Diskussion:Johannes Schulz (Geistlicher)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Bremond in Abschnitt Patrozinium in Lebach
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Patrozinium in Lebach[Quelltext bearbeiten]

Das Patrozinium der Stadtpfarrei in Lebach heißt wirklich "Dreifaltigkeit und St. Marien" oder "Dreifaltigkeit und St. Marien BMV", ohne den Zusatz Heilige, Heiligste oder Allerheiligste bei Dreifaltigkeit (wie man ihn sonst findet). Siehe bitte hier: Pfarreien im Bistum Trier La - Le; diese Angabe habe ich auch im Schematismus nachgeprüft. --Bremond 18:26, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten

ich gehe von einem fehler auf der bistums-seite aus. siehe z.b. offiz. facebook, katholische-kirche-lebach.de, saarbrücker zeitung, auf einer anderen seite des bistums trier oder z.b. auch hier: Familien in der katholischen Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit und St. Marien Lebach 1707-1793. Kreisarchiv, Saarlouis 1986, ISBN 978-3933926166 --Herr Knoerz vom Nudelholz 08:42, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten
ROFL (scnr): Die Bistumsseite wird von Facebook korrigiert? Aha. - Aber im Ernst: Was Du verlinkt hast, sind Pressemeldungen und andere inoffzielle Dokumente (auch was Du von der Bistumsseite zitierst, ist eine Pressemeldung); was ich zitiert habe, ist aus dem Kirchlichen Handbuch des Bistums Trier ins Internet übernommen. Ich darf aus dem Amtsblatt 2011 des Bistums Trier eine Urkunde (!) des Bischofs bzw. der Bischöflichen Kanzlei zitieren:
Errichtungsurkunde
Gemäß can. 374 § 2 CIC in Verbindung (...) errichte ich zum 1. September 2011 die Pfarreiengemeinschaft Lebach im Dekanat Dillingen. Zu dieser Pfarreiengemeinschaft gehören die Pfarreien: Lebach Dreifaltigkeit u. St. Marien, Lebach (Aschbach) St. Maternus, Lebach (Landsweiler) St. Donatus, Lebach (Steinbach) St. Aloysius, Lebach (Thalexweiler) St. Alban. Trier, den 25. Juli 2011 (Siegel) (Unterschrift) Bischof von Trier (Unterschrift) Kanzler der Kurie
Es stört mich selbst, daß bei der Dreifaltigkeit das Adjektiv "Heiligste" fehlt; ich fände es angemessen. Aber wenn das Amtsblatt es so sagt ... Daß bei der "Geschichte der Pfarrkirche" auf der Homepage der Pfarrei das Patrozinium nicht genannt wird, halte ich für eine schlimme Nachlässigkeit. --Bremond 11:40, 3. Feb. 2012 (CET) PS: Auch in älteren Amtsblättern fehlte das "Hl."Beantworten
was ich verlinkt habe sind ausnahmslos offizielle verlautbarungen und internetauftritte der pfarrei in lebach, dazu gehoert spassigerweise auch die facebook seite. ok wenn man von terminhinweisen bzw. pressemitteilung ausgeht, gehoert die seite des bistums nicht dazu. aber auch dort findet man weitere seiten mit der heiligen faltdreiigkeit. aufgrund der ca. 10.000 einträge fuer "Hl. Dreifaltigkeit und St. Marien" Lebach oder der ca. 3.000 fuer "Heilige Dreifaltigkeit und St. Marien" Lebach die man z.b. ueber google findet (im uebrigen finden sich unter den ca. 12.800 treffern bei google deutlich weniger als 5 % ohne den zusatz Hl. oder Heilige) und auch der reputablen literatur und des datums der o.g. urkunde: kann es sein, dass die pafrrei "Dreifaltigkeit u. St. Marien" bis 2011 "Hl. Dreifaltigkeit u. St. Marien" hiess? --Herr Knoerz vom Nudelholz 14:24, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten
fuer eine um- bzw. neubenennung spricht auch jegliche historische literatur bzw. aufzeichnung darueber. z.b. Institut für aktuelle Kunst im Saarland, Archiv, Bestand Lebach, Heilige Dreifaltigkeit und St. Marien (Dossier K 604), Familien in der katholischen Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit und St. Marien Lebach 1707-1793. Kreisarchiv, Saarlouis 1986, Albert Wagner: Kath. Pfarrkirche "Heilige Dreifaltigkeit - St. Marien" erbaut 1881/83 von Carl Friedrich Müller. --Herr Knoerz vom Nudelholz 15:00, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten
wobei ich gerade sehe dass das amtsblatt, zumindest in dem konkreten fall, nicht wirklich die quelle der wahl sein sollte. der zusatz Hl. bzw. Heilige wird auch dort im jahre 2012 verwendet: [1]. unabhaengig davon: was ist eigentlich im saarland der unterschied zwischen Pfarreiengemeinschaft und einem Kirchengemeindeverband? --Herr Knoerz vom Nudelholz 15:24, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Letztere Frage kann ich Dir gerne beantworten, allerdings lautet sie korrekt "was ist eigentlich im Bistum Trier der unterschied zwischen Pfarreiengemeinschaft und einem Kirchengemeindeverband?": Pfarreiengemeinschaft ist die Summe der von einem Pfarrer betreuten (nicht fusionierten) Pfarreien (in anderen Bistümern spricht man auch von "Seelsorgeeinheit"). Kirchengemeindeverband ist der Zusammenschluß der Verwaltungsräte dieser Pfarreien; er sorgt sich um die Gelder und ist in Zukunft Anstellungsträger des nichtpastoralen Personals. Genaueres siehe hier, im Menü links "Themen 2011", dann "Begriffe kurz erklärt". (Etwas verwirrend für langjährige Ehrenamtliche ist, daß der Kirchengemeindeverband vor 30 Jahren etwas anderes war, z.B. Träger einer Sozialstation.)
Googlefundstellen sind nicht "die Quelle der Wahl"; hier habe ich ein Beispiel ganz anderer Art. In der Beamtenwelt spricht man gerne von "ruhegehaltsfähige dienstzeit" (=76.300 Googlehits), im Beamtenversorgungsgesetz (offizieller Text hier) heißt es aber "ruhegehaltfähige dienstzeit" (=29.700 Googlehits).
Für eine Änderung des Patroziniumsnamens habe ich (leider!) keinen Beleg gefunden. KA 1979 Nr. 197 hat auch in einer Urkunde "Dreifaltigkeit", das Kirchliche Handbuch 1991 an allen einschlägigen Stellen gleichfalls.
Mit Deiner oben verlinkten Stelle aus dem KA bist du wiederum einer inoffiziellen Anzeige aufgesessen; was ich zitiert habe, ist der Text einer gesiegelten Urkunde. Und ich möchte hoffen, daß die Bischöfliche Kanzlei weiß, was sie schreibt ... :-)
Aber wir beide können uns hier die Köpfe heißreden und die Finger wundschreiben. Maile doch die Pfarrei (Pfr. Müller ist ein freundlicher Mensch) oder die Bischöfliche Kanzlei (kanzlei at bistum-trier.de) an, dann wissen wir's aus erster Hand. --Bremond 16:19, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten
recht hast du, meine finger aendern bereits die farbe ;)) ich glaube nicht, dass die die Bischöfliche Kanzlei weiß, was sie schreibt, trotzdem nehmen wir es mal so hin. ;)) ahja danke fuer die erklaerung oben. mal sehn was der pfr. mueller sagt. --Herr Knoerz vom Nudelholz 16:29, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Mein lieber Knoerz, lass das (ich glaube nicht, dass die die Bischöfliche Kanzlei weiß, was sie schreibt) nicht den Bischof oder seinen Kanzler hören! :-) In der Kanzlei der Kurie ist jeder einzelne Wohnplatz verzeichnet, jedes Kapellchen sowieso! Es gibt wenige Dienststellen des Bistums, vor denen solche Hochachtung habe (und das ist ganz ernst gemeint). Wenn Du anfragst, erkundige Dich bitte auch, ob und wann ein "Heiligste" weggefallen ist. (Auf die Akten aus der Zeit von Bischof Korum habe ich leider keinen Zugriff.) Wünsche Dir einen schönen Sonntag, --Bremond 16:57, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten
danke das wuensche ich auch. hab ihn angeschrieben und um infos zu beiden punkten gebeten. --Herr Knoerz vom Nudelholz 17:43, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Danke für Deine Mühe! --Bremond 17:52, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten
so, die antwort ist schon da: "[...]der Name der Pfarrei ist "HEILIGE DREIFALTIGKEIT UND SANKT MARIEN [...]" eine erklaerung wie es zum namen kam ist auch mit dabei. ich wuerd die mail ja gern hier zitieren, aber ich glaube das geht so nicht bzw. darf man das nicht. was nun? --Herr Knoerz vom Nudelholz 21:35, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten
das nun: Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Quelle_aus_Mail  ;) --Herr Knoerz vom Nudelholz 21:50, 4. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Das ging ja schnell! OK, die frommen Saarländer haben das Patrozinium "Heiligste Dreifaltigkeit". Hat der Pfarrer auch erklärt, wieso die Bischöfliche Behörde das anders sieht? Und die Geschichte, warum man 1883 (oder so) dem altehrwürdugen Marienpatrozinum noch eins "vorsetzte", würde mich auch interessieren. - Für den Gebrauch im Artikel hier braucht man, glaube ich, kein ORTS, da genügt ja: "Auskunft des Pfarramtes auf Nachfrage hin" oder ähnliches. Auch für Lebach müßte das reichen. Danke für Deine Mühe und die Klärung! --Bremond 11:14, 6. Feb. 2012 (CET)Beantworten