Diskussion:Justizvollzugsanstalt München

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Pinguin55 in Abschnitt Prominente Insassen
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Zwischenfälle[Quelltext bearbeiten]

Den Teil Zwischenfälle hatte ich eingebaut, da Jemand einen Artikel über eben diesen Anwalt Peter Guttmann eingetragen hatte. Der Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen, aus der Diskussion ergab sich, dass man die Sache hier mit einbaut! Die Namen wurden jetzt rausgenommen sehe ich!--Sascha-Wagner 19:23, 30. Aug 2006 (CEST)

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ich denke das Lemma sollte korrekterweise „Justizvollzugsanstalt München“ heißen, weil der Name „Stadelheim“ eher inoffizell ist und „Justizvollzugsanstalt München“ vom Justizministerium verwendet wird --Mac ON 08:35, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Verschoben --Mac ON 13:12, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hitler[Quelltext bearbeiten]

M.W. ist Hitler auch nach 1922 noch einmal in Stadelheim gewesen. Nach seiner Verhaftung am 11.11.1923, wurde er hier in die Untersuchungshaft eingeliefert. Erst im Frühjahr 1924 wurde er nach Landsberg überstellt. Gruß Salomonschatzberg 12:54, 8. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Gedenkstätte[Quelltext bearbeiten]

Eine Gedenkstätte wurde 1974 errichtet und kann von Gruppen nach Anmeldung besucht werden. Am 65. Jahrestag der Hinrichtung (23. Februar 2008) von Hans und Sophie Scholl..........

Müsste da nicht stehen Am 65. Jahrestag der Hinrichtung (22. Februar 2008)? Sophie Scholl wurde nämlich am 22. Februar hingerichtet. -- DanielHitzig 18:14, 11. Okt. 2010 (CEST)ssBeantworten


getötet/erschossen/ermordet[Quelltext bearbeiten]

Ist die Einteilung der Prominenten Inhaftierten nicht POV? Warum die Unterteilung in getötet/erschoen/ermordet? Warum wird ein Röhm, der ohne Gerichtsverhandlung in seiner Zelle erschossen wurde nicht als ermordet erwähnt, bzw. warum werden die Mitglieder der Weißen Rose durchgehend als ermordet aufgeführt, obwohl es da Gerichtsverfahren gab und somit der Begriff getötet bzw. hingerichtet richtiger wäre?

-- 82.113.106.148 20:05, 19. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ganz einfach: Weil die Geschichte von den Siegern geschrieben wird. (Nein, ich bin kein Rechtsradikaler, subjektiv war das bei den Scholls für mich natürlich Mord). Aber so einfach ist unterm Strich es nunmal. --188.104.88.160 03:42, 18. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Sehe hier auch folgenden Scheinwiderspruch:
Unter "Geschichte": Insgesamt wurden in Stadelheim mindestens 1049 Gefangene hingerichtet, wovon nur 13 auf die Zeit zwischen 1895 und 1927 entfallen, darunter Eugen Leviné († 1919).
Unter "Mahnmal außerhalb der Mauern": Die Gedenksteine sollen an die 1188 Menschen erinnern, die zwischen 1934 und 1945 hinter den Gefängnismauern hingerichtet wurden.
Zumindest der Form halber sollte es einheitlicher formuliert sein, sonst stimmt auch ein Satz wie "mindestens 12 oder 240 oder 600 Menschen wurden in Stadelheim hingerichtet, eventuell genau 999".--2001:16B8:2698:E400:5D41:7A71:3A1E:2E1A 13:30, 23. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Rundfunksender[Quelltext bearbeiten]

Was genau hat der Rundfunksender mit der JVA zu tun? --Alix (Diskussion) 11:37, 1. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Offensichtlich ein Überrest aus der zeit, als der Artikel noch "Stadelheim" hieß. Das gehört hier nicht in, es gibt nur einen örtlichen Bezug, keinen inhaltlichen. Ist das einen eigenen Artikel wert oder sollte das irgendwo eingegliedert werden? --bjs Diskussionsseite 15:53, 21. Mai 2016 (CEST)Beantworten

ausgegliedert --bjs Diskussionsseite 11:31, 25. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Weblink auf Archive.org ?[Quelltext bearbeiten]

Gut, die originale Seite ( http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Anstalten/JVA_Muenchen/ ) gibt es nicht mehr, aber ist es grad als Weblink (und nicht zur Dokumentation wie es mal war) nicht sinnvoller einfach die neue Seite ( https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/anstalten/jva-muenchen/ ) zu verlinken? --ZweiteVersuchung (Diskussion) 22:49, 18. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Unter weblinks auf jeden Fall, habs gleich mal umgesetzt. Unter einzelnachweise besser die archivierte Version belassen, die ist ja als Beleg verwendet worden. --bjs Diskussionsseite 08:02, 22. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

U-Haft wegen Kokainkonsums[Quelltext bearbeiten]

Der Konsum von Kokain ist in Deutschland nicht illegal. Konstantin Wecker war höchstens wegen Erwerb, Besitz oder Weitergabe von Kokain in U-Haft.--91.42.62.1 18:48, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Das stimmt durchaus, hab auf die schnelle jetzt nicht direkt gefunden was im zu Last gelegt wurde, aber dies sollte man präzisieren. --ZweiteVersuchung (Diskussion) 23:17, 26. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Dass der Konsum nicht strafbar ist, ist eine weitverbreitete Urban Legend. Man kann nicht konsumieren ohne zu besitzen, also ist der Konsum strafbar. Ganz einfach. Ein Gesetz für das Verbot von Konsum zu erlassen, wäre doppelt-gemoppelt und somit überflüssig. Was WEcker angeht: Ja, der hat in großem Stil gehandelt. Hat er selbst zugegeben und auch alle seine Lieferanten bei der Polizei genannt, um weniger Strafe zu kriegen. --188.104.88.160 03:45, 18. Jan. 2017 (CET)Beantworten
An die IP: Keine Urban Legend. Konsum ist, wie bei Cannabis, nicht strafbar, sondern nur Besitz und Handel (worunter natürlich auch der Erwerb fällt). Wenn du auf einem Tisch eine Line Kokain sehen würdest und die wegschnupfen würdest, würdest du dich nicht strafbar machen, du hättest ja nur etwas konsumiert, ohne Besitzer zu sein. Zugegebenermaßen eine etwas unrealistische Situation, aber rechtlich gesehen ist es so.Maxvorstadt (Diskussion) 12:32, 20. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Bin nicht der oben genannte Autor, aber ein starker Gegner der Verbreitung falscher Tatsachen:
Drogenkonsum ist im Betäubungsmittelgesetz tatsächlich nicht ausdrücklich erwähnt. Die Einnahme von Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz könnte also als straffrei verstanden werden.
Man läge jedoch falsch, und die Behauptung die Idee sei juristisch korrekt und in der Realität einer Strafverfolgung relevant, könnte für unbedachte Leser schwere Konsequenzen zur Folge haben.
Das BGHZ bestätigt 2009 §854 BGB sehr klar als Hauptsatz: "Besitz ist grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache."
Man muss illegale Substanzen auch nicht kaufen, um sie nach § 929 BGB zu erwerben - man kann juristisch nicht einfach "eine Line Kokain auf einem Tisch sehen und wegschnupfen" ohne dabei in den Besitz der Substanz zu gelangen.
Anders sähe es bei einer Vergiftung durch Dritte aus, wenn z.Bsp. jemand mit verbotenen Substanzen betäubt oder gefügig gemacht wird.
Man darf nicht einverstanden sein, eigene Überlegungen anstellen und politisch dagegen argumentieren. Doch es bleibt Tatsache, dass die Sachlage es seit Jahrzehnten überflüssig macht, freiwilligen Konsum von verbotenen Substanzen in Deutschland ausdrücklich unter Strafe zu stellen:
Wer illegale Drogen konsumiert, muss mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Wer durch Ermittlungen in die Nähe einer Drogenbande geahndet wird, muss mit härterten Strafen rechnen.
Wer das Gegenteil behauptet, tut meiner Meinung nach der Wahrheit grob unrecht.--2001:16B8:2698:E400:5D41:7A71:3A1E:2E1A 13:23, 23. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Gefängnis Stadelheim während des Krieges[Quelltext bearbeiten]

Ziemlich wenig Information zu Geschichte. Vielleicht wäre eine Information zu Tausenden erhängten Zwangsarbeitern, völlig unschuldige Menschen, während des II Weltkrieges. (nicht signierter Beitrag von 188.195.216.88 (Diskussion) 14:29, 7. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/giesing-mahnmal-ausserhalb-der-mauern-1.4977975== Justizvollzugsanstald ==

Tippfehler bitte verbessern Überschrift: Justizvollzugsanstald

Ohne "d" am Ende sondern t Maxix (Diskussion) 12:45, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Hier ein Screenshot von Maxix, der das ganze nachvollziehbar macht: https://s19.directupload.net/images/191201/i2eq85fz.jpg
Ich hab aber absolut keine Ahnung, wo dieser Untertitel herkommt, im Artikeltext steht er jedenfalls nicht.--Ampfinger (Diskussion) 21:25, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
In der App konnte ich die Beschreibung bearbeiten. Jetzt sollte es also tatsächlich erledigt sein. ;) Grüße, Ampfinger (Diskussion) 21:31, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Bilderwunsch neue Gedenkstätte vor der JVA[Quelltext bearbeiten]

Kann bitte jemand ein entsprechendes Foto einfügen? (Siehe meine Aktualisierung mit Beleg SZ.de https://www.sueddeutsche.de/muenchen/giesing-mahnmal-ausserhalb-der-mauern-1.4977975).

Danke!--DaubiKo (Diskussion) 20:46, 25. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Bezugsjahr[Quelltext bearbeiten]

Das Bezugsjahr 1894 ist vielleicht geschichtlich interessant, aber wäre ein späteres Bezugsjahr nicht besser für die Überblicksinformation geeignet? (nicht signierter Beitrag von 2A01:C23:BC0C:1E00:F596:3AE3:2446:45AA (Diskussion) 10:48, 5. Apr. 2021 (CEST))Beantworten

Prominente Insassen[Quelltext bearbeiten]

Sollten nur rechtskräftig zu Haft Verurteilte genannt werden oder auch Untersuchungsgefangene ohne rechtskräftiges Urteil (z.B. Markus Braun (Unternehmer) oder mutmaßlicher Doppelagent Carsten L.) bzw. Personen, die nach U-Haft lediglich eine Bewährungsstrafe erhielten (z.B. Kim Dotcom)? Aus meiner Sicht stellt es quasi eine Vorverurteilung bzw. Irreführung dar, wenn mutmaßliche Täter gemeinsam mit rechtskräftig verurteilten Haft-Gefangenen in der Liste eines Gefängnisses auftauchen. Der bei manchen Insassen herangezogene Artikel der tz [1] ist lediglich auf dem Niveau von Boulevardjournalismus. Und beim Rapper MOK gibt es weder einen Beleg für die Inhaftierung noch eine Haft-Erwähnung in seinem Personenartikel.

Welche Aufnahmekriterien gelten für diese Liste? Aktuell hat sie einen Umfang erreicht, dass sie mir ziemlich wirr erscheint. --Pinguin55 (Diskussion) 22:31, 2. Feb. 2023 (CET)Beantworten

+1 Halte die Liste auch für problematisch, stellt sie doch nicht Anderes als einen Pranger dar. -- Hans Koberger 14:24, 3. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Personen in U-Haft gehören wegen Unschuldsvermutung nicht in die Liste, erst recht nicht, weil laut Abschnitt Trivia „Stadelheimer“ für Vorbestrafter steht. Der Eintrag Karl-Heinz Wildmoser ist darüber hinaus irreführend, weil nicht U-Haft dabeisteht und er nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Ich entferne also Personen mit U-Haft (Ausnahmen Wilhelm Olschewski sen.: in NS-Zeit während U-Haft ermordet sowie Karl Wolff (SS-Mitglied) und Beate Zschäpe: U-Haft während langen Gerichtsverfahrens und anschließende Verurteilung). Außerdem entferne ich Personen ohne Stadelheim-Beleg (weder hier noch im Personenartikel): MOK, Maximilian Pollux, Dieter Zlof. --Pinguin55 (Diskussion) 21:34, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten