Diskussion:Horst Müller (Philosoph)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Tohma in Abschnitt Belegloser Artikel
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Belegloser Artikel[Quelltext bearbeiten]

Dieser Sachbuchautor hat sich in seinem weitestgehend selbst erstellten Artikel ohne Belege zum Wissenschaftler geschrieben. So wird das nichts. Außerhalb vom Sachbuchautor fehlt die Relevanz.--Tohma (Diskussion) 09:02, 11. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Kategorien und Einleitung müssen sich aus dem nach WP:Q belegten Text ergeben. Das ist kein Wissenschaftler, sondern ein pensionierter Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg.--Tohma (Diskussion) 08:21, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Die GND belegt Soziologe, Sozialinformatiker und Sozialphilosoph. --Nuuk 08:23, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Hatte ich im ZQ erklärt, das ist kein Beleg. Die Texte dort werden aus der WP kopiert. Gelesen? Verstanden? Das hier ist nachzuweisen. Davon ist im Text ichts zu finden. Das ist ein pensionierter Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg, der Texte schreibt.--Tohma (Diskussion) 10:11, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Natürlich sind Angaben der GND auch als Beleg anzusehen. Ich vermute, dass Tohma keinen der im Artikel aufgezählten Texte, die er nicht als Belege gelten lassen möchte, weder „gelesen“, noch „verstanden“ hat. In den Relevanzkriterien zu Wissenschaftlern steht einleitend das Wort „zumeist“. Horst Müller ist ein promovierter Wissenschaftler, der eine Vielzahl sozialphilosophischer Veröffentlichen vorzuweisen hat. Da er seinen Lebensunterhalt nicht im universitären Wissenschaftsbetrieb verdiente, sondern als Informatiker arbeitete, gilt gerade in seinem Fall das „Zumeist“ gerade nicht. Was spricht dagegen, dass ein pensionierter Sachbearbeiter als Philosoph wissenschaftlich arbeitet? --Hoss (Diskussion) 13:22, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Die GND werden (unter anderem von WP-Autoren) durch Kopieren von hier erstellt. Die belegen daher nichts. Die Einordnung muss sich aus belegtem Text mit Belegen nach WP:Q ergeben. Das hier ist nachzuweisen. Davon ist nichts zu sehen. Die Pflicht zum Nachweis ist bei demjenigen, der drin haben will. Nachweispflicht gilt auch für Text im Artikel. Dort sehe ich nur Vandalismus, indem unbelegter Text neu ohne Belege eingestellt wurde.--Tohma (Diskussion) 13:32, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Sehe ich anders, Vandalismus ist auch das Löschen von Artikelinhalten ohne hinreichend „belegte“ Löschbegründung.--Hoss (Diskussion) 13:48, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Irgendein Zeugs kannst du auf deiner Website veröffentlichen, hier ist ein umgehende Belegung erforderlich. Solche Grundregeln sollte man hier nicht besprechen müssen. Der Rest von meinen Hinweisen wurde auch noch nicht beantwortet.--Tohma (Diskussion) 13:58, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Welche sachdienlichen Hinweise? Meinst du, dass Horst Müller nur ein philosophierender, subalterner Sachbearbeiter ist, dessen Veröffentlichungen du für irrelevant hältst, weil er dir nichtssagend erscheint?--Hoss (Diskussion) 17:00, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Dass die GND nichts belegen. Dass der Text nicht belegt ist. Also reiner POV. Was ich und andere WP-Konten von Müller halten, ist völlig unwesentlich. Die Belege nach WP:Q sind von Interesse. Und da ist eben rein gar nichts.--Tohma (Diskussion) 17:55, 15. Jul. 2022 (CEST)Beantworten