Diskussion:Jagdrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Freigut in Abschnitt Schweizer Jagdrecht
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Jagdrecht“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Länderbezug[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bezieht sich rein auf Deutschland. Österreich und Schweiz finden keinerlei Beachtung.Tschax 09:14, 20. Nov 2005 (CET)

Artikel zusammenlegen?[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte für die Zusammenlegung der Artikel Jagdrecht und Jagdgesetz plädieren. Wie ist bitte das Meinungsbild?

Das finde ich auch sinnvoll. Bereits bei Studium des Artikels "Jagd" findet man dort umfangreiche Ausführungen zum Jagdrecht. Diese sind eher umfangreicher als der gesamte hiesige Artikel, insbesondere hinsichtlich der kritischen Diskussion. Die gesamte Systemaitik zu Jagd und verwandten Themen / Unterthemen sollte überdacht werden. Inhaltlich sind die Beiträge sehr gut.Apetri

Jagdrecht des Erbbauberechtigten[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Kenntnis steht das Jagd- und das Jagdausübungsrecht dem Erbbauberechtigten an Stelle des Eigentümers zu, wenn das Erbbaurecht im Erbbauvertrag auf das Grundstück erstreckt ist, § 1 Abs. 2 Erbbauverordnung, was in der Praxis häufig der Fall ist.

Da ich dafür aber keine definitive Quelle gefunden habe, stelle ich eine entsprechende Ergänzung sdes Artikels an dieser Stelle zunächst zur Diskussion Apetri

Zweierlei[Quelltext bearbeiten]

Hier werden ja unterschiedliche Dinge vermischt:

  • Das Jagdrecht umfasst alle Normen, die sich mit der Jagd beschäftigen.
  • Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen (§ 1 BJagdG).

Ich befürchte, dem Laien wird durch den Artikel nicht klar, dass es hier um zweierlei Dinge geht. Zumindest müsste das besser herausgearbeitet werden, meiner Meinung nach müsste man für diese zwei Dinge sogar zwei verschieden Artikel schreiben und das Lemma Jagdrecht als Begriffsklärung einsetzen. Hat da jemand eine Meinung dazu bzw. eine Idee? --Zollernalb 20:57, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe versucht das ganze in der Einleitung klarzustellen. Der Artikel selber handelt eigentlich nur von der Befugnis. Man sollte noch den vorhandenen Artikel Jagdausübungsrecht hier einarbeiten. --Of 22:12, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Bitte Inhalte aus dem Artikel Jagd einarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Jagd wird das Thema Jagdrecht in Bezug auf DACH zum Teil viel ausführlicher behandelt. Ich schlage vor, dass die dortigen Informationen hier eingearbeitet werden und der dortige Abschnitt zum Jagdrecht auf das wesentliche beschränkt wird. Ein Link zu diesem Hauptartikel besteht bereits. Allerdings sind die Informationen hier zumindest mengenmäßig dürftiger als dort. Gruß --91.37.174.14 21:14, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Hallo 91.37.174.14 ! Wenn Du Dich auskennst, kannst Du das gern machen - es wäre auch im Sinne der Entlastung des Artikels Jagd. Es wäre nett wenn Du Dich entschließen kannst Dich, bei Wikipedia als Autor anzumelden. Kompetente Autoren sind immer gern gesehen. Beste Grüße J tom 13:49, 30. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Wieso gerade Namibia?[Quelltext bearbeiten]

Wieso wird gerade Namibia so ausführlich beschrieben? Dann würden interessierten Leser sicher doch auch andere interessante Jagdgebiete in Afrika, Russland oder USA interessieren?! (nicht signierter Beitrag von 93.199.162.69 (Diskussion | Beiträge) 21:08, 18. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

bestimmt, du bist herzlich eingeladen, das zu ergänzen. --Zollernalb 21:45, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Sinn und Zweck dieses Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wirkt auf mich insgesammt ein bisschen unfundiert und mäßig gut recherchiert. Der Abschnitt zur Geschichte ist für eine Enzyklopädie ein bisschen zu Literarisch und insgeammt Schwammig und für meine Begriffe nicht ausreichend belegt. Gleiches gilt gür den Abschnitt zur Rechtsvergleichenden Analyse. Wirkt eher wie abgeschrieben, inklusive Stil kopiert. Daher scheint grade die Einzige Funtkion des gesammten Artikels darin zu bestehen, in die Thematik Jagdrecht einzuführen und auf die einzelnen Länder-Artikel hinzusweisen. Das geht auch fundierter. Ich frage mich, ob der Artikel zum Deutschen Jagdrecht nicht ungefähr den gleichen Zweck erfüllt. Schließlich haben beide Artikel exakt den gleichen Einleitungssatz. Ich würde daher anregen, vorerst diesen Artikel zu löschen und im Jagdrecht Deutschlandartikel am Ende des Artikels einen Verweis auf die internationalen Jagdrechtsartikel zu den anderen Ländern ein zu bauen. --Gartenzaeunchen (Diskussion) 17:22, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Du hast weitgehend recht – aber löschen kann man diesen Artikel nicht, er müsste zumindest als BKL stehen bleiben. Die deutschsprachige Wikipedia ist nicht nur die Wikipedia Deutschlands, sondern auch der Schweiz, Liechtensteins und Österreichs. Warum soll also auf das Schweizer und das österreichische Jagdrecht nur am Schluss des Artikels über deutsche Jagdrecht verwiesen werden? Diese beiden Länder sind für die deutschsprachige Wikipedia nicht «Ausland». --Freigut (Diskussion) 08:03, 23. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Es ist noch anders: die deutschsprachige ist eine Enzyklopädie für und über die ganze Welt, nur eben in deutscher Sprache. Einen Fokus auf Deutschland, Österreich und die Schweiz wollen wir nicht legen, Freigut.
An Gartenzaeunchen: Wenn dir der Artikel "unfundiert und mäßig gut recherchiert" erscheint, bist du dazu aufgerufen, das zu verbessern, indem du gut belegte Änderungen vornimmst. Wenn du annimmst, dass es die einzige Funktion des Artikels sei, "in die Thematik Jagdrecht einzuführen und auf die einzelnen Länder-Artikel hinzuweisen", dann hast du Recht, so ist es nämlich. Der Artikel Jagdrecht (Deutschland) erfüllt aber einen komplett anderen Zweck: Er soll sich nur und ausschließlich mit dem deutschen Jagdrecht befassen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:52, 23. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Du solltest genau lesen, was ich geschrieben habe, Gnom: Ich wehre mich dagegen, dass die Links auf das nicht-deutsche, im Beitrag von Gartenzaeunchen «international» genannte Jagdrecht, worunter naturgemäss auch die Artikel Jagdrecht (Schweiz) und Jagdrecht (Österreich) fallen, einfach an den Schluss des Artikels Jagdrecht (Deutschland) gesetzt werden. Ich sage mit keinem Wort, dass man Jagdrechte nicht-deutschsprachiger Länder nicht behandeln solle. --Freigut (Diskussion) 10:10, 23. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Keine Sorge, ich habe genau gelesen, was du geschrieben hast, Freigut :-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:16, 23. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Rechtsvergleich[Quelltext bearbeiten]

Da mir im Rechtsvergleich eine Wertung zu Lasten der Jagd aufschien, habe ich versucht, so zu ändern, dass ersichtlich wird, dass zumindest in der deutschen Gesetzgebung kein Widerspruch von Jagd und Tierschutz vorliegt. --Gabrikla (Diskussion) 16:31, 2. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Rechtsvergleich 2[Quelltext bearbeiten]

Im Einzelnachweis 5 wird ein französischer Beleg aus 1999 angeführt für begleitetes Fahren. Da kann was nicht stimmen! --Gabrikla (Diskussion) 16:34, 2. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Schweizer Jagdrecht[Quelltext bearbeiten]

Bevor eine Änderung inhaltlicher Art vorgenommen wird, sollte bitte erst recherchiert werden; und das möglichst an der Quelle, die dann übrigens auch als Beleg dient. So gibt es in der Schweiz sehr wohl nicht nur zwei, sondern sogar drei Jagdsysteme: das Patentsystem, das Reviersystem und im Kanton Genf eine Sonderregelung, die angeblich die Jagd abschafft, weil der Abschuss von Wildhütern übernommen wird. Der einzige Unterschied zu den beiden vorgenannten Systemen ist der Kostenfaktor. Da, wo früher die Jäger für das Privileg, jagen zu dürfen, bezahlen mussten, übernimmt in Genf der Steuerzahler die Kosten. --Gabrikla (Diskussion) 15:01, 4. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

@Gabrikla: Dieser Vorwurf ist nun wirklich daneben. Selbstverständlich weiss ich, dass es in der Schweiz drei Jagdsysteme gibt – der Artikel Jagdrecht (Schweiz) stammt ja aus meiner Feder. Die drei Jagdsysteme ändern am Grundsatz nichts daran, dass die Jagd in der Schweiz überall, also in allen Kantonen, Jagdsystem hin oder her, ein Regalrecht des Staates (= Kanton) ist. Egal, ob das Revierjagdsystem (der Staat erteilt das Jagdrecht für ein Revier) oder das Patentjagdsystem (der Staat erteilt das Jagdrecht für den ganzen Kanton) gilt: Die ganze Schweiz (mit allfälliger Ausnahme von Genf) gehört zu Punkt 3: «Staaten, in denen das Jagdrecht unabhängig vom Grundeigentum vom Staat vergeben wird.» Genf mit seiner Verwaltungsjagd kann meinetwegen als vierte Gruppe aufgeführt werden. Die jetzige Fassung ist leider eine Verschlechterung im Vergleich mit der vorangehenden. Abgesehen davon: Warum der Satz «In der Schweiz ist das BAFU für den Vollzug des eidgenössischen Jagdgesetzes zuständig»? Bei den anderen Staaten, Ländern und Kantonen wird ja auch nicht gesagt, welcher Verwaltungszweig die Jagd beaufsichtigt. Gruss, --Freigut (Diskussion) 15:54, 4. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
@Freigut: Ok, ich wollte eigentlich keinen Vorwurf machen. Falls so angekommen, tut es mir leid! Das BAFU geht selbst von zwei, bzw. drei Systemen aus. Warum du nicht? Wenn du Recht hättest, gäbe es in Deutschland, sowohl das Patentsystem, als auch das Sondersystem, da der Staat auf seinem Gebiet, sowohl Staatsbeamte jagen lässt, als auch Gebiete verpachtet. In Bundesforsten gibt es sogar die Lizenzjagd, da dort auch Einzelabschüsse in einer bestimmten Jagdzeit getätigt werden. Die Begrifflichkeiten haben sich eingebürgert, weil unterschiedliches Grundeigentum die Voraussetzung für die Entwicklung war. So war das riesige Amerika freies Land (vielleicht hätte man hierzu die Indianer fragen sollen!), das gewaltsam angeeignet wurde. Da, wo das Land angeeignet wurde, zum Privatgelände wurde, gibt es auch in Amerika keine Lizenzjagd mehr. Die gibt es nur auf Staatsgebiet, oder wo sonst niemand andere Ansprüche stellt. In Deutschland gab es das königliche Regal und ein paar freie Bauern bis zur Bürgerlichen Revolution. Da kam die freie Jagd auf, die zum Niedergang aller Tierarten führte. Im Rahmen der folgenden Restauration alter Verhältnisse blieb einerseits das Eigentum Grundlage der Jagd, wurde aber gleichzeitig mit einer Mindestfläche versehen. Das führt zwangsläufig zum Reviersystem. Der Großgrundbesitzer kann sein eigenes System, nämlich Eigenjagd, machen. Da all diese Eigentumsfragen im Prinzip auch auf die Schweiz zutreffen, ist es also zumindest zweifelhaft zu sagen, das Eigentum spiele keine Rolle in der Schweiz. Wild ist überall herrenlos, solange es lebt. Es wechselt also die Grenzen, wie es will, egal welches System zu finden ist. --Gabrikla (Diskussion) 16:45, 4. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Ich verstehe dich nicht – ich sage doch auch, dass es in der Schweiz drei Systeme gibt! Es sind aber drei Ausprägungen eines Rechts, das in jedem Fall vom Staat dem Jäger erteilt wird (bzw. in Genf jagd der Staat selber). Eigentum spielt wirklich keine Rolle; kein Schweizer darf auf seinem Land jagen, ohne vorher das Jagdrecht bzw. das Jagdpatent erlangt zu haben. Lies doch bitte einmal in den Gesetzen nach, die ich im Artikel Jagdrecht (Schweiz) verlinkt habe (diejenigen des Bundes sowie beispielhaft der Kantone Bern [Patentjagd] und Zürich [Revierjagd]). Ich fürchte, wir reden aneinander vorbei... :-) --Freigut (Diskussion) 17:18, 4. Okt. 2018 (CEST)Beantworten