Diskussion:Jochen Wolf (Politiker)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A00:20:6093:41D8:29C1:FA98:59EA:974C in Abschnitt Haftstrafe
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Tod?[Quelltext bearbeiten]

In der Bild gibt es ein Interview mit ihm, er ist also offensichtlich noch nicht tot (Stand 2014). http://www.bild.de/bild-plus/news/inland/news-inland/bild-fand-skandal-minister-wolf-37454846,var=a,view=conversionToLogin.bild.html (nicht signierter Beitrag von 87.183.78.218 (Diskussion) 19:47, 29. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

Interessant, dass hier damals die Seite "alleenportal.de" als Quelle ausreichte, in anderen Fällen aber Spiegel Online nicht zählt. Man man man… --Spiteactor Diskussion 17:19, 30. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Haftstrafe[Quelltext bearbeiten]

Da fehlen meines Erachtens erklärende Infos "Am 27. Februar 2002 wurde er wegen zweifacher versuchter Anstiftung zum Mord an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. 2004 wurde er nach Verbüßung der Haft aus dem Gefängnis entlassen."

Zwischen 2002 und 2004 liegen nur 2 Jahre und nicht 5

Reststrafen können nach Verbüßung von 2/3 zur Bewährung ausgesetzt werden, 5 Jahre sind 60 Monate, 2/3 davon sind dann 40 Monate. Die wären bei Anrechnung der am 27. Juli 2001 beginnenden U-Haft am 27. November 2004 verbüsst. Selbst lesen, nachdenken und rechnen hilft. --2A00:20:6093:41D8:29C1:FA98:59EA:974C 06:34, 4. Feb. 2022 (CET)Beantworten