Wenn Du genug Ahnung hast, kannst Du gern einen extra Artikel über die sowjetischen hohen Kommissare schreiben, ich kann das nicht, deshalb meine Frage an die Autoren hier, die es besser wissen. --Rita2008 (Diskussion) 19:24, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Immer noch nichts gelesen: es geht um die Alliierte Hohe Kommission.--Tohma (Diskussion) 19:38, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Komischerweise gehörte in Österreich die Sowjetunion dazu. Wäre nicht schlecht, wenn du den Unterschied für WP:OMA hier im Artikel erklären könntest. (gern auch jemand anderes, der hier mitliest.) --Rita2008 (Diskussion) 18:18, 14. Aug. 2019 (CEST)Beantworten