Diskussion:Hundeführer

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 78.42.134.48 in Abschnitt Schweißhundführer bezüglich Jagd fehlt
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Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Kopie von Benutzer Diskussion:77.4.69.192:

••• Beginn Kopie •••
Kannst Du bitte bei den Artikeln, wo Du fehlende Belege reklamierst, genauer sagen, welche Aussagen Du belegt haben willst? Du verweist mit Deinem Baustein auf die jeweilige Diskussionsseite, schreibst dort aber nichts. Das ist wenig hilfreich. Anka Wau! 00:51, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Es geht darum, dass es ÜBERHAUPT keine Belege gibt. Es wird immer gedroht, dass völlig belegfreie Artikel schnelllöschbar sind. --77.4.69.192 01:04, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Es ist wenig hilfreich, wenn Du in alle Artikel, die Du findest, die keine Belege haben, rein aus Prinzip einen solchen Baustein setzt. Wenn Du helfen willst, recherchiere fragliche Stellen und trag Belege nach oder benenne genau Deine Zweifel. Fehlende Belege sind dann KEIN Schnellöschgrund, wenn es keine inhaltlichen Zweifel am Artikel gibt. Anka Wau! 01:12, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

••• Ende Kopie ••• Anka Wau! 01:46, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Strafrecht[Quelltext bearbeiten]

Ein Hund ist kein "Werkzeug" im Sinne des § 25 Abs. 1 2. Alt. StGB, da Werkzeug in diesem Sinne, da Werkzeug in diesem Sinne nur "ein anderer [Mensch]" sein kann, der zu einer rationalen strafrechtlich relevanten Willensbildung in der Lage wäre. Ein Hund steht im Rechtssinne dagegen auf gleicher Stufe wie eine Pistole oder ein Auto, so dass derjenige, der die Verletzung durch einen Hund zu verantworten hat immer nur unmittelbarer Täter sein kann.

Außerdem ist das Konstrukt der mittelbaren Täterschaft auf Fahrlässigkeitsdelikte allenfalls insoweit anwendbar, als der Hintermann gezielt einen anderen zur riskanten Verhaltensweise motiviert, was allerdings selbst als unmittelbare Tatausführung durch den Hintermann bestraft werden kann, weswegen es für das Konstrukt mittelbarer Täterschaft keinen Bedarf gibt. (vgl. z.B. MüKo-Joecks, 3. Aufl. 2017, § 25 StGB, Rn. 296 ff.)

Schließlich ist nicht jede Situation wo ein Hund einen Menschen beißt automatisch als fahrlässige Körperverletzung strafbar. (nicht signierter Beitrag von LionelHutz (Diskussion | Beiträge) 12:21, 15. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Als "Siehe auch" war es mal im Artikel, gefiel aber einer Person nicht[Quelltext bearbeiten]

Die Links könnten rein, vielleicht nicht alle oder einige zusätzlich. --Netpilots 02:24, 17. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Schweißhundführer bezüglich Jagd fehlt[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht möchte und kann dazu jemand noch etwas schreiben. --78.42.134.48 06:15, 18. Nov. 2020 (CET)Beantworten