Diskussion:Juden raus! (Spiel)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 85.199.68.47 in Abschnitt Juden raus! (Computerspiel)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geeigneter erscheint Juden raus! (Spiel) oder ähnliches, um eine Verwechslung mit der tatsächlichen Parole zu vermeiden. --Rosenkohl 19:11, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Zu der Parole gabs eben noch nix. Aber hast recht. --Constructor 22:02, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
wenn aber dann nichts mit dem redirect passiert, dann bleibt die verwechslungsgefahr. daher erstmal zurueck. -- Supermartl 10:10, 31. Mai 2010 (CEST) Deine SigBeantworten

Verboten?[Quelltext bearbeiten]

Darf dieses Brettspiel eigentlich neu aufgelegt werden? Oder würde man sich dabei strafbar machen? --109.40.2.30 16:20, 4. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Das hängt davon ab, von wo aus Du schreibst. In Deutschland würde es mit ziemlicher Sicherheit unter Volksverhetzung fallen, wäre daher verboten (hoffe ich jedenfalls). In Österreich gibt es meines Wissens ähnliche Gesetze, wie es in der Schweiz ist, weiß ich leider nicht auswendig. In den USA, wo das Recht auf freie Meinungsäußerung einen deutlich höheren Rang hat als bei uns, sind ja auch Hakenkreuze, KKK-Kapuzen und ähnliches erlaubt, da könnte es legal sein. In Staaten, die wie der Iran eine mehr oder weniger offen antisemitische Anti-Israel-Politik betreiben, könnte man es vermutlich problemlos neu auflegen - obwohl, dort würde man sich vermutlich am Ziel Palästina für die ausgewiesenen Juden stören. -- Perrak (Disk) 19:07, 4. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Verkäufe[Quelltext bearbeiten]

„Zwar warb der Hersteller selbst mit der Zahl „1 Million verkaufte Spiele“. André Postert jedoch hält das im doppelten Sinne für Propaganda: „Tatsächlich ist es wohl nicht groß in Umlauf gekommen. Das Spiel wurde noch im selben Jahr 1938 mit großen Rabatten verramscht.““ [1] --87.162.162.55 00:27, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Warum das Spiel kaum erhalten blieb? Weil es ein widerliches rassistisches Propaganda- und Hetzspiel war, das niemandem Spaß gemacht hat. Es verkaufte sich schlecht und wurde wahrscheinlich beizeiten zum Anzünden des Kohleofens verwendet. --87.162.162.55 01:00, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Selbst NS-Organisationen wie die SS konnten dem Spiel nicht abgewinnen: „Doch selbst der SS war die antisemitische Kombination aus "Fang den Hut" und "Mensch ärgere dich nicht" zu plump. So schrieb das SS-Kampfblatt "Das Schwarze Korps" 1938: "Diese 'Erfindung' ist ein geradezu strafwürdiger Einfall, ausgezeichnet dazu geeignet, Wasser auf die Hetzmühlen der internationalen Judenjournaille zu gießen."“ Nazi-Spielzeug: Als Hitler ins Kinderzimmer kam, spiegel.de, 17. Dezember 2018 --87.162.162.55 01:04, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Juden raus! (Computerspiel)[Quelltext bearbeiten]

Darf dieses Brettspiel als Computerspiel umgesetzt werden? Und darf diese Parole in Computerspielen verwendet werden? --85.199.68.47 14:21, 17. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Ist die Frage wirklich ernst gemeint? Siehe oben den Abschnitt "Verboten?" Abgesehen von § 130 StGB (Volksverhetzung) würde ein solches Computerspiel sicher auch sehr schnell von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz auf den Index gesetzt und damit mit einem weitgehenden Vertriebsverbot in Deutschland belegt werden. Nach meiner bescheidenen Einschätzung müssten Herausgeber auch mit einer Hausdurchsuchung rechnen. --Koschi73 (Diskussion) 14:43, 17. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Und wie ist die Rechtslage in Österreich und der Schweiz? --85.199.68.47 11:41, 18. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
In Österreich dürfte eine Veröffentlichung unter das Verbotsgesetz 1947 fallen. Die Rechtslage in der Schweiz kann ich nicht beurteilen. --Koschi73 (Diskussion) 12:29, 18. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Auf welche Liste (A oder B) würde es im deutschen Index landen? --85.199.68.47 19:14, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Vermutlich B, weil Straftatbestände verwirklicht sein dürften – aber am Ende entscheiden das Gerichte. Wer "Juden raus" in Deutschland als Computerspiel veröffentlicht muss selbstverständlich mit Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden rechnen. --Koschi73 (Diskussion) 21:36, 20. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Und wie steht PEGI zu einer Computerspielumsetzung des Brettspiels oder zu einem sonstigen Computerspiel mit dieser Parole? --85.199.68.47 13:22, 22. Sep. 2022 (CEST)Beantworten