Diskussion:Körperschaftsteuer (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2A02:8109:98C0:43BA:5528:D2E:3383:23C3 in Abschnitt Steuererklärungsfrist seit 2016
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Körperschaftsteuer (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Besteuerung von Streubesitzdividenden wurde ab 01.03.2013 neu geregelt[Quelltext bearbeiten]

Vielfach wurde über die Änderung der Besteuerung von Streubesitzdividenden ab 2013 berichte, dies sollte mit geeigneter Quellenangabe in den Artikel eingefügt werden. Breichtet wurde z.B. hier: http://www.pwc.de/de/steuerberatung/vermittlungsausschuss-beendet-ungleichbehandlung-in-der-besteuerung-von-streubesitzdividenden.jhtml (nicht signierter Beitrag von Mwkalimero (Diskussion | Beiträge) 18:34, 18. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Review/Wirtschaft: 5. November 2010 - 30. Januar 2011[Quelltext bearbeiten]

Die Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer für juristische Personen. In Deutschland fallen vor allem GmbHs und AGs unter dieses Gesetz. Obwohl sie aufgrund des geringen Steuersatzes nur eine untergeordnete Bedeutung im Bundeshaushalt hat, betrifft sie fast alle größeren Firmen.

Dieser Artikel war 2004 schonmal im Review, da sich seitdem aber viel geändert hat, habe ich ihn komplett umgeschrieben. Ich bin noch neu bei Wikipedia, würde aber gern mal einen Artikel auf lesenswert bringen und brauche dafür eure Hilfe :-) . Ich denke, der Text ist auch für Laien verständlich, ich habe mich zumindest bemüht! Die Schwachstelle des Artikels ist, dass keine Grafiken da sind - wo kann ich da etwas frei verfügbares finden, oder muss ich selber etwas basteln? Für Anregungen schon im Voraus vielen Dank! -- Schlauchen ebt 23:01, 5. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Dieser Artikel dürfte es im aktuellen Zustand bei einer Kandidatur schwer haben, denn es fällt auf, dass die einzelnen Abschnitte relativ kurz sind und noch dazu viele Auflistungen enthalten. Ich kenne mich im Steuerrecht so gut wie gar nicht aus, deshalb kann ich inhaltlich nicht weiter helfen. Aber ergänzt werden sollte auf jeden Fall noch ein Abschnitt mit Kritik am Gesetz, denn ich kann mich erinnern, dass in der Presse oft darüber berichtet wurde. Auch sprachlich ist der Artikel verbesserungswürdig, beispielsweise wirkt die Formulierung "zu billig an die Körperschaft verkauft" unprofessionell. Eine Anmerkung am Rande: Dass es sich bei dem Namen des Gesetzes um Beamtendeutsch handelt (der Name gilt als Beispiel für den Namen eines Steuergesetzes ohne Fugen-s), sollte erwähnt werden, siehe dazu Beamtendeutsch#Wegfall_des_Fugen-s.--Stegosaurus Rex 08:41, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Schön, :-) wieder was gelernt. Der Name kam mir zwar holperig vor, aber darauf wär ich nicht gekommen... --Atlasowa 14:45, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

 Ok das mit dem Fugen-S habe ich ergänzt, aber eine Google-Recherche konnte mir mit "Kritik am Gesetz" nicht wirklich weiterhelfen: Die heiß debattierte Gesellschafter-Fremdfinanzierung gibt es nicht mehr, der Steuersatz ist so niedrig wie nie zuvor und die Notiz in einem Lehrbuch, dass die KöSt für Ausländer nachteilig sei, ist mittlerweile sicherlich auch überholt, das Buch ist schon ein paar Jährchen alt.... --Schlauchen ebt 06:58, 17. Nov. 2010 (CET)Beantworten


Das hier: effektive Steuerbelastung von Unternehmen in der Europäischen Union für das Jahr 2005[1]
oder das hier: German Tax Rate on Corporate Income 1995-2009

Hallo Schlauchen, inhaltlich kann ich leider auch nicht viel beitragen, trotzdem ein paar Anmerkungen, die schwammigsten zuerst:

Ich finde es jedenfalls toll, dass Du den Artikel überarbeitest, das ist wirklich kein einfaches Thema. Hut ab vor deinen bisherigen Mühen! Viele Grüsse --Atlasowa 14:45, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Vielen Dank für eure Tipps, ich werde mich in den nächsten Tagen drum kümmern! --Schlauchen ebt 22:49, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

 Info: Ich habe einige falsch zitierte Gesetzesstellen korrigiert und noch ein paar Links und geschützte Leerzeichen gesetzt. -- Hukukçu Disk. 12:23, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Der Artikel ist noch etwas Stückwerk... gut dass du den überarbeitest! Ich habe mir ein paar erste und unsortierte Gedanken gemacht, die ich hier auch völlig unreflektiert ;) zum besten gebe:
  • Verhältnis: EStG:KStG fehlt (Stichwort: EStG lex generalis, KStG lex specialis) - ist aber impliziert in der Einleitung mit drin! Vll. irgendwie verbessern? kannst du das bitte machen? Ich habe von diesen Begriffen noch nie was gehört :-/ --Schlauchen ebt 21:27, 17. Nov. 2010 (CET)Beantworten
  • die effektive Steuerbelastung liegt seit der großen Reform 2008 bei 29,8% (ungenauer Wert...aus meiner Erinnerung ), die Grafik wäre insofern überholt - Erläuterung warum die eff. Steuerbelastung so hoch (glaube zu wissen der obige Wert schließt die GewSt mit ein)... aber ich hoffe du verstehst den Gedanken. Deswegen habe ich die vorgeschlagene Grafik nicht eingebunden, ich finde diese "effektive Steuerbelastung"-Angaben etwas holprig, weil die Einkommensteuer auf Ausschüttungen nicht mit reinspielt, und durch die Gewerbesteuer sowieso keine genaue Wertangabe möglich ist... --Schlauchen ebt 20:48, 17. Nov. 2010 (CET)Beantworten
  • warum nicht die Entwicklung des Aufkommens mit einer Erläuterung der "Geschichte" der KSt verbinden, d.h. der Senkung des Steuersatzes von 40 auf 15%? das wäre logisch und müsste nicht aus verschiedenen Textteile - wie gerade geschlussfolgert werden!

Das Aufkommen betrug 2006 und 2007 je rund 22,9 Mrd. €, sank 2008 auf 15,9 Mrd. € und betrug 2009 7,713 Mrd. € [1] , und sank entsprechend prozentual von 4,7 %, 4,3 %, 2,8 % auf 1,48 % des gesamten Steueraufkommens von Deutschland. Zurückzuführen ist diese rückläufige Entwicklung auf .... die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % durch die Unternehmensteuerreform 2008 (und weitere Gründe?).  Ok Ich habe noch ein bisschen gebastelt, so ganz zufrieden bin ich noch nicht, aber der Grundgedanke ist umgesetzt. --Schlauchen ebt 20:48, 17. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich hoffe die Anmerkungen helfen dir den Artikel fortzuentwickeln. Ich gebe bei Gelegenheit meinen Senf hinzu und werde mich versuchen am Ausbau zu beteiligen. Leider KSt nicht mein Steckenpferd :) Jensen 22:07, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Prima! Es entwickelt sich doch! :) Ich bin im Moment in Prüfungsvorbereitungen, deswegen muss sich meine Mitarbeit auf den Review (vorerst noch) beschränken. Zur Erläuterung lex generalis..., d.h. immer dann wenn sich das KStG ausschweigt gilt die Regelung des EStG. Triff das KStG jedoch eine eigene Regelung verdrängt es eine (etwaig) bestehende Regelung des EStG (lex specialis verdrängt lex generalis). Dieser Aspekt ist jedoch in der Einleitung bereits enthalten. :) Jensen 17:56, 18. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe noch die Organgesellschaften und den §8c KStG eingearbeitet. --Schlauchen ebt 20:29, 18. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Erstmal Kompliment zum Artikel! Damit wird die länderspezifische Systematik analog zu Einkommensteuer (Deutschland), Gewerbesteuer (Deutschland) und Umsatzsteuer (Deutschland) fortgesetzt. Bisher hatte ich nur einige kleine Änderungen direkt im Artikel vorgenommen, nun möchte ich gerne folgende Anregungen machen:

Beispielbild
  • Mein Wunsch wäre ein (einfaches) Berechnungsbeispiel, aus dem der Zusammenhang zwischen den verschiedenen Steuerarten Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer innerhalb einer Firma dargestellt wird. Beispielsweise eine GmbH, deren Inhaber gleichzeitig Geschäftsführer ist und der für sein Gehalt Einkommensteuer zahlen muss. Leider sind mir die Zusammenhänge dazu nicht klar. Wie wirkt sich z. B. dieses Gehalt und/oder die Löhne der Angestellten auf den Gewinn (und somit die KSt und GewSt) aus?  Ok ich habe mal ein Schema gebastelt und in den Artikel ganz oben eingefügt. Mit der Position bin ich aber noch nicht ganz glücklich. Weiter unten sind fast keine Skizzen und oben ist alles überladen, aber von der Thematik her passt es m.E. nicht anders. Für Ideen bin ich offen :-) --Schlauchen ebt 06:53, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das Bild ist ja sehr gut geworden. Es passt m.E. durchaus in den Abschnitt "Einkommensermittlung".--Udo 10:31, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten
  • Dazu wäre ein Bild hilfreich, das ähnlich wie das nebenstehende Beispielbild die Geldströme dieser vier Steuerarten darstellt. Also etwa: Umsatzerlöse minus indirekte Steuern (USt), dann nach Rechenschema Löhne und Gehälter (minus ESt), dann Gewinn (minus KSt und GewSt)?  Ok das geht aus der Zeichnung heraus, die ich für Punkt 1 angefertigt habe. --Schlauchen ebt 06:53, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das Bild ist mE auch hier gut geeignet.--Udo 08:30, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

--Udo 12:35, 19. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Den Vorschlag für das Rechenschema von Atlasowa finde ich sehr hübsch, allerdings bin ich gerade mit einem 10,1" Netbook online und das zeigt es stark verzerrt an - rechts das Rechenschema, und links noch etwa 15 Zeichen vom Fließtext. Kann man das grafisch irgendwie anders machen? --Schlauchen ebt 19:33, 22. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Erledigt.--Udo 10:44, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten
mal wieder ein paar Vorschläge...
Da bin ich eher dagegen, da einer Körperschaftsteuersenkung meist eine Erhöhung der Besteuerung auf Gesellschafterebene entgegensteht, deswegen fände ich die Grafik nicht aussagekräftig - andere Stimmen? --Schlauchen ebt 11:43, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
  • im Bereich der Vorgesellschaft fehlt (die auch mir nicht ganz gegenwärtige) Verknüpfung zu sui generis ( Ok -- Hukukçu Disk. 01:09, 25. Nov. 2010 (CET))Beantworten
  • abschließende Auzfzählung von § 1 Abs. 1 KStG darf über R2 KStR (?) nicht im Wege der Auslegung erweitert werden (Hinweis?) Ok
  • Buchführungspflicht für KapGes über §§6, 238 HGB i.V.m. § 13 Abs. 3 GmbHG, §3 Abs. 1 AktG, § 17 Abs. 2 GenG erwähnenswert?
Ich würde spontan "nein" sagen, da es m.E. etwas weit vom eigentlichen Thema entfernt ist, das würde besser zu Buchführung oder den Artikeln für die einzelnen Körperschaften passen. --Schlauchen ebt 11:43, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Jensen 22:59, 24. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Noch ein paar Vorschläge (ergänzend zu denen von Jensen), um die für meinem Geschmack (persönlicher POV!) stilistisch unschönen und weniger informativen Kapitelüberschriften =Allgemeines= und =Sonderfälle= zu vermeiden:

Ich hab den Abschnitt Steuerpflicht einmal umsortiert, da es systematischer richtig ist erst die Art der Steuerpflicht zu bestimmen, danach den Umfang und erst dann Beginn und Ende der Steuerpflicht. Rein systematisch beginnt die Steuerpflicht ja gar nicht, wenn die Körperschaft weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig ist. Gegenstimmen?  Ok --Schlauchen ebt 11:43, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Die Einleitung mit dem Fugen-S stammt zwar aus dem Review, gefällt mir allerdings gar nicht. Frage: Hat das was mit dem Lemma zu tun? Oder ist dies eine juristische Besonderheit, die man woanders erwähnen kann/sollte. Ich finde für das Lemma ist nicht bedeutsam genug, lasse mich aber gern eines besseren belehren. Fraglich ist, ob man diesen Satz dann auch in jeden anderen juristischen Artikel (besonders im StR) einbauen sollte. Der letzte Satz sollte etwas entschwurbelt werden. ZUVIELE Kommata. Jensen 14:42, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das Fugen-S muss meiner Meinung nach überhaupt nicht erwähnt werden. Im Abschnitt Zuwendungen wurde der Satz „Sonstige Spenden an die genannten Körperschaften sind aber abzugsfähig“ hinzugefügt. Könnt ihr das so bestätigen oder lese nur ich den § 9 Abs. 1 S. 8 KStG anders? -- Hukukçu Disk. 16:25, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
 Ok Nach den Änderungen war die Einleitung etwas kurz, deswegen noch etwas zur Unternehmensbesteuerung allgemein ergänzt, ich bin mir aber nicht sicher, ob das in der Einleitung nicht vielleicht ein bisschen themenfern ist... Wegen den Zuwendungen: Ja, das kann ich bestätigen. Am Anfang des §9 heißt es "alle Zuwendungen an die und die Gesellschaften" und erst weiter hinten "Mitgliedsbeiträge an Sportvereine etc." -> andere Spenden an Sport/Heimatvereine sind abzugsfähig. --Schlauchen ebt 11:43, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Da stand ich wohl wegen dem „Sonstige Spenden […]“ auf dem Schlauch. Der Gesetztestext spricht ja klar von nicht abzugsfähigen Mitgliedsbeiträgen. -- Hukukçu Disk. 12:07, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Zu den Zuwendung sag ich mal nix. Keine Ahnung ;). Ich möchte allerdings gern auf die nicht abzugsfähigen Aufwendungen hinweisen. M.E. sollten wir an der Stelle nicht die einzelnen Deckelungen oder Abzugsverbote aufführen oder aber allenfalls die wichtigsten und stattdessen die Logik und Systematik, die das StR an der Stelle verfolgt erläutern. Also, dass diese Aufwendungen handelsrechtlich Aufwand der KapGes darstellen, die jedoch steuerrechtlich den Gewinn der Ges. nicht mindern dürfen und daher dem Gewinn hinzugerechnet werden müssen um einen zutreffenden Gewinn für die KSt-Besteuerung zu ermitteln. Was haltet ihr von diesem Einwand? Jensen 17:00, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Die Liste der nicht abziehbaren Aufwendungen ist m.E. schon wichtig, aber ich werde deinen Einwand hinsichtlich der Systematik verarbeiten. --Schlauchen ebt 11:43, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Nachfrage: Woher kommt der Satz: „Zwar verwendet das Körperschaftsteuergesetz die Begriffe unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht nicht […]“? Die Überschriften der §§ 1 und 2 KStG lauten nämlich genau so. -- Hukukçu Disk. 17:27, 26. Nov. 2010 (CET) OkBeantworten
Skizze zur Körperschaftsteuerpflicht

War ne Freudsche Fehlleistung. Hab aus Versehen in meinem ErbSt-Skript gelesen. :( Werd ich gleich zurückdrehen. Hier mal ein Entwurf für eine Prüfung der Steuerpflicht. Bitte um Anmerkung. LG Jensen 17:54, 26. Nov. 2010 (CET) OkBeantworten

Die Skizze ist sehr gelungen! Und jetzt das Aber: Der Pfeil zu nicht im Inland ist etwas irritierend. Könntest du den evtl. noch umsetzen? -- Hukukçu Disk. 18:05, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ja. Ich seh was du meinst (Im Inland -> nicht im Inland) ist etwas missverständlich. Hast du ne Idee? Ansonsten müsste ich Pfeile kreuzen? Aber erst heut Nacht. Ich geh jetzt erstmal zur Sauna. Bis später. Frohes Schaffen!!! Jensen 18:07, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Du könntest bei 10 und 11 AO anstelle von Pfeilen auch eine geschweifte Klammer nutzen. Frohes Schwitzen! -- Hukukçu Disk. 18:11, 26. Nov. 2010 (CET) OkBeantworten
Ok. ich werde morgen mal ne neue Version mit den Vorschlägen hochladen. Heute nicht mehr, gute Nacht Jensen 23:41, 26. Nov. 2010 (CET) OkBeantworten
Neue Version jetzt da. Bitte um Anmerkungen. Jetzt aber... gute Nacht. PS: In Farbe sieht das dann noch besser aus. LG Jensen 00:00, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Müsste der rechte Baumast nicht mit "weder ... noch" o.ä. eingeleitet werden? Sonst fein ;-) Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 08:04, 27. Nov. 2010 (CET) Ok erledigt, siehe neueste Dateiversion... :) Jensen 12:18, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das „weder … noch“ ist m.E. wegen dem „und/oder“ zwar überflüssig, aber nun versteht es die Oma vermutlich besser. Ansonsten habe ich nichts mehr auszusetzen. Gute Arbeit! -- Hukukçu Disk. 13:08, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Vielen Dank. Weißt du wie ich das in FARBE aus Word rausbekomme? Find kein Tool :(. LG Jensen 14:26, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Sehr hübsch :) . Wegen Word habe ich leider auch keine Ahnung, im Zweifelsfall würde ich als Computer-Dummchen einen Screenshot machen und in Paint einfügen, und von dort die Grafik abspeichern :-) --Schlauchen ebt 11:43, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

hier noch was aus dem Auto-Review: Auto-Review Jensen 21:42, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Eher so? -- Hukukçu Disk. 21:51, 27. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Nach einigen Edits und Kommentaren oben fasse ich nochmal die Punkte zusammen, die noch diskutiert werden müssen:

  • Steuersatzgrafik?
  • Buchführungspflicht erwähnen?
  • Kommentare einarbeiten (an welcher Stelle)?

--Schlauchen ebt 11:43, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Der Satz Ausgeschüttete Gewinne werden bei den Gesellschaftern oder den Anteilseignern noch einmal der Einkommensteuer unterworfen, außerdem fällt zusätzlich Gewerbesteuer auf den Gewinn an. ist missverständlich, da ausgeschüttete Gewinne bei den Gesellschaftern nach §20 Abs. 1 Nr. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Jensen 12:09, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ich tendiere dazu den Abschnitt "KSt-Erklärung" ersatzlos zu löschen oder in ein eigenes Lemma auszugliedern. Meinungen? Jensen 12:18, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Nochmal zu den Einzelnachweisen: Ich habe solche rausgenommen, die keine Seite angeben, falsch sind oder schlicht nicht für solch einen Artikel taugen. @Schlauchen ebt: Bei der Formatierung der Einzelnachweise ist WP:EN zu beachten. -- Hukukçu Disk. 12:57, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich muss vorsichtig widersprechen. Das Skript von Wagner taugt sehr wohl. Er hat einige Jahre an der FH Ludwigsburg doziert und ist soweit ich weiß derzeit in einer der noch vorhandenen OFDen im dortigen Raum. Die Skripte sind prima, zwar keine Primrliteratur aber durchaus für die WP geeignet. Sicherlich... die Seitenangaben kann man noch mithinzunehmen, bitte aber um Verständnis für Schlauchen ebt er ist noch nicht sooo lange in der WP und ist sich sicherlich nicht aller Regeln (unüberschaubar) bewusst. Das geht selbst mir so, wie du gerade gemerkt hast. Bislang habe ich vom geschätzten Benutzer:Nis Randers die Vorgabe bekommen, ohne Ausnahme alle EN hinter die Punkte.... Jensen 13:02, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das Skript habe ich wegen der Formatierung und der fehlenden Seitenangabe rausgenommen (es bleibt ja schließlich in der Versionsgeschichte erhalten). Dass es sehr wohl taugt, will ich nicht bestreiten. Nis Randers kennt wohl das nicht ;-) -- Hukukçu Disk. 13:08, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ok. Wieder was gelernt. ;) Dann sind wir uns ja einig. Der Review ist sehr fruchtbar und das soller auch bleiben. Bis später Jensen 13:13, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Nicht falsch verstehen: Der Hinweis an Schlauchen ebt sollte nur ein kleiner Hinweis sein, nicht mehr. Bei Kandidaturen kann es schnell hoch und runter gehen sowie hässlich werden und dem wollen wir hier vorbeugen. Schließlich ziehen wir am selben Strang. -- Hukukçu Disk. 13:19, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
::: Ich habe versucht, die Einleitung verständlicher zu machen. Wenn der Abschnitt "KSt-Erklärung" nicht gefällt, würde ich ihn eher auslagern, ähnlich Einkommensteuererklärung. Alle einverstanden? Den EN zum Wagner-Skript hätte ich eigentlich schon gern drin, aber ich bin zum Zitieren wohl zu dumm, deswegen noch nicht mit reingenommen. Kann mir nochmal jemand in der Kurzzusammenfassung sagen, was ich bei den EN genau falsch gemacht habe? Und: Was spricht eigentlich gegen die KStR als EN? PS: @Jensen: Schlauchen_ebt = sie ;) --Schlauchen ebt 13:22, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

<quetsch>Pardon! Das war keine Absicht!!! Ich bitte vielmals um Verzeihung ;)</quetsch> Jensen 13:33, 28. Nov. 2010 (CET) <quetschquetsch> Mir gefällt die Einleitung schon besser. Allerdings bin ich nicht sicher, ob die Gewerbesteuerpflicht der Körperschaft auch in das Lemma zu Artikel Körperschaftsteuer gehört. Ich halte das zwar als Teil der Unternehmensbesteuerung schon für wichtig, allerdings nicht an so populärer Stelle. Der Umbau ist besser, vorher wäre die WP:Oma zu dem Schluss gekommen, dass die Ausschüttung beim Gesellschafter gewerbesteuerpflichtig ist. Und die KSt-Erklärung kann raus. Eigenes Lemma wie ESt-Erklärung. Bin einverstanden.</quetschquetsch> Jensen 13:45, 28. Nov. 2010 (CET)  Ok erledigt... jetzt Körperschaftsteuererklärung... könnte man nun irgendwo im Text erwähnen... Jensen 13:52, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Sag mir die Seite im Skript und ich baue es für dich ein. Zu KStR: Weil es nicht die KStR ist. Zu den EN: 1. Du setzt vor und nach <ref> Leerzeichen, die da nicht hingehören. 2. Wie Jensen auch schon gesagt hat, gehören EN in der Regel hinter den Punkt. 3. Die Formatierung ist nicht ganz mit WP:EN konform. Das sind aber alles nur Kleinigkeiten, die allerdings bei einer Kandidatur auffallen (können). -- Hukukçu Disk. 13:29, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
 Info:: Wagner-Skript ist wieder im Artikel. -- Hukukçu Disk. 14:03, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Skizze zur Körperschaftsteuerpflicht

hier die letzte Version... danke an Schlauchen_ebt für deine Mithilfe... ich papp die gleich mit rein in den Artikel. SVG-Antrag ist auch schon gestellt. Die Schwarz-weiß Datei (s.w.o.) wird von mir gelöscht werden. Jensen 14:05, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

@Hukukçu: Wenn ich KStR durch KStH austauschen würde, und die Formatierungsregeln versuchen würde zu beachten, könnte ich es aber als EN nehmen, oder? --Schlauchen ebt 14:15, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Besser als ein Einzelnachweis wäre m.E. ein Klammerzusatz: (Vgl. H&nbsp;40 KStH<ref>''Amtliche Hinweise zu den Körperschaftsteuer-Richtlinien.''</ref> 2008) -- Hukukçu Disk.

Am Rande: Falls möglich wäre ich euch für ein Feedback bezgl. meines Artikels Empfängerbenennung in WP:KALP dankbar. Jensen 14:51, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Zur Steuererklärung vertrete ich wohl eine Minderheitsmeinung: ich würde den Abschnitt nicht auslagern. Die KSteuererklärung gehört m. M. n. systematisch zur KSt und muss in jedem Fall erwähnt werden, und für einen eigenen Artikel gibt sie recht wenig her (ist nur wenig informativer als der Artikel Steuererklärung, wenn man den KSt Artikel nicht dazu liest). Außerdem ist dieser Abschnitt relativ anschaulich und verständlich, während der Rest des Artikels sehr abstrakt und juristisch (und damit schwer verständlich) ist. --Atlasowa 17:31, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Mit der StErkl. hab ich meine Meinung ja bereits kundgetan und im vorauseilendem Gehorsam bereits ausgelagert. Dazu wäre eine Mehrheitsmeinung sinnvoll, ob oder ob nicht.
  • Frage: Wie wollen es wir mit der Entwicklung der Steuersätze handhaben (ggf. auch als Tabelle wie in Abschnitt 160 Abs. 1 UStR für die Umsatzsteuer...) leider hab ich kein KSt-Handbuch, da die wegen Herausgabe eines neuen momentan schwer zu bekommen sind.
  • in einer älteren Version wurde das Für und Wider von Anrechnungsverfahren etc. besprochen. Was ist damit passiert? Ich fand das ganz prima... und Gute Nacht. Jensen 21:54, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Wegen des Anrechnungsverfahrens: Die Für und Wider der einzelnen Verfahren sind direkt unter dem Lemma Körperschaftsteuer. --Schlauchen ebt 22:10, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Und wegen des Steuersatzes: Die Körperschaftsteuerrichtlinien schweigen sich dazu aus. Ich bleibe aber beim Standpunkt, dass eine Grafik zur Entwicklung der Steuersätze nicht dienlich wäre, da auch immer die Behandlung bei der Einkommensteuer mit in das Ergebnis einfließt. --Schlauchen ebt 10:14, 12. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe noch mal drei Sachen geändert:

  • Begriffsklärunghinweis auf Körperschaftsteuer gesetzt
  • Steuersatz-Abschnitt entschlackt
  • =Steuererklärung und Steuerbescheid= eingefügt bzw. wieder zurückverschoben. Da es dazu verschiedene Meinungen gab, möchte ich das nochmals begründen: Der Artikel Körperschaftsteuererklärung betraf nur Deutschland, müßte also "Körperschaftsteuererklärung (Deutschland)" heissen; die KSteuererklärung gehört inhaltlich zur KSt und beantwortet dem Leser die Fragen "Wer? Wie? Wann? die KSt bezahlt". Und außerdem macht der Absatz =Steuererklärung und Steuerbescheid= den Artikel schön rund und verständlicher. --Atlasowa 14:15, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ich denke der Review war sehr fruchtbar und ist m.M.n. beendet, soweit dies nicht jemand anders sieht. Eine Kandidatur für "lesenswert" halte ich für aussichtsreich, für "exzellent" müßte vielleicht noch die Fachsprache vereinfacht werden. Somit würde ich vorschlagen, den Review auf die Diskussion:Körperschaftsteuer (Deutschland) zu verschieben und hier zu archivieren. Beste Grüsse --Atlasowa 14:15, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Hallo, es war hier länger still, ja :) . Ich habe seit Anfang Dezember nichts mehr gemacht, Besuche, Weihnachtsstress, Ferien, Lernstress etc. . Ja, ich denke wir können das Review beenden (wie funktioniert das?), vor einer Kandidatur werden aber noch ein paar Feinheiten (Details Zinsschranke etc.) ergänzt. Wegen dem Abschnitt "Steuererklärung": Mir ist es gleich und für mich ist beides in Ordnung, deswegen habe ich es so gelassen. Bei der Einkommensteuer hat die Erklärung zwar einen Extra-Artikel, aber egal. --Schlauchen ebt 18:42, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten

KALP vom 30. Januar 2011 bis 12. Februar 2011: keine Auszeichnung[Quelltext bearbeiten]

Nach einem sehr fruchtbaren Review möchte ich den Artikel hier nun zur Wahl stellen. Nachdem vor allem Steuer- und Juraprofis mitgewirkt haben, hoffe ich, dass es trotzdem noch halbwegs OMA-tauglich ist. Meines Erachtens zeichnet er sich - im Vergleich zur bereits exzellenten Gewerbesteuer durch die Detailtreue und fachliche Präzision aus und bleibt dabei trotzdem verständlich. --Schlauchen ebt 15:57, 30. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ich werde versuchen, mir den Artikel genau durchzulesen. Auf Anhieb ist mir aber bereits aufgefallen, dass nicht grundsätzlich Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen fällig wird, sondern nur für inländische Privatpersonen. Insbesondere sollte hier eine Trennung zwischen Kapitalertragsteuer und Einkommensteuer vorgenommen werden. Später mehr. mad_melone 16:11, 30. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe Probleme mit dem Drucker, aber auf die Schnelle: der Interwikilink ist falsch, wenn schon ein extra Artikel für Deutschland geschrieben wird. Und afair gab es letzte Woche ein Urteil des EuGH zur Sanierungsklausel, das müsste also entsprechend umgefasst werden. Ich widme mich meinem Drucker und sobald ich es ausdrucken kann, mach ich weiter.mad_melone 17:43, 31. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Vielen Dank für den Hinweis mit der Sanierungsklausel, das hatte ich noch gar nicht mitbekommen. Es ist nun eingearbeitet, den Interlink habe ich raus. Mit der Abgeltungsteuer habe ich noch nichts geändert, da das m.E. den Rahmen des Artikels sprengen würde - wenn Gesellschafter über 25% beteiligt sind, können sie ja auch auf die Abgeltungsteuer verzichten etc. . Ich wäre aber damit einverstanden, das Wort "Abgeltungsteuer" gegen "Einkommensteuer" auszutauschen. --Schlauchen ebt 20:26, 31. Jan. 2011 (CET)Beantworten
So, dann mal meine Punkte. Ich möchte voranstellen, dass das alles nur Hinweise sind und keine Forderungen, die ich an irgendeine Auszeichnung knüpfen würde. Manches ist einfach Geschmackssache und dabei finde ich, dass man grundsätzlich dem Hauptautor seinen Stil lassen sollte.
  • "Wesen der Körperschaftsteuer und rechtliche Zuständigkeiten":
    • Ersten Abschnitt auflockern, den zweiten Abschnitt bis auf die letzten zwei Sätze löschen. Das ist leider nicht OMA-tauglich und selbst der interessierte Laie wird wohl eher abgeschreckt. ist geändert - vor allem umgeschrieben, wichtige Details wie die Gesetzgebungshoheit wollte ich nicht löschen. --Schlauchen ebt 22:31, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
    • Sind Verordnungen gesetzliche Grundlagen (nicht mein Spezialgebiet). Falls nicht, würde ich als gesetzliche Grundlage KStG und dann zusätzlich KStDV und KStR. Alle 3 dann auch zu den Weblinks. Gesetz und DV sind gesetzliche Grundlagen, Richtlinien sind nur für die Verwaltung bindend. Die Richtlinien sind nirgendwo online - ich glaube, die sind nur jeweils in der Bezahl-Version der Verlage - aber ich habe die DV zu den Weblinks ergänzt. --Schlauchen ebt 22:31, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
    • Abgeltungsteuer/keine Abgeltungsteuer, wie wäre es mit (nur Vorschlag!!!) "...werden beim Anleger nochmals der (Einkommens-)Besteuerung unterworfen." gute Idee, so ähnlich umgesetzt --Schlauchen ebt 22:31, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
  • "Geschichte"
    • "...sowie der Einführung der Abgeltungsteuer und...": Der Kapitalertragsteuerabzug hat für Körperschaften i.d.R. keinen abgeltenden Charakter, sondern stellt nur eine Vorauszahlung dar (weißt du mit Sicherheit). Aus diesem Grund würde ich, um Missverständnisse zu vermeiden, eine Formulierung wie "...sowie der Neukonzeption des Kapitalertragsteuerabzugs (vgl -> Abgeltungsteuer) und..." wählen erledigt --Schlauchen ebt 22:31, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
    • nächster Absatz würde ich den ersten Satz teilen und die 1,48% aus Vereinheitlichungsgründen zu 1,5% machen erledigt --Schlauchen ebt 22:31, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
    • "Finanzkrise" -> "Finanz- und Wirtschaftskrise"? Hierfür führe ich jedoch garantiert keinen Kreuzzug ;) ist schon ok ;) -> geändert --Schlauchen ebt 22:31, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
  • "Unbeschränkte Steuerpflicht"
    • Warum wird eine Doppelbesteuerung von ausländischen Gesellschaften vermieden, wenn gerade ein Merkmal schon für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ausreicht? Auch der nächste Satz ist mir auf Anhieb nicht nachvollziehbar. Das halte ich für eine kritische Aussage, gibt es da eventuell eine Kommentarstelle?" Die Doppelbesteuerung wird vermieden, weil z.B. ein französisches Unternehmen (Sitz+Geschäftsleitung in Paris) auch mit den deutschen Einkünften nicht unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig wird. Die Aussage mit den Steueroasen habe ich raus, einen Kommentar habe ich nicht im Haus. --Schlauchen ebt 22:31, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
      • Ich glaube, dass du da ein bisschen was verwechselst oder in einen falschen Kausalzusammenhang stellst. Denn durch die Regelung, dass sowohl Sitz ODER Geschäftsleitung ausreichen, wird eben erreicht, dass es Fälle geben kann, in denen eine doppelte unbeschränkte Steuerpflicht ausgelöst wird (wenn Sitz ungleich Geschäftsleitung). Der Schluss, dass komplett ausländische Firmen wie in deinem Beispiel, nicht unbeschränkt steuerpflichtig werden können, mag ja rein logisch richtig sein, aber für diese ist ja gerade die beschränkte Steuerpflicht auf deutsche Erträge vorgesehen. Eine potentielle Doppelbesteuerung kann es für die deutschen Einkünfte somit durchaus geben (zumindest ein doppeltes Besteuerungsrecht), wird aber in der Regel durch ein DBA verhindert. Wie gesagt: die Kausalkette ist hier mE falsch, insbesondere im Kontext der unbeschränkten Steuerpflicht. Eine potentielle Ausweitung des unbeschränkten Besteuerungsrechts Deutschlands kann doch schwerlich eine Doppelbesteuerung vermeiden, oder?mad_melone 17:17, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten
    • Einmal zählen die Nr. 1-6 abschließend auf, andererseits auch nicht (Nr.1). Auch wenn mir klar ist, was gemeint ist, wäre eine unzweideutigere Formulierung besser. Mir fällt aber auf die Schnelle nichts ein ;) geändert... --Schlauchen ebt 22:31, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
  • "Beschränkte Steuerpflicht"
  • "Beginn und Ende der Steuerpflciht"
    • Hier würde ich mir zum "strittigen" Punkt in der Fußnote kurz einen Überblick über Pro- und Kontra-Vertreter mit jeweiligem Hauptargument freuen. -> raus, da ich nicht weiß wo das herkommt und auch nichts dazu gefunden habe. --Schlauchen ebt 22:31, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
      • So geht es jetzt auch wieder nicht, dass du einfach das "strittig" rausnimmst und die Passage als unstrittig hinstellst. Insbesondere, da mir die Sache persönlich eben auch strittig erscheint, würde ich hier eine Referenzierung erwarten.mad_melone 17:17, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten
  • "Steuerbefreiungen"
    • "§ 5 Abs. 1 Nr. 9 EStG" würde ich prosaisch durch den Nummerninhalt ersetzen (OMA). Für diesen Teil finde ich jetzt auch keine Gesetzesreferenz, dass dies wiederum für beschränkt Steuerpflichtige gilt.
    • § 34 EWR-Vertrag vielleicht der Vollständigkeit halber verlinken?
  • "Ermittlung des zvE"
  • Organschaften
    • Müssen nicht auch Organgesellschaften eine KST 1 A abgeben (Nullerklärung)? Vgl. Anlage ORG Zeile 24, in der auf die KSt 1 A verwiesen wird. Achtung: (insbesondere für weiter hinten: es gibt schon die 2010-er Vordrucke!)
    • Körperschaftsteuerlich "kann" kein Konzernabschluss erstellt werden.
  • "vgA"
    • würde ich analog zu vE aufbauen, da sieht das stimmiger aus.
  • "vE"
  • "Nichtabziehbare Aufwendungen": einen einleitenden Satz, der erklärt, was nicht abziehbare Aufwendungen sind und dann erst die Aufteilung ist da - ganz oben --Schlauchen ebt 23:21, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
  • "Zuwendungen"
  • "Beteiligungen an anderen KapGes"
  • Verlustabzug
  • Verlustvorträge bei Anteilsübertrag
  • Freibeträge
  • Steuererklärung/Steuerbescheid
  • Weblinks

Viele Grüße und nur das Beste für die Kandidatur, mad_melone 21:55, 31. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Nach nochmaligem Drüberlesen fällt mir die recht dünne Referenzierung durch Sekundärliteratur auf. Auch keine BFH-Urteile o.ä. zitiert. Ich denke, dass eine reine Referenzierung an Gesetz und Verwaltungsmeinung (Richtlinien) dem Thema nicht gerecht wird, falls es dein ein exzellent sein soll. Die paar Einzelnachweise tauchen auch konzentriert auf, ich kann man leider dem Eindruck nicht erwehren, als sollte eine gewisse Anzahl an Einzelnachweisen erreicht werden - auch wenn 3 Sätze in Folge 3 Einzelnachweise bekommen - um gerade solche Kritik im Keim zu ersticken. Das ist mE weder eine wissenschaftliche noch eine allzu praxisnahe Herangehensweise. Dennoch sehe ich ausdrücklich das Potential für lesenswert. Dafür hoffe ich auf eine fruchtbare Diskussion meiner Anmerkungen. mad_melone 08:54, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Vielen Dank für deine ausführlichen Anmerkungen. Ich habe einen Teil schon geändert, und, falls ich Anmerkungen hatte, sie oben mit reingequetscht. Zwecks den Einzelnachweisen: Das war im Review wirklich ein Problem, ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wo ich die alle herzaubern soll, da ich keinerlei Kommentare hier habe, nur eine nicht-öffentliche, wenn auch sehr ausführliche, Seminarunterlage. Ein bahnbrechendes Körperschaftsteuer-BFH-Urteil will mir auf die Schnelle auch nicht einfallen, die sind noch alle mit der Gesellschafter-Fremdfinanzierung und dem Mantelkauf beschäftigt.... --Schlauchen ebt 22:31, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten

      • Hallo, ich habe zu den bereits von dir abgearbeiteten Punkten teilweise weitere Hinweise hinterlassen. Ich sehe das Problem mit den Einzelnachweisen nicht darin, dass nicht so viele verfügbar sind, sondern vielmehr darin, dass gerade die kritischen Aussagen nicht belegt sind. Gerade zu diesen Punkten sollte es etwas Literatur geben, insbesondere Kommentare und BFH-Urteile. Soviel ich verstanden habe, befindest du dich gerade in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten? Dann sollte deine Ausbildungskanzlei doch entsprechende Literatur vorhalten. Ich möchte dein Engagement hier in keinster Weise schlecht machen und sehe den Artikel als definitiv einen der besseren aus dem Bereich Steuerrecht. Als Laie würde ich hier wohl ein Lesenswert vergeben, ob ich das als Nicht-Laie kann, weiß ich noch nicht.mad_melone 17:17, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ich glaube nicht, dass ich damals als Azubi schon so tiefgreifende KSt-Kenntnisse hatte! Hier meine Antworten, damit es oben nicht zu unübersichtlich wird: 1. Zu der unbeschränkten Steuerpflicht: Worauf ich hinauswollte ist, das die unbeschränkte Steuerpflicht leichter festzustellen ist als bei natürlichen Personen. Wie man das korrekt so hinschreibt, dass am Schluss nicht dasselbe da steht wie bei "beschränkte Steuerpflicht" (wg. DBA etc.) keine Ahnung.... Vorschläge? 2. Kannst du mir mit Kommentarstellen zur Strittigkeit der Besteuerung von unechten Vorgesellschaften weiterhelfen? In den KStR steht glasklar drin, dass die als Personengesellschaften zu besteuern sind. Gibts da anhängige Verfahren? 3. (zur Info) Steuerbefreiungen und Organschaften mache ich die nächsten Tage, da muss ich mich erst einlesen.... Zuwendungen + vGA folgen, wenn ich mehr Zeit habe als heute 4. Kumulationseffekt: muss ich nochmal drüber schlafen. Auch, weil die 5% nicht voll eine Kumulationswirkung haben, wenn tatsächliche Kosten für die Beteiligung anfallen (die ja Betriebsausgaben bleiben). --Schlauchen ebt 22:41, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

So, meine Antworten auch hier gebündelt:

1) Das ist mE schon Wertung und braucht deswegen einen Beleg. 2) Den Beleg unter 1) kann ich dir genauso wie hier einen Beleg im Moment leider nicht liefern, da ich mit Bronchitis zuhause liege (deswegen auch die viele Zeit...) und nicht in die Firma komme. Zuhause habe ich nur einen EStG-Kommentar. Ich versuche nächste Woche mal zu schauen. 3) Nimm dir alle Zeit, die du brauchst. 4) Der Kumulationseffekt steht den direkt zuzuordnenden Betriebsausgaben nicht im Weg. Es läuft so: Betriebsausgaben auf die nach § 8 Abs. 1 KStG steuerfreien Dividendenbezüge können voll angesetzt werden, § 3c EStG kommt nicht zur Anwendung. Unabhängig davon gelten aber 5% der Betriebsausgaben als nicht abzugsfähig (§ 8 Abs. 5 Satz 1 KStG). Es kommt zu einer Mehrfachbelastung, die von der Anzahl der Gesellschaftsstufen abhängig ist. Quelle hierfür: (neben dem eindeutigen Gesetzeswortlaut): Kußmaul, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 6. Auflage, S. 355 mWn. Mit Sicherheit auch in einem KStG-Kommentar, in den Richtlinien steht aber mal nichts.mad_melone 11:57, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Verdeckte Gewinnausschüttungen + Zuwendungen sind überarbeitet, ebenso der Kumulationseffekt und der Abschnitt mit den Steuerbefreiungen. Die Organgesellschaften folgen, und vom Rest weiß ich nicht was ich schreiben soll :/ --Schlauchen ebt 22:44, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Organgesellschaften sind jetzt auch erledigt. --Schlauchen ebt 21:37, 5. Feb. 2011 (CET)Beantworten


Noch kein Urteil von mir, da ich den Artikel erst noch gründlich lesen muss. Die Einleitung ist mir aber definitiv zu dünn. Die wichtigsten Fakten sollten in der Einleitung zusammengefasst werden. — Lecartia Δ 10:05, 2. Feb. 2011 (CET) Einzelne Punkte:Beantworten

  1. die Körperschaftsteuer ist aber nicht die einzige Steuer bei der Unternehmensbesteuerung – Welchen Anteil macht die Körperschaftsteuer denn prozentual an der gesamten Unternehmensbesteuerung aus?
  2. Super, dass es ein Diagramm gibt. Noch besser wäre es, wenn jemand dies in vektorisierter Form (svg) zur Verfügung stellen könnte.

Lecartia Δ 10:05, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

-> Ich habe bei Commons einen SVG-Antrag für das Diagramm gestellt. Ich habe ein bisschen an der Einleitung herumgebastelt, bin allerdings nicht wirklich weitergekommen :-/ . Wieviel die Körperschaftsteuer prozentual bei der Unternehmensbesteuerung ausmacht, kann man pauschal nicht sagen - das geht von 0% bei einem steuerlichen Verlust bis hin zu 100% bei einem gewerbesteuerlichen Verlustvortrag ohne Ausschüttungen im Kalenderjahr ;) --Schlauchen ebt 22:41, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Nach detaillierter Lektüre, vergebe ich als Laie Lesenswert. Trotz der (meiner Meinung nach) trockenen Materia sprachlich gut gelungen. — Lecartia Δ 17:37, 3. Feb. 2011 (CET) Einzelne Punkte:Beantworten

  1. viele Regelungen zur Einkommensermittlung sind gleich – Wer orientiert sich an wem? Die KSt-Ermittlung an der ESt-Ermittlung oder umgekehrt?
  2. Das Einkommen der Körperschaft wird auch der Gewerbesteuer unterworfen – Bleibt es inhaltlich richtig, wenn statt „auch“ dort „zusätzlich“ stünde? Das finde ich passender.
  3. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, 1946, erreichte der Steuersatz eine Höhe von 65 % – Das war das absolute Hoch der bisherigen KSt-Geschichte, oder? Dann vielleicht so erwähnen.
  4. Die Unternehmensteuerreform 2008 brachte mit der Senkung des Körperschaftsteuersatzes […] – Diesen langen Satz mit Einschub bitte auflösen in mehrere Sätze.
  5. Warum liegt im Diagramm für das KSt-Aufkommen 1970–2009 im Jahr 2001 der Wert bei Null? Ich habe verstanden, dass es Änderungen gab, aber wieso wurden dadurch gar keine KSt mehr eingenommen? Oder ist das nur eine Datenlücke, die fälschlicherweise verbunden dargestell wird?
  6. Von der Körperschaftsteuer befreit sind unter anderem Unternehmen des Bundes […] – Interessanter Satz, der in ähnlicher Form gerne in die Einleitung kann. Das war nämlich eine meiner ersten Fragen, als ich den Artikel las: Wer muss den nicht zahlen?

Lecartia Δ 17:37, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe deine Vorschläge alle eingearbeitet. Das mit dem Diagramm ist kein Fehler, sondern liegt an der Systemumstellung auf das Halbeinkünfteverfahren 2001. Der Hinweis darauf ist nun im Text eingebaut. --Schlauchen ebt 21:57, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Gut gelungen, auch dank der jüngeren Überarbeitungen, Lesenswert jetzt allemal. --Pass3456 21:27, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Lesenswert Leider bin ich noch nicht dazu gekommen, mir den Artikel intensiv anzuschauen, aber schon nach dem ersten Durchlesen habe ich ein gutes Gefühl mit der Auszeichnung "lesenswert": Die "Skizze zum Beginn der Körperschaftsteuerpflicht" finde ich zwar ein bisschen lieblos für einen ausgezeichneten Artikel, und auch die Weblinks "Formulare für die Körperschaftssteuer 2009" und "Formulare für die Körperschaftssteuer 2010" halte ich für überflüssig, aber wenn ich sonst nichts mehr finde, könnte aus dieser Bewertung in den nächsten Tagen auch noch ein "exzellent" werden. --Tkarcher 11:24, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten

keine Auszeichnung Schon der dritte Satz der Einleitung ist falsch, die insgesamt zu unrund ist. GewSt und ESt ergänzen doch die KSt nicht. Und die Steuerbefreiungen gleich in der Einleitung zu nenen, ist bei der Vielzahl der Befreiungstatbestände in § 5 KStG gewagt. Die Aussage, daß das Halbeinkünfteverfahren wegen der komplizierten Handhabung und der schwierigen Behandlung bei Auslandssachverhalten abgeschafft wurde, ist nur die halbe Wahrheit, denn es bestanden Zweifel an der Verienbarkeit mit Europarecht (siehe "Manninen-Urteil"). Das mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung ist mindestens erläuterungsbedürftig. Das Rechenschema nach KStR 29 passt nicht, sie suggeriert das stete Vorhandensein einer Steuerbilanz, die es seit dem BilMoG so nicht mehr gibt. Unterm Strich zu viele Kleinigkeiten für eine Auszeichnung. --193.27.50.107 17:44, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hallo 193.27.50.107,
1. Was genau ist am dritten Satz in der Einleitung falsch? Dann werde ich das gerne ändern.
2. Natürlich ergänzen GewSt und ESt in gewisser Weise die KSt - siehe Diagramm der Besteuerung.
3. Die Erwähnung der Steuerbefreiungen hat sich hier in der Kandidatur ergeben, und ist m.E. keine schlechte Idee. Ich habe aber ein "unter anderem" ergänzt.
4. Das mit dem Manninen-Urteil werde ich noch mit einbauen.
5. Das Rechenschema nach KStR 29 passt natürlich, es ist wortwörtlich aus den Körperschaftsteuerrichtlinien abgeschrieben. Durch das BilMoG wurde die Steuerbilanz nicht abgeschafft, im Gegenteil: Es ergeben sich nun viel häufiger Unterschiede in der handels- und steuerrechtlichen Bewertung. --Schlauchen ebt 19:37, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ich versuche mich mal:
1. Es gibt keine originäre Steuerbilanz in Deutschland, sondern eigentlich nur eine Änderungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV. Ich denke, dass ihn - wie mich auch - der Begriff Steuerbilanz stört.
2. Die Regelungen des KStG werden für Ermittlung der KSt durch das EStG teilweise weiter ausgeführt bzw. referenziert das KStG auf das EStG. Aber eine Ergänzung der KSt selber durch GewSt und ESt (!) sehe ich auch nicht. Insbesondere ist "in gewisser Weise" recht undeutlich. Auch hier - wie oben - sollte die genaue Differenzierung der Begrifflichkeiten gewahrt bleiben.
5. Dann steht in deinen Richtlinien "wortwörtlich" etwas anderes drin als in meinen. Auch hier geht die IP wohl wieder auf den alleine stehenden Begriff der Steuerbilanz ein. In den Richtlinien steht der Begriff neben der 60-2-Rechnung.

Auch ich gebe nach weiterer Bedenkzeit und Bestätigung meiner oben geäußerten Kritik ein keine Auszeichnung, insbesondere kann ich die oben geäußerte Tendenz zu exzellent in keiner Weise nachvollziehen. Nichtsdestotrotz will ich aber - wie weiter oben schon mehrfach getan - festhalten, dass ich den Artikel für den Bereich Steuerrecht als überdurchschnittlich empfinde. mad_melone 16:03, 11. Feb. 2011 (CET)Beantworten

einheitliche dt.-frz. Körperschaftssteuer[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe diese Ergänzung wieder entfernt, da sie zur Zeit spekulativ (suggeriertes Motiv?) und Glaskugelei (2013?) ist: Im August 2011 verständigten sich Bundeskanzlerin Angel Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy darüber, 2013 eine einheitliche Körperschaftssteuer der beiden größten Volkswirtschaften der Europäischen Union einzuführen. Damit sollte vor allem suggeriert werden, dass Deutschland Frankreich an einer engeren Verzahnung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union interessiert seien.[6] Grüsse --Atlasowa 10:23, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Zuwendungen[Quelltext bearbeiten]

Gemäß den Ausführungen im Artikel ist die Regelung mit 4 Promille vom Umsatz und den Gehältern für Gesellschaften, die Verluste machen, relevant. In der Praxis bedeutet aber das doch nur statt einem entsprechenden Zuwendungsvortrag einen höheren Verlustvortrag bzw. -rücktrag. Der Rücktrag ist dann natürlich ein deutlicher Unterschied, ansonsten hängt es wohl vom Einzelfall ab, was günstiger ist (wenn es überhaupt Unterschiede gibt).217.110.209.235 14:53, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Steuererklärungsfrist seit 2016[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist als Abgabefrist der 31.05 angegeben. Sollte es nicht ab 2018 der 31.07 sein?

--2A02:8109:98C0:43BA:5528:D2E:3383:23C3 10:20, 16. Jul. 2019 (CEST)Beantworten