Diskussion:Honorarprofessor

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Honorarprofessor“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Ist es das Wesen des deutschen Honotatprofessors, daß er KEIN HONORAR erhält ? -HH 80.136.93.187 08:48, 29. Okt. 2006 (CET)[Beantworten]

Und das Schlimmste: Das Lemma widerspricht sich! Erst heisst, er bekommt in der Regel kein Gehalt, unter dem Punkt B-W bekommt er aber nun doch Geld... ja was denn nun?!? 79.210.111.6 03:09, 9. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Honorarprofessor erhält kein Gehalt oder was so ein Beamter bekommt, sondern ein Honorar für die geleistete Unterrichtstätigkeit. --Hfst (Diskussion) 14:09, 13. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Hessische Ehrenprofessoren[Quelltext bearbeiten]

Ist Ludwig Georg Braun nicht hessischer Ehrenprofessor? Vgl. http://www.karrierefuehrer.de/manager/ludwig-georg-braun.html--141.51.40.214 02:16, 25. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Da herrscht völliges Chaos, gerade weil es Landesrecht ist; vgl. z.B. für Hessen auch Fritz Traub. Als Vorsitzender Richter am OLG hatte er nur sehr eingeschränkte Lehrverpflichtungen, aber andererseits doch das Recht, Studenten zu promovieren. Das kann man wahrscheinlich nur Einzelfall bezogen beurteilen und nicht verallgemeinern. Im Fall von Ludwig Georg Braun ist allerdings zu vermuten, dass er tatsächlich Ehrenprofessor und nicht Prof. h.c. ist, da - wie es scheint - bereits sein Doktortitel h.c. ist, und ihm also die formelle akademische Legitimation fehlt. --DGL 21:46, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn der Titel Professor vom Bundesland verliehen wurde und nicht einer Universität, nämlich dort, wo er auch einer Lehrverpflichtung nachkommt, dann ist ein Ehrenprofessor. Ob jemand bereits einen Dr. h.c. hat, oder nicht, das hat keine Einfluss darauf, ob man zum Ehrenprofessor oder Honorarprofessor ernannt wird. Unterscheiden kann man sie beide nicht, da beide ohne den "h.c." geführt werden. 009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Vileda (Diskussion | Beiträge) )
Der Honorarprofesor wird definitiv mit h.c. geführt. Den Rest müsste man recherchieren. Ich zitiere einmal aus diesem Artikel: "Der Ministerpräsident hat das Recht, den Ehrentitel ,Professorin' oder ,Professor' festzulegen und zu verleihen", heißt es in Paragraf 2. "Das ist ein uralter Zopf und gehört abgeschafft", wettert der Grünen-Abgeordnete Jürger Walter. Ein solcher Titel ohne akademische Grundlage werde in der Wissenschaftsszene beleidigend empfunden. Der Ehrenprofessor ist eben eine Art Orden, dem die akademische Grundlage fehlt. Solltest Du das anders sehen, bitte konkrete juristische Nachweise. --DGL 21:27, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
N.B.: Es hat. Ein Dr. h.c. wird nicht zum Honorarprofessor ernannt. --DGL 22:35, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
"Der Honorarprofessor wird definitiv nicht mit h.c. geführt." Wo denn? Die Vorstände in den führenden Unternehmen in Deutschland wären nicht so scharf darauf, wenn dieser Titel nicht ohne diesen verräterischen Zusatz zu führen wäre. Es heißt Prof. Dr. h.c. Lothar Späth, Prof. Roland Berger und Prof. Dr. Utz Claassen. Was Du zitierst, ist die Herleitung des Rechts einen Ehrenprofessor von Ministerpräsidents Gnaden zu verleihen. Der unterscheidet sich vom Honorarprofessor durch das Fehlen einer Lehrverpflichtung, ist aber äußerlich von einem Lehrstuhlinhaber ebenso wenig zu unterscheiden. Typische Beispiele: Jürgen Schrempp, Bernhard Vogel, Peter Hartz. Vileda -- 23:00, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
In irgend einer x-beliebigen, veröffentlichten Vita ist das natürlich richtig; aber die ist eh' nicht rechtsverbindlich und darum beliebig. Im akademischen Bereich gilt das eben nicht. Nochmals: Gegenteilige Behauptungen nur mit konkretem Nachweis. Du widersprichst Dir indirekt übrigens selbst, denn Lothar Späth ist eben tatsächlich Honorarprofessor h.c. mit entsprechender Professur, die anderen, ohne es zu überprüfen, wohl nicht. --DGL 20:39, 27. Jun. 2009 (CEST) Übrigens: Der Zusatz ist nicht verräterisch, sondern Legitimation. Verräterisch ist im Gegenteil, wenn er ohne korrespondierende Hochschulkarriere fehlt. --DGL 22:02, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Lothar Späths "h.c." bezieht sich nur auf den Ehrendoktor der Universität Karlsruhe, für den Honorarprofessor der Universität Jena braucht er ihn nicht. Das macht den Titel für namhafte Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft so attraktiv und was sie für Anstrengungen unternehmen, um daran zu kommen, das ist beachtlich. Das Schöne an einem Honorar- oder Ehrenprofessor ist, kein "h.c." verrät wie beim Ehrendoktor, dass der Titel nicht regulärer Herkunft ist. Dabei kann sich doch jeder an 5 Fingern abzählen, dass ein Vorstandsvorsitzender nicht zwischen 2 Business-Meetings auf einen Lehrstuhl berufen werden konnte.Vileda -- 00:23, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Abermals: Tut es nicht. Es gibt keinen "Prof.h.c. Dr.", Das h.c. wird immer nachgestellt. So viel zu Späth. Für den Rest mag das in populärem Verständnis so sein, akademisch gilt aber genau das Gegenteil.-DGL 20:42, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Klar wir es nachgestellt. Ein Prof. Dr. Dr h.c. ist ein Promovierter, der zusätzlich einen Ehrendoktor verliehen bekommen hat und einen Titel als Professor hat, wobei sich nicht unterscheiden lässt, ob er ein ordentlicher Professor oder ein Honorarprofessor ist. Diese Nichtunterscheidbarkeit macht den Honorarprofessor um so wertvoller gegenüber dem Doktor ehrenhalber. Um das zu verstehen, muss man die Eitelkeiten deutscher Führungskräfte aus Wirtschaft und Politk nachvollziehen können Vileda -- 22:05, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Vergleich Honorarprofessoren[Quelltext bearbeiten]

Zu den typischen Beispielen für Honorarprofessoren, die oben aufgelistet sind (User Vileda) sollte zu der Nebeneinanderstellung von Manager Jürgen Schrempp, Bernhard Vogel und "..." Peter Hartz (IV) doch insoweit differenziert werden, dass Vogel als Politikwissenschaftler und Assistent von Dolf Sternberger in Heidelberg die Venia Legendi erlangt und eine wissenschaftliche Lehrtätigkeit ausgeübt hat, bevor er Berufspolitiker und Kultusminister in Rheinland-Pfalz wurde und vor diesem Hintergrund mit den anderen genannten Beispielen nicht vergleichbar ist und in eine Reihe gestellt werden kann. --80.131.235.117 11:35, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Kurze Anmerkung: Vogel ist gem. Artikel kein Honorarprofessor, sondern "Professor ehrenhalber", verliehen durch den damaligen Ministerpräsidenten von BaWü, Teufel. Gruß --Rapober 17:34, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Danke für die Prof.-Richtigstellung. Gleichwohl bleibt der Unterschied mit der aufgezeigten politikwissenschaftlichen Lehrbefähigung bei Vogel. --80.131.189.164 09:52, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ehrenprofessor[Quelltext bearbeiten]

Sollte "Hamburg" nachgetragen werden? Siehe bitte Lemma Wolfgang Sprekels. mfG.--treue 14:08, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der ehrenhalber verliehene Titel steht im Artikel Professor schon drin.--HolgerB 19:02, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
    • Mein Hinweis ist auf eure Artikelseite ausgerichtet, die wie folgt bei der "Untergliederung" lautet:

Ehrenprofessor[Quelltext bearbeiten]

Nicht zu verwechseln mit dem Honorarprofessor ist der Titel Professor als Ehrenauszeichnung, den aufgrund des in Landesrecht übergegangenen Reichsgesetz zur Regelung akademischer Grade der jeweilige Chef der Landesregierung verleihen kann. Dieses Gesetz gilt nur noch in wenigen Bundesländern, z.B. in Baden-Württemberg und im Saarland. Andere Bundesländer haben die Verleihung ehrenhalber abgeschafft.

mit der Anfrage, neben "Baden-Württemberg und im Saarland" Hamburg zuzufügen. Entschuldige bitte für meine missverständliche Anmerkung. mfG.--treue 19:16, 24. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Ergänzung. mfG--treue 19:12, 25. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe Berlin ebenfalls noch ergänzt und das Beispiel Billy Wilder nach unten verschoben. --Svencb 21:46, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Artikel klarstellen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel widerspricht sich, ob ein Honorarprofessor in der Regel Geld für seine Tätigkeit erhält, oder nicht.

Es sollte eindeutig dargestellt werden, ob ein Honorarprofessor nun Honorar in Form von Geld oder in Form von Ehre (von engl. honor) bekommt.

Falls die Herkunft von dem Wort honor zutrifft, bleibt auch klarzustellen, was dann der Unterschied zum unten genannten Ehrenprofessor ist.

--Krille 13:46, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Das ÜBERARBEITEN kann raus[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach ist jetzt alles gesagt und alle Unklarheiten sind bereinigt. Kann mal einer das "Überarbeiten" raus nehmen, bitte? --WHonekamp 22:30, 9. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel klingt es so, als sei der von einem Honorarprofessor geführte Titel "Honorarprofessor"; daß hinter diesen Titel nicht noch ein "h. c." gesetzt wird, ist eigentlich klar, denn daß es sich um einen ehrenhalber verliehenen Professorentitel handelt, steckt ja schon im Wort "Honorar-". Was den Honorarprofessor dagegen zumindest in Bayern so attraktiv macht, ist die Tatsache, daß der Titel, den man sich vor den Namen schreiben darf, eben schlicht "Professor" lautet, man also nicht auf den ersten Blick feststellen kann, ob man nun einen "richtigen" Professor (bzw. apl. Professor) oder "nur" einen Honorarprofessor vor sich hat. Wie sieht das in anderen Bundesländern aus? Goya 11:31, 22. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Tatsache, dass ein Honorarprofessor oder Ehrenprofessor sich in der Namensgebung von einem richtigen Professor nicht unterscheiden lässt, macht ihn so begehrt sowohl unter Politikern (Lothar Späth, Horst Köhler) und führenden Persönlichkeiten in der Wirtschaft (Jürgen Schrempp, Josef Ackermann, Roland Berger) --Vileda 22:58, 23. Aug. 2008 (CEST)

Nicht zu vergessen Norbert Lammert, siehe: http://www.bundestag.de/htdocs_e/bundestag/presidium/lammert.html; dass der Mann nur Honorarprofessor ist, wird komplett verschwiegen. --Alsterdrache 18:13, 26. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ehrenprofessur[Quelltext bearbeiten]

Für die Behauptung, dass das Reichsgesetz zur Regelung akademischer Grade in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen und Saarland immer noch gilt, würde ich gerne umgehend einen harten Beleg sehen. Ansonsten wird das Wikipedia-System demnächst - wieder einmal! - extrem peinlich getroffen in der Öffentlichkeit dastehen, das kann ich garantieren. --Schweißer 10:34, 6. Apr. 2009 (CEST) Honorarprofessoren brauchen kein Abitur und auch kein Studium. Oft sind Gefälligkeiten von echten Professoren um bei Politikern Einfluß zu haben Oft sind sie parteipolitisch befreundet. Ein sogenannter Filz-Professorentitel. (nicht signierter Beitrag von 95.88.214.114 (Diskussion | Beiträge) 10:56, 19. Sep. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Solch ein Unsinn! Ein Honorarprofessor ist kein "Prof. h.c.", sondern wird nur von einer promotionsberechtigten Universität verliehen nach mindestens 5 Jahren intensiver Lehre, Forschung, Publikation und setzt an vielen Uni die Promotion voraus! Es geht ein intensives Prüfungs- und Begutachtungsverfahren voraus. Der Honorarprofessor wird an Hochschullehrer im Nebenberuf vergeben, die nicht volle Univ-Prof. sind bzw. verbeamtet. Vor allem sollen dabei Wissenschaft und Praxis zusammengeführt werden, wie in den USA längst üblich. Der ganze Artikel hier beruht auf Unwissenheit und Unrichtigkeiten und sollte überarbeitet werden. --Veto 09:17, 14. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Honorar- oder Ehrenprofessuren: Mehr Scheinen als Sein?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt im Ausland verliehene Ehrenprofessuren, Beispiel osteuropäische Länder wie Russland, mit denen sich Personen hierzulande gleich mit dem nicht vergleichbaren Titel "Professor" - und vor ihren Namen gestellt - schmücken, obwohl diese Titelführung in einzelnen Bundesländern nach dem Hochschulrecht nicht zulässig ist, die im Ausland verliehenen Titel ausdrücklich auf Antrag anerkannt werden müssen und nur in der verliehenen Ursprungsform (Ehrenprofessor der Universität) geführt werden dürfen. So in NRW zumindest bis 2005. Diese Titel w--Veto 06:44, 13. Nov. 2010 (CET)erden auch gerne vor den Namen gestellt, obwohl sie mit diesem namensrechtlich nichts zu tun haben.[Beantworten]

Im Artikel heißt es: "Honorarprofessuren gewinnen zunehmend an Attraktivität bei Führungskräften in Wirtschaft und Politik, da der Titel im Gegensatz zum Ehrendoktor oder zum Ehrenprofessor ohne den einschränkenden Zusatz „h. c.“ (honoris causa) verwendet wird und somit das Fehlen der vollen Funktion des Professors und gegebenenfalls eines ordentlichen Rufs an eine Hochschule unsichtbar ist."

Wieso eigentlich und wo ist das geregelt - oder auch nicht? Ein Honorarprofessor kann sich nicht automatisch Professor nennen (weibliche Form eingeschlossen), wenn er Honorarprofessor ist. M.W. wird das nur in einzelnen Bundesländern wie in Bayern zugestanden. In anderen Bundesländern gibt es dazu nach dem Hochschulrecht keinen Anspruch und von daher auch keine rechtliche Entsprechung. Wie an Beispielen im Lemma aufgeführt treten aber viele Honorarprofessoren als 'Professoren' auf und stellen diese Titelbezeichnung vor ihren Namen, lassen sich als solche bezeichnen oder werden in Medien entsprechend dekoriert, obwohl es keinen damit verbundenen Anspruch gibt und auch hier namensrechtlich kein Zusammenhang besteht. Das sollte in den Lemma-Text auch mit aufgenommen und differenzierter dargestellt werden. Vielleicht weiß jemand mehr dazu. --80.131.189.143 12:00, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

P.S. Profitieren die Hochschulen tatsächlich immer vom Wissenstransfer von (aller) HonProfessoren, Dozenten und Lehrbeauftragten? Oder ... liegt IP 95.88.214 (Ehrenprofessuren) mit seiner Einschätzung doch gar nicht so daneben? --80.131.189.143 12:09, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das ist so wie nun auf der Seite dargestellt nicht richtig. Der Honorarprofessor ist aktiver Hochschullehrer, macht dies jedoch nicht verbeamtet hauptberuflich, sondern nebenberuflich. Er ist gerade kein "Prof. h.c.", dem vom Land ein Titel verliehen wurde. Früher wurde er - weil nicht verbeamtet - honoriert, was heute wenig der Fall ist, weshalb er "für die Ehre" arbeitet. Aber er muss lehren und hat eine Reihe von Verpflichtungen. Ziel ist gerade, wiss. fundierte Praktiker in die Unis wieder eizugliedern. Auch sind die Ernennungsvoraussetzungen umfangreich. IdR müssen mindestens 5 Jahre Lehre bereits erfolgt sein und umfangreiche Publikationsarbeiten. In Deutschland wird der Titel in der Praxis mit Prof. oder Professor geführt, das zeigt ein Blick in große juristische Fakultäten, wie z.B. München http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/_honprofs/index.html eben so wie führende Kanzleien wie z.B. HengelerMüller http://www.hengeler.com/anwaelte/?user_hengmu_pi1[code]=1&user_hengmu_pi1[uid]=313 oder auch die Anwaltskammern, die die Titelführung vor Eintragung prüfen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in allen Fällen einheitlich das "Prof." stehen. In allen Fällen wird in der Praxis der Honorarprofessor mit "Prof. Dr." (meist ist die Promotion Voraussetzung, was wieder vom Prof. h.c. unterscheidet) geführt und dann erläuternd der Hon.Prof. ergänzt. Auf den hochoffiziellen Seiten der Universitäten wird dann genauer differenziert, aber siehe München als nur ein Beispiel von vielen. Ich meine, die Seite hier wurde seit 2008 weniger gut und sollte unbedingt korrigiert werden. --[[Benutzer:Veto] 06:44, 13. Nov. 2010 (CET)

Wieso ist das ein Artikel?[Quelltext bearbeiten]

Ehrenprofessor, Honorarprofessor, zwei völlig verschiedene Dinge, warum nur ein Artikel? --Chricho ¹ 00:05, 4. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Wir sollten diskutieren, ob Beispiele einzelner Mitmenschen im Artikel angebracht sind. Ich persönlich finde diese Aufstellung sehr subjektiv und nicht angebracht für eine neutrale Sachdarstellung. --docmo 16:15, 5. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich halte sie auch für unangebracht, zumal es sicher hunderte oder gar tausende Honorarprofessoren gibt. --Uwe G. ¿⇔? RM 08:31, 6. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Eben deshalb sollte man darauf verzichten. So tragen sich nur die Selbstdarsteller ein rsp. werden von den "Fans" implementiert. --docmo 11:44, 6. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Honorarprofessor und Außerplanmäßiger Professor[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß nicht, ob das das ganze Bundesland Hessen betrifft, aber an der Uni Marburg haben diverse Honorarprofessoren alle Rechte eines Professors und üben den gleichen Job aus. Nur wird ihr Lehrstuhl nicht ihrem Ausscheiden nicht weiter besetzt.

Daneben gibt es aber auch Honorarprofs, die nur teilzeitlich an der Uni sind (z.B. Gymnasiallehrer als Lehrbeauftragte).

Anders sieht es hier aber bei den "Außerplanmäßigen Professoren" aus. Das sind in der Regel Assistenten mit Ehrentitel.

Konkrete Beispiele aus meiner Unizeit:

  • Honorarprof Hinz, FB Mathematik - seit Ende der 80er durch Ernennung vom PrivDoz zum Honorarprof mit vollen Rechten ausgestattet (war mein Prüfer); noch aktiv (weiß aber nicht, ob er inzwischen vielleicht auf dem regulären Lehrstuhl seines emeritierten ehemaligen Mentors Schaal sitzt)
  • Honorarprof Kroll, FB Mathematik - damals Oberstudienrat an einem Gymnasium und nur in geringem Umfange für Veranstaltungen für Lehramtskandidaten zuständig
  • Außerplanmäßiger Prof Friebel, FB Chemie - war de facto Assistent von Prof Reinen und durfte nicht einmal die Vordiplomprüfung für Physiker im Nebenfach Chemie abnehmen, obwohl er die ausgebildet hatte (VL und Praktikumsbetreuung)

Da es also Honorarprofs mit vollen Rechten und Pflichten gibt, sollte das auch aus dem Artikel hervor gehen! --Elop 13:24, 28. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Soweit ich weiß, hat das mit dem Begriff "Honorarprofessor" nicht direkt was zu tun, sondern bezieht sich eher auf "ordentliche" und "außerordentliche" Professur. Ordentlichen Professuren haben oft eine lange Tradition und müssen in der Regel wieder besetzt werden. Bei außerordentliche Professuren hingegen ist das nicht der Fall. Sie können zwar, müssen aber nciht wieder besetzt werden. Außerordentliche Professuren können jedoch bei langfristigem Bedarf auch in ordentliche Professuren umgewandelt werden. Die genauen Regelungen hängen jedoch wieder vom jeweiligen Land ab. Viele Grüße -- Kleiner Stampfi 22:45, 2. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Natürlich, lb. Stampfi, ich wollte aber vor allem darauf hinaus, daß manche Honorarprofs Vollzeit als Prof arbeiten und überdies volle Professorenrechte genießen (was dem Artikel in der Momentanform widerspricht), während andere de facto ehrenhalber zu Profs ernannte Assis darstellen.
Der Artikel behauptet momentan, alle Honorarprofs seien dies nebenberuflich und hätten eingeschränkte Rechte. --Elop 23:49, 2. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Honorarprof. wird verliehen - Kein Bezug zum Namen[Quelltext bearbeiten]

Honorarprofessuren werden von den Hochschulen - mit bestimmten, in den Hochschulgesetzen geregelten Voraussetzungen verliehen. Ernennungen beziehen sich ausschließlich auf dienstrechtliche Regelungen bei ordentlichen Hochschulprofessuren. Für Honorarprofessuren gibt es ebenso wenig wie für Professuren eine rechtliche Verbindung oder Regelung zur Führung der Berufsbezeichnung vor dem Namen, wie dies im Text dargestellt bzw. behauptet wurde. Hier wird etwas - Voranstellung vor den Namen - in Verbindung gebracht, was es namensrechtlich so nicht gibt. Bitte dies von möglichen Zusatzeintragungen in den Personalpapieren zu unterscheiden. --79.230.172.103 11:51, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Wenn man sich den Text des Artikels anschaut stimmen Angaben vorn und hinten nicht. Für Honorarprofessoren gelten natürlich nicht die gleichen Voraussetzungen wie für meist habilitierte ordentliche Hochschulprofessoren. Es gibt Bundesländer, in denen die Führung der Honorarprofessur für die Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit begrenzt ist und danach nicht mehr gegeben ist, in anderen Bundesländern darf die Honorarprofessur-Titel weitergeführt werden. Pardon, aber der Vergleich mit dem Titel Honorarkunsul ist nun wirklich völlig abseitig.

Und noch einiges mehr... --84.136.245.24 13:50, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/beruehmte-honorarprofessoren-titel-zu-verschenken-a-841751.html --Profiteur (Diskussion) 18:52, 13. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ach ja, "honor" soll also Latein sein! Schon beim Englischen wäre eigentlich darauf hinzuweisen, dass "echtes" Englisch "honour" hiesse, "honor" ist Amerikanisch. Ein lateinisches Wort "honor" gibt es aber nun einfach nicht. Die korrekte Form lautet "honos", entstanden aus "honor-s" durch Assimilation von R zu S. Dabei ist -s die Endung des Nominativs, R taucht dann erst wieder in den obliquen Kasus auf - aber bitte immer mit Endung: honor-is, honor-i, honor-em usw. In der gegenwärtigen Form ist der entsprechende Eintrag im Artikel ein deutliches Zeichen von Halb-Bildung! PSW178.197.233.49 11:15, 24. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Ab wann genau wird denn Bildung zur Halb-Bildung? In meinem "Stowasser" von 1994 steht jedenfalls "honor" als die bevorzugte und "honos" als die ältere lateinische Bezeichnung für Ehre. (Was wohl eher für eine Entwicklung von honos zu honor und nicht umgekehrt spricht.) Selbst wenn der heutige Stand der Forschung doch wieder "honos" bevorzugen würde, bedeutet das ja nicht automatisch, dass "honor" komplett falsch wäre. Insofern könnte man auch einfach ganz normal um eine Korrektur bitten, anstatt sofort wieder sämtliche Autoren (und die Leser, die genauso übersetzen würden,) zu beleidigen. Der "Langenscheidt" von 1988 (Auflage 41) bevorzugt übrigens ebenfalls "honor", zumindest damals durfte man sich also noch voll-gebildet fühlen. --80.134.133.244 10:58, 29. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
"Hic pietatis honos!", mit einem bekannten römischen Dichter gesprochen (den Nachweis darf ich mir wohl bei all der hier versammelten Bildung als überflüssig ersparen). Dass Stowasser eine massgebende Autorität sei, wirkt doch reichlich erstaunlich. Warum nicht ein wissenschaftliches Wörterbuch zitieren? Wäre das dann eine verpönte "Primärquelle", der eine "Sekundärquelle" à la Stowasser vorzuziehen wäre? Dumm nur, dass "Honorar-"Professor gar nicht von honos/honor abgeleitet ist, sondern die Eindeutschung von "Professor honorarius", also vom Adjektiv. PSW --80.187.103.89 22:50, 10. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Das heisst, der Honorarprofessor bekommt gar kein Honorar?[Quelltext bearbeiten]

Wenn er es ehrenamtlich macht, bekommt er kein Geld, richtig? --217.82.189.14 00:03, 11. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Die Bezeichnung “Honorarprofessor” sagt aus, dass diese Funktion ehrenamtlich, also ohne Bezahlung ausgeübt wird (honorary = ehrenamtlich). --DOCMO audiatur et altera pars 10:01, 11. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Amtsbezeichnung "Professor" (Prof.) ohne Zusatz[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung des Artikels steht, dass Honorarprofessoren die Amtsbezeichnung "Professor" ohne Zusatz tragen dürfen. Insbesondere würde dies bedeuten, dass sich Honorarprofessoren mit Doktortitel öffentlich "Prof. Dr." vor den Namen schreiben können. Leider fehlt für diese Aussage ein Beleg. Mich würde also interessieren, was die Rechtsgrundlage hierfür ist, also insbesondere, warum Honorarprofessoren nicht verpflichtet sind, die gängige Abkürzung "Hon.-Prof." im öffentlichen Auftritt zu verwenden.

Eine Recherche ergibt, dass sich zum Beispiel in Schleswig-Holstein ein Honorarprofessor schlicht "Professor" nennen darf: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=5E4FE0A4E0091D8C97B721B1F3CA6117.jp11?quelle=jlink&query=HSchulG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-HSchulGSH2016pP65

In Baden-Württemberg hingegen wird nicht explizit erwähnt, dass sich Honorarprofessoren den Titel "Professor" geben dürfen: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=813E0C43EBEB796498D0B8F7848B81F7.jp90?quelle=jlink&query=HSchulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-HSchulGBWV19P55

Grund für meine Frage ist, dass ich bei einem Brief, in dem unten der Vorstand gelistet war, über einen "Prof. Dr." gestolpert bin, der Honorarprofessor einer baden-württembergischen Hochschule ist. Daher habe ich mich gefragt, ob man sich als Honorarprofessor z.B. in offiziellem Briefverkehr so bezeichnen darf.--LSKDuck (Diskussion) 13:27, 10. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Hallo LSKDuck, leider weiß ich nicht die Rechtsquelle, aber ich kenne in NRW diverse promovierte Honorarprofessoren, darunter auch einzelne sehr bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die (teilweise seit vielen Jahren) unbeanstandet in ihrer Korrespondenz und auf ihren Visitenkarten die Bezeichnung Prof. Dr. XY führen. Daher gehe ich davon aus, dass dies rechtens ist.--Lutheraner (Diskussion) 13:33, 10. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Hallo Lutheraner, in NRW scheint es explizit erlaubt zu sein, dies zu tun: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=158911124586490688&sessionID=1992008528399377075&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=7148215,52
Gerade aber deshalb frage ich mich, warum es in manchen Landeshochschulgesetzen erlaubt wird, in anderen jedoch nicht. Ich denke schon, dass die Aussage in der Einleitung stimmt, sich also Honorarprofessoren in jedem Bundesland "Prof." vor den Namen setzen dürfen. Nur interessiert mich, woher dieses Recht stammt, insbesondere in den Bundesländen, in denen das Landeshochschulgesetz dies nicht explizit erlaubt.--LSKDuck (Diskussion) 13:56, 10. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Es stimmt keinesfalls, "dass die Aussage in der Einleitung stimmt, sich (also) Honorarprofessoren in jedem Bundesland "Prof." vor den Namen setzen dürfen." Die Titelbezeichnung selbst ordentlicher, verbeamteter "Professor" (oder vgl. Hochschulprofessoren apl. etc.) hat ohnehin nichts mit dem Namen resp. mit der Namensbezeichnung zu tun, ist ebensowenig wie ein "Dr." Bestandteil eines persönlichen Namens (geltendes Namens- und Personenstandsrecht: Bundesrecht!).
In den Hochschulgesetzen der Bundesländer gibt es teilweise sehr unterschiedliche Einzel-Regelungen zu e.h. oder h.c.-Titel-Bezeichnungen. Einen Anspruch damit angeredet oder bezeichnet zu werden gibt es grundsätzlich ohnehin nicht, weil ein solcher Titel eben kein Bestandteil des Namens ist. Dies gilt genauso für Honorarprofessoren, die 'Honorarprofessoren' sind und als solche zu benennen, aber keine Professoren mit beamtenrechtlichem Status! --84.139.170.83 12:43, 9. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]
Nur mal ein Erfahrungsbericht:
Einer meiner Erstsemesterprofs war Honorarprof und stand im Vorlesungsverzeichnis als solcher, aber auf seinen Übungsblättern und Zeugnissen stand immer nur "Prof. Dr.". Er schien alle Rechte der anderen Profs auch zu haben. Im Gegensatz zu den apl. Profs (gab es an dem Fachbereich, Mathematik, keinen), die, je nach Fachbereich, auch u. U. Assistenten mit Gnaden-Prof-Titel waren (so hatte ich in der Chemie einen apl. Prof, der das Praktikum für Physiker betreute, aber nicht einmal Vordiplomsprüfungen für ebendie abnehmen durfte - und mein Prüfer im Vordiplom behandelte ihn klar als seinen Assistenten).
Ist allerdings ein unüblicher Fall, denn der machte exakt den üblichen Prof-Job. Der einzige andere Honorarprof am Fachbereich war hingegen ein habilitierter Lehrer, der nur nebenher an der Uni lehrte. --Elop 22:54, 9. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]
Dein Erfahrungsbericht macht die ganze Unübersichtlichkeit zu den unterschiedlichen Bundesländer-Regelungen in Sachen der Hochschulpersonalpolitiken beispielhaft und anschaulich deutlich. --84.168.194.67 00:06, 10. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Honorarprofessor[Quelltext bearbeiten]

Es handelt sich NICHT um eine Ehrenprofessur. Die Bezeichnung geht zurück auf die Zeiten, in denen diese nebenamtlichen Professoren, wie heute, kein Gehalt bezogen, aber das von den Studenten für ihre Vorlesungen zu entrichtende Hörgeld als Honorar bekamen - sie bezogen also kein Gehalt, sondern dieses Honorar. Nur weil die Hörgelder insgesamt abgeschafft wurden, kennt (fast) niemand mehr diesen Hintergrund. --94.216.88.104 15:03, 4. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Aber so stehts doch auch im Text? --Gmünder (Diskussion) 20:23, 6. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]