Diskussion:Jamala

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Kharon in Abschnitt Ergänzungen und Korrekturen
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ESC 2016[Quelltext bearbeiten]

Das Finale ist erst heute Abend (14.05.2016) - weiß da schon jemand mehr? (nicht signierter Beitrag von 88.73.13.57 (Diskussion) 13:47, 14. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Ergänzungen und Korrekturen[Quelltext bearbeiten]

"1944 wurden ihre Vorfahren väterlicherseits, wie alle Krimtataren unter dem sowjetischen Diktator Josef Stalin, von der Krim nach Zentralasien vertrieben."

Bei einer Vertreibung hat man die Wahl, irgendwohin außerhalb des Herrschaftsbereiches des Vertreibers zu gehen, so wie etwa die Ostpreußen 1948/49. Das war bei den Krimtataren wie bei allen 1939 im sowjetischen Herrschaftsbereich Erfaßten und später Repatriierten, nicht der Fall. Der Begriff ist darum unpassend, die Betreffenden wurden DEPORTIERT.

"Nach Auflösung der Sowjetunion 1991 kehrten ihre Eltern auf die Krim zurück.[2]"

Die Auflösung der Sowjetunion ist dafür weder maßgebliche noch hinreichende Grundlage. Entscheidend war die Rehabilitierung 1989 noch in der Sowjetunion und de darauf beruhenden Verträge der Nachfolgestaaten. So wie das da stand, hätte jeder beliebige Kirgise oder auch Kasache mal eben ukrainischer Staatsbürger werden können, nur weil die Sowjetunion zerfiel.

"2016 nahm sie nochmals teil und gewann das Finale mit dem Titel 1944, eine Anspielung auf eben jenes Jahr, in dem Stalin die Krimtataren nach Zentralasien deportieren ließ. Im Text geht sie auf die verloren gegangene Kindheit in der Heimat und die Gräueltaten der Sowjets ein."

Auf die Gräueltaten ihrer Volksgenossen im Dienste der Nazis geht sie allerdings nicht ein, und das waren immerhin ein Drittel aller wehrfähigen Männer, freiwillig gestellt. Soweit die Quellen sagen, also alle, die die Sowjets nicht mehr rekrutieren konnten. Es ist einerseits verständlich im Hinblick auf das unermeßliche Grauen des Bolschewismus, aber dann müßte man auch gleichermaßen Verständnis für die nazi-deutsche Präventiv-Notwehr haben, oder man muß hier ähnlich strenge Maßstäbe wie an die Kriegsverbrecher anlegen. Die Krimtataren waren genau da eingesetzt, wo die schlimmsten Kriegsverbrechen auf deutscher Seite stattfanden, also in der "Bandenbekämpfung". Was das (außer totaler Judenvernichtung) konkret heißt, wollt ihr gar nicht wissen; die Grausamkeiten bewogen selbst die SS mitunter zum Eingreifen. Aber genau hier bewährten sich besonders alle muslimischen Verbände unter Wehrmacht und SS, von Albanien und dem Balkan bis zur Krim.

Und jetzt wird es schwierig: daß ich kein Mitleid mit einer über 90-jährigen inkontinenten sabbernden SS-Bestie haben darf, habe ich ja nun schon gelernt. Nach neuester Rechtsstaatlickeit 2.0 (Demjanjuk) genügt Anwesenheit am Tatort; kollektive Mittäterschaft wird dann einfach unterstellt. Da weiß ich dann allerdings nicht mehr so recht, was man Uncle Joe (dem Freund der Demokratien, also Stalin) hier nun vorwerfen will. Das ist doch ein Urteil gegen die Krimtataren 1944, wie es astrein ein Münchner Gerichtshof 2016 auch fällen könnte...? (nicht signierter Beitrag von 93.197.184.128 (Diskussion) 23:06, 20. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Mir wäre neu, dass ein Münchner Gerichtshof 2016 Urteile über ganze Volksgruppen fällt. Davon abgesehen ist mir nicht klar, was diese Debatte mit dem Artikel über Jamala zu tun hat. --j.budissin+/- 09:20, 21. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Nach heutigem Rechtsempfinden war natürlich beides verbrecherisch. Sowohl die sehr bereitwillige Kollaboration der Krimtataren mit den Nationalsozialisten wie auch die von Stalin nach deren Niederlage erbarmungslos erzwungene Umsiedlung nach Sibirien, wo die meißten anschließend wohl jämmerlich verhungert sind. Es sollte beides sachlich dargestellt erwähnt werden. Die Verbrechen Stalin's an den Krimtataren darzustellen ohne die selbstgewählte Rolle fast aller Krimtataren im 2. Weltkrieg zu erwähnen ist selbstverständlich eine Geschichtsverklärung, als Klagelied und in jeder anderen Form. --Kharon 12:03, 21. Mai 2016 (CEST)Beantworten